Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2015-09-18
Letzte Aktualisierung 2023-01-03
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 17
Änderungshistorie JSON API

Material- und funktionsgerechtes Gestalten; ausgewählte Sanierungsverfahren und Denkmalschutz; Bestandsaufnahmen; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente.

Bereich Gebäudetechnologie:

Elementierter Ausbau.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen des Bauens

– innovative und nachhaltige Baustoffe anwenden.

Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung

– komplexe Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten entwerfen, planen und darstellen;

– ausgewählte Sanierungsverfahren erkennen;

– den Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Ökobilanz.

Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung:

Sonderbauwerke; Material- und funktionsgerechtes Gestalten; ausgewählte Sanierungsverfahren und Denkmalschutz; Bestandsanalysen; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente.

B.2 Tiefbau

2.1 BAUKONSTRUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

2.2 TRAGWERKE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

2.3 BAUBETRIEB UND BAUMANAGEMENT

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

2.4 DARSTELLUNG UND GESTALTUNG

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

2.5 INFRASTRUKTUR

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geotechnik

– komplexere bodenmechanische Berechnungen durchführen.

Bereich Siedlungswasserbau

– geeignete Bauverfahren und Konstruktionen im Leitungsbau auswählen, interpretieren und entwickeln.

Bereich Verkehrswegebau

– Straßenverkehrsanlagen und Begleitbauwerke erfassen;

– die technischen, rechtlichen, ökologischen, umwelttechnischen und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen für die Planung von Straßenverkehrsanlagen erfassen;

– die grundlegenden Konstruktionsregeln von Verkehrswegebauten erfassen;

– Methoden der Verkehrserhebung erkennen und verstehen einfache verkehrsstatistische Auswertungen.

Lehrstoff:

Bereich Geotechnik:

Bodenmechanische Berechnungen (Erddruck, Setzungen).

Bereich Siedlungswasserbau:

Leitungsbau.

Bereich Verkehrswegebau:

Grundlagen der Verkehrswegeplanung.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geotechnik

– Flachgründungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen.

Bereich Siedlungswasserbau

– geeignete Maßnahmen der Kanalbestandserfassung und Sanierung auswählen und interpretieren;

– Sonderverfahren im Leitungsbau (unterirdischer Vortrieb, ua.) erfassen.

Bereich Verkehrswegebau

– ausgewählte Straßenverkehrsanlagen entwerfen, planen, bemessen und darstellen;

– die Auswirkungen von ausgewählten Verkehrswegebaumaßnahmen verstehen und bezüglich ihrer bautechnischen Eignung systematisch ordnen;

– geeignete Baukonstruktionen von Verkehrswegebaumaßnahmen auswählen und gemäß den grundlegenden Regeln planlich darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Geotechnik:

Bemessung von Flachgründungen.

Bereich Siedlungswasserbau:

Kanalbestand und Kanalsanierung; Sonderverfahren Leitungsbau.

Bereich Verkehrswegebau:

Verkehrswegeplanung; Verkehrsanlagenplanung.

V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geotechnik

– Tiefgründungen und Baugrubensicherungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen;

– Grundbegriffe und Berechnungsverfahren für die Standsicherheit von Böschungen und Dämmen verstehen;

– die aktuellen Verfahren im Spezialtiefbau erfassen;

– Grundlagen und Ziele der Abfallwirtschaft verstehen;

– Methoden der Umsetzung der Abfallwirtschaft verstehen.

Bereich Siedlungswasserbau

– geeignete Verfahren der Wasseraufbereitung erfassen;

– die gebräuchlichen Bauwerke der Abwasserreinigung, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln verstehen;

– ausgewählte Bauteile und Bauwerke der Abwasserreinigung normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen.

Bereich Verkehrswegebau

– ausgewählte Verkehrsanlagen und Begleitbauwerke entwerfen, planen, bemessen und darstellen;

– die Grundlagen des Behördenverfahrens sowie ausgewählte Bauabläufe von Verkehrswegebaumaßnahmen verstehen;

– einfache Projekte mit technischen Berichten, Berechnungen und Plänen für Verkehrswegebauten erstellen, dokumentieren und präsentieren;

– zweckmäßige und wirtschaftliche Grundlagen für Betrieb, Erhaltung und Instandsetzung von Verkehrswegebauten erfassen;

– eisenbahnbautechnische Grundbegriffe, Entwurfselemente und Bauverfahren verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Geotechnik:

Bemessung von Tiefgründungen; Baugrubensicherungen und Wasserhaltung; Böschungs- und Hangsicherung; Spezialtiefbau.

Bereich Siedlungswasserbau:

Wasseraufbereitung; Grundlagen Abwasserreinigung.

Bereich Verkehrswegebau:

Verkehrswegeplanung; Verkehrsanlagenplanung; Anwendung bauspezifischer Software.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geotechnik

– Tiefgründungen und Baugrubensicherungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen;

– Grundbegriffe und Berechnungsverfahren für die Standsicherheit von Böschungen und Dämmen verstehen;

– die aktuellen Verfahren im Spezialtiefbau erfassen;

– Grundlagen und Ziele der Abfallwirtschaft verstehen;

– Methoden der Umsetzung der Abfallwirtschaft verstehen.

Bereich Siedlungswasserbau

– geeignete Verfahren der Wasseraufbereitung erfassen;

– die gebräuchlichen Bauwerke der Abwasserreinigung, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln verstehen;

– ausgewählte Bauteile und Bauwerke der Abwasserreinigung normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen.

Bereich Verkehrswegebau

– ausgewählte Verkehrsanlagen und Begleitbauwerke entwerfen, planen, bemessen und darstellen;

– die Grundlagen des Behördenverfahrens sowie ausgewählte Bauabläufe von Verkehrswegebaumaßnahmen verstehen;

– einfache Projekte mit technischen Berichten, Berechnungen und Plänen für Verkehrswegebauten erstellen, dokumentieren und präsentieren;

– zweckmäßige und wirtschaftliche Grundlagen für Betrieb, Erhaltung und Instandsetzung von Verkehrswegebauten erfassen;

– eisenbahnbautechnische Grundbegriffe, Entwurfselemente und Bauverfahren verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Geotechnik:

Spezialtiefbau; Abfallwirtschaft.

Bereich Siedlungswasserbau:

Abwasserreinigung.

Bereich Verkehrswegebau:

Ausgewählte Details und Themen des Verkehrswegebaus; Anwendung bauspezifischer Software.

2.6 BAUPLANUNG UND PROJEKT

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen;

– bauspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Grundlagenerhebung; Projektpläne, Schalungspläne und konstruktive Durchbildung einfacher Ingenieurbauwerke; Anwendung bauspezifischer Software.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren;

– bauspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Projektpläne, Bewehrungspläne und konstruktive Durchbildung von Ingenieurbauwerken; Anwendung bauspezifischer Software.

V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

– schwerpunktspezifische Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen;

– spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen;

– technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und die schwerpunktspezifischen Projekte präsentieren;

– Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren;

– bauspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich; Entwurf, Konstruktion und Darstellung spezifischer Bauteile und Ingenieurbauwerke; Ausarbeiten von baubetrieblichen Grundlagen; Anwendung bauspezifischer Software.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

– schwerpunktspezifische Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen;

– spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen;

– technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und die schwerpunktspezifischen Projekte präsentieren;

– Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren;

– bauspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Präsentation und Projektbeschreibung; baubetriebliche Bearbeitung einschließlich der Erstellung ergänzender Ausführungs- und Detailpläne; Anwendung bauspezifischer Software.

2.7 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

2.8 INGENIEURBAU

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau

– Anforderungen einfacher Brückenbauwerke erkennen.

Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau

– spezifische Brückenbauteile konstruktiv durchbilden.

Bereich Wasserbau

– hydrographische und gewässerkundliche Grundlagen erfassen sowie Basisdaten für wasserbauliche Berechnungen erheben;

– hydrostatische Berechnungen durchführen;

– einfache hydraulische Berechnungen von geschlossenen Gerinnen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau:

Im Brückenbau verwendete Tragsysteme.

Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau:

Spezifische Brückenbauteile (Grundlagen).

Bereich Wasserbau:

Hydrografie und Gewässerkunde; Hydrostatik und Hydraulik; Anwendung spezifischer Software.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau

– die Einwirkungen einfacher Brückenbauwerke erkennen.

Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau

– spezifische Brückenbauteile konstruktiv durchbilden.

Bereich Wasserbau

– komplexere hydraulische Berechnungen von Leitungsnetzen durchführen;

– einfache hydraulische Berechnungen offener Gerinne durchführen;

– einfache wasserbauliche Anlagen erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau:

Einwirkungen im Brückenbau.

Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau:

Spezifische Brückenbauteile (Vertiefung).

Bereich Wasserbau:

Angewandte Hydraulik; einfache Wasserbaumaßnahmen.

V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau

– geeignete Brückentragsysteme für vorgegebene Anforderungen vorschlagen, entwerfen und vergleichen;

– die Einwirkungen einfacher Brückenbauwerke ermitteln.

Bereich Tragsicherheit im Brückenbau

– grundlegende Brückentragsysteme vordimensionieren und bemessen;

– spezifische Brückenbauteile entwerfen, berechnen und dimensionieren;

– die Grundlagen des Spannbetonbaues verstehen.

Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau

– grundlegende Brückentragsysteme konstruktiv durchbilden;

– grundlegende Methoden der Erhaltung und Instandhaltung von Brückenbauwerken erfassen.

Bereich Wasserbau

– ausgewählte Bauteile und Bauwerke im Wasserbau entwerfen, berechnen und bemessen;

– wasserbauliche Aufgabestellungen analysieren sowie fachgerechte Lösungswege auswählen und auf baupraktische Aufgabenstellungen übertragen.

Bereich Tunnelbau

– tunnelbautechnische Grundbegriffe hinsichtlich Geologie, Terminologie beim Ausbruch, Vortriebsmethoden, Wasserhaltung und Bewetterung für Tunnelbau in geschlossener und offener Bauweise erfassen und diese analysieren und einordnen.

Lehrstoff:

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau:

Im Brückenbau verwendete Tragsysteme; Einwirkungen im Brückenbau.

Bereich Tragsicherheit im Brückenbau:

Spezifische Brückenbauteile.

Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau:

Brückentragwerke.

Bereich Wasserbau:

Wasserbaumaßnahmen (Gewässerbau, Schutzwasserbau); aktuelle Kapitel im Wasserbau; Anwendung bauspezifischer Software.

Bereich Tunnelbau:

Grundbegriffe Tunnelbau; Vortriebsmethoden und Bauweisen im Tunnelbau.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Tragsicherheit im Brückenbau

– grundlegende Brückentragsysteme vordimensionieren und bemessen;

– spezifische Brückenbauteile entwerfen, berechnen und dimensionieren;

– die Grundlagen des Spannbetonbaues verstehen.

Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau

– grundlegende Brückentragsysteme konstruktiv durchbilden;

– grundlegende Methoden der Erhaltung und Instandhaltung von Brückenbauwerken erfassen.

Bereich Wasserbau

– ausgewählte Bauteile und Bauwerke im Wasserbau entwerfen, berechnen und bemessen;

– wasserbauliche Aufgabestellungen analysieren sowie fachgerechte Lösungswege auswählen und auf baupraktische Aufgabenstellungen übertragen.

Bereich Tunnelbau

– tunnelbautechnische Grundbegriffe hinsichtlich Geologie, Terminologie beim Ausbruch, Vortriebsmethoden, Wasserhaltung und Bewetterung für Tunnelbau in geschlossener und offener Bauweise erfassen und diese analysieren und einordnen.

Lehrstoff:

Bereich Tragsicherheit im Brückenbau:

Grundlagen Spannbeton.

Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau:

Erhaltung und Instandhaltung von Brückenbauwerken.

Bereich Wasserbau:

Aktuelle Kapitel im Wasserbau; einfache Wasserkraftanlagen.

Bereich Tunnelbau:

Bauweisen im Tunnelbau; Sicherheitseinrichtungen.

B.3 Bauwirtschaft

3.1 BAUKONSTRUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

3.2 TRAGWERKE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

3.3 BAUBETRIEB UND BAUMANAGEMENT

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauvorschriften

– projektspezifische Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien erfassen und diese an konkreten Fallbeispielen anwenden.

Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe

– Ausschreibungsverfahren durchführen, analysieren und bewerten;

– geeignete EDV-Programme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Bauvorschriften:

Fallbeispiele; Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren.

Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:

Ausschreibungs- und Vergabearten; Bauvertrag; Planungskoordination; standardisierte Leistungsbeschreibungen; Werkvertragsnormen (Ausschreibungs- und Abrechnungsregeln); Ausfertigen von Leistungsverzeichnissen.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung

– die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln, analysieren und EDV-unterstützt durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung:

Kostenermittlung; Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise); Positionskalkulation; Regieleistungen.

V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauvorschriften

– projektspezifische Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien erfassen und diese an konkreten Fallbeispielen anwenden und analysieren.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

– anhand von Fallbeispielen spezielle Bauverfahren analysieren und lösen.

Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung

– die Kosten- sowie Preisermittlung in den Phasen der Objekterrichtung an komplexeren Fallbeispielen EDV-unterstützt durchführen.

Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe

– an komplexeren Bauaufgaben Ausschreibungsverfahren EDV-unterstützt durchführen.

Bereich Rechnungswesen

– anhand von Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen im baubetrieblichen Rechnungswesen analysieren und lösen.

Lehrstoff:

Bereich Bauvorschriften:

Arbeitnehmerschutz; allgemeine Baugesetze; Normen; Grundkataster und öffentliche Bücher – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:

Spezialverfahren; Anwendung und Einsatz.

Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung:

Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:

Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

Bereich Rechnungswesen:

Kostenrechnung – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauvorschriften

– projektspezifische Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien erfassen und diese an konkreten Fallbeispielen anwenden und analysieren.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

– anhand von Fallbeispielen spezielle Bauverfahren analysieren und lösen.

Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung

– die Kosten- sowie Preisermittlung in den Phasen der Objekterrichtung an komplexeren Fallbeispielen EDV-unterstützt durchführen.

Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe

– an komplexeren Bauaufgaben Ausschreibungsverfahren EDV-unterstützt durchführen.

Bereich Rechnungswesen

– anhand von Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen im baubetrieblichen Rechnungswesen analysieren und lösen.

Lehrstoff:

Bereich Bauvorschriften:

Spezielle Baugesetze – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:

Spezialverfahren; Variantenvergleich.

Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung:

Spezialprobleme der Preisbildung – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:

Vertiefte Angebotsprüfung – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

Bereich Rechnungswesen:

Steuern – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

3.4 DARSTELLUNG UND GESTALTUNG

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

3.5 INFRASTRUKTUR

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

3.6 BAUPLANUNG UND PROJEKT

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Grundlagenerhebung; Projektpläne, Schalungspläne und konstruktive Durchbildung einfacher Bauwerke; Anwendung bauspezifischer Software.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren;

– bauspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Projektpläne, Bewehrungspläne und konstruktive Durchbildung von Bauwerken; Anwendung bauspezifischer Software.

V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

– Projekte baureif planen;

– spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen;

– technische Berichte erstellen, die Projekte baubetrieblich und bauwirtschaftlich bearbeiten und präsentieren;

– bauspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Bauprojekte; Konstruktion und Darstellung spezifischer Bauteile und Bauwerke; Anwendung bauspezifischer Software; vertiefte baubetriebliche und bauwirtschaftliche Bearbeitung der Projekte.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

– Projekte baureif planen;

– spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen;

– technische Berichte erstellen, die Projekte baubetrieblich und bauwirtschaftlich bearbeiten und präsentieren;

– bauspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Präsentation und Projektbeschreibung; ergänzende baubetriebliche und bauwirtschaftliche Bearbeitung einschließlich Erstellung zugehöriger Ausführungs- und Detailpläne; Anwendung bauspezifischer Software.

3.7 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

3.8 BAUPROJEKTENTWICKLUNG

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung

– grundlegende Aufgaben im Projektmanagement verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:

Projektmanagement.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung

– komplexere Aufgaben in der Projektabwicklung durchführen;

– geeignete EDV-Programme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:

Internationales Vertragswesen; Sonderverträge; alternative Projektfinanzierungen; Claim Management.

V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaftslehre

– anhand von Fallstudien und Fallbeispielen Aufgabenstellungen zur Führung eines Betriebes analysieren und lösen.

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung

– Projekte entwickeln und komplexere Planungs- und Bauabläufe erfassen und planen;

– komplexere Aufgaben im Projektmanagement durchführen;

– grundlegende Aufgaben der Projektabwicklung anwenden und analysieren;

– geeignete EDV-Programme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaftslehre:

Betriebsorganisation – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:

Projekthandbuch – Struktur; Projektmanagement; Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaftslehre

– anhand von Fallstudien und Fallbeispielen Aufgabenstellungen zur Führung eines Betriebes analysieren und lösen.

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung

– Projekte entwickeln und komplexere Planungs- und Bauabläufe erfassen und planen;

– komplexere Aufgaben im Projektmanagement durchführen;

– grundlegende Aufgaben der Projektabwicklung anwenden und analysieren;

– geeignete EDV-Programme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaftslehre:

Personalführung – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:

Projekthandbuch – Zielvorgabe- sowie -erreichung; Spezialthemen der Projektabwicklung; Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

B.4 Holzbau

4.1 BAUKONSTRUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

4.2 TRAGWERKE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

IV. Jahrgang:

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Tragsicherheit

– Verbindungsmittel in mehrschnittigen Verbindungen normgerecht dimensionieren.

Lehrstoff:

Bereich Tragsicherheit:

Verbindungsmittel in Holzkonstruktionen.

4.3 BAUBETRIEB UND BAUMANAGEMENT

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

4.4 DARSTELLUNG UND GESTALTUNG

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre

– die Funktionen und Funktionsabläufe komplexer Bauwerke erfassen;

– einfache Bauwerke nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, planen, dimensionieren und darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre:

Gebäudeanalyse; Gebäudearten; funktionsgerechte Gestaltung.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre

– die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe komplexer Bauwerke anwenden;

– Bauwerke nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, barrierefrei planen, dimensionieren und darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre:

Gebäudeanalyse; Proportionsstudien; öffentliche und gewerbliche Gebäude; funktionsgerechte Gestaltung.

4.5 INFRASTRUKTUR

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

4.6 BAUPLANUNG UND PROJEKT

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen;

– bauspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Grundlagenerhebung; Entwurfspläne (3D-CAD), Projektpläne und konstruktive Durchbildung einfacher Holzbauwerke; Anwendung bauspezifischer Software.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren;

– bauspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Projektpläne und konstruktive Durchbildung komplexer Holzbauwerke; Anwendung bauspezifischer Software.

V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

– eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen und nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen;

– räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen;

– Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;

– projektbezogene Elemente entwickeln und den Fertigungsgrad in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln;

– bauspezifische Software anwenden.

Bereich Modellbau und Präsentation

– unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues erkennen;

– Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Entwerfen komplexer Bauwerke; Visualisierung und Präsentation; Erstellen von Schalungs- und Bewehrungsplänen, Ausführungs-, Detail- und Konstruktionsplänen; Ausarbeiten von baubetrieblichen Grundlagen; projektbezogene Anwendung mehrschichtiger, mehrschaliger und vorgefertigter Elemente; Anwendung bauspezifischer Software.

Bereich Modellbau und Präsentation:

Modellbau von Bauprojekten.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

– eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen und nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen;

– räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen;

– Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;

– projektbezogene Elemente entwickeln und den Fertigungsgrad in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln;

– bauspezifische Software anwenden.

Bereich Modellbau und Präsentation

– unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues erkennen;

– Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Präsentation und Projektbeschreibung; baubetriebliche Bearbeitung einschließlich der Erstellung ergänzender Ausführungs- und Detailpläne; projektbezogene Anwendung mehrschichtiger, mehrschaliger und vorgefertigter Elemente; Anwendung bauspezifischer Software.

Bereich Modellbau und Präsentation:

Modellbau und Präsentation von Bauprojekten.

4.7 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

4.8 INGENIEURHOLZBAU

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen des Bauens

– die holzbauspezifischen Werkstoffe sowie deren Eigenschaften und Handelsformen erkennen;

– nachhaltige und innovative Baustoffe inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren erfassen.

Bereich Bauelemente

– die Anforderungen an den Holzschutz erkennen;

– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden verschiedenen Holzbausysteme aus vorgefertigten Elementen erfassen;

– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen erfassen.

Bereich Bauphysik

– für ausgewählte Bauelemente den Schallschutz und Wärmeschutz ermitteln;

– die thermische, akustische und energetische Optimierung von Bauelementen und deren Überprüfung auf Umweltverträglichkeit durchführen.

Bereich Technischer Ausbau

– Einsatz von Installationselementen verstehen;

– Arten und Einsatz von Alternativenergien erfassen.

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung

– die aktuellen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails erkennen.

Bereich Konstruktive Durchbildung

– Holztragsysteme und deren Anschlussdetails entwerfen, berechnen, normgerecht dimensionieren und konstruktiv durchbilden.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Plattenwerkstoffe; Verbindungsmittel; verleimte Ware; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Einsatzbereiche.

Bereich Bauelemente:

Grundlagen von modernen Fertigungsmethoden; konstruktiver und chemischer Holzschutz; mehrschichtige, mehrschalige und vorgefertigte Elemente; energieeffiziente Bauweisen.

Bereich Bauphysik:

Schallschutz; Wärmeschutz; Vermeidung sommerlicher Überwärmung; thermische, akustische, energetische Optimierung; Prüfung auf Umweltverträglichkeit.

Bereich Technischer Ausbau:

Einsatz von Alternativenergien.

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:

Rahmenbau; Fachwerksbau.

Bereich Konstruktive Durchbildung:

Komplexe Holzbauteile.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen des Bauens

– die holzbauspezifischen Werkstoffe sowie deren Eigenschaften und Handelsformen erkennen;

– den Einsatzbereich nachhaltiger und innovativer Baustoffe und deren Anwendung erfassen.

Bereich Bauelemente

– Holzbausysteme aus vorgefertigten Elementen den Anforderungen des modernen Holzbaus entsprechend einsetzen;

– moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) verstehen;

– die Anforderungen an den Holzschutz erkennen.

Bereich Bauphysik

– bauphysikalische Auswirkungen von Planungen verstehen und diese ökologisch und ökonomisch bewerten;

– die thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung von Bauelementen durchführen.

Bereich Technischer Ausbau

– den Einsatz von Installationselementen erkennen;

– Arten und Einsatz von Alternativenergien erfassen.

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung

– die aktuellen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails erkennen.

Bereich Konstruktive Durchbildung

– Holztragsysteme und deren Anschlussdetails entwerfen, berechnen, normgerecht dimensionieren und konstruktiv durchbilden.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Anwendung innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Dämmstoffe und Dichtungen.

Bereich Bauelemente:

Mehrschichtige, mehrschalige und vorgefertigte Elemente; energieeffiziente Bauweisen; konstruktiver und chemischer Holzschutz; moderne Fertigungsmethoden (ebene Systeme).

Bereich Bauphysik:

Brandschutz; Schallschutz und Akustik; thermische, akustische, energetische Optimierung; Prüfung auf Umweltverträglichkeit.

Bereich Technischer Ausbau:

Einsatz von Alternativenergien; Installationselemente.

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:

Plattenbau; Verbundkonstruktionen.

Bereich Konstruktive Durchbildung:

Komplexe Holzbauwerke.

V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen des Bauens

– innovative und nachhaltige Baustoffe anwenden;

– Ökobilanzen beurteilen.

Bereich Bauelemente

– Holzbauteile in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln;

– den anerkannten Regeln der Technik entsprechende projektbezogene Elemente entwickeln und Anschlussdetails ausarbeiten;

– den den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen erfassen;

– moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) anwenden.

Bereich Bauphysik

– für Bauwerke die Luft- und Winddichtheit ermitteln und überprüfen;

– die (Methode der) Bauteilthermografie als Qualitätskontrolle einsetzen;

– unter Berücksichtigung der Ökologie und der Energieoptimierung Bauelemente entwickeln.

Bereich Technischer Ausbau

– die Grundlagen des zukunftsorientierten Ausbaus erkennen.

Bereich Gebrauchstauglichkeit

– die Arten und Ursachen von Schwingungen im Holzbau erkennen und diese unter Anwendung fachspezifischer Software nachweisen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Anwendung innovativer und nachhaltiger Baustoffe.

Bereich Bauelemente:

Projektbezogene Anwendung mehrschichtiger, mehrschaliger und vorgefertigter Elemente; moderne Fertigungsmethoden (ebene Systeme).

Bereich Bauphysik:

Luft- und Winddichtheit; Thermografie.

Bereich Technischer Ausbau:

Zukunftsorientierter Ausbau.

Bereich Gebrauchstauglichkeit:

Schwingungen im Holzbau.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen des Bauens

– innovative und nachhaltige Baustoffe anwenden;

– Ökobilanzen beurteilen.

Bereich Bauelemente

– Holzbauteile in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln;

– den anerkannten Regeln der Technik entsprechende projektbezogene Elemente entwickeln und Anschlussdetails ausarbeiten;

– den den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen verstehen;

– moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) anwenden.

Bereich Bauphysik

– für Bauwerke die Luft- und Winddichtheit ermitteln und überprüfen;

– die (Methode der) Bauteilthermografie als Qualitätskontrolle einsetzen;

– unter Berücksichtigung der Ökologie und der Energieoptimierung Bauelemente entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Ökobilanz.

Bereich Bauelemente:

Montage und Logistik; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente; moderne Fertigungsmethoden (komplexe Systeme).

Bereich Bauphysik:

Thermische und ökologische Bauteiloptimierung.

B.5 Umwelttechnik

5.1 BAUKONSTRUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technischer Ausbau

– Planungsgrundlagen der Heizungs- und Sanitärtechnik verstehen sowie diese erklären, analysieren und anwenden.

Bereich Bauphysik

– die Energiebilanzberechnung verstehen.

Bereich Energieeffizientes Bauen

– ökologische und innovative Baustoffe inklusive deren Materialeigenschaften, Herstellungsverfahren, ihre Einsatzbereiche und Anwendungen erfassen;

– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Technischer Ausbau:

Dimensionierungsgrundlagen ressourcenschonender Heizungs- und Sanitärtechnik.

Bereich Bauphysik:

Energieausweis.

Bereich Energieeffizientes Bauen:

Ökologische und innovative Baustoffe und deren Einsatzbereiche; energieeffiziente Bauweisen.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technischer Ausbau

– Planungsgrundlagen der Klima- und Raumlufttechnik verstehen sowie diese erklären, analysieren und anwenden.

Bereich Bauphysik

– die Energiebilanzberechnung anwenden.

Bereich Energieeffizientes Bauen

– ökologische und innovative Baustoffe anwenden;

– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Technischer Ausbau:

Dimensionierungsgrundlagen behaglichkeitsorientierter Klima- und Raumlufttechnik.

Bereich Bauphysik:

Energieausweisberechnung; Ökobilanz.

Bereich Energieeffizientes Bauen:

Anwendung ökologischer und innovativer Baustoffe; Anwendung energieeffizienter Bauweisen.

V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technischer Ausbau

– Grundlagen der Wärmepumpen- und Kältetechnik verstehen und diese erklären;

– die funktionellen Zusammenhänge energieeffizienter Anlagensysteme der technischen Gebäudeausrüstung verstehen;

– die funktionellen Zusammenhänge einer energieeffizienten Gebäudeautomation verstehen;

– Aufbau und Funktion regenerativer Energiesysteme erfassen.

Bereich Bauphysik

– energie- und kosteneffiziente Projekte planen und bewerten.

Bereich Facility Management

– die Definitionen und grundlegenden Richtlinien eines prozessorientierten Facility Managements erfassen;

– die Grundlagen zur Optimierung der Lebenszykluskosten einer Immobilie sowie die Schwerpunkte nachhaltigen Bauens verstehen und diese erklären.

Bereich Energieeffizientes Bauen

– ausgewählte energieeffiziente Sanierungsverfahren erfassen;

– intelligente Fassadensysteme und ihre Einsatzgebiete erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Technischer Ausbau:

Grundlagen der Wärmepumpen- und Kältetechnik; energieeffiziente Anlagensysteme der technischen Gebäudeausrüstung.

Bereich Bauphysik:

Energie- und kosteneffizientes Bauen; Ökobilanz.

Bereich Facility Management:

Struktur und Organisation eines richtlinienkonformen technischen Facility Managements.

Bereich Energieeffizientes Bauen:

Energieeffiziente Sanierungsverfahren.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technischer Ausbau

– Grundlagen der Wärmepumpen- und Kältetechnik verstehen und diese erklären;

– die funktionellen Zusammenhänge energieeffizienter Anlagensysteme der technischen Gebäudeausrüstung verstehen;

– die funktionellen Zusammenhänge einer energieeffizienten Gebäudeautomation verstehen;

– Aufbau und Funktion regenerativer Energiesysteme erfassen.

Bereich Bauphysik

– energie- und kosteneffiziente Projekte planen und bewerten.

Bereich Facility Management

– die Definitionen und grundlegenden Richtlinien eines prozessorientierten Facility Managements erfassen;

– die Grundlagen zur Optimierung der Lebenszykluskosten einer Immobilie sowie die Schwerpunkte nachhaltigen Bauens verstehen und diese erklären.

Bereich Energieeffizientes Bauen

– ausgewählte energieeffiziente Sanierungsverfahren erfassen;

– intelligente Fassadensysteme und ihre Einsatzgebiete erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Technischer Ausbau:

Möglichkeiten der Gebäudeautomation zur Erreichung von Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Bereich Bauphysik:

Planung energieeffizienter Projekte.

Bereich Facility Management:

Optimierung der Lebenszykluskosten einer Immobilie und Grundlagen des nachhaltigen Bauens im Schwerpunktbereich technischer Ausbau.

Bereich Energieeffizientes Bauen:

Intelligente Fassadensysteme.

5.2 TRAGWERKE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

5.3 BAUBETRIEB UND BAUMANAGEMENT

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

– energie- und kosteneffiziente Bauweisen und Bauverfahren erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:

Kosteneffizientes Bauen.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

– energie- und kosteneffiziente Bauweisen und Bauverfahren berechnen.

Lehrstoff:

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:

Kosteneffizientes Bauen.

V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

– energie- und kosteneffiziente Projekte planen und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:

Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

– energie- und kosteneffiziente Projekte planen und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:

Spezialprobleme energie- und kosteneffizienter Projekte; Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

5.4 DARSTELLUNG UND GESTALTUNG

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

5.5 INFRASTRUKTUR

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geotechnik

– die Ursachen und Folgen von Hanginstabilitäten, Oberflächenerosionen, Uferanbrüchen und daraus resultierende Landschafts- und Kulturschäden erklären und analysieren.

Bereich Wasserbau

– die Grundgesetze der Hydromechanik verstehen;

– Strömungen in Rohren, Fließgewässern und im Grundwasser berechnen;

– die Grundlagen des naturnahen Flussbaus erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Geotechnik:

Ingenieurbiologie; Hangsicherungsmaßnahmen

Bereich Wasserbau:

Grundlagen der Hydromechanik, Rohrhydraulik, Gerinnehydraulik; Grundwasser; Grundlagen des naturnahen Flussbaus.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geotechnik

– biotechnische Methoden anwenden, um Instabilitäts- und Erosions-Probleme mit Hilfe von Pflanzen zu lösen und dadurch das Landschaftsbild und die ökologische Funktionsfähigkeit positiv zu beeinflussen.

Bereich Wasserbau

– Maßnahmen des naturnahen Flussbaus anwenden;

– Anlagen des Hochwasserschutzes bemessen und planen;

– Typen, Konstruktionen und Anwendungsgebiete von Wasserkraftanlagen erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Geotechnik:

Stabilisationsbauweisen mit Pflanzen; Erosionsschutz.

Bereich Wasserbau:

Bemessung im naturnahen Flussbau; Hochwasserschutz; Wasserkraftanlagen.

V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Siedlungswasserbau

– Anlagen der Wasserversorgung bemessen und planen;

– Anlagen der Abwasserentsorgung bemessen und planen.

Bereich Abfallwirtschaft und Recycling

– die abfallwirtschaftlichen Grundlagen erkennen und verstehen deren umweltrelevanten Auswirkungen;

– die Methoden zur Aufbereitung und Verwertung von Abfällen bei der Planung einfacher Anlagen anwenden;

– die Deponietypen nach Deponieverordnung beschreiben und die entsprechende Zuordnung von Abfällen durchführen;

– Altlastenerkundungsmethoden, Altlastenatlas und Verdachtsflächenkataster erfassen sowie Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen planen;

– thermische Verwertungsmethoden erkennen;

– die Ursachen für Straßenschäden verstehen und deren Sanierungsmethoden unter Anwendung von Recyclingverfahren und -baustoffen erklären und vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich Siedlungswasserbau:

Grundlagen und Bemessung für Wasserversorgung und Abwasserreinigung.

Bereich Abfallwirtschaft und Recycling:

Abfallwirtschaft; Deponie; Abfallaufbereitung; biologische Abfallaufbereitung.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Siedlungswasserbau

– Anlagen der Wasserversorgung bemessen und planen;

– Anlagen der Abwasserentsorgung bemessen und planen.

Bereich Abfallwirtschaft und Recycling

– die abfallwirtschaftlichen Grundlagen und deren umweltrelevanten Auswirkungen verstehen;

– die Methoden zur Aufbereitung und Verwertung von Abfällen bei der Planung einfacher Anlagen anwenden;

– die Deponietypen nach Deponieverordnung beschreiben und die entsprechende Zuordnung von Abfällen durchführen;

– Altlastenerkundungsmethoden, Altlastenatlas, Verdachtsflächenkataster erfassen sowie Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen planen;

– thermische Verwertungsmethoden erkennen;

– die Ursachen für Straßenschäden verstehen und deren Sanierungsmethoden unter Anwendung von Recyclingverfahren und -baustoffen erklären und vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich Siedlungswasserbau:

Bemessung von Wasserversorgungs- und Abwasserreinigungsanlagen.

Bereich Abfallwirtschaft und Recycling:

Altlasten; Recycling.

5.6 BAUPLANUNG UND PROJEKT

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen;

– bauspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Grundlagenerhebung; Projektpläne, Schalungspläne und konstruktive Durchbildung einfacher Ingenieurbauwerke; Anwendung bauspezifischer Software.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren;

– bauspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Projektpläne, Bewehrungspläne und konstruktive Durchbildung von Ingenieurbauwerken; Anwendung bauspezifischer Software.

V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

– schwerpunktspezifische Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen;

– spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen;

– technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und die schwerpunktspezifischen Projekte präsentieren;

– Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren;

– die Gewerke Heizungstechnik und Sanitärtechnik normgerecht dimensionieren und planerisch darstellen;

– das Gewerk Raumlufttechnik normgerecht dimensionieren und planerisch darstellen;

– bauspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich; Entwurf, Konstruktion und Darstellung spezifischer Bauteile und Ingenieurbauwerke; Ausarbeitung von baubetrieblichen Grundlagen; Dimensionierung Heizungs- und Sanitärtechnik und Erstellung richtlinienkonformer Gewerkepläne; Anwendung bauspezifischer Software.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

– schwerpunktspezifische Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen;

– spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen;

– technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und die schwerpunktspezifischen Projekte präsentieren;

– Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren;

– die Gewerke Heizungstechnik und Sanitärtechnik normgerecht dimensionieren und planerisch darstellen;

– das Gewerk Raumlufttechnik normgerecht dimensionieren und planerisch darstellen;

– bauspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Präsentation und Projektbeschreibung; baubetriebliche Bearbeitung einschließlich der Erstellung ergänzender Ausführungs- und Detailpläne; Dimensionierung Raumlufttechnik und Erstellung richtlinienkonformer Gewerkepläne; Anwendung bauspezifischer Software.

5.7 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

5.8 UMWELTTECHNOLOGIE

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Ökologie

– die Strukturen und Funktionsweisen von Ökosystemen verstehen.

Bereich Luftreinhaltung

– die Entstehung und gesundheitlichen Auswirkungen von Luftschadstoffen verstehen;

– die relevanten gesetzlichen Regelungen im Bereich der Luftreinhaltung erfassen;

– Messverfahren von partikelförmigen und gasförmigen Schadstoffen verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Ökologie:

Wechselbeziehungen zwischen Lebewesen; abiotische und biotische Faktoren; Merkmale von Ökosystemen; Stoffkreisläufe.

Bereich Luftreinhaltung:

Physikalische, chemische, biologische und hygienische Grundlagen und Entstehung staubförmiger, flüssiger (Aerosole) und gasförmiger Luftverunreinigungen; Geruchsstoffe; Gesetze in der Luftreinhaltung; Möglichkeiten der Emissions- und Immissionsmessungen.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Ökologie

– die Ökologie von wesentlichen Biozönosen verstehen;

– die Auswirkungen anthropogener Einflüsse und Eingriffe in Ökosysteme verstehen;

– Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen zum Schutz gefährdeter Ökosysteme und deren Anwendung erkennen.

Bereich Luftreinhaltung

– Verfahren zur Abscheidung von partikelförmigen Schadstoffen verstehen und diese anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Ökologie:

Ökosystem Boden (Bodenbildung, Mineralisierung, Humifizierung, Sorption-und Puffervermögen, Schadstoffe, Bodenarten, Moore); Ökosystem Wald (ökonomische und ökologische Interessen der Waldwirtschaft, Pflanzensoziologie, Umweltindikatoren, Botanik, natürliche und anthropogene Waldschäden, Waldschutz).

Bereich Luftreinhaltung:

Verfahren zur Abscheidung partikelförmiger Verunreinigung; Minimierung der Schadwirkung.

V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Ökologie

– die ökologischen Zusammenhänge fließender und stehender Gewässer verstehen und die Auswirkungen anthropogener Einflüsse beurteilen;

– die Richtlinien und Methoden zur Beurteilung der Gewässergüte anwenden;

– die allgemeinen Abläufe und Gesetzmäßigkeiten von komplexen natürlichen und künstlichen Systemen verstehen;

– durch Kenntnis der Systemdynamik Grundregeln und Verhaltensprinzipien ableiten und bei Planungsaufgaben zur Vermeidung von Umweltschäden einsetzen.

Bereich Mikrobiologie

– den Aufbau, die Lebensweise und Fortpflanzung von Bakterien und Pilzen verstehen;

– die Abbauleistungen von Bakterien und Pilzen verstehen;

– umweltrelevante Anwendungen dieser Abbauprozesse verstehen sowie deren Betriebsformen analysieren.

Bereich Luftreinhaltung

– Verfahren zur Abscheidung gas- und dampfförmiger Verunreinigungen von Abgas und Abluft verstehen und diese anwenden;

– Möglichkeiten der Emissionsminderung im Anlagenbau verstehen und diese anwenden.

Bereich Meteorologie

– die Zusammenhänge von Atmosphäre und Strahlung sowie deren Anwendung in der Solararchitektur erkennen;

– die Zusammenhänge von Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftdruck und Wind verstehen;

– Ausbreitungsmodelle von Luftschadstoffen verstehen;

– typische Wetterlagen in Österreich und Mitteleuropa analysieren sowie diese Kenntnisse bei der Planung und Konstruktion von Gebäuden anwenden.

Bereich Umweltmanagement

– die Grundbegriffe des Qualitätsmanagements erfassen;

– die Voraussetzung einer Zertifizierung eines betrieblichen Qualitätsmanagements erläutern;

– die aktuellen Umweltmanagementnormen verstehen und diese in ein bestehendes Managementsystem integrieren.

Lehrstoff:

Bereich Ökologie:

Ökosystem See (diverse Einflussfaktoren, Sauerstoff- und Nährstoffversorgung, biologische Gliederung von Seen); Ökosystem Fließgewässer (Zonierung, Habitate, Strukturanalyse, Anpassung an die Strömung, Nahrungsaufnahme, Stoffhaushalt, Selbstreinigung, ökologische Auswirkungen des Gewässerbaues, Renaturierung, Beurteilung der Gewässerqualität).

Bereich Mikrobiologie:

Grundlagen der Bakteriologie und Mykologie; bakterielle Gärungsprozesse.

Bereich Luftreinhaltung:

Aerosol-Abscheidung; Abscheidung gasförmiger Komponenten.

Bereich Meteorologie:

Strahlungsenergie und Energiebilanz; Thermodynamik und Strömungen in der Lufthülle.

Bereich Umweltmanagement:

Grundbegriffe des Qualitätsmanagements; Qualitätsmanagementnormen der ISO 9000-Reihe.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Ökologie

– die ökologischen Zusammenhänge fließender und stehender Gewässer verstehen und die Auswirkungen anthropogener Einflüsse beurteilen;

– die Richtlinien und Methoden zur Beurteilung der Gewässergüte anwenden;

– die allgemeinen Abläufe und Gesetzmäßigkeiten von komplexen natürlichen und künstlichen Systemen verstehen;

– durch Kenntnis der Systemdynamik Grundregeln und Verhaltensprinzipien ableiten und bei Planungsaufgaben zur Vermeidung von Umweltschäden einsetzen.

Bereich Mikrobiologie

– den Aufbau, die Lebensweise und die Fortpflanzung von Bakterien und Pilzen verstehen;

– die Abbauleistungen von Bakterien und Pilzen verstehen;

– umweltrelevante Anwendungen dieser Abbauprozesse verstehen und deren Betriebsformen analysieren.

Bereich Luftreinhaltung

– Verfahren zur Abscheidung gas- und dampfförmiger Verunreinigungen von Abgas und Abluft verstehen und diese anwenden;

– Möglichkeiten der Emissionsminderung im Anlagenbau verstehen und diese anwenden.

Bereich Meteorologie

– die Zusammenhänge von Atmosphäre und Strahlung sowie deren Anwendung in der Solararchitektur verstehen;

– die Zusammenhänge von Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftdruck und Wind verstehen;

– Ausbreitungsmodelle von Luftschadstoffen verstehen;

– typische Wetterlagen in Österreich und Mitteleuropa analysieren sowie diese Kenntnisse bei der Planung und Konstruktion von Gebäuden anwenden.

Bereich Umweltmanagement

– die Grundbegriffe des Qualitätsmanagements erfassen;

– die Voraussetzung einer Zertifizierung eines betrieblichen Qualitätsmanagements erläutern;

– die aktuellen Umweltmanagementnormen verstehen und diese in ein bestehendes Managementsystem integrieren.

Lehrstoff:

Bereich Ökologie:

Teichbau.

Bereich Mikrobiologie:

Umweltrelevante Anwendungen mikrobiologischer Abbauprozesse in der Abwasser- und Abluftreinigung sowie der Biomasseverwertung.

Bereich Luftreinhaltung:

Biowäscher; Sonderverfahren.

Bereich Meteorologie:

Wetterdaten und atmosphärische Schichtungen.

Bereich Umweltmanagement:

Integrierte Managementsysteme; Umweltmanagementnorm ISO 14000.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht

E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übung

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände

1.

Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2.

Religion

Siehe Anlage 1.

3.

Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

4.

Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte

Für die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt B.1 bis B.5 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übung

Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 3.

Anlage 1.3

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BIOMEDIZIN- UND GESUNDHEITSTECHNIK

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden Summe Lehrverpflichtungsgruppe
Jahrgang
I. II. III. IV. V.
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
1. Religion 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch 3 2 2 2 2 11 (I)
3. Englisch 2 2 2 2 2 10 (I)
4. Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 2 2 2 2 – 8 III
5. Bewegung und Sport 2 2 2 1 1 8 (IVa)
6. Angewandte Mathematik 4 4 3 2 2 15 I
7. Naturwissenschaften 3 3 2 2 – 10 II
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. Biologie, Medizin und Gesundheitswesen 2 2 3 2 3 12 II
2. Wirtschaft und Recht3 – – – 3 2 5 II bzw. III
3. Biomedizinische Signalverarbeitung 3(1) 5(1) 4(1) 4(1) 4(2) 20 I
4. Medizinische Gerätetechnik 2 2 2 2 2 10 I
5. Gesundheitsmechatronik4 2(1) 2(1) 2(1) 2(1) 2(1) 10 I
6. Medizin- und Gesundheitsinformatik4 3(2) 4(2) 2(2) 2(2) 2(2) 13 I
7. Laboratorium – – 4 4 8 16 I
8. Prototypenbau medizintechnischer Systeme5 5 5 5 5 5 25 III bzw. IV
C. Verbindliche Übung
Soziale und personale Kompetenz6 2(2) – – – – 2 III
Gesamtwochenstundenzahl 37 37 37 37 37 185
Pflichtgegenstände des alternativen Ausbildungsschwerpunktes Wochenstunden Summe Lehrverpflichtungsgruppe
Jahrgang
I. II. III. IV. V.
B.1 Medizininformatik
1.1 Biologie, Medizin und Gesundheit 2 2 3 3 2 12 II
1.2 Wirtschaft und Recht7 2 2 3 3 3 13 II bzw. III
1.3 Biomedizinische Signalverarbeitung4 2 2(1) 2(1) 2(1) 2 10 I
1.4 Medizinische Gerätetechnik4 2 2 2 3(1) 4(1) 13 I
1.5 Medizinische Informationssysteme4 2(2) 3(1) 3(2) 4(2) 4(2) 16 I
1.6 Medizin- und Gesundheitsinformatik4 3(2) 5(2) 5(3) 5(2) 5(3) 23 I
1.7 Projektentwicklung8 – – 4(3) 4(4) 8(6) 16 I
1.8 Computerpraktikum9 4 4 – – – 8 IVa
D. Pflichtpraktikum mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe
Jahrgang
I. II. III. IV. V.
E. Freigegenstände
1. Zweite lebende Fremdsprache10 2 2 2 2 2 (I)
2. Kommunikation und Präsentationstechnik – – 2 2 – III
3. Naturwissenschaftliches Laboratorium – 2 – – – III
4. Forschen und Experimentieren 2 – – – – III
5. Entrepreneurship und Innovation – – – 2 – III
6. Latein 2 2 2 2 2 I
F. Unverbindliche Übung
Bewegung und Sport 2 2 2 2 2 (IVa)
G. Förderunterricht11
1. Deutsch
2. Englisch
3. Angewandte Mathematik
4. Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.

2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.

5 Mit Werkstättenlaboratorium-Anteilen im Ausmaß von je zwei Wochenstunden im III. und IV. Jahrgang und drei Wochenstunden im V. Jahrgang. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Werkstättenlaboratorium-Anteile, im Übrigen Lehrverpflichtungsgruppe IV.

6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A., B. bzw. B.1 angeführten Pflichtgegenständen.

7 Einschließlich Gesundheitsökonomie und Management. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Bereiche „Rechnungswesen“ (im Ausmaß von je zwei Wochenstunden im I. und II. Jahrgang, eine Wochenstunde im IV. Jahrgang), „Recht“ (im Ausmaß von einer Wochenstunde im IV. Jahrgang) und „Wirtschaft“ (im Ausmaß von einer Wochenstunde im V. Jahrgang). Die Lehrverpflichtungsgruppe II bezieht sich auf die Bereiche „Gesundheitswesen“ (zwei Wochenstunden im III. und zwei Wochenstunden im V. Jahrgang) und „Organisation und Prozesse im Gesundheitswesen“ (je eine Wochenstunde im III. und IV. Jahrgang).

8 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.

9 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von vier Wochenstunden im II. Jahrgang.

10 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

11 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

1.

Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Biomedizin- und Gesundheitstechnik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der „Biomedizinischen Signalverarbeitung“, „Medizinischen Gerätetechnik“, „Gesundheitsmechatronik“ sowie der „Medizin- und Gesundheitsinformatik“ ausführen. Dabei steht die Planung, Entwicklung und Realisierung medizintechnischer Geräte, der Entwurf und Implementierung von Softwarelösungen im Gesundheitswesen, die Auswahl, Analyse, messtechnische Überprüfung bzw. der Test und die Validierung der Komponenten, Module und Systeme im Vordergrund.

Im Ausbildungsschwerpunkt Medizininformatik liegt der Fokus auf IT-Anwendungen im medizinischen Umfeld. Dementsprechend steht im Einsatzgebiet der Medizininformatikerin und des Medizininformatikers die Entwicklung und Implementierung von Software-Anwendungen, sowohl im Bereich der medizintechnischen Geräte als auch im Bereich der Krankenhausverwaltung, im Bereich von medizinischen Datenbanken und im Bereich des Datenaustauschs zwischen Gesundheitseinrichtungen (zB elektronischer Gesundheitsakt) im Vordergrund.

2.

Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B:

Biologie, Medizin und Gesundheitswesen:

Im Bereich Grundlagen der Anatomie und Physiologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Terminologie der Medizin, den Aufbau und die Funktionsweise des menschlichen Körpers, seiner Organe, des Bewegungsapparates und seiner Kommunikationssysteme. Sie können physiologische Grundkenntnisse zur Erfassung von Biosignalen im technischen Umfeld anwenden. Sie kennen die wichtigsten Krankheiten und sind kompetente Gesprächspartner in klinischen Teams.

Im Bereich Biologie und Gesundheit kennen die Absolventinnen und Absolventen ernährungstechnische, gesundheitswissenschaftliche und psychologische Erkenntnisse und Theorien zu einer gesunden Lebensführung. Sie verstehen die Prinzipien zur Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit und können diese für die Entwicklung von gesundheitstechnischen Systemen anwenden.

Im Bereich Grundlagen der Biochemie kennen die Absolventinnen und Absolventen die biochemischen Bausteine und Ablaufprozesse in lebenden Zellen, pharmakologische Stoffe und deren Wirken im menschlichen Körper und können biochemische Arbeitsmethoden in der Molekularbiologie beschreiben.

Im Bereich Gesundheitswesen können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur und grundlegende Funktionsweise des österreichischen und europäischen Gesundheitssystems wiedergeben, die Notwendigkeit wirtschaftlichen Handelns im Gesundheitsbereich erklären und Teilaspekte der Krankenhausorganisation analysieren.

Biomedizinische Signalverarbeitung:

In den Bereichen Grundlagen der Elektronik, Elektronische Bauelemente und Schaltungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik und können das Verhalten einfacher Schaltungen damit begründen. Sie können die Gesetze auf einfache Schaltungen anwenden, damit das Verhalten von Schaltungen untersuchen und sie zur Lösung von technischen Aufgaben einsetzen. Weiters können die Absolventinnen und Absolventen entsprechende Bauteile auswählen und Schaltungen nach gegebenen Spezifikationen entwickeln, fertigen und in Betrieb nehmen.

Im Bereich Signale und Systeme kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundsätzlichen Eigenschaften von Biosignalen, die Methoden zur Vermeidung von Störungseinflüssen und können mit analogen und digitalen Methoden Biosignale und deren Störungen messen und filtern. Sie können die komplexe Zusammensetzung von Biosignalen analysieren und bewerten sowie die notwendigen technischen Spezifikationen eines Auswertesystems aus medizinischen und messtheoretischen Vorgaben ermitteln und realisieren. Weiters kennen die Absolventinnen und Absolventen die relevanten Zeit-, Frequenz- und Amplituden-Parameter von Signalen, können medizinisch relevante Parameter in Biosignalen messen und die verschiedenen Methoden zur Parameterextraktion vergleichen und bewerten. Darüber hinaus können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Algorithmen zur Datenbearbeitung bei bildgebenden Verfahren beschreiben.

Im Bereich Embedded Systems kennen die Absolventinnen und Absolventen den grundsätzlichen Aufbau von Mikrocontrollersystemen, können diese gemeinsam mit Peripheriebausteinen betreiben und in konkreten Anwendungen einsetzen.

Medizinische Gerätetechnik:

Im Bereich Grundlagen der medizinischen Gerätetechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Gesetze der Digitaltechnik und können das Verhalten einfacher Schaltungen damit begründen. Sie können die Gesetze auf einfache digitale Schaltungen anwenden, damit das Verhalten von einfachen Schaltungen untersuchen und sie zur Lösung von technischen Aufgaben einsetzen. Weiters können die Absolventinnen und Absolventen entsprechende Bauteile auswählen und digitale Schaltungen nach gegebenen Spezifikationen entwickeln, fertigen und in Betrieb nehmen. Die Absolventinnen und Absolventen können die grundlegenden Begriffe der Messtechnik beschreiben, passende Messeinrichtungen auswählen und für Entwicklung, Überprüfung und Fehlersuche anwenden. Darüber hinaus können Sie Verstärker für Biosignale entwerfen.

Im Bereich Bildgebende Systeme kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise bildgebender Systeme in der Medizin, können sie medizinischen Aufgaben zuordnen, typische Fehlerquellen anhand von praktischen Beispielen unterscheiden und bewerten sowie das notwendige Umfeld für bildgebende Anlagen konzipieren.

Im Bereich Geräte der Diagnose kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften von diagnostischen Geräten, deren Einsatzgebiete und können deren Messergebnisse auswerten sowie technische und biologische Artefakte der verschiedenen diagnostischen Geräte messen, unterscheiden und beurteilen. Weiters können sie maßgebliche Teile diagnostischer Systeme entwickeln sowie Gesamtsysteme entwerfen und deren Umfeld konzipieren.

Im Bereich Geräte der Therapie kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften von therapeutischen Geräten, deren Einsatzgebiete und können deren Grundfunktion messen. Sie können Fehlfunktionen der verschiedenen therapeutischen Geräte messtechnisch verifizieren, analysieren und beurteilen sowie Module therapeutischer Systeme entwickeln und deren Umfeld konzipieren.

Im Bereich Sicherheit, Normen, Vorschriften kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Grenzwerte, Normen und Vorschriften in der biomedizinischen Technik. Sie können auftretende Fehler hinsichtlich ihrer Ursache messtechnisch verifizieren, analysieren und dokumentieren sowie mehrstufige Sicherheitsvorkehrungen für medizinische Produkte planen und verfassen.

Gesundheitsmechatronik:

Im Bereich Werkstoffe und Konstruktion kennen die Absolventinnen und Absolventen biokompatible Werkstoffe, können deren Eigenschaften und Anwendungsgebiete nennen, für einen speziellen Anwendungsfall den geeigneten biokompatiblen Werkstoff auswählen und bearbeiten. Weiters können die Absolventinnen und Absolventen die Biokompatibilität von Werkstoffen prüfen sowie den Einsatz und die Fertigung von biokompatiblen Werkstücken planen und CAD und CAM Werkzeuge bedienen.

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