Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2014 im Bereich des Knotens Linz-Hummelhof der A 7 Mühlkreis Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Hummelhof 2014)
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960 wird verordnet:
§ 1. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der Richtungsfahrbahn A 1 West Autobahn der A 7 Mühlkreis Autobahn festgelegt:
die Strecke von
km 7 der Richtungsfahrbahn,
von km 0,23 der Rampe 5 der Anschlussstelle Wienerstraße,
von km 0,55 der Rampe 8 der Anschlussstelle Linz Zentrum sowie
von km 0,01 der Rampe 6 der Anschlussstelle Muldenstraße
die Strecke von
km 7der Richtungsfahrbahn,
von km 0,23 der Rampe 5 der Anschlussstelle Wienerstraße sowie
von km 0,55 der Rampe 8 der Anschlussstelle Linz Zentrum
die Strecke von
km 7 sowie von
km 0,23 der Rampe 5 der Anschlussstelle Wienerstraße
§ 2. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der Richtungsfahrbahn Unterweitersdorf der A 7 Mühlkreis Autobahn festgelegt:
die Strecke von
km 4,5 der Richtungsfahrbahn,
von km 0,00 der Rampe 3,
von km 0,00 der Rampe 4 der Anschlussstelle Muldenstraße sowie
von km 0,55 der Rampe 8 der Anschlussstelle Linz Zentrum
die Strecke von
km 4,5 der Richtungsfahrbahn,
von km 0,00 der Rampe 3 sowie
von km 0,00 der Rampe 4 der Anschlussstelle Muldenstraße
die Strecke von km 4,5 der Richtungsfahrbahn bis km 0,21 der Rampe 1 bzw. km 0,19 der Rampe 2 der Anschlussstelle Muldenstraße.
§ 3. Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.