Änderungshistorie

Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der ein bundesweit einheitlicher Richtsatz zur einmaligen Abgeltung der Nutzung von durch Recht gesicherten Leitungen oder Anlagen auch für die Errichtung, den Betrieb, die Erweiterung oder die Erneuerung von Kommunikationslinien durch deren Inhaber festgelegt wird (Telekom-Richtsatzverordnung 2014 – TRV 2014)

1 Version · 2014-08-01 — 2019-07-31 (aufgehoben)
2019-07-31
Aufhebung
2014-07-31
Telekom-Richtsatzverordnung 2014
Originalfassung Text zu diesem Datum