Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Über jedes Modul des Pflichtpraktikums ist von den Schülerinnen und Schülern ein Praktikumsbericht, in dem die übertragenen Aufgaben, die ausgeübten Tätigkeiten und der Nutzen für die eigene fachliche, soziale und personale Entwicklung darzustellen sind, an die Abteilungsvorständin oder den Abteilungsvorstand (oder an ein von der Schulleitung genanntes Mitglied des Lehrerinnen- und Lehrerkollegiums der jeweiligen Klasse) zu übermitteln. Der Praktikumsbericht ist mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen, wobei sowohl auf fachbezogene Erfahrungen als auch auf arbeits- und sozialrechtliche sowie betriebssoziologische Fragen einzugehen ist.
Freigegenstände
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Der Freigegenstand „Zweite lebende Fremdsprache“ kann in vollem Umfang von 10 Wochenstunden mit Zielniveau B1 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (GER) oder in verkürzter Form mit je zwei Wochenstunden im III. und IV. Jahrgang mit Zielniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) geführt werden. Bei verkürzter Führung kommen die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des I. und II. Jahrgangs sinngemäß im III. und IV. Jahrgang zur Anwendung.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– vertraute Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, die Familie oder auf konkrete Dinge um sie herum beziehen, wenn langsam und deutlich gesprochen wird, und wenn lange Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen;
– einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, zB auf Schildern, Plakaten oder in Katalogen;
– sich auf einfache Art verständigen, wenn der Gesprächspartner bereit ist, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen und bei der Formulierung hilft;
– einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt;
– auf einfachen Formularen Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen und kurze einfache Nachrichten (zB Feriengrüße) schreiben.
Lehrstoff:
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Vertraute Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Kennenlernen, Freizeitaktivitäten, Tagesablauf, Essen und Trinken, Unterkunft, Schule, Einkaufen).
Beruflicher Themenbereich:
Nennung spartenspezifischer Betriebe.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Einfache situationsbezogene Sprachstrukturen; Aufbau eines Grundwortschatzes.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Vorstellen, Bestellen).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Informeller Schriftverkehr (zB SMS, E-Mail).
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einzelne Sätze und die gebräuchlichsten Wörter verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht (zB sehr einfache Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung);
– ganz kurze, einfache Texte lesen und ihnen die wichtigsten Informationen entnehmen;
– sich in sehr einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen. Sie verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten. Sie können mit sehr einfachen Mitteln zB ihre Familie, andere Leute, ihre Wohnsituation, ihre Ausbildung beschreiben;
– einfache sprachliche Strukturen anwenden und schriftlich Informationen zur Person erfragen oder weitergeben.
Lehrstoff:
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Vertraute Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Wegbeschreibungen, Wetter, Urlaub, Einkaufen).
Beruflicher Themenbereich:
Elementare Begriffe aus fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Systematische Erweiterung des Grundwortschatzes und der erforderlichen Sprachstrukturen.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Einkaufsgespräche).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Informeller Schriftverkehr (zB E-Mail, Brief).
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen sowie konkrete Bedürfnisse befriedigen, wenn langsam und deutlich gesprochen wird;
– in einfachen Alltagstexten (zB Anzeigen, Prospekten, Speisekarten oder Fahrplänen) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden und kurze, einfache persönliche Briefe verstehen;
– vertraute Alltagssituationen bewältigen (zB Gespräche in Geschäften, Restaurants und an Schaltern) und einfache Vereinbarungen treffen sowie vertraute Dinge (zB Wohnsituation, Ausbildung und Tätigkeiten) beschreiben;
– kurze, einfache Notizen und Mitteilungen sowie kurze, einfache Briefe und E-Mails schreiben, zB um sich für etwas zu bedanken.
Lehrstoff:
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Vertraute Themen aus dem unmittelbar relevanten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Kleidung, Mode, Gewohnheiten, Freizeit, Ferien, Reisen).
Beruflicher Themenbereich:
Einfaches Beschreiben des beruflichen Umfeldes im Zuge des Praktikums.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Erweiterung des allgemeinen Wortschatzes, Wiederholung und Erarbeitung der für die behandelten Themen erforderlichen Sprachstrukturen.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Einkaufsgespräche, Telefonieren).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Informeller Schriftverkehr (zB E-Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken).
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Hauptpunkte von Hör- und Lesetexten über vertraute Themen verstehen;
– Aussagen in Gesprächen und Hörtexten verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
– einfache Beschreibungen von Alltagsroutinen geben sowie auf sehr elementare Art über unmittelbare Erlebnisse und Zukünftiges berichten;
– eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze zu einem kurzen Text verbinden.
Lehrstoff:
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Vertraute Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Familienleben, Kindheitserinnerungen, Gewohnheiten in der Vergangenheit, Freunde, Verabredungen, Schule).
Beruflicher Themenbereich:
Einfache berufsbezogene Situationen (zB Absagen, Reservierungen).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Festigung und Erweiterung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Personenbeschreibungen, Anfragen).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Informeller und formeller Schriftverkehr (zB E-Mail, Beschreibung).
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– von Gesprächen im direkten Kontakt und in den Medien das Wichtigste über vertraute Themen verstehen, wenn deutlich gesprochen wird. Sie können dabei Fakten und Meinungen von Sprechern unterscheiden, wenn dies deutlich zum Ausdruck gebracht wird;
– einfachen Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln, die klar gegliedert sind, die wichtigsten Informationen entnehmen;
– über vertraute Themen auch Gefühle ausdrücken und auf Gefühlsäußerungen reagieren;
– über ein reales oder fiktives Ereignis berichten;
– Pläne, Ziele, Träume, Hoffnungen, Wünsche und Annahmen beschreiben.
Lehrstoff:
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Leben in der Gesellschaft, Umwelt und Lebensqualität (zB Gesundheit, Wohnen).
Beruflicher Themenbereich:
Produkte des eigenen Fachgebietes, Berufserfahrungen.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Reisen, Ernährung).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Informeller und formeller Schriftverkehr (zB Blog, Reservierung).
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Hör- und Lesetexte aus dem alltäglichen und vertrauten berufsrelevanten Umfeld sowie mündliche und schriftliche Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen im unmittelbaren Umfeld verstehen;
– Aussagen in Gesprächen und Hörtexten verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
– mündlich und schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen von Lebens- und Arbeitsbedingungen, Alltags- und einfachen Berufssituationen geben;
– Texte zu vertrauten Themen auch aus dem beruflichen Umfeld verfassen.
Lehrstoff:
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Themen aus dem Interessengebiet Jugendlicher (zB Werbung, Umwelt).
Beruflicher Themenbereich:
Firmenstrukturen, Geschäftskontakte, einfache Anwendungen aus Themen der fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; situations- und adressatenadäquate Anwendung der Sprache.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Besprechung).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Einfacher beruflicher Schriftverkehr (zB Geschäftsbriefe).
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Hör- und Lesetexte über berufsbezogene Themen in Standardsprache verstehen. Sie können bei Texten geeignete Lesetechniken anwenden und entscheiden, welche Informationen für einen bestimmten Zweck relevant sind;
– Aussagen in Gesprächen und Hörtexten und Informationen in Standardsprache verstehen;
– Gesprächen unter Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern mit Einschränkungen folgen;
– mündlich und schriftlich im eigenen Fachgebiet und in vertrauten unmittelbaren und gesellschaftlichen Situationen informieren, zusammenfassen, Stellung nehmen, Standpunkte abwägen und begründen sowie Präsentationen halten;
– Texte zu vertrauten Themen aus Alltag und Berufswelt verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte relevanten Kriterien anwenden.
Lehrstoff:
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen (zB Lebenswirklichkeiten Jugendlicher im Land der Zielsprache).
Beruflicher Themenbereich:
Arbeitswelt, Prozesse des eigenen Fachbereiches, Firmenstrukturen, Geschäftsreise, Kundenkontakt (zB Telefonate).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; situations- und adressatenadäquate Anwendung der Sprache.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Firmenpräsentation).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Einfacher beruflicher Schriftverkehr (zB Geschäftsbriefe, einfache Berichte).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Sachtexte verstehen und beim Lesen entscheiden, welche Informationen für einen bestimmten Zweck relevant sind;
– Hör- und Lesetexte über konkrete Themen verstehen, in denen ein bestimmter Standpunkt vertreten wird und Fachartikel unter Zuhilfenahme geeigneter Nachschlagewerke lesen und verstehen;
– im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache zu vertrauten Themen aus dem unmittelbaren, gesellschaftlichen und beruflichen Leben verstehen und dabei auch Stimmung und Ton der Sprechenden erkennen;
– mündlich und schriftlich im eigenen Fachgebiet und in vertrauten unmittelbaren und gesellschaftlichen Situationen informieren, zusammenfassen, Stellung nehmen, Standpunkte abwägen, begründen und verteidigen sowie Präsentationen halten und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer spontan reagieren;
– strukturierte, detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum vertrauter Themen aus Alltag und Berufswelt verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte relevanten Kriterien adäquat anwenden.
Lehrstoff:
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Gesellschaftspolitische, kulturelle, ökologische, soziale und wirtschaftliche Themen.
Beruflicher Themenbereich:
Gesellschaftlich relevante Technologiefragen, Zukunftstechnologien; fachspezifische und beruflich relevante Themen (zB betriebliche Organisation, Leben und Arbeiten im Ausland).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Übungen zur Kohärenz und Kohäsion von Texten; situations- und adressatenadäquate Anwendung der Sprache.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Bewerbungsgespräch, Präsentation von Ideen, Produkten, Programmen und laufenden Diplomarbeiten, Beschreiben und Kommentieren von Grafiken).
Schriftliche Textsorten und –formate:
Privater und öffentlicher Schriftverkehr (Bewerbung, Anfragen, Angebot), Berichte.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Sachtexte verstehen und beim Lesen entscheiden, welche Informationen für einen bestimmten Zweck relevant sind;
– Hör- und Lesetexte über konkrete Themen verstehen, in denen ein bestimmter Standpunkt vertreten wird und Fachartikel unter Zuhilfenahme geeigneter Nachschlagewerke lesen und verstehen;
– im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache zu vertrauten Themen aus dem unmittelbaren, gesellschaftlichen und beruflichen Leben verstehen und dabei auch Stimmung und Ton der Sprechenden erkennen;
– mündlich und schriftlich im eigenen Fachgebiet und in vertrauten unmittelbaren und gesellschaftlichen Situationen informieren, zusammenfassen, Stellung nehmen, Standpunkte abwägen, begründen und verteidigen sowie Präsentationen halten und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer spontan reagieren;
– strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum vertrauter Themen aus Alltag und Berufswelt verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte relevanten Kriterien adäquat anwenden.
Lehrstoff:
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Gesellschaftspolitische, kulturelle, ökologische, soziale und wirtschaftliche Themen.
Beruflicher Themenbereich:
Fachspezifische und beruflich relevante Themen.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Übungen zur Kohärenz und Kohäsion von Texten; situations- und adressatenadäquate Anwendung der Sprache.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen.
Schriftliche Textsorten und –formate:
Handelskorrespondenz (Beschwerde und Reaktion), Festigung der schriftlichen Textsorten und formate (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, E-Mail, Blog usw.).
Schularbeiten:
I. Jahrgang: eine einstündige Schularbeit pro Semester.
bis 6. Semester: je eine einstündige Schularbeit.
und 8. Semester: je eine zweistündige Schularbeit.
und 10. Semester: je eine zwei- oder dreistündige Schularbeit.
KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATIONSTECHNIK
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kommunikation
– die Faktoren der Kommunikation und ihre psychologischen und sozialen Grundlagen erkennen;
– metasprachliche Ebenen erkennen und Sprache selbstständig reflektieren;
– die Möglichkeiten verbaler, periverbaler und nonverbaler Kommunikation bewusst und gezielt einsetzen;
– sensible und gewaltfreie Kommunikation praktizieren.
Lehrstoff:
Kommunikationsbegriff; Modelle der Kommunikation; psychologische und soziale Grundlagen; geschlechtersensible und gewaltfreie Kommunikation; Ablauf und Formen der Kommunikation; Sinne und Wahrnehmung; Formen der Ein- und Mehrwegkommunikation; Sprechen und Zuhören; Feedback geben und nehmen; nonverbale Kommunikation (zB Gestik und Mimik, Körpersprache; Blickkontakt; Bewegung im Raum; Barrieren und Reaktionen).
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rhetorik
– die Gestaltungsmittel gesprochener Sprache verstehen und nutzen;
– die Formen und Strategien gezielter Kommunikation erkennen und anwenden;
– Techniken der Meinungslenkung erkennen und entsprechend darauf reagieren;
– sprachliche Strategien und rhetorische Mittel bewusst einsetzen.
Lehrstoff:
Wege zum freien Sprechen; Vortrag, Kurzrede; freie Rede (Überzeugungs- und Meinungsrede ua.); Kommunikationsprobleme (zB Lampenfieber, Blackout, Stimmversagen, Vortragsstörungen) und Lösungen; verbale und periverbale Kommunikation (Sprechtechnik; Atemtechnik; Stimmbildung; Artikulation und Vokalisierung, Variation in Tonlage und Lautstärke, Pausen ua.); rhetorische Mittel und sprachliche Strategien; Techniken der Argumentation und Meinungslenkung; Fragetechniken; faire und unfaire Argumentation (Killerphrasen ua.).
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Präsentation und Präsentationstechnik
– die Techniken der Präsentation und der Visualisierung anwenden;
– adäquate Medien gezielt einsetzen;
– Sprache unter Einbeziehung nonverbaler Kommunikation rhetorisch einsetzen.
Lehrstoff:
Vorbereitung und Durchführung von Einzel- und Gruppenpräsentationen; Zielgruppenanalyse; Präsentationsziele; Planung, Planungsstrategien und Ordnungsprinzipien; Strukturierungstechniken (zB Mind Mapping); Techniken der Visualisierung und Medieneinsatz; Präsentationsmittel (Computerpräsentation, Handouts, Flipchart, Folien ua.); Präsentationstechniken und sprachliche Strategien; kunden- und berufsspezifische Präsentation; Fachpräsentation (Diplomarbeit); Auftreten und Wirkung; Reflexion.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Moderation und Gesprächsführung
– mit berufsbezogenen Gesprächsformen vertraut umgehen;
– geübt Gespräche in privaten und öffentlichen Kommunikationssituationen führen;
– mit Konflikten konstruktiv umgehen; sie kennen Konfliktlösungsstrategien und wenden sie an;
– die Techniken der Moderation von Gruppen erkennen.
Lehrstoff:
Gesprächsformen und Gesprächstechniken; Gesprächsführung; Umgang mit Fragen und Einwänden; formalisierte Gespräche (Verhandeln, Bewerbungsgespräch, Verkaufsgespräch ua.); Vorbereitung und Führung von Telefonaten; Kommunikation in der Gruppe (Konfliktgespräch; Streitgespräch; Klärungsgespräch; Vier-Augen-Gespräch; Diskussion); Moderation von Gesprächen; Moderationstechniken.
NATURWISSENSCHAFTLICHES LABORATORIUM
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Vorgänge und Erscheinungsformen der Natur beobachten, Zusammenhänge erfassen und Ergebnisse auf Grund von Messungen und Analysen dokumentieren, interpretieren und präsentieren;
– naturwissenschaftliche Arbeiten im Team planen und aufgabenteilig durchführen sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Arbeitsvorschriften umsetzen;
– einfache naturwissenschaftliche Untersuchungen planen, typische naturwissenschaftliche Arbeitsmethoden anwenden und weiterführende Fragestellungen in Form von Projekten bearbeiten;
– durch vertiefte theoretische und praktische Kompetenzen an nationalen und internationalen Wettbewerben erfolgreich teilnehmen.
Lehrstoff:
Laborordnung und Sicherheit im naturwissenschaftlichen Laboratorium; Umgang mit Messinstrumenten und Laborgeräten; Umgang mit Chemikalien und Druckgasen.
Ausgewählte Experimente und Fallstudien zu den Bereichen des Pflichtgegenstandes „Naturwissenschaften“.
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Vorgänge und Erscheinungsformen der Natur beobachten, Zusammenhänge erfassen und Ergebnisse auf Grund von Messungen und Analysen dokumentieren, interpretieren und präsentieren;
– naturwissenschaftliche Arbeiten im Team planen und aufgabenteilig durchführen und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Arbeitsvorschriften umsetzen;
– einfache naturwissenschaftliche Untersuchungen planen, typische naturwissenschaftliche Arbeitsmethoden anwenden und weiterführende Fragestellungen in Form von Projekten bearbeiten;
– durch vertiefte theoretische und praktische Kompetenzen an nationalen und internationalen Wettbewerben erfolgreich teilnehmen.
Lehrstoff:
Fachgerechte Entsorgung von chemischen Abfällen; physikalische und chemische Grundoperationen.
Ausgewählte Experimente und Fallstudien zu den Bereichen des Pflichtgegenstandes „Naturwissenschaften“.
FORSCHEN UND EXPERIMENTIEREN
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– selbstständig Ideen für einfache technische Experimente bzw. Forschungsaufgaben aus dem schulischen oder sonstigen Umfeld finden und die Ideen zu konkreten Aufgabenstellungen präzisieren;
– zu den Aufgabenstellungen erforderliche Recherchen anstellen sowie wesentliche Parameter und Bedingungen für eine Bearbeitung in einem Experiment formulieren;
– unter Anleitung den Zeit- und Ressourcenbedarf eines Vorhabens analysieren sowie Experimente in ihrem Ablauf planen und durchführen;
– auf experimentellem Wege erhaltene Resultate in geeigneter Form erfassen, auswerten, präsentieren und diskutieren;
– aus fehlerhaften Experimenten lernen, über den Erkenntnisgewinn und die Erfahrungen berichten sowie Versuchsalternativen bzw. vertiefende Folgeexperimente vorschlagen.
Lehrstoff:
Übungen und Experimente in Ergänzung oder Vertiefung der fachtheoretischen oder fachpraktischen Unterrichtsgegenstände (nach Möglichkeit fächerübergreifend und auf Vorschlag der Schülerinnen und Schüler).
ENTEPRENEURSHIP UND INNOVATION
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Innovation
– die Unterschiede einer Idee und Innovation erklären und die Chancen und Risiken einer Innovation abschätzen;
– die einzelnen Phasen eines Produktlebenszyklus beschreiben;
– einige Kreativitäts- und Problemlösungstechniken nennen und anwenden;
– die wesentlichen Aufgaben eines betrieblichen Innovationsmanagements beschreiben.
Lehrstoff:
Begriffe:
Idee, Invention, Innovation.
Produktphasen:
Produktlebenszyklen, S-Kurve, Kondratieff-Zyklen.
Kreativitätstechniken:
Brainstorming, Brainwriting, Morphologie, 6-Hüte-Methode, TRIZ – erfinderisches Problemlösen, Bionik.
Innovationsmanagement:
Prozesse, Methoden, Werkzeuge.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entrepreneurship
– den Begriff Entrepreneurship und die Kompetenzen eines Entrepreneurs bzw. Intrapreneurs beschreiben;
– Ideen für technische Produkte oder Dienstleistungen in ein eigenes Geschäftsmodell überführen;
– einen Businessplan und ein einfaches Marketing Mix erstellen;
– eigene Produktentwicklungen kalkulieren, herstellen und vertreiben.
Lehrstoff:
Begriff:
Entrepreneurship, Unternehmertum, Unternehmergeist, Kompetenzen eines Entrepreneurs.
Geschäftsmodell:
Zielgruppen, Kundennutzen, Vertriebskanäle, Kundenbeziehungen, Erlös- und Kostenstruktur, Schlüsselressourcen, -aktivitäten, -partnerschaften.
Businessplan und Marketingkonzept:
Branchen- und Marktanalyse, Marketing-Instrumente für die Umsetzung des Geschäftsmodells.
Gründung eines realen Unternehmens (Junior Company):
Ideenfindung, Teambildung, Berechnung, Skizze/Konstruktion, Produktkalkulation, Finanz- und Ergebnisplanung, Materialbeschaffung, Fertigung, Marketing und Vertrieb.
Unverbindliche Übung
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Bildungs- und Lehraufgabe und jenen Lehrstoff, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Deutsch in der Deutschförderklasse
Bildungs- und Lehraufgabe:
In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß § 16 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986, dem Unterricht nicht folgen können und gemäß § 4 Abs. 2 lit. a SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald gemeinsam im Klassenverband dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.
Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, maximal jedoch vier Semester lang besucht werden.
Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jeden Jugendlichen nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache (zB Fachwortschatz) anhand bestimmter Gegenstände etwa Mathematik, Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung oder Geographie und Wirtschaftskunde zu erarbeiten und die Förderung der Jugendlichen je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.
Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
– Aufbau von Sprachkompetenzen in der Alltags- und Bildungssprache, wenn möglich in Bezugnahme auf den Fachwortschatz einzelner Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe;
– Sicherstellung der kontinuierlichen Förderung und der Beachtung einer angemessenen Progression sowohl innerhalb eines Semesters als auch beim Besuch der Deutschförderklasse über mehrere Semester;
– Einsatz von Diagnoseinstrumenten, die den kontinuierlichen Sprachaufbau in Deutsch sicherstellen.
Didaktische Grundsätze:
Ausgangssituation
Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen außerschulischen (Lern)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung; jede Möglichkeit die Zweitsprache Deutsch zu sprechen, zu üben und zu festigen sollte ergriffen werden; und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.
Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum
Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Es ist zu beachten, dass sich die Lernenden in ihrer Zweitsprache Deutsch auf einer niedrigeren Stufe bewegen als es ihrem Alter angemessen wäre und so ein Missverhältnis zwischen ihren intellektuellen Fähigkeiten und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit besteht. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Fachlehrpersonen und weiteren Betreuungspersonen als auch nach Möglichkeit mit den Erziehungsberechtigten der Lernenden. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.
Mehrsprachigkeit
Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein (language awareness) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt: Sprachenvergleiche, die Nutzung von vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen und Reflexionen des Spracherwerbs erweitern die Prozesse der Sprachentwicklung. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und – wenn möglich – von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.
Alltagssprache vs. Bildungssprache
Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer-)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Insbesondere in der Sekundarstufe sind Kenntnisse in der Bildungs- und Fachsprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.
Sprachförderung als Teamarbeit
Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.
Methodische Erläuterungen
Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Besonderes Augenmerk ist auf die unterschiedlichen Strukturen und Laute der Erstsprache und der deutschen Sprache zu legen., Gezielte Ausspracheübungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler in der Aneignung dieser Laute. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.
Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib)Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiertgelenkten bis sehr offenenspielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusst gemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).
Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb
Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb (Schreib und Druckschrift) geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert.
Umgang mit Heterogenität
Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör)Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.
Einsatz von Diagnoseinstrumenten
Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an.
Lehrstoff:
Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt:
Lernbereich 1:
Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen, realisiert mit Hilfe der vier Fertigkeiten
– Hörverstehen und Hör /Sehverstehen
– Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
– Lesen und Leseverstehen
– Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln
Lernbereich 2:
Linguistische Kompetenzen
– Wortschatz
– Strukturen: Wortformen (Morphologie), Satzbau (Syntax)
– Aussprache
– Schrift: Alphabetisierung bzw. Zweitschrifterwerb
– Rechtschreibung (Orthografie)
Lernbereich 3:
Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)
Lernbereich 4:
Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit
Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.
Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in der Deutschförderklasse steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör/Sehverstehen“ und „Lesen und Leseverstehen“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“ und „Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln“) entwickelt.
Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib und Lesefähigkeit ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind geht diesen Prozessen voraus.
Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Jugendlichen unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schülern Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen der Unterrichtsgegenstände (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten, wodurch eine sinnvolle Verknüpfung von Sprach- und Fachlernen sichergestellt wird. Dafür ist eine intensive Kooperation zwischen der Lehrperson der Deutschförderklasse und den Fachlehrpersonen notwendig. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik oder Englisch) erfolgen.
Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.
Kommunikative Kompetenzen
Lernbereich 1:
Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen
Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
Die Schülerin/der Schüler versteht wesentliche Informationen in Gesprächen und sehr einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen sowie unterrichts- und sachbezogene mündliche Sprachhandlungen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen.
Die Schülerin/der Schüler
– versteht unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen, Ankündigungen, Erklärungen).
– versteht das Thema von kurzen Gesprächen, an denen sie/er nur als Zuhörer/in beteiligt ist.
– erschließt die Hauptaussage einfacher sprachlicher Äußerungen und Gespräche im Unterrichtsalltag bzw. einfacher Sachdarstellungen aus dem Sprechkontext und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Informationen
– versteht die Hauptaussage einfacher und kurzer (auch literarischer), gesprochener Texte sowie klar strukturierter Situationen (zB Rollenspiele).
– folgt kurzen und sprachlich einfachen Medienausschnitten zu bekannten Alltags- sowie Sachthemen (Hörtexte bzw. Hör-/Sehtexte wie Radio, Fernsehen, Film) und versteht deren Hauptaussage.
Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen zusammenhängend kommunizieren (mündliche Textkompetenz). Sie/Er bewältigt zunehmend komplexer werdende Sprachhandlungen in der mündlichen schulischen Interaktion. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen.
Die Schülerin/der Schüler
– reagiert auf einfache Sprachhandlungen anderer und stellt selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen her, kann diese weiterführen und beenden.
– wendet in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke an, kann sie an unterschiedliche Sprechsituationen anpassen und neu kombinieren, sofern es sich um einen vertrauten Kontext handelt.
– bewältigt in einfacher Form Gespräche mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
– holt in kurzen und einfachen Dialogen Informationen ein und gibt Informationen weiter.
– benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
– drückt in kurzen, einfachen Sätzen konkrete Bedürfnisse, Beobachtungen, Meinungen, Gefühle und Stimmungen in vertrauten Situationen aus (zustimmen, ablehnen, Vorlieben äußern, fragen, nachfragen, auffordern, bitten, wünschen, danken, ua.).
– begründet in einfacher Form Handlungen, Meinungen, Wünsche, Ziele, Absichten.
– erzählt eine einfache zusammenhängende Geschichte anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen bzw. gibt in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Handlung von Geschichten, Büchern, Filmen wieder.
– fasst in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Hauptaussage von Sachtexten zu vertrauten Themen zusammen.
– trägt eine vorbereitete Präsentation zu einem vertrauten Thema (Familie, Freizeit, Ausbildung) bzw. Arbeitsergebnisse zu einem vertrauten Sachthema vor und beantwortet einfache Informationsfragen.
– bewältigt einfache und kurze mündliche Sprachhandlungen in formellen Situationen.
– kennt und versteht basale Gesprächsregeln (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen), versucht diese einzuhalten und besitzt das Wissen um Konventionen.
– wendet stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation an.
– wendet im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung an und kann auch ihre/seine Erstsprache oder weitere Sprachen als Brücken-sprache(n) nutzen.
Kompetenzbereich Lesen und Leseverstehen
Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Detailinformationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen).
Die Schülerin/der Schüler
– verfügt über grundlegendes Leseverständnis auf der Wort- und Satzebene.
– versteht wesentliche Informationen kurzer, konkreter schriftlicher Äußerungen und Arbeitsanweisungen.
– liest einfache (auch literarische) Texte zu vertrauten Themen mit vorwiegend bekanntem Wortschatz, versteht sie global und entnimmt ihnen gezielt die wesentlichen Informationen.
– versteht kurze und einfache authentische Texte zu vertrauten Themen global und entnimmt ihnen gezielt Detailinformationen (zB Texte aus Jugendzeitschriften, Zeitungsartikel, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Gebrauchsanweisungen, Formulare, Prospekte, Broschüren, Fahrpläne u. Ä.).
– liest einen kurzen einfachen Text möglichst ausspracherichtig vor.
– erschließt sich den Wortschatz und den Inhalt von kurzen, einfachen Texten mit Hilfe geeigneter Techniken, zB mittels (elektronischer) Nachschlagewerke.
– nutzt Textsignale (Überschrift, Zwischenüberschrift, Hervorhebungen, Absätze, Einrückungen, Gliederungszeichen, begleitende Bildelemente) zum Textverständnis.
– erschließt sich, mit Unterstützung, das Internet als Lesequelle.
Kompetenzbereich Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln
Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze, einfache Texte (unterschiedliche, aber bekannte Textsorten) zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte.
Die Schülerin/der Schüler
– verfügt über grundlegende Kenntnisse der Schreibweise von Wörtern und Sätzen.
– benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse mit einem begrenzten Wortschatz und einfachen Strukturen (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
– verfasst einfache persönliche Mitteilungen (Notizen, Einladungen, E-Mails, SMS, Nachrichten in Social Media ua.).
– verfasst kurze und einfache Geschichten anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen und stellt dabei einfache Satzverbindungen her (und, aber, weil, zuerst, dann, und dann).
– bewältigt in einfacher Form schriftliche Sprachhandlungen mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
– verfasst einfache, kurze zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen (Notizen, Beschreibungen, Zusammenfassungen).
– hält gehörte, gelesene und medial vermittelte einfache und kurze Informationen stichwortartig fest.
– verfasst einfache Präsentationen zu bekannten Themen und fasst Arbeitsergebnisse in einfacher Form schriftlich zusammen (Mind-Maps, Cluster u. Ä.).
– gestaltet einfache kreative Aufgaben zu Textvorlagen, wie Reime, Gedichte, Lieder, Sachtexte, Leserbriefe.
– verwendet die wichtigsten Satzzeichen sinnbezogen (Punkt, Frage-, Ruf- und Redezeichen).
– nutzt unter Anleitung einfache Überarbeitungsstrategien, um eigene Texte weiterzuentwickeln (sprachlich, inhaltlich, orthografisch).
Lernbereich 2:
Linguistische Kompetenzen
Kompetenzbereich Wortschatz
Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz und Fachwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden.
Die Schülerin/der Schüler
– verfügt in aktiver Sprachverwendung über grundlegende idiomatische Wendungen und einen standardsprachlich korrekten Grundwortschatz, der sich auf sein/ihr unmittelbares Lebensumfeld bezieht, muss aber noch nach Worten suchen.
– erweitert in Ansätzen ihren/seinen passiven Aufbauwortschatz und Fachwortschatz über den Grundwortschatz hinaus, um verschiedene sach und fachbezogene Unterrichtsaufgaben erledigen zu können.
– verfügt in Alltagssituationen und im Unterricht über einige wichtige memorierte Wendungen (chunks).
– erweitert ihren/seinen Wortschatz in vernetzter Form auf verschiedenen Ebenen kontinuierlich (ua. Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe, Stilebenen).
– fragt aktiv nach Bezeichnungen, Bedeutungen, Zusammenhängen und erschließt sich Bedeutungen aus dem Kontext sowie mit Hilfe von Wortbildungsregeln.
– nutzt Hilfsmittel effektiv (zB ein- und zweisprachiges Wörterbuch, Bildwörterbuch, Bild-Wort-Kartei, digitale Wörterbücher und Lern-Apps etc.).
Kompetenzbereich Strukturen
Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein Repertoire häufig verwendeter Strukturen zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zum Beispiel Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen.
Die Schülerin/der Schüler
– verwendet einfache Satzmuster und Wendungen, um über sich selbst, andere Personen, Situationen oder Orte zu informieren.
– beschreibt ihr/ihm vertraute Handlungen, Ereignisse und Sachverhalte als gegenwärtig, vergangen oder zukünftig.
– drückt Bitten, Wünsche, Erlaubnisse, Verbote, Möglichkeiten, Fähigkeiten, Erwartungen, Verneinungen und Verpflichtungen aus.
– drückt Modalitäten aus, zB mit Modalverben.
– verbindet Wortgruppen und einfache Sätze mit Konnektoren (zB und, und dann, dann, wenn, aber, weil).
– formuliert Fragen und Antworten.
– stellt in spielerischer Form einfache Sprachvergleiche (auf Wort- und Satzebene) Formen und Strukturen (auch zwischen Sprachen, zB Verbstellung, Verbformen, Verneinung, Wochentage in mehreren Sprachen) an.
Kompetenzbereich Aussprache
Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache.
Die Schülerin/der Schüler
– bildet die meisten Laute und Lautgruppen korrekt.
– bildet und unterscheidet ähnlich klingende Laute.
– bildet kurze und lange, offene und geschlossene Vokale (zB in hoffen/Hof).
– bildet Konsonantenhäufungen (zB in Herbst, springst, ängstlich).
– macht unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich.
– wendet Artikulation und Intonation in Lautgedichten, Wortspielen, Zungenbrechern u. Ä. an.
Kompetenzbereich Schrift
Die Schülerin/der Schüler kennt die grundlegenden Laut-Buchstaben-Verbindungen der Standardsprache und kann alle Buchstaben der Schreib- und Druckschrift richtig schreiben.
Die Schülerin/der Schüler
– entwickelt Fähigkeiten im Bereich der phonologischen Bewusstheit, beispielsweise werden Reime, Silben, Anlaute, Endlaute, Wortlängen und Lautsynthesen unabhängig von ihrer Schreibweise richtig erkannt.
– erkennt Laute und Buchstaben als kleinste bedeutungsunterscheidende Elemente (Haus/Maus, Hase/Hose).
– kennt den Unterschied zwischen Buchstabe und Laut.
– wandelt Buchstaben in Laute um.
– stellt Verbindungen zwischen den Lauten her (Lautverschmelzung).
– ordnet einem bestimmten Laut den korrekten Buchstaben zu und schreibt ihn auf.
– ordnet einem bestimmten Laut die korrekten Buchstabengruppe zu und schreibt sie richtig (ei, ie, eu, äu, au, sch, st, sp, qu, ck, ch, usw.).
– schreibt Wörter des erlernten Wortschatzes, einfache Sätze und kurze, einfache Texte in gut lesbarer Schrift.
– verwendet beim Schreiben eine ökonomische Stifthaltung und erreicht ein möglichst zügiges Schreibtempo.
– kennt und nutzt die Vorteile einer ordentlichen Heftführung, beispielsweise Hinzufügen des Datums, Beachten von Rändern, Einsatz typographischer Mittel, Schreibrichtung, Orientierung im Heft.
Kompetenzbereich Rechtschreibung
Die Schülerin/der Schüler verfügt über Einsicht in erste orthografische Prinzipien innerhalb ihres/seines produktiven Wortschatzes.
Die Schülerin/der Schüler
– kennt und verwendet orthografische und grammatische Regel- und Merkelemente, wobei es zum Teil noch zu Übergeneralisierungen kommt.
– kennt die elementaren Regeln der Groß- und Kleinschreibung und die wichtigsten Interpunktionszeichen.
– fragt aktiv nach einer bestimmten Schreibung und verfügt über Nachschlagetechniken (analog und digital).
Überfachliche Kompetenzen
Lernbereich 3:
Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)
Kompetenzbereich Sprachlernkompetenz
Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern.
Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2).
Lernbereich 4:
Selbstkompetenz, Soziale Kompetenz, Interkulturelle Handlungsfähigkeit
Kompetenzbereich Selbstkompetenz
Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen.
Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge
Kompetenzbereich Soziale Kompetenz
Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig.
Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge
Kompetenzbereich Interkulturelle Handlungsfähigkeit
Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt.
Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 3.
Anlage 1.1
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ART AND DESIGN
| (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||
| Jahrgang | |||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||
| 1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) | |
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |
| 4. | Geografie2, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | |
| 5. | Wirtschaft und Recht3 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | |
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | |
| 7. | Angewandte Mathematik | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | I | |
| 8. | Naturwissenschaften | 3 | 2 | 2 | 2 | – | 9 | II | |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||
| 1. | Entwurf4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 22 | I | |
| 2. | Darstellung und Komposition5 | 5 | 5 | 4 | 2 | 2 | 18 | II | |
| 3. | Technologien und angewandte Informatik6 | 6(4) | 6(4) | 7(5) | 7(5) | 7(5) | 33 | I | |
| 4. | Design und Kommunikation7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | |
| 5. | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | |
| 6. | Atelier und Produktion | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | |
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||
| Soziale und personale Kompetenz8 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | ||
| Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 37 | 38 | 38 | 36 | 185 | |||
| Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
| Jahrgang | |||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||
| B.1 | Angewandte Malerei-Oberflächendesign-Restaurierungstechnik | ||||||||
| 1.1 | Entwurf4 | 4 | 4 | 4 | 3 | 4 | 19 | I | |
| 1.2 | Darstellung und Komposition5 | 5 | 5 | 3 | 3 | 3 | 19 | II | |
| 1.3 | Technologien und angewandte Informatik9 | 6(4) | 6(4) | 8(6) | 7(5) | 8(6) | 35 | I | |
| 1.4 | Design und Kommunikation7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | |
| 1.5 | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | |
| 1.6 | Atelier und Produktion | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | |
| B.2 | Bildhauerei-Objektdesign | ||||||||
| 2.1 | Entwurf4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 22 | I | |
| 2.2 | Darstellung und Komposition5 | 5 | 5 | 4 | 2 | 2 | 18 | II | |
| 2.3 | Technologien und angewandte Informatik6 | 6(4) | 6(4) | 7(5) | 7(5) | 7(5) | 33 | I | |
| 2.4 | Design und Kommunikation7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | |
| 2.5 | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | |
| 2.6 | Atelier und Produktion | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | |
| B.3 | Graviertechnik | ||||||||
| 3.1 | Entwurf4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 22 | I | |
| 3.2 | Darstellung und Komposition5 | 5 | 5 | 4 | 2 | 2 | 18 | II | |
| 3.3 | Technologien und angewandte Informatik6 | 6(4) | 6(4) | 7(5) | 7(5) | 7(5) | 33 | I | |
| 3.4 | Design und Kommunikation7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | |
| 3.5 | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | |
| 3.6 | Atelier und Produktion | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | |
| B.4 | Keramik Art Craft | ||||||||
| 4.1 | Entwurf4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 22 | I | |
| 4.2 | Darstellung und Komposition5 | 5 | 5 | 4 | 2 | 2 | 18 | II | |
| 4.3 | Technologien und angewandte Informatik6 | 6(4) | 6(4) | 7(5) | 7(5) | 7(5) | 33 | I | |
| 4.4 | Design und Kommunikation7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | |
| 4.5 | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | |
| 4.6 | Atelier und Produktion8 | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | |
| B.5 | Kunstschmiede und Metallplastik | ||||||||
| 5.1 | Entwurf4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 22 | I | |
| 5.2 | Darstellung und Komposition5 | 5 | 5 | 4 | 2 | 2 | 18 | II | |
| 5.3 | Technologien und angewandte Informatik6 | 6(4) | 6(4) | 7(5) | 7(5) | 7(5) | 33 | I | |
| 5.4 | Design und Kommunikation7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | |
| 5.5 | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | |
| 5.6 | Atelier und Produktion | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | |
| B.6 | Produktdesign | ||||||||
| 6.1 | Entwurf4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 22 | I | |
| 6.2 | Darstellung und Komposition5 | 5 | 5 | 4 | 2 | 2 | 18 | II | |
| 6.3 | Technologien und angewandte Informatik6 | 6(4) | 6(4) | 7(5) | 7(5) | 7(5) | 33 | I | |
| 6.4 | Design und Kommunikation7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | |
| 6.5 | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | |
| 6.6 | Atelier und Produktion | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | |
| B.7 | Schmuck | ||||||||
| 7.1 | Entwurf4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 22 | I | |
| 7.2 | Darstellung und Komposition5 | 5 | 5 | 4 | 2 | 2 | 18 | II | |
| 7.3 | Technologien und angewandte Informatik6 | 6(4) | 6(4) | 7(5) | 7(5) | 7(5) | 33 | I | |
| 7.4 | Design und Kommunikation7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | |
| 7.5 | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | |
| 7.6 | Atelier und Produktion | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | |
| B.8 | Interior- und Surfacedesign | ||||||||
| 8.1 | Entwurf4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 22 | I | |
| 8.2 | Darstellung und Komposition5 | 5 | 5 | 4 | 2 | 2 | 18 | II | |
| 8.3 | Technologien und angewandte Informatik6 | 6(4) | 6(4) | 7(5) | 7(5) | 7(5) | 33 | I | |
| 8.4 | Design und Kommunikation7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | |
| 8.5 | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | |
| 8.6 | Atelier und Produktion | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | |
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
| Jahrgang | |||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache10 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | ||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | ||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | ||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | ||
| F. | Unverbindliche Übung | ||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||
| G. | Förderunterricht11 | ||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht".
4 Mit Übungen und einschließlich Projektmanagement.
5 Mit Übungen und einschließlich Darstellender Geometrie.
6 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im I. und II. Jahrgang jeweils vier Wochenstunden und im III. bis V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden. Mit Übungen im Laboratorium im III. bis V. Jahrgang jeweils drei Wochenstunden.
7 Kann teilweise in einer 2. lebenden Fremdsprache unterrichtet werden. In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A., B. bzw. B.1 bis B.8 angeführten Pflichtgegenständen.
9 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im I. und II. Jahrgang jeweils vier Wochenstunden, im III. und V. Jahrgang jeweils drei Wochenstunden und im IV. Jahrgang zwei Wochenstunden. Mit Übungen im Laboratorium im III. bis V. Jahrgang jeweils drei Wochenstunden.
10 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
11 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
Gemeinsames Ziel der Ausbildungsschwerpunkte der Höheren Lehranstalt für Art and Design ist die Vermittlung umfassender Kenntnisse in Berufen mit hohem gestalterischen, kommunikativen und technologisch-innovativen Anspruch.
Qualitätsorientierte, selbstständige Projektierung und Ausführung erfordern eine Verknüpfung von Kenntnissen in Bereichen der Konzeption, der Visualisierung, des bewussten Materialeinsatzes, der Konstruktion und Funktion und des formalen Ausdrucks unter Einbeziehung der Wirtschaftserfordernisse.
Die bewusste und qualitätsvolle Gestaltung von Objekten durch die Synthese von Material, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit versteht sich als interdisziplinäre Handlung.
III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL
Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Art and Design können eigenverantwortlich konzeptionelle kreative Tätigkeiten auf dem Gebiet des Entwurfs und der Gestaltung sowie Tätigkeiten in den Bereichen der Planung, der Konstruktion und des Projektmanagements, der Umsetzung und Fertigung von Objekten sowie der Restaurierung und Prototypenerstellung ausführen. Sie können im gestaltenden Handwerk, in designorientierten Berufen, in der Kreativwirtschaft und im Kunst- und Kulturmanagement eingesetzt werden oder selbstständig im Designbereich tätig sein. Auch die Leitung von Projekten und die Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen zu den Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Angewandte Malerei–Oberflächendesign–Restaurierungstechnik werden in Maler- und Beschichtungstechnik-, Vergolder-, Restaurierungs- und Dekorateurbetrieben, in der Schilderherstellung, im Messebau, im Baunebengewerbe, in der Farbenindustrie, in Grafik- und Designbüros, in Druckereien und in der Bühnenbild- und Innenraumgestaltung eingesetzt. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Bewilligungsverfahren innerhalb der Bauleitung tätig zu werden.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Bildhauerei-Objektdesign werden in Designbüros, in Bildhauerei-, Steinmetz- und Restaurierungsbetrieben, im Modell- und Messebau und in der Schmuck- und Bühnenbildgestaltung eingesetzt. Sie arbeiten im Ausstattungsbereich für Bühnen-, Film- und Fernsehproduktionen. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Bewilligungsverfahren tätig zu werden.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Graviertechnik werden in Graveurbetrieben, in Betrieben der Metalltechnik, im Werkzeug- und Formenbau, im Modellbau, in Prägeanstalten, in der Herstellung von Brillenfassungen, in der Schilderherstellung, in Designbüros und in Druckereien eingesetzt. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Projekten tätig zu werden.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Keramik Art Craft werden in Betrieben der Keramik- und Porzellanherstellung, in Platten-, Fliesen- und Kachelherstellungs- und Verarbeitungsbetrieben, in Hafnerbetrieben, in der Baukeramik, im Baunebengewerbe und in Designbüros eingesetzt. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Bewilligungsverfahren innerhalb der Bauleitung tätig zu werden.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Kunstschmiede und Metallplastik werden in Schmieden und Schlossereibetrieben, im Stahlbau und Baunebengewerbe, in Metalltechnik- und Maschinenbaubetrieben, in Designbüros und Restaurierungsbetrieben, in der Landmaschinentechnik, im Werkzeug- und Formenbau und in der industriellen Fertigung eingesetzt. Sie arbeiten im Ausstattungsbereich für Bühnen-, Film- und Fernsehproduktionen. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Bewilligungsverfahren innerhalb der Bauleitung tätig zu werden.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Produktdesign werden in Designbüros, in der Konsum- und Investitionsgüterindustrie, im Industriedesign, in der Produkt- und Modellentwicklung, im Dekorationsbereich und im Messebau eingesetzt. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Projekten und Bewilligungsverfahren tätig zu werden.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Schmuck werden in Gold- und Silberschmiedebetrieben, in Juwelierbetrieben, in der Schmuck- und Modeschmuckindustrie, in Gürtlerei- und Metalltechnikbetrieben, in der Herstellung von Brillenfassungen und in Designbüros eingesetzt. Sie sind im Bereich der Gemmologie, des Schmuck-, Edelstein- und Antiquitätenhandels und im Auktionsbereich tätig.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Interior- und Surfacedesign werden in der Bau-, Planungs-, Textil- und Möbelindustrie, in Architekturbüros, Ateliers, Designstudios und in der Lichtplanung eingesetzt. Sie können in den Bereichen der Innenraumgestaltung, der Musterung und Gestaltung textiler und anderer Oberflächen tätig werden. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Bewilligungsverfahren innerhalb der Bauleitung tätig zu werden.
Kompetenzfelder der Fachrichtung und Unterrichtsgegenstände:
Die Schwerpunktausbildungen vermitteln berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse und fördern die Aneignung von berufsübergreifenden Fähigkeiten und die Entwicklung der individuellen Persönlichkeit.
In Ergänzung und Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten allgemeinen und berufsbezogenen Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Art and Design im Besonderen
– die Fähigkeit, selbstverantwortlich in den Anwendungsbereichen von angewandter Malerei-Oberflächendesign-Restaurierungstechnik, Bildhauerei-Objektdesign, Graviertechnik, Keramik Art Craft, Kunstschmiede und Metallplastik, Produktdesign, Schmuck und Interior- und Surfacedesign konzeptionelle Projekte und Objekte zu entwickeln und umzusetzen;
– ein fundiertes Wissen über Aufbau und Funktion von Produkten im zwei- und dreidimensionalen Bereich;
– theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten hinsichtlich Material, Materialeigenschaften, Be- und Verarbeitungsmethoden, Maschinen sowie Fertigungsprozessen in den fachspezifischen Werkstätten;
– ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen, die sie durch praktische Arbeiten in den Unterrichtsgegenständen Atelier und Produktion, Entwurf, Technologien und angewandte Informatik sowie Darstellung und Komposition und durch praxisbezogene Projektarbeiten sowie betrieblichen Pflichtpraktika erworben haben;
– Kenntnisse über aktuelle Design- und Kommunikationstheorien, die ua. im Unterrichtsgegenstand Design und Kommunikation vermittelt werden und können deren wissenschaftliche Ergebnisse in ihre Entwürfe bezüglich Funktion und Wirkung einfließen lassen;
– eine auf die Berufspraxis abgestimmte betriebswirtschaftliche und rechtliche Bildung, umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten bezüglich Prozessorientierung und Projektsteuerung sowie Kompetenz in Projektmanagement, Controlling und Entrepreneurship. Diese Kenntnisse werden in den Unterrichtsgegenständen Wirtschaft und Recht und Entwurf vermittelt.
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