Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa in Houston (Vereinigte Staaten)

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 2014-04-01
Status Aufgehoben · 2015-04-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Ratifikationstext

Die vorliegende Vereinbarung ist mit 1. April 2014 in Kraft getreten.

GZ. Berlin-ÖB/KONS/2300/2014

An das

Auswärtige Amt

Referat 510

Berlin

Verbalnote

Die Botschaft der Republik Österreich entbietet dem Auswärtigen Amt seine Empfehlungen und ersucht, mit Bezug auf die Vereinbarung über die Vertretung der Republik Österreich durch die Bundesrepublik Deutschland im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa, Verbalnote der Österreichischen Botschaft Berlin GZ. BMeiA-DE.4.36.10/0004-IV.2/2013 vom 5. Juli 2013 und Antwortnote des Auswärtigen Amts GZ. 510-02-516.20/9-12 AUT vom 19. Juli 2013, und mit Hinblick auf die Vorgespräche im Gegenstand, um Ergänzung des Dienstortes Houston auf der Liste jener Dienstorte, an denen die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland Österreich bei der Erteilung von Schengenvisa vertreten. Die Liste der Dienstorte findet sich im Anhang.

Sollte die deutsche Seite diesem Vorschlag zustimmen, hat die Botschaft der Republik Österreich die Ehre vorzuschlagen, dass diese Note und die bestätigende Antwortnote eine Ergänzung der Vertretungsvereinbarung gemäß Art. 8 Abs. 1, I.Satz EU Visakodex darstellen, die am 01. April 2014 oder, wenn die Antwortnote erst nach diesem Datum einlangt, 30 Tage nach Einlangen der Antwortnote in Kraft tritt. Auch für den Dienstort Houston gelten die Regelungen des obzitierten Notenwechsels.

Die Österreichische Botschaft Berlin wird rechtzeitig vor Beginn der Vertretung die Kontaktdaten der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde, an die im Falle einer beabsichtigten Ablehnung eines Visumantrags die Unterlagen zu übersenden sind, übermitteln.

Weiters darf vorgeschlagen werden, dass die österreichische Seite hierüber gemäß Artikel 53 Absatz 1 lit. a des EU Visakodex die Verständigung der Europäischen Kommission durchführt.

Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben):

510-03-516.20/9-12/AUT

Verbalnote

Das Auswärtige Amt begrüßt die Botschaft der Republik Österreich und bestätigt den Erhalt der Note der Österreichischen Botschaft Berlin GZ. ÖB-Berlin /KONS/2300/2014, die wie folgt lautet:

(Anm.: Es folgt der Text der Verbalnote)

An die

Botschaft der Republik Österreich

Stauffenbergstraße 1

10785 Berlin

Das Auswärtige Amt beehrt sich mitzuteilen, dass Deutschland gerne bereit ist, Österreich bei der Erteilung von Schengen-Visa in Houston zu vertreten. Dem Vorschlag ihrer Verbalnote vom 21.03.2014 (Gz. ÖB-Berlin/KONS/2300/2014) wird zugestimmt.

Die Vertretungsübernahme durch das Deutsche Generalkonsulat Houston beginnt demnach am 01.04.2014.

Das Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft Österreich erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Berlin, 25.03.2014

Anhang zu Verbalnote GZ. Berlin-OB/KONS/2300/2014

Ort Land Öst. Botschaft
Aschgabat Turkmenistan Astana
Bischkek Kirgistan Astana
Chicago Vereinigte Staaten Washington
Colombo Sri Lanka Neu Delhi
Doha Katar Kuwait
Duschanbe Tadschikistan Astana
Gaborone Botswana Pretoria
Harare Simbabwe Pretoria
Ho Chi Minh Stadt Vietnam Hanoi
Houston Vereinigte Staaten Washington
Eriwan Armenien Moskau
Kabul (nur Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen) Afghanistan Islamabad
Kampala Uganda Nairobi
Kathmandu Nepal Neu Delhi
Lusaka Sambia Nairobi
Minsk Belarus Moskau
Phnom Penh Kambodscha Bangkok
Pjöngjang Nordkorea Peking
Quito Ecuador Lima
Yangon Myanmar Bangkok
Reykjavik Island Kopenhagen
Taschkent Usbekistan Moskau
Toronto Kanada Ottawa
Vancouver Kanada Ottawa
Ulan Bator Mongolei Peking
Vientane Laos Bangkok
Wellington Neuseeland Canberra
Windhuk Namibia Pretoria

Die Österreichische Botschaft Washington / Konsularabteilung ist wie folgt erreichbar:

3524 International Court N.W., Washington D.C. 20008

E-Mail: washington-ob@bmeia.gv.at; consularsection@austria.org

Tel: (+1/202) 895 67 20, (+1/202) 895 67 43

Fax: (+1/202) 895 67 73

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