Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2015-09-18
Letzte Aktualisierung 2023-01-03
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 17
Änderungshistorie JSON API

Projektbezogene Anwendungen der Bildbearbeitung und Layouterstellung; Grundlagen Projektdokumentation; Grundlagen 3D-Software; Bilderfassung; digital unterstützte Schmuckerstellung; Umsetzung Projektdokumentation.

Bereich Labor:

Verschlussmechaniken; Fasstechnik-Chatonfassungen; eingeriebene Fassung; Gusstechnik- Kokillenguss; Abformtechnik; Broschierungen.

IV. Jahrgang:

7.

und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Edel- und Schmucksteine; Fachrechnen; innovative Verfahren der Produktentwicklung; Elektrolyse und galvanische Elemente; Oberflächentechniken; verfahrensrelevante Handwerkzeuge und Maschinen.

Bereich Medienlabor:

3D-Software. Komplexe Projektdokumentation.

Bereich Labor:

Gusstechnik-Formguss; Oberflächentechniken; individuelle funktionelle Bauteile: integrierte Verschlussmechaniken; besondere Fasstechniken; innovative Technologien unter Einbeziehung der entsprechenden Maschinen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Gemmologie; organische Substanzen, künstliche Produkte; Edelmetallrecycling, Edelmetallanalyse; Punzierungsgesetz; Sondertechniken.

Bereich Medienlabor:

Kombination digitaler Medien und komplexe Vernetzung digitaler Medien für Projekte.

Bereich Labor:

Beschichtungstechnik; Strichprobe; bewegliche Verbindungen; Sondertechniken; besondere Gusstechniken; individuelle Fasstechniken.

7.4 DESIGN UND KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

II. Jahrgang:

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

– fachspezifische Grundlagen der Ergonomie beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Anwendungsbereiche der Ergonomie und der Arbeitsphysiologie; Abhängigkeit der menschlichen Leistungsfähigkeit von Arbeits- und Umgebungssituationen.

7.5 KUNSTGESCHICHTE UND KULTURPHILOSOPHIE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

7.6 ATELIER UND PRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Grundausbildungs-Werkstätte:

Prüfen; Anreißen, Feilen, Sägen, Schneiden, Bohren; Anwenden der Handwerkzeuge und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe.

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Hartlöten, Nieten; Schmirgeln, Bürsten, Kratzen; Übertragen; Maßfeilen; ziehen von Drähten; anwenden der Handwerkzeuge und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe.

Bereich Gestaltungstechniken:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Facheinschlägige Umsetzung von einfachen Gestaltungsaufgaben mit Hilfe der Grundtechniken.

II. Jahrgang:

3.

und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Formfeilen, Fräsen; Aushauen; Kleben; Polieren; ziehen von Rohren, walzen von Blechen; Reiben; Verstiften; Gewindeschneiden; walzen von Drähten; Kitten; Planung einfacher Arbeitsabläufe; Auswahl und Anwendung der Handwerkzeuge und Maschinen; Herstellung von Arbeitshilfen.

Gürtlereiwerkstätte:

Auftiefen, Hämmern; Glühen; Beizen; Kaltschmieden; Planung einfacher Arbeitsabläufe; Auswahl und Anwendung der Handwerkzeuge und Maschinen; Herstellung von Arbeitshilfen.

Fasserwerkstätte:

Zargenfassung.

Bereich Gestaltungstechniken:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Facheinschlägige Umsetzung von Gestaltungsaufgaben; anwenden der Grundtechniken anhand von Entwürfen.

Gürtlereiwerkstätte:

Facheinschlägige Umsetzung von Gestaltungsaufgaben mit Hilfe der Grundtechniken.

III. Jahrgang:

5.

und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Rekonstruktionsverfahren

– Reparaturen und Umarbeitungen materialgerecht ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Mattieren, Strukturieren; Patinieren, Weißsieden; Ätzen; Gewindeschneiden von Hand; Planung komplexer Arbeitsabläufe; Auswahl und Einsatz geeigneter Anwendungsverfahren; Herstellung von Arbeitshilfen.

Gürtlereiwerkstätte:

Aufziehen, Richten, Planieren; Anlaufschutz; Ziselieren, Abkanten, Umlegen, Bördeln, Sicken; Weichlöten; herstellen der benötigten Arbeitshilfen; Planung komplexer Arbeitsabläufe; Auswahl und Einsatz geeigneter Anwendungsverfahren.

Fasserwerkstätte:

Chatonfassung; eingeriebene Fassung.

Gusswerkstätte:

Blockguss; Abformen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Herstellung von einfachen Mechaniken: bewegliche Verbindungen und Verschlüsse, Schmuckelemente; entwurfsrelevante Auswahl, Anwendung und Kombination goldschmiedischer Techniken.

Gürtlereiwerkstätte:

Facheinschlägige Umsetzung von Gestaltungsaufgaben.

Fasserwerkstätte:

Fasstechniken.

Bereich Rekonstruktionsverfahren:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Reparieren, Ändern.

Gürtlereiwerkstätte:

Reparieren.

IV. Jahrgang:

7.

und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Rekonstruktionsverfahren

– Reparaturen, Umarbeitungen und Restaurierungen stil- und materialgerecht ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Eigenständige und vorgegebene Anwendung und Kombination von Verfahren und Materialien für Schmuckstücke und Objekte; herstellen der benötigten Werkzeuge und Arbeitshilfen.

Gusswerkstätte:

Formguss.

Fasserwerkstätte:

Individuelle Fassungen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Eigenständige und vorgegebene Anwendung und Kombination von Gestaltungstechniken für Schmuckstücke und Objekte.

Gürtlereiwerkstätte:

Eigenständige Umsetzung von komplexen Gestaltungsaufgaben mit Hilfe der erlernten Techniken.

Fasserwerkstätte:

Entwurfsrelevante Anwendung und Kombination von Fasstechniken.

Gusswerkstätte:

Gusstechniken unter Berücksichtigung des Entwurfs und der seriellen Fertigung.

Bereich Rekonstruktionsverfahren:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Restaurieren.

Fasserwerkstätte:

Reparieren; Ändern.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Rekonstruktionsverfahren

– Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren sowie Reparaturen, Umarbeitungen und Restaurierungen ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Eigenständige Anwendung und Kombination von Verfahren und Materialien für komplexe Schmuckstücke und Objekte; herstellen der benötigten Werkzeuge.

Bereich Gestaltungstechniken:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Eigenständige und vorgegebene Anwendung und Kombination von Techniken und Materialien für komplexe Schmuckstücke und Objekte.

Gürtlereiwerkstätte:

Eigenständige Auswahl und Anwendung der erlernten Techniken zur Lösung von komplexen Gestaltungsaufgaben.

Fasserwerkstätte:

Entwurfsrelevante Auswahl, Anwendung und Kombination von Fasstechniken.

Gusswerkstätte:

Eigenständige Auswahl und Anwendung der Gusstechniken unter Berücksichtigung des Entwurfs.

Bereich Rekonstruktionsverfahren:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Reparieren komplexer Objekte; Ändern; Restaurieren.

Gusswerkstätte:

Rekonstruktion und Reproduktion.

B.8 Ausbildungsschwerpunkt Interior- und Surfacedesign

8.1 ENTWURF

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Farbenlehre; Grundlagen der Formen und Ordnungsprinzipien; Grundlagen der Proportionslehre; einfache Designanalyse; Interpretation; Rezeption; Grundlagen der Konzepterstellung.

Bereich Design:

Surfacedesign: Grundlagen und Prinzipien der Motiventwicklung; Gliederung Motiv/Grund; Grundlagen für den Farbeinsatz; einfache Rapportierungsformen; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Techniken und Anwendungen.

Interiordesign: Grundlagen Raumgestaltung; Basiswissen in den Bereichen Raumnutzung und Raumfunktion; Bedarfsanalyse; Möblierungsplan und Raumansichten; einfache Visualisierungsformen; Grundlagen der Ergonomie; Proportionslehre; Ordnungsprinzipien; Bestandsaufnahme.

II. Jahrgang:

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Farbkonzepte; Formen und Ordnungsprinzipien; Proportionslehre; Designanalyse; Interpretation; Rezeption; Konzepterstellung.

Bereich Design:

Surfacedesign: einfache Motiventwicklung; anwendungsbezogene Motiv- und Flächengestaltung; Gliederung Motiv/Grund; Rapportierungsformen; Farbeinsatz; Effektbetonung, Texturen; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Techniken und Anwendungen.

Interiordesign: einfache Einrichtungskonzepte; Raumnutzung und Raumfunktion (privater Bereich); Grundlagen der Raumwirkung, Lichteinsatz, Farbeinsatz, Möblierung; Ergonomie; Grundlagen der Bedarfsanalyse; einfache Visualisierungsformen.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Farbkonzepte; Formen und Ordnungsprinzipien; Proportionslehre; Designanalyse; Interpretation; Rezeption; Konzepterstellung.

Bereich Design:

Surfacedesign: Motiventwicklung; anwendungsbezogene Motiv- und Flächengestaltung; Gliederung Motiv/Grund; Rapportierungsformen; Farbeinsatz; Effektbetonung, Texturen; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Techniken und Anwendungen.

Interiordesign: Einrichtungskonzepte; Raumnutzung und Raumfunktion (privater Bereich); Raumwirkung, Lichteinsatz, Farbeinsatz, Möblierung; Ergonomie; Bedarfsanalyse; Visualisierungsformen.

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Farbsysteme und Trends; komplexe Formen und Ordnungsprinzipien; Trendforschung; Designanalyse; Interpretation; Rezeption; Konzepterstellung im Team.

Bereich Design:

Berücksichtigung von technischen Gegebenheiten und Produktionszeiten.

Surfacedesign: anwendungsbezogene Motiv- und Flächengestaltung; komplexe Rapportierungsformen; Farbeinsatz; Effektbetonung, Texturen; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Techniken und Anwendungen; Kollektion.

Interiordesign: Basiswissen Objektdesign; Raumdesign; Einrichtungskonzepte; komplexe Visualisierungsformen; Raumnutzung und Raumfunktion.

Dokumentation und Archivierung.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Farbsysteme und Trends; komplexe Formen und Ordnungsprinzipien; Trendforschung; Designanalyse; Interpretation; Rezeption; Konzepterstellung im Team.

Bereich Design:

Berücksichtigung von technischen Gegebenheiten und Produktionszeiten.

Surfacedesign: anwendungsbezogene Motiv- und Flächengestaltung; komplexe Rapportierungsformen; Farbeinsatz; Effektbetonung, Texturen; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Techniken und Anwendungen; Kollektion.

Interiordesign: Basiswissen Objektdesign; Raumdesign; Einrichtungskonzepte; komplexe Visualisierungsformen; Raumnutzung und Raumfunktion.

Dokumentation und Archivierung.

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

– berufsspezifische betriebswirtschaftliche, finanzrechtliche sowie organisatorische Grundbegriffe und Modelle beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Projektmanagement: Ablaufplanung; Berücksichtigung von technischen Gegebenheiten und Produktionszeiten; Teambildung und Entwicklung; Qualitätsmanagement; Fehlerquellen und Lösungsansätze; Budgetierung; Wettbewerbe, Ausschreibungen als Arbeitsfeld mit besonderen Rahmenbedingungen; anwendungsbezogene Grundlagen Medien-, Urheber-, Nutzungsrecht; Grundlagen Datenschutz / Umgang mit Daten.

Surfacedesign: sinnvolle Berücksichtigung der Ausführungstechniken; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung aktueller Designtrends; experimentelle Entwurfstechniken.

Interiordesign: komplexe Einrichtungskonzepte; Stile; Versorgungstechnik; Bauelemente; Materialien (Innenraum sowie Außenbereich); Visualisierungsformen.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

– berufsspezifische betriebswirtschaftliche, finanzrechtliche und organisatorische Systeme erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Projektmanagement: Ablaufplanung; Berücksichtigung von technischen Gegebenheiten und Produktionszeiten; Teambildung und Entwicklung; Qualitätsmanagement; Fehlerquellen und Lösungsansätze; Budgetierung; Wettbewerbe, Ausschreibungen als Arbeitsfeld mit besonderen Rahmenbedingungen; anwendungsbezogene Grundlagen Medien-, Urheber-, Nutzungsrecht; Grundlagen Datenschutz / Umgang mit Daten.

Surfacedesign: sinnvolle Berücksichtigung der Ausführungstechniken; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung aktueller Designtrends; experimentelle Entwurfstechniken.

Interiordesign: komplexe Einrichtungskonzepte; Stile; Versorgungstechnik; Bauelemente; Materialien (Innenraum sowie Außenbereich); Visualisierungsformen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

– berufsspezifische betriebswirtschaftliche, finanzrechtliche und organisatorische Systeme projektbezogen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Projektmanagement; Qualitätsmanagement; Fehlerquellen und Lösungsansätze; Budgetierung; Finanzierung; projektbezogene Anwendung: Phasen, Methoden, Abläufe und Werkzeuge; Team-Building; Projektcontrolling; Wettbewerbe, Ausschreibungen als Arbeitsfeld mit besonderen Rahmenbedingungen.

Surfacedesign: Oberflächenlösungen für unterschiedliche Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung aktueller Designtrends.

Interiordesign: besondere Berücksichtigung aktueller innenarchitektonischer, raumgestalterischer und Möbeldesign Trends; Entwicklung umfassender Einrichtungskonzepte.

10.

Semester:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Projektmanagement; Qualitätsmanagement; Fehlerquellen und Lösungsansätze; Budgetierung; Finanzierung; projektbezogene Anwendung (Phasen, Methoden, Abläufe und Werkzeuge); Team-Building; Projektcontrolling; Wettbewerbe, Ausschreibungen als Arbeitsfeld mit besonderen Rahmenbedingungen.

Surfacedesign: Oberflächenlösungen für unterschiedliche Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung aktueller Designtrends.

Interiordesign: besondere Berücksichtigung aktueller innenarchitektonischer, raumgestalterischer und Möbeldesign Trends; Entwicklung umfassender Einrichtungskonzepte.

8.2 DARSTELLUNG UND KOMPOSITION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel Darstellungstechniken und Komposition:

Objekte im Raum; einfache Kolorationstechniken für Pläne; Grundlagen der Stilisierung und Abstraktion.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Einführung in die Analyse und Interpretation von Fremd- und Eigenwerken.

II. Jahrgang:

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Grundlagen der Raumwirkung; zielgerichteter Farbeinsatz.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Fremd- und Eigenwerke analysieren und interpretieren.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Grundlagen der Raumwirkung; zielgerichteter Farbeinsatz.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Fremd- und Eigenwerke analysieren und interpretieren.

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Raumwirkung im Innenraum; einfache Ansätze der Dekonstruktion; Grundlagen der digitalen und/oder analogen Technikkombinationen.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Fremd- und Eigenwerke analysieren und interpretieren.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Raumwirkung im Innenraum; Licht und Schatten; einfache Ansätze der Dekonstruktion; Grundlagen der digitalen und/oder analogen Technikkombinationen; persönliche Stilmerkmale.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Fremd- und Eigenwerke analysieren und interpretieren.

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Raumwirkung im öffentlichen Bereich; Oberflächen darstellen; komplexe Licht- und Schattenwirkung; Dekonstruktion als Stilmittel; digitale und/oder analoge Technikkombinationen; experimentelle Techniken; Verstärkung persönlicher Stilmerkmale.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Raumwirkung im Außenraum; Oberflächen darstellen; komplexe Licht- und Schattenwirkung; Dekonstruktion als Stilmittel; digitale und/oder analoge Technikkombinationen; experimentelle Techniken; Verstärkung persönlicher Stilmerkmale.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Vielschichtiger Einsatz experimenteller Techniken; Verstärkung persönlicher Stilmerkmale.

10.

Semester:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Vielschichtiger Einsatz experimenteller Techniken; Verstärkung persönlicher Stilmerkmale.

8.3 TECHNOLOGIEN UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Basiswissen Materialarten: Materialkunde, Eigenschaften und Einsatzgebiete im Innenraum; Grundlagen der Beleuchtung; Basiswissen Bauelemente; Bauaufnahme und Bauzeichnen; Grundlagen zur Plandarstellung: Normen, Möbelstandardmaße, Risse, Schnitte.

Bereich Medienlabor:

Visualisierung und Oberflächengestaltung: Vektor- und Bildbearbeitungsprogramme, Grundraster, Flächenverteilung, einfache Rapporte; analoge und digitale Plandarstellung: CAD-Software, maßstäbliches Zeichnen, Perspektiven, Koloration (Schwerpunkt Innenraum).

II. Jahrgang:

3.

und 4.Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Materialien und deren Verarbeitungsmethoden im Innenraum: Aufbau, Verbindungstechniken, Bearbeitungsmöglichkeiten, Technologien zur Oberflächengestaltung; anorganische Rohstoffe und Produkte: Nichtmetalle, Metalle, Halbmetalle; Beleuchtung: Arten, Lichtquellen, Einsatz; Farbeinsatz im Innenraum; Bauelemente; Bauaufnahme und Bauzeichnen; Wahrnehmungspsychologie, Raumwirkung, Raumnutzung; räumliche Zonen, Gliederungssysteme; Raumstrukturierung.

Bereich Medienlabor:

Visualisierung und Oberflächengestaltung; Design- und Objektvisualisierung (zwei- und dreidimensionale Softwareanwendungen); komplexe Raster, kombinierte Rapporte, Mapping, Modellierung (Einzelobjekte); digitale Plandarstellung: Perspektive, Anwendungen im privaten Innenraum.

III. Jahrgang:

5.

und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Vertiefendes Wissen über Materialien und deren Verarbeitungsmethoden im Innenraum: Aufbau, Verbindungstechniken, Bearbeitungsmöglichkeiten, Technologien zur Oberflächengestaltung; organische Rohstoffe und Produkte: Kunststoffe, Farbstoffe, Wasch- und Reinigungsmittel; Möbeldesign für den privaten Bereich, Ergonomie; Beleuchtung im halböffentlichen Raum: Arten, Lichtquellen, Einsatz, Umweltschutz; Basiswissen Baukunde; Basiswissen Architekturkunde; Bauaufnahme und Bauzeichnen; Bauzeichnungen für eine folgende Bauausführung; Raumarten: privat, halböffentlich, öffentlich, räumliche Zonen, barrierefreier Raum; Raumnutzung und Raumfunktionen; Wegführung.

Bereich Medienlabor:

Visualisierung und Oberflächengestaltung; Design- und Objektvisualisierung (zwei- und dreidimensionale Softwareanwendungen); Grundlagen generative Oberflächengestaltung, Modellierung (Objekte und Raum), Texturierung; Grafik und Layout: Grundlagen Corporate Design, Druckvorbereitung; digitale Plandarstellung: Anwendungen im halböffentlichen Raum.

IV. Jahrgang:

7.

und 8.Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Materialien und deren Verarbeitungsmethoden im halböffentlichen und öffentlichen Bereich (Innenraum und Außenbereich): Aufbau, Verbindungstechniken, Bearbeitungsmöglichkeiten, Technologien zur Oberflächengestaltung; spezielle Anforderungen; Möbeldesign für den halböffentlichen und öffentlichen Bereich; Beleuchtung im Außenbereich; Wegführung; Versorgungstechnik; Basiswissen Architekturkunde, Bauwesen; Bauzeichnungen für eine folgende Bauausführung; Umweltschutz und Nachhaltigkeit; aktuelle gesellschaftliche Themen: Vor- und Nachteile verschiedener Energiequellen, Nachhaltigkeit, Klimaproblematik; Spannungsfeld Ökologie – Ökonomie.

Bereich Medienlabor:

Visualisierung und Oberflächengestaltung: Designvisualisierung (zwei- und dreidimensionale Softwareanwendungen); digital Painting, komplexe Montage, Beleuchtung, Rendern; digitale Plandarstellung: Anwendungen im halböffentlichen Bereichen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Medienlabor:

Visualisierung, Oberflächengestaltung und digitale Planerstellung: Designvisualisierung (zwei- und dreidimensionale Softwareanwendungen); projektbezogene Inhalte.

8.4 DESIGN UND KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

II. Jahrgang:

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

– fachspezifische Grundlagen der Ergonomie beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Anwendungsbereiche der Ergonomie und der Arbeitsphysiologie; Abhängigkeit der menschlichen Leistungsfähigkeit von Arbeits- und Umgebungssituationen.

8.5 KUNSTGESCHICHTE UND KULTURPHILOSOPHIE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Designgeschichte

– Grundzüge der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des Interior- und Surfacedesigns beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

Grundlegende Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; Bildkonzepte und Geisteshaltungen.

Bereich Designgeschichte:

Grundlagen der Geschichte der angewandten Kunst und des Designs.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Designgeschichte

– Grundzüge der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des Interior- und Surfacedesigns erörtern.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

Grundlegende Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; Bildkonzepte und Geisteshaltungen.

Bereich Designgeschichte:

Grundlagen der Geschichte der angewandten Kunst und des Designs.

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Designgeschichte

– relevante Entwicklungen und Bereiche der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des Interior- und Surfacedesigns vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; Bildkonzepte und Geisteshaltungen.

Bereich Designgeschichte:

Geschichte der angewandten Kunst und des Designs.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Designgeschichte

– relevante Entwicklungen und Bereiche der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des Interior- und Surfacedesigns analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; Bildkonzepte und Geisteshaltungen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; Wechselwirkung von Geisteshaltungen und Bildkonzepten.

10.

Semester:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; Wechselwirkung von Geisteshaltungen und Bildkonzepten.

8.6 ATELIER UND PRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Metallwerkstätte:

Basiswissen Werkzeugkunde.

Holzwerkstätte:

Basiswissen Werkzeugkunde.

Kunststoffwerkstätte:

Basiswissen Werkzeugkunde.

Werkstätte für Formgebung:

Basiswissen objektorientierter Schnittkonstruktion und Konfektionierung.

Modellierwerkstätte:

Basiswissen im Prototypenbau; Basiswissen in Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.

Modellbauwerkstätte:

Basiswissen im Modellbau; Raumvermessung; Basiswissen in Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.

Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:

Basiswissen in unterschiedlichen Produktionstechniken und Verarbeitungsmethoden.

Bereich Gestaltungstechniken:

Metallwerkstätte:

Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.

Holzwerkstätte:

Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.

Kunststoffwerkstätte:

Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.

Werkstätte für Formgebung:

Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.

Modellierwerkstätte:

Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.

Modellbauwerkstätte:

Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.

Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:

Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.

II. Jahrgang:

3.

und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Metallwerkstätte:

Basiswissen Verbindungsmethoden; Werkzeugkunde.

Holzwerkstätte:

Basiswissen Verbindungsmethoden; Werkzeugkunde.

Kunststoffwerkstätte:

Basiswissen Verbindungsmethoden; Werkzeugkunde.

Werkstätte für Formgebung:

Objektorientierte Schnittkonstruktion und Konfektionierung.

Modellierwerkstätte:

Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.

Modellbauwerkstätte:

Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.

Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:

Unterschiedlichen Produktionstechniken und Verarbeitungsmethoden.

Bereich Gestaltungstechniken:

Metallwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.

Holzwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.

Kunststoffwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.

Werkstätte für Formgebung:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.

Modellierwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.

Modellbauwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.

Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.

III. Jahrgang:

5.

und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Metallwerkstätte:

Komplexe Verbindungsmethoden.

Holzwerkstätte:

Komplexe Verbindungsmethoden.

Kunststoffwerkstätte:

Komplexe Verbindungsmethoden.

Werkstätte für Formgebung:

Objektorientierte Fertigungstechniken im räumlichen Kontext.

Modellierwerkstätte:

Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.

Modellbauwerkstätte:

Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.

Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:

Unterschiedlichen Produktionstechniken und Verarbeitungsmethoden.

Bereich Gestaltungstechniken:

Metallwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).

Holzwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).

Kunststoffwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).

Werkstätte für Formgebung:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).

Modellierwerkstätte:

Projektbezogene Umsetzung von Modellen und Prototypen (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).

Modellbauwerkstätte:

Projektbezogene Umsetzung von Modellen (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).

Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).

IV. Jahrgang:

7.

und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Metallwerkstätte:

Basiswissen Montagetechniken.

Holzwerkstätte:

Basiswissen Montagetechniken.

Hardware Labor:

Basiswissen im Bereich Elektrik.

Modellierwerkstätte:

Unterschiedliche Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.

Modellbauwerkstätte:

Unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.

Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:

Unterschiedliche Produktionstechniken und Verarbeitungsmethoden.

Bereich Gestaltungstechniken:

Metallwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.

Holzwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.

Kunststoffwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.

Werkstätte für Formgebung:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.

Modellierwerkstätte:

Projektbezogene Umsetzung von Modellen und Prototypen (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).

Modellbauwerkstätte:

Projektbezogene Umsetzung von Modellen (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).

Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Gestaltungstechniken:

Metallwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.

Holzwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.

Kunststoffwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.

Werkstätte für Formgebung:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.

Modellierwerkstätte:

Projektbezogene Umsetzung von Modellen und Prototypen (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).

Modellbauwerkstätte:

Projektbezogene Umsetzung von Modellen (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).

Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht

E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übung

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände

1.

Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2.

Religion

Siehe Anlage 1.

3.

Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

4.

Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte

Für die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt B.1 bis B.8 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übung

Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 3.

Anlage 1.2

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BAUTECHNIK

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden Summe Lehrverpflichtungsgruppe
Jahrgang
I. II. III. IV. V.
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
1. Religion 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch 3 2 2 2 2 11 (I)
3. Englisch 2 2 2 2 2 10 (I)
4. Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 2 2 2 2 – 8 III
5. Bewegung und Sport 2 2 2 1 1 8 IVa
6. Angewandte Mathematik 3 2 2 2 2 11 I
7. Naturwissenschaften 3 3 2 2 – 10 II
8. Angewandte Informatik 2 2 – – – 4 I
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. Baukonstruktion3 3 4 3 4(1) 5(1) 19 I
2. Tragwerke4 – 2 4(1) 6(1) 7 19 I
3. Baubetrieb und Baumanagement5 – – 3 5 7(1) 15 I bzw. III
4. Darstellung und Gestaltung6 5(3) 5(4) 2 – – 12 I
5. Infrastruktur7 – – 5(1) 7(2) – 12 I
6. Bauplanung und Projekt8 – – 3(3) 3(3) 9(8) 15 I
7. Baupraxis und Produktionstechnik 7 8 4 – – 19 IV
C. Verbindliche Übung
Soziale und personale Kompetenz9 1(1) 1(1) – – – 2 III
Gesamtwochenstundenzahl 35 37 38 38 37 185
Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte Wochenstunden Summe Lehrverpflichtungsgruppe
Jahrgang
I. II. III. IV. V.
B.1 Hochbau
1.1 Baukonstruktion3 3 4 3 3(1) 2 15 I
1.2 Tragwerke4 – 2 4(1) 6(1) 6 18 I
1.3 Baubetrieb und Baumanagement5 – – 3 5 5(1) 13 I bzw. III
1.4 Darstellung und Gestaltung6 5(3) 5(4) 2 2 2 16 I
1.5 Infrastruktur7 – – 5(1) 4(2) – 9 I
1.6 Bauplanung und Projekt8 – – 3(3) 3(3) 9(9) 15 I
1.7 Baupraxis und Produktionstechnik 7 8 4 – – 19 IV
1.8 Hochbautechnologie – – – 2 4 6 I
B.2 Tiefbau
2.1 Baukonstruktion3 3 4 3 3(1) 2 15 I
2.2 Tragwerke4 – 2 4(1) 6(1) 6(1) 18 I
2.3 Baubetrieb und Baumanagement5 – – 3 5 5(1) 13 I bzw. III
2.4 Darstellung und Gestaltung6 5(3) 5(4) 2 – – 12 I
2.5 Infrastruktur7 – – 5(1) 6(2) 5(1) 16 I
2.6 Bauplanung und Projekt8 – – 3(3) 3(3) 6(6) 12 I
2.7 Baupraxis und Produktionstechnik 7 8 4 – – 19 IV
2.8 Ingenieurbau – – – 2 4(1) 6 I
B.3 Bauwirtschaft
3.1 Baukonstruktion3 3 4 3 3(1) 2 15 I
3.2 Tragwerke4 – 2 4(1) 6(1) 6 18 I
3.3 Baubetrieb und Baumanagement5 – – 3 7 9(1) 19 I bzw. III
3.4 Darstellung und Gestaltung6 5(3) 5(4) 2 – – 12 I
3.5 Infrastruktur7 – – 5(1) 4(2) – 9 I
3.6 Bauplanung und Projekt8 – – 3(3) 3(3) 7(7) 13 I
3.7 Baupraxis und Produktionstechnik 7 8 4 – – 19 IV
3.8 Bauprojektentwicklung – – – 2 4(2) 6 I
B.4 Holzbau
4.1 Baukonstruktion3 3 4 3 3(1) 2 15 I
4.2 Tragwerke4 – 2 4(1) 6(1) 7(1) 19 I
4.3 Baubetrieb und Baumanagement5 – – 3 5 5(1) 13 I bzw. III
4.4 Darstellung und Gestaltung6 5(3) 5(4) 2 2 – 14 I
4.5 Infrastruktur7 – – 5(1) 4(2) – 9 I
4.6 Bauplanung und Projekt8 – – 3(3) 3(3) 8(7) 14 I
4.7 Baupraxis und Produktionstechnik 7 8 4 – – 19 IV
4.8 Ingenieurholzbau10 – – – 2 6(4) 8 I
B.5 Umwelttechnik
5.1 Baukonstruktion3 3 4 3 5(1) 4(1) 19 I
5.2 Tragwerke4 – 2 4(1) 5(1) 5 16 I
5.3 Baubetrieb und Baumanagement5 – – 3 5 5(1) 13 I bzw. III
5.4 Darstellung und Gestaltung6 5(3) 5(4) 2 – – 12 I
5.5 Infrastruktur7 – – 5(1) 4(2) 4(1) 13 I
5.6 Bauplanung und Projekt8 – – 3(3) 3(3) 5(5) 11 I
5.7 Baupraxis und Produktionstechnik 7 8 4 – – 19 IV
5.8 Umwelttechnologie – – – 3(1) 5(2) 8 I
D. Pflichtpraktikum mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe
Jahrgang
I. II. III. IV. V.
E. Freigegenstände
1. Zweite lebende Fremdsprache11 2 2 2 2 2 (I)
2. Kommunikation und Präsentationstechnik – – 2 2 – III
3. Naturwissenschaftliches Laboratorium – 2 – – – III
4. Forschen und Experimentieren 2 – – – – III
5. Entrepreneurship und Innovation – – – 2 – III
F. Unverbindliche Übung
Bewegung und Sport 2 2 2 2 2 (IVa)
G. Förderunterricht12
1. Deutsch
2. Englisch
3. Angewandte Mathematik
4. Naturwissenschaften
5. Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.

2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.

3 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.

4 Mit Übungen im Laboratorium im III. und IV. Jahrgang und Übungen im V. Jahrgang, jeweils im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.

5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“ im Ausmaß von zwei Wochenstunden im V. Jahrgang.

6 Einschließlich „Darstellende Geometrie“ im Ausmaß von mindestens vier Wochenstunden; mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden, davon eine Wochenstunde Übung in “Darstellender Geometrie„ im II. Jahrgang.

7 Mit Übungen im Laboratorium im III. Jahrgang im Ausmaß von einer Wochenstunde und Übungen im Bereich „Vermessungswesen“ im IV. Jahrgang im Ausmaß von mind. einer Wochenstunde. In den übrigen Jahrgängen Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.

8 Mit Übungen jeweils im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.

9 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A., B. bzw. B.1 bis B.5 angeführten Pflichtgegenständen.

10 Mit Übungen im V. Jahrgang im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden, davon Übungen im Laboratorium im Ausmaß von einer Wochenstunde.

11 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

12 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

1.

Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Bautechnik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Projektentwicklung und des Entwurfs, der Planung und Konstruktion, der Bauausführung und des Baumanagements sowie der Bauwerksinstandhaltung und der Bauteilproduktion ausführen. Sie werden in der Bau- und Baustoffindustrie, in Baufirmen, in Architektur- und Ingenieurbüros, in Baumeister-, Zimmermeister- und Holzbaubetrieben, in der öffentlichen Verwaltung, in Immobilienverwaltungsbetrieben sowie in Betrieben des Baunebengewerbes eingesetzt. Auch die Leitung von Projekten und die Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen.

2.

Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B:

Baukonstruktion:

Im Bereich Grundlagen des Bauens können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen. Sie kennen die gebräuchlichen und marktüblichen Werkstoffe und Bauprodukte und deren Eigenschaften, Verarbeitungsmethoden sowie deren Anwendung und Einsatzgebiete und die Grundlagen der dazugehörigen Baunormen. Sie kennen Bodenarten und deren wesentliche Eigenschaften, Bodenverbesserungsmaßnahmen und Bauvorbereitungsmaßnahmen.

Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen bautechnische Konstruktionsverfahren sowie die Planungs- und Konstruktionsregeln von Bauteilen erfassen und kennen geeignete Bauteile und Bausysteme, können diese analysieren und einsetzen sowie Objekte unter Verwendung der Bauteile und Bausysteme entwickeln. Sie kennen die erforderlichen Planungsschritte für die Projektierung und können diese darstellen und erläutern. Sie kennen ausgewählte Sanierungsverfahren und Umbauarbeiten. Sie kennen komplexe Bauelemente (großflächige Fassadenelemente, Elemente des Fertigteilbaues ua.) und können diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.

Im Bereich Technischer Ausbau kennen die Absolventinnen und Absolventen Bestandteile der technischen Infrastruktur eines Objektes und können diese entsprechend einsetzen und die planerischen Erfordernisse definieren.

Im Bereich Bauphysik können die Absolventinnen und Absolventen bauphysikalische Zusammenhänge erkennen, analysieren und bewerten sowie bauphysikalische Regeln projektbezogen anwenden. Sie können messtechnische Methoden anwenden und bauphysikalisch relevante Daten ermitteln.

Tragwerke:

Im Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Terminologie der Tragwerkslehre und können Bauwerke statisch erfassen und zuordnen. Sie kennen das Sicherheitskonzept und die wichtigsten Einwirkungen entsprechend den jeweils aktuellen Normen und können Lastaufstellungen für Bauwerke und daraus Bemessungswerte für die Dimensionierung ermitteln. Sie kennen die äußeren und inneren Kräfte von Stabtragwerken sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren und können die Schnittgrößen statisch bestimmter Träger, Fachwerke und Gelenksysteme einfacher, statisch unbestimmter Stabtragwerke und von Plattentragwerken ermitteln und darstellen sowie EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung anwenden.

Im Bereich Festigkeit und Stabilität kennen die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe der Festigkeitslehre und können die zur Spannungs- und Dehnungsermittlung erforderlichen Querschnittswerte berechnen. Sie können Spannungs- und Dehnungsverläufe im Querschnitt infolge der Schnittgrößen ermitteln und darstellen, Beanspruchungen von Bauteilen und eventuell auftretende Stabilitätsprobleme erkennen und geeignete Bemessungsverfahren auswählen.

Im Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten für Tragwerke verwendeten Baustoffe inklusive ihrer Eigenschaften und Kennwerte sowie die zu deren Ermittlung erforderlichen Prüfverfahren.

Im Bereich Tragsicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Tragsysteme für vorgegebene Bauwerksanforderungen konzipieren (statisches System, Abmessungen, Material), kennen die wichtigsten Bemessungsverfahren und können grundlegende Stahl-, Holz- und Stahlbetontragwerke entwerfen, berechnen und normgerecht dimensionieren. Sie kennen die wichtigsten Verbindungsmittel und können diese einsetzen und berechnen. Sie kennen die Grundbegriffe für den konstruktiven Einsatz weiterer im Bauwesen eingesetzter Materialien und können EDV-Programme zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.

Im Bereich Gebrauchstauglichkeit kennen die Absolventinnen und Absolventen die Arten und Ursachen von Formänderungen und können deren Größen bei Stabtragwerken berechnen. Sie können EDV-Programme zur Verformungsermittlung anwenden.

Im Bereich Konstruktive Durchbildung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren sowie grundlegende Bauteile inklusive ihrer Anschlussdetails konstruktiv durchbilden.

Baubetrieb und Baumanagement:

Im Bereich Bauorganisation können die Absolventinnen und Absolventen die Aufgabenstellungen im Bauablauf erkennen, erklären und anwenden sowie die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes und deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.

Im Bereich Bauvorschriften kennen die Absolventinnen und Absolventen die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien und können diese anwenden.

Im Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Bauverfahren und können deren Anwendung planen sowie die dazu erforderlichen Baugeräte auswählen.

Im Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln und EDV-unterstützt durchführen.

Im Bereich Ausschreibung, Angebote, Vergabe können die Absolventinnen und Absolventen Ausschreibungsverfahren durchführen und die dafür notwendigen Unterlagen zusammenstellen sowie dafür geeignete EDV-Programme anwenden.

Im Bereich Bauausführung und Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Aufgaben im Bauprojekt- und Objektmanagement durchführen sowie dafür geeignete EDV-Programme anwenden.

Im Bereich Betriebsorganisation und Entrepreneurship kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Schritte einer Unternehmungsgründung sowie die Inhalte eines Businessplans und können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären und deren Zusammenhänge beurteilen. Sie können die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben. Sie können die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen. Sie kennen die wesentlichen Arten der Unternehmensfinanzierung und können diese nach vorgegebenen Kriterien charakterisieren sowie einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren. Sie kennen die gesetzlichen Personalnebenkosten und können den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären und die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechtes wiedergeben.

Im Bereich Rechnungswesen können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit einfacher Geschäftsfälle auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie kennen die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern, können das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.

Im Bereich Zivilrecht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentenrechtsgeschäften unterscheiden. Sie können Gewährleistungs-, Garantie- und Schadensansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen. Sie kennen die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Vor- und Nachteile und deren Vertreter und können sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes und können ein Gewerbe anmelden.

Darstellung und Gestaltung:

Im Bereich Darstellende Geometrie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetzmäßigkeiten der für die Bautechnik bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper sowie geometrische Formen und Transformationen. Sie können bautechnische Objekte analysieren, in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien zeichnerisch darstellen und mit Hilfe von CAD visualisieren.

Im Bereich Konstruktionsübungen kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Materialien und Methoden des Skizzierens sowie die Regeln der Beschriftung und der Farbenlehre. Sie können räumliche, maßstablose einfache Details darstellen und räumliche Schaubilder anfertigen. Sie kennen die wesentlichen Zusammenhänge des Gestaltens sowie die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten. Sie können Gebäude, einfache Infrastrukturbauwerke und Tragwerke (aus Stahl, Holz, Stahlbeton ua.) gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung (Übersichts- und Ausführungspläne ua.) händisch und mit Hilfe von CAD darstellen sowie Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen und Bauteile und ihre Anschlüsse dimensionieren. Sie können Projekte aus dem Hochbau-, Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen sowie Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren.

Im Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe einfacher Bauwerke und können diese nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, planen, dimensionieren und darstellen. Sie kennen messtechnische und bautechnisch spezifische Untersuchungsmethoden und können bautechnische Aufnahmen und Dokumentationen bestehender Gebäude durchführen.

Im Bereich Baustile kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Bauepochen, deren Repräsentanten und richtungsweisende Beispiele sowie den Bezug dieser Bauepochen zu historischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen.

Infrastruktur:

Im Bereich Geotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Baugrund- und Bodeneigenschaften sowie grundlegende Gründungsarten. Sie können die grundlegenden und maßgeblichen Bodenkennwerte ermitteln, geeignete Bodenprüfverfahren auswählen sowie Messungen durchführen, interpretieren und die Ergebnisse vergleichen. Sie kennen die Methoden für die Ermittlung der erforderlichen Basisdaten für geotechnische Aufgabenstellungen, grundlegende Baugrubensicherungen sowie maßgebende Bodeneigenschaften und können diese für bautechnische Anwendungen auswählen. Sie können einfache Verformungsermittlungen und erdstatische Berechnungen durchführen. Sie kennen die gebräuchlichen Flachgründungen, deren Funktionsweise und können die grundlegenden Bemessungs- und Konstruktionsregeln bei baupraktischen Aufgabenstellungen anwenden.

Im Bereich Siedlungswasserbau kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der Wasserwirtschaft, Hydrographie und der Wasserversorgung sowie die gebräuchlichen Bauwerke der Wasserversorgung. Sie können die Funktionsweise der Wasserversorgungsanlagen systematisch ordnen und kennen die Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln der gebräuchlichen Bauwerke und Verteilungsnetze der Wasserversorgung. Sie kennen die Grundbegriffe der Abwasserableitung und können die erforderlichen Basisdaten für Abwasserableitungen erheben und ermitteln. Sie kennen die gebräuchlichen Bauwerke der Abwasserableitung, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln und können ausgewählte Bauteile und Bauwerke der Abwasserableitung und Versickerung normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen. Sie kennen Grundbegriffe einfacher Wasserbaumaßnahmen (Schutzwasserbau und Wasserkraft) und können geeignete Bauverfahren den Gegebenheiten entsprechend auswählen und interpretieren.

Im Bereich Verkehrswegebau kennen die Absolventinnen und Absolventen wichtige Begriffe des Verkehrswesens, die maßgebenden Regelwerke im Fachbereich, die gebräuchlichen Bauwerke im Verkehrswegebau und deren Funktionsweise sowie die grundlegende Planung einfacher verkehrstechnischer Aufschließungen. Sie verstehen einfache verkehrsstatistische Auswertungen und kennen die Arten von Verkehrsträgern.

Im Bereich Vermessungswesen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Organisation und Entwicklung des österreichischen Vermessungswesens sowie die Organisation des Grundbuchs in Zusammenhang mit dem Kataster. Sie kennen die Grundlagen der Koordinatensysteme, des Nivellements und der trigonometrischen Lage- und Höhenmessung sowie die Darstellungsweisen für Lage- und Höhenpläne und die gängigen Vermessungsinstrumente. Sie können die Ergebnisse mit geeigneten Methoden darstellen sowie geeignete Messgeräte für die Höhenmessung den Gegebenheiten entsprechend auswählen und eigene Höhenmessungen vornehmen, berechnen, auswerten und darstellen. Sie können entsprechende geodätische Berechnungen durchführen, kennen die Verfahren der Lagemessung und können eigene Lagemessungen durchführen und Lage- und Höhenpläne erstellen. Sie kennen vermessungsspezifische, bautechnische Anwendungen sowie Grundlagen der modernen Vermessung und von Geoinformationssystemen und können Projektentwürfe in die Natur übertragen.

Bauplanung und Projekt:

Im Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten. Sie können Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen, bauspezifische Software anwenden, Bauteile bzw. Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen, konstruieren und dimensionieren, Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren sowie bauspezifische Software anwenden.

Baupraxis und Produktionstechnik:

Im Bereich Baumeisterarbeiten kennen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Bau- und Bauhilfsstoffe, ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten nach Regelwerken und können diese mit den üblichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen verarbeiten. Sie kennen die für Bauwerke erforderlichen Gründungs-, Wand- und Deckenkonstruktionssysteme einschließlich erforderlicher Einbauten und können diese herstellen.

Im Bereich Zimmermeisterarbeiten kennen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe, ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten nach Regelwerken und können diese mit den üblichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen verarbeiten. Sie kennen die für Bauwerke erforderlichen Wand-, Decken- und Dachkonstruktionssysteme einschließlich erforderlicher Einbauten und Verankerungen und können diese herstellen.

Im Bereich Baunebengewerbe kennen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der für die jeweiligen Gebiete gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe, ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten nach Regelwerken und können diese mit den üblichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen verarbeiten.

Im Bereich Angewandter Baubetrieb kennen die Absolventinnen und Absolventen die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung und können diese in der Werkstätte und auf der Baustelle anwenden. Sie kennen Geräte und Methoden, um Lage und Abmessungen von Bauwerken festzulegen, und können diese vom Plan in die Wirklichkeit übertragen sowie bestehende Bauteile aufmessen. Sie können die Ausführungsqualität beurteilen und kennen die Regeln für die komplexe Abfolge bei der Herstellung von Bauteilen. Sie können die Arbeitsschritte und den Material- und Werkzeugeinsatz planen, ausführen und dokumentieren und kennen die Wartungs- und Überprüfungserfordernisse der Geräte und Werkzeuge. Sie können branchenübliche EDV-Programme anwenden.

3.

Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B.1:

Baukonstruktion:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Tragwerke:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Baubetrieb und Baumanagement:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Darstellung und Gestaltung:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Im Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe komplexer Bauwerke und können diese nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, planen und darstellen.

Im Bereich Baustile können die Absolventinnen und Absolventen Gebäudeanalysen einschließlich deren bauzeitlich richtiger Einordnung und Interpretation erstellen.

Infrastruktur:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Bauplanung und Projekt:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Im Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung können die Absolventinnen und Absolventen Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren sowie energieeffiziente und nachhaltige Bauweisen anwenden. Sie können eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen, ökonomischen, ökologischen Gesichtspunkten sowie nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen. Sie können räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen, Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren sowie bauspezifische Software anwenden.

Im Bereich Modellbau und Präsentation kennen die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues und können Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.

Baupraxis und Produktionstechnik:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Hochbautechnologie:

Im Bereich Grundlagen des Bauens kennen die Absolventinnen und Absolventen nachhaltige und innovative Baustoffe inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren im Bereich der Vorfertigung und deren Handelsformen sowie deren Einsatzbereiche und Anwendung. Sie können die sich daraus ergebende Ökobilanz erstellen.

Im Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten entwerfen, planen und darstellen. Sie kennen ausgewählte Sanierungsverfahren, den Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen sowie die Anforderungen an den Holzschutz.

Im Bereich Gebäudetechnologie kennen die Absolventinnen und Absolventen Arten und Einsatz von Alternativenergien, Installationselemente und Grundlagen des zukunftsorientierten Ausbaus. Sie kennen bauphysikalische Auswirkungen von Planungen und können diese ökologisch und ökonomisch bewerten. Sie können die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen sowie ausgewählte bauphysikalische Messverfahren anwenden.

4.

Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B.2:

Baukonstruktion:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Tragwerke:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Baubetrieb und Baumanagement:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Darstellung und Gestaltung:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Infrastruktur:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Im Bereich Geotechnik können die Absolventinnen und Absolventen komplexere bodenmechanische Berechnungen durchführen sowie Flachgründungen, Tiefgründungen und Baugrubensicherungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen. Sie kennen Grundbegriffe und Berechnungsverfahren für die Standsicherheit von Böschungen und Dämmen, die aktuellen Verfahren im Spezialtiefbau, Grundlagen und Ziele der Abfallwirtschaft sowie Methoden der Umsetzung der Abfallwirtschaft.

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