Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die Lehrpläne für den freikirchlichen Religionsunterricht an Volksschulen, Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnischen Schulen, allgemeinbildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2014-08-07
Status Aufgehoben · 2016-10-27
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht:

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht:

Die nachstehend genannten Lehrpläne für den freikirchlichen Religionsunterricht wurden vom Rat der „Freikirchen in Österreich“ mit Wirksamkeit vom 1. September 2014 erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:

1. Lehrplan für den freikirchlichen Religionsunterricht an Volksschulen (Grundschule) und Sonderschulen (1. bis 4. Schulstufe) Anlage 1
2. Lehrplan für den freikirchlichen Religionsunterricht an Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, Volksschulen (Volksschuloberstufe), Sonderschulen (5. bis 8. Schulstufe) und der Unterstufe allgemeinbildender höherer Schulen Anlage 2
3. Lehrplan für den freikirchlichen Religionsunterricht an Polytechnischen Schulen, Sonderschulen (Berufsvorbereitungsjahr), der Oberstufe allgemeinbildender höherer Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und Bildungsanstalten für Sozialpädagogik Anlage 3

Die nachstehend genannten Lehrpläne für den freikirchlichen Religionsunterricht wurden vom Rat der „Freikirchen in Österreich“ mit Wirksamkeit vom 1. September 2014 erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:

1. Lehrplan für den freikirchlichen Religionsunterricht an Volksschulen (Grundschule) und Sonderschulen (1. bis 4. Schulstufe) Anlage 1
2. Lehrplan für den freikirchlichen Religionsunterricht an Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, Volksschulen (Volksschuloberstufe), Sonderschulen (5. bis 8. Schulstufe) und der Unterstufe allgemeinbildender höherer Schulen Anlage 2
3. Lehrplan für den freikirchlichen Religionsunterricht an Polytechnischen Schulen und an der 9. Stufe der Sonderschule (Berufsvorbereitungsjahr) Anlage 3
4. Lehrplan für den freikirchlichen Religionsunterricht an Berufsschulen Anlage 4
5. Lehrplan für den freikirchlichen Religionsunterricht an mittleren und höheren Schulen (ausgenommen der Unterstufe allgemeinbildender höherer Schulen) Anlage 5

Die nachstehend genannten Lehrpläne für den freikirchlichen Religionsunterricht wurden vom Rat der „Freikirchen in Österreich“ mit Wirksamkeit vom 1. September 2014 erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:

1. Lehrplan für den freikirchlichen Religionsunterricht an Volksschulen (Grundschule) und Sonderschulen (1. bis 4. Schulstufe) Anlage 1
2. Lehrplan für den freikirchlichen Religionsunterricht an Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, Volksschulen (Volksschuloberstufe), Sonderschulen (5. bis 8. Schulstufe) und der Unterstufe allgemeinbildender höherer Schulen Anlage 2
3. Lehrplan für den freikirchlichen Religionsunterricht an Polytechnischen Schulen, in der 9. Schulstufe der Sonderschule (Berufsvorbereitungsjahr), an allgemeinbildenden höheren Schulen (ausgenommen der Unterstufe), an Berufsschulen, an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik sowie an Kollegs, Schulen für Berufstätige und Sonderformen Anlage 3

Wirksamkeitsbeginn 1. September 2014

Anlage 1

LEHRPLAN FÜR DEN FREIKIRCHLICHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN VOLKSSCHULEN (GRUNDSCHULE) UND SONDERSCHULEN (1. BIS 4. SCHULSTUFE)

Präambel

INHALT UND ANLIEGEN DES RELIGIONSUNTERRICHTS

Der freikirchliche Religionsunterricht möchte in erster Linie ein Dienst an den Schülerinnen und Schülern sowie an der Schule und somit an der Gesellschaft sein. Er hat das Anliegen, den am Unterricht Teilnehmenden den christlichen Glauben vorzustellen. Auch sollen mit Hilfe des gesellschaftsverändernden Anspruchs Jesu selbstverständlich Erachtetes in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft usw. in Frage gestellt und neue Lösungsansätze gesucht werden.

Glaubensüberzeugungen und ein sich daraus ergebender Lebensstil sind ein Angebot, das man wie ein Geschenk annehmen kann. Dieser Glaube ist immer wieder zu reflektieren, damit er weiterentwickelt werden kann. Dazu kann der Religionsunterricht einen wertvollen Beitrag leisten, indem sich Lernende und Lehrende gemeinsam auf den Weg begeben, neue Einsichten zu gewinnen. Vor allem die Bibel, die inhaltlich wichtigste Grundlage des freikirchlichen Religionsunterrichts, stellt eine unerlässliche Quelle der Glaubenserkenntnis dar.

Jeder Mensch macht sich zu verschiedenen Anlässen des Lebens Gedanken über existentielle Fragen, wie nach Ursprung, möglichem Ziel und Sinn des Lebens, nach dem Grund erfahrener Ungerechtigkeit und eigener Schuldfähigkeit und Unzulänglichkeit. Der Religionsunterricht möchte den Teilnehmenden die Möglichkeit bieten, über Dinge zu sprechen, die sie unmittelbar betreffen und die vielleicht im schulischen Alltag nicht oft angesprochen werden. Dieses Sprechen beinhaltet die persönliche Betroffenheit sowie die gelebte Spiritualität und soll zu einer systematischen Theologie führen. Um nicht bloße Theorie zu bleiben, ist diese Theologie immer wieder mit den Glaubenserfahrungen einzelner Menschen zu konfrontieren. Der freikirchliche Religionsunterricht versteht den Glauben als etwas Lebendiges und Lebensveränderndes. Das reflektierende Reden über den Glauben soll befähigen, subjektiv Geglaubtes in Worte zu fassen und dies auch anderen weiterzuerzählen, um die Gesellschaft in einem positiven Sinn mitzuprägen. Wenngleich es darum geht, anderen Menschen den Grund der eigenen Hoffnung zu erklären, bleiben Gläubige dabei selbst auch Lernende. Ein Glaube ohne Demut ist demnach nicht möglich.

Schwerpunktartig werden in den Schulstufen folgende Themen behandelt: Identitätsentwicklung, Gemeinschaftsbildung, Schöpfungsverantwortung, Bibelkunde, Spiritualität, Religionssoziologie, Religionsphilosophie, Ethik, Kirchengeschichte und Freikirchenkunde. Diese Themen kommen in den Lehrplänen der verschiedenen Schulformen vor, die Lehrpläne bauen aufeinander auf und sind miteinander inhaltlich und strukturell verbunden.

THEMENBEREICHE UND KERNKOMPETENZEN

Der freikirchliche Religionsunterricht will neben fachlicher Kompetenz auch personale, soziale und Handlungskompetenz sowie Konfliktbewältigungs- und Friedenskompetenz vermitteln und ein Wertebewusstsein schaffen. Es ist daher auch das Anliegen des Religionsunterrichts, ein Gegenpol zu unserer leistungsorientierten Gesellschaft zu sein und besonders jene Kompetenzen zu fördern, die nicht funktional verwertet werden können. Grundlage der Beurteilung ist aber die fachliche Kompetenz.

Personale Kompetenz: Das Vertrauen, von Gott geschaffen und geliebt zu sein, ermöglicht eine Haltung der Dankbarkeit und Zuversicht. Aus dieser Erfahrung heraus gelingt die Wertschätzung Anderer leichter. An personaler Kompetenz zuzunehmen bedeutet, dass man sich einerseits von Gottes Gnade abhängig weiß, da Gott das Wollen und das Gelingen schenkt. Andererseits ist man aber auch selbst bereit, soweit dies im Bereich der eigenen Möglichkeiten liegt, sich um ein tugendhaftes Leben zu bemühen. Zur Persönlichkeits- und Charakterentwicklung gehört auch die Kompetenz, sich als Teil einer Kultur- sowie einer Glaubenstradition zu verstehen, diese Zugehörigkeit zu reflektieren und seine eigene Position zu ermitteln. (Im Lehrplan: Identitätsentwicklung, Spiritualität, Kirchengeschichte und Freikirchenkunde, Religionsphilosophie)

Bibelkompetenz: Für den freikirchlichen Religionsunterricht charakteristisch ist der Glaube an die Selbstoffenbarung Gottes in Jesus Christus und durch die Bibel, das Wort Gottes. Diese soll kennengelernt und in Beziehung mit dem eigenen Leben sowie mit gesellschaftlichen Herausforderungen gebracht werden. Die Kenntnis davon, sowie ein kritischer Umgang mit verschiedenen Methoden der Exegese sind dafür unerlässlich. (Im Lehrplan: Bibelkunde, Identitätsentwicklung, Spiritualität)

Glaubenskompetenz: Im Religionsunterricht soll darauf hingewiesen werden, dass der Mensch, der als Geschöpf Gottes besondere Würde besitzt und dem unveräußerliche Menschenrechte zukommen, zu einer persönlichen Beziehung mit Gott eingeladen ist. Diese Beziehung wird dem Menschen unabhängig von seinen Verdiensten und seiner Herkunft aus Gnade angeboten, der Mensch kann seinem freien Willen entsprechend dieses Geschenk annehmen. An Gott zu glauben bedeutet, ihm zu vertrauen und dementsprechend sein Leben auszurichten. Dies zeigt sich auch in einem Lebensstil des Gebets, des Dialogs mit Gott und dem Wunsch nach geistlichem Wachstum und persönlicher Weiterentwicklung. (Im Lehrplan: Bibelkunde, Spiritualität, Kirchengeschichte und Freikirchenkunde)

Gewissenskompetenz: Der Glaube ist eine persönliche Entscheidung des Menschen, die sich in einer individuellen Erfahrung ausdrückt. Diese Erfahrung ist zu reflektieren, weshalb der Vernunft im freikirchlichen Religionsunterricht eine wichtige Rolle zukommt. Diese ist auch Voraussetzung für die Willensfreiheit des Menschen und damit verbundene Gewissensentscheidungen, die sich in konkretem Einsatz für die Einhaltung von Menschenrechten und auch in sachlich begründetem Einspruch äußern können. Glaubensüberzeugungen verdanken sich sowohl der persönlichen Erfahrung, als auch einer begründeten sowie nachvollziehbaren Überzeugung und drücken sich in einem hohen Maß an Eigenverantwortung aus. Da sich der persönliche Glaube immer in einem Prozess befindet, Veränderungen unterworfen ist und sich je nach Lebenssituation anders zeigt, geht es im freikirchlichen Religionsunterricht auch um die Auseinandersetzung mit der Dialektik von vertrauen und zweifeln, auch die eigene Glaubwürdigkeit ist eine Frage, die sich immer wieder stellt. (Im Lehrplan: Identitätsentwicklung, Kirchengeschichte und Freikirchenkunde, Ethik, Religionsphilosophie)

Soziale Kompetenz: Die Beziehung anderen Menschen gegenüber ist geprägt von Respekt, Wertschätzung, Nächstenliebe. Angesichts der Verschiedenheit der Menschen sollen besonders Chancengleichheit und gegenseitige Solidarität betont werden. Die Kenntnis anderer Traditionen und Überzeugungen ist dafür eine wichtige Grundvoraussetzung. (Im Lehrplan: Gemeinschaftsbildung, Religionssoziologie, Religionsphilosophie, Ethik)

Gesellschaftspolitische Kompetenz: Der Religionsunterricht soll zu einer positiven Lebenseinstellung und zu Hoffnung ermutigen. Der Glaube soll vermittelt werden als von Gott geschenkte Offenbarung, die sich in Geschichte und Tradition entfaltet, sowie als Kontrast zur herrschenden Kultur und zur Gesellschaft. Als glaubender Mensch ist man zwar Teil der Kultur, hat aber auch den Anspruch, diese Kultur durch den Hinweis auf das gesellschaftspolitische Reformanliegen Jesu, wie es beispielsweise in der Bergpredigt gezeigt wird, herauszufordern und zu einer positiven Veränderung beizutragen. Das Verständnis der Menschenrechte, insbesondere Glaubens- und Gewissensfreiheit, ist für den freikirchlichen Religionsunterricht wesentlich und soll das Bewusstsein politischer Verantwortung wie auch demokratisches Denken fördern. Besonders der Hinweis auf die Verantwortung, einen nachhaltigen Lebensstil zu führen und künftige Generationen sowie die uns anvertraute Schöpfung mit zu berücksichtigen, wird im Religionsunterricht hervorgehoben. Damit hängt auch das Bekenntnis zur Unantastbarkeit des Lebens in all seinen Phasen zusammen. Der Glaube wird daher als Gabe, sowie als Auf-Gabe an den Menschen verstanden. (Im Lehrplan: Schöpfungsverantwortung, Ethik)

Gemeinwohlkompetenz: Der Glaube hat immer auch einen gemeinschaftlichen Aspekt, der sich in gemeinsamen Erfahrungen in Familie, Kirchengemeinde und Schule auswirkt. In den sozialen Aufgaben des Glaubens wie Diakonie und Mission zeigt sich die Verantwortung der Gesellschaft gegenüber. Jeder Einsatz für Einzelinteressen muss immer auch das Gemeinwohl mitberücksichtigen. (Im Lehrplan: Ethik, Religionssoziologie, Religionsphilosophie)

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND FACHDIDAKTISCHE HINWEISE

Der freikirchliche Religionsunterricht erfüllt einen Teil des Bildungs- und Lehrauftrags der österreichischen Schule. Es geht ihm darum, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken (vgl. § 2 Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht soll einen wesentlichen Beitrag zur Allgemein- und Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler, die didaktisch und methodisch in der Mitte des Unterrichts stehen, leisten und ist daher bemüht, sie – je nach Lernvoraussetzungen, spezifischen Bedürfnissen und religiösem Vorwissen sowie Glaubenserfahrungen – differenziert und individuell zu behandeln.

Der Religionsunterricht ist in der Rolle eines Bindeglieds zwischen Elternhaus, Kirchengemeinde und Schule, es geht ihm um einen ganzheitlich verstandenen Glaubensbegriff, der stets das Wohl des Kindes im Blick zu haben versucht. Religion zu unterrichten bedeutet immer auch eine Auseinandersetzung mit dem sich ändernden gesellschaftlichen Umfeld sowie mit Fragen der christlichen Identität und des Dialogs. Darüber hinaus möchte der Religionsunterricht auch zur Umsetzung des Gelernten in gelebter Spiritualität einladen.

Ein besonderes Charakteristikum des freikirchlichen Religionsunterrichts ist seine Identität durch Gemeinsames und Verbindendes, aber auch durch Unterschiedliches, das sich durch die Schwerpunkte der einzelnen Bünde der „Freikirchen in Österreich“ ergibt. Der Religionsunterricht möchte diese Einheit in der Vielfalt reflektieren, die jungen Menschen mit ihrer jeweils eigenen Tradition vertraut machen und einen Beitrag zur Bildung dieser umfassenden christlichen Identität leisten.

Die Inhalte und die Kompetenzen der in der Folge angeführten Lehrpläne entsprechen formalen Richtlinien. Die Glaubensgrundsätze, wie sie kompakt in der Verfassung der „Freikirchen Österreichs“ zu finden sind, sind hingegen inhaltliche Festschreibungen. Die Lehrpläne des freikirchlichen Religionsunterrichts möchten Kompetenzen und Grundsätze miteinander kombinieren. Jedes Themengebiet des Lehrplans eines jeweiligen Schuljahres wird – zumindest zum Teil – behandelt, bei den Unterkapiteln sind durch die Lehrkräfte nach eigenem Ermessen Schwerpunkte zu setzen. Je nach Umfang des Religionsunterrichts pro Klasse und je nach Schulform sind spezifische Schwerpunktsetzungen und Differenzierungen pädagogisch sinnvoll, weshalb sie ausdrücklich zu begrüßen sind.

Die „Freikirchen in Österreich“ sind sich bei der Nennung all dieser Ziele bewusst, dass die angeführten Anliegen und Grundsätze selbst auf vieles hinweisen, was es erst zu erreichen gilt. Besonders die Hoffnung auf das Gelingen und das Vertrauen auf Gottes Hilfe sei aber eine Ermutigung dafür, das Gute unermüdlich zu suchen und sich daran zu beteiligen, dass die Welt etwas schöner, besser und gerechter wird.

1.

SCHULSTUFE

JAHRESTHEMA: GOTT LIEBT MICH – ICH BIN EIN GESCHENK GOTTES

Lernvers: Psalm 139,14

1.

Gott ist Liebe – für mich: Identität entwickeln

1.1. Entwicklung von Selbstwertgefühl und Persönlichkeit

1.1.1. Ich bin neu hier.

1.1.2. Gott ist mit mir, wo ich hingehe (Josua 1,9)

1.1.3. Mein Weg hierher

1.1.4. Das bin ich

1.1.5. Ich und mein Name

1.1.6. Gott ruft mich bei meinem Namen (Jes. 43,1)

1.1.7. Ich bin von Gott geliebt (Zefanja 3,17, Hos. 2,21 HFA)

1.1.8. Ich bin wertvoll und gewollt

1.1.9. Ich bin anderen viel wert

1.2. Lebensfragen

1.2.1. Worauf ich vertraue …

1.2.2. Was ist vertrauen? Sich auf jemanden und seine Zusagen verlassen.

1.2.3. Im meinem Leben gibt es Licht und Dunkelheit (Ps. 23)

1.3. Identität durch Kreativität

Darstellung (mit Hilfe künstlerischer Techniken):

1.3.1. Meine Familie

1.3.2. Mein Weg hierher

1.3.3. Mein Zimmer

1.3.4. Mein Haustier/Lieblingstier

1.3.5. Die Erschaffung der Welt und des Menschen

2.

Gott liebt uns alle! In Gemeinschaft leben

2.1. Meine Familie

2.1.1. Das sind meine Eltern, Großeltern, Geschwister …

2.1.2. Ich bin Teil meiner Familie

2.2. Meine Klassengemeinschaft

2.2.1. Ich bin Teil meiner Klassengemeinschaft

2.2.2. Hier ist mein Platz

2.2.3. wir brauchen einander

2.2.4. Wertschätzung, Achtung, Annahme für einander

2.3. Freundschaft

2.3.1. Freunde finden, dazugehören

1.3.2. Freunde: Erfahrungen und Erwartungen

2.3.2. Zwei gute Freunde: David und Jonathan

2.3.4. Zwei gute Freundinnen: Noemi und Ruth

2.3.5. Das sind meine Freunde

2.4. Christliche Identität

2.4.1. Das ist meine Gemeinde.

2.4.2. Die lokale Gemeinde als Gemeinschaft der Glaubenden

2.4.3. Meine christlichen Freunde, meine Kindergruppe/Jungschargruppe/Gruppe in der Gemeinde

2.5. Feste und Feiern

Feste und Feiern – wir gehen gemeinsam durchs Kirchenjahr:

Weihnachten:

2.5.1. Jesus wird geboren

2.5.2. Jesus, das Licht für uns Menschen

Ostern:

2.5.3. Jesus geht einen schweren Weg

2.5.4. Aus dem Tod wächst neues Leben

2.5.5. Jesus nimmt uns an

Pfingsten:

2.5.6. Das Pfingstereignis

3.

Gott liebt diese Welt! Verantwortung für seine Schöpfung

3.1. Bewahrung der Schöpfung

3.1.1. Die Schöpfungsgeschichte – so fing alles an

3.1.2. Erde, Tiere und Pflanzen sind Geschenk und Aufgabe

3.1.3. Wir passen auf die Erde gut auf

3.1.4. Gott schuf uns Menschen

3.1.5. Gott schuf für uns den Ruhetag

3.1.6. Sündenfall

3.1.7. Das Wunder Mensch

3.1.8. Schöpfungsfest: wir feiern Erntedank

3.1.9. Leben ist wachsen (werden) und vergehen

3.1.10. Jahreszeiten: eine Pflanze gibt Samen, stirbt, wächst wieder (die Lebenskraft der Natur – Aufblühen – Frühling)

4.

Gott liebt seine Kinder! Wir sind zum Glauben eingeladen

4.1. Grundlage Bibel

4.1.1. Leben zur Zeit der Bibel

4.1.2. Umwelt des NT

4.1.3. Lebensumfeld einer orientalischen Familie/ein orientalischer Haushalt

4.2. Leben mit der Bibel

Altes Testament:

4.2.1. Abraham und Sarah: Mut und Vertrauen

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