Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 21g Abs. 3 des AMA-Gesetzes 1992 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 verfassungswidrig war

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2014-10-24
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 5 BVG sowie gemäß § 64 Abs. 2 in Verbindung mit § 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85/1953, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 8. Oktober 2014, G 142147/201413, dem Bundeskanzler zugestellt am 20. Oktober 2014, zu Recht erkannt:

„§ 21g Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Errichtung der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMAGesetz 1992), BGBl. Nr. 376 in der Fassung BGBl. I Nr. 55/2007, war bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 verfassungswidrig.“

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