← Geltender Text · Verlauf

Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen, mit der die Semesterferien im Bundesland Vorarlberg verlegt werden

Geltender Text a fecha 2014-12-19

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 2a des Schulzeitgesetzes 1985, BGBl. Nr. 77, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 48/2014, wird verordnet:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Abweichend von § 2 Abs. 2 Z 1 lit. b des Schulzeitgesetzes 1985 beginnen die Semesterferien im Schuljahr 2015/2016 im Bundesland Vorarlberg am dritten Montag im Februar.