Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Eisenstadt

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2014-05-29
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Vertragsparteien

*Namibia III 54/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 190/2013, wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes Eisenstadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2015 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Eisenstadt errichtet.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.