Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende
Geltender Text a fecha 2014-03-03
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. I Nr. 42/2015).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 26 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG), BGBl. Nr. 679/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 163/2013, wird festgestellt:
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. I Nr. 42/2015).
Mit Wirksamkeit vom 1. März 2014 beträgt die Grundvergütung für Zivildienstleistende