Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Neulengbach

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2014-05-29
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 190/2013, wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2015 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Neulengbach errichtet.

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