Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Sitzungsgelder der Post-Control-Kommission

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2015-07-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 41 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Regulierung des Postmarktes, BGBl. I Nr. 123/2009, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr.96/2013, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

§ 1. Jedem stimmberechtigten Mitglied der Post-Control-Kommission gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 80 Euro für jede angefangene halbe Stunde. Das Sitzungsgeld beträgt jedoch mindestens 320 Euro.

§ 2. Jedem Mitglied der Post-Control-Kommission, welches nicht stimmberechtigt ist, gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 40 Euro für jede angefangene halbe Stunde; dieses Sitzungsgeld beträgt jedoch mindestens 160 Euro.

§ 3. Die Sitzungsgelder sind vierteljährlich anzuweisen.

§ 4. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2015 in Kraft.

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