Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2015-09-18
Letzte Aktualisierung 2023-01-03
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 17
Änderungshistorie JSON API

– die Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements theoriebasiert anwenden.

Bereich Entwicklung von Softwaresystemen

– Modelle und Methoden der Softwareentwicklung anhand konkreter Aufgabenstellungen anwenden.

Bereich Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie

– ausgehend von Beispielen, Fallstudien oder Praxisprojekten Projektplanungen entwickeln und einfache Projekte angeleitet durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Projektbegriff, Projektmanagementansätze und Phasenmodelle; Projekt-, Programm- und Projektportfoliomanagement, Projektteams und Projektorganisation, Prozesse und Kompetenzen im Projektmanagement.

Methoden, Werkzeuge und Dokumente im Projektmanagement-Prozess; Projektplanung, Projektstart, Durchführung, Controlling.

Bereich Entwicklung von Softwaresystemen:

Anforderungsanalyse und -beschreibung, Aufwandsschätzung.

Bereich Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie:

Durchführung einfacher Projekte.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

– eine vorliegende Projektaufgabe analysieren, auswerten und darstellen und mit geeigneten Methoden und Werkzeugen planen sowie eine geeignete Projektorganisationsform ableiten.

Bereich Entwicklung von Softwaresystemen

– die theoretischen Grundlagen, Rahmenbedingungen, Prozesse, Vorgehensmodelle, Kompetenzen und Rollen im Software-Engineering sowohl erklären als auch kontextbezogen interpretieren;

– ausgehend von Beispielen, Fallstudien oder Praxisprojekten die für ein Softwareentwicklungsprojekt geeigneten Methoden und Werkzeuge des Software-Engineerings sowohl erklären als auch auswählen und theoriebasiert anwenden;

– das Medizinproduktegesetz, die internationalen Richtlinien und Normen zur Entwicklung von medizinischer Software anwenden;

– bestehende IKT-Systeme und Geschäftsprozesse analysieren und darstellen, um dafür Lösungskonzepte und Umsetzungsstrategien für Softwareentwicklungsprojekte zu erarbeiten.

Bereich Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie

– ausgehend von Beispielen, Fallstudien oder Praxisprojekten Projektplanungen entwickeln und einfache Projekte angeleitet durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Rollen in Softwareentwicklungsprojekten; Methoden für Ist-Erhebung, Analyse, Entwurf.

Bereich Entwicklung von Softwaresystemen:

Software-Engineering, Vorgehens- und Prozessmodelle für die Softwareentwicklung, Entwicklung und Qualitätssicherung im Software-Engineering; Medizinproduktegesetz, einschlägige Verordnungen sowie internationale Richtlinien und Normen; Dokumentation und Abschluss von Projekten, Projektevaluation; Qualitätsmanagement und Produktdokumentation, Wartung.

Bereich Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie:

Durchführung einfacher Projekte.

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwicklung von Softwaresystemen

– die aktuellen Technologien und Produkte in den Bereichen Hardware und Software sowie die aktuellen Entwicklungen im Bereich der IT-Dienstleistungen erläutern;

– Methoden zur Modellierung betrieblicher Informationssysteme sowie zur Planung und Beschreibung von IT-Architekturen anwenden.

Bereich Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie

– einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung initiieren, planen, kalkulieren und eine geeignete Teamstruktur und Teamkommunikation, Arbeitsumgebung und Qualitätssicherung sowohl konzipieren als auch aufbauen;

– für einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, benutzerorientierte Konzepte entwickeln, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Entwicklung von Softwaresystemen:

IT-Architekturen, Strategien und Rahmenbedingungen zur Entwicklung, Methoden und Werkzeuge zur Beschreibung von Architekturmodellen, Architektur-Frameworks; Methoden des Projektmanagements und Software-Engineerings, Software-Ergonomie, Teambildung und Teamkommunikation, Requirements Engineering und Requirements Management, Test Management, Change Management.

Bereich Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie:

Durchführung einfacher Projekte.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwicklung von Softwaresystemen

– ausgehend von einer konkreten Unternehmenssituation eine geeignete IT-Organisation sowohl ableiten als auch bewerten;

– betriebliche Prozesse im Gesundheitswesen mittels geeigneter Methoden darstellen sowie deren Unterstützung und Optimierung durch den geeigneten Einsatz von IKT ableiten.

Bereich Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie

– für einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren;

– einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung erfolgreich in den Betrieb überleiten, abschließen, evaluieren und dokumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Entwicklung von Softwaresystemen:

Strategische Ausrichtung der IKT, Governance, organisatorische und technologische Implementierung von IKT für Unternehmungen, insbesondere im Gesundheitsbereich; strategische, operative und technische Prozessmodelle, Rollen in Prozessen, Methoden und Werkzeuge zur Prozessbeschreibung und -gestaltung, Referenzmodelle.

Organisation von IKT-Abteilungen, IT-Services und IT-Service-Management, Referenzmodelle für Gestaltung und Qualität von IT-Services unter spezieller Berücksichtigung des Einsatzes im Gesundheitswesen.

Bereich Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie:

Durchführung einfacher Projekte.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwicklung von Softwaresystemen

– ausgehend von konkreten Problemstellungen und Fallbeschreibungen IKT-Systemkonzepte unter Berücksichtigung aktueller Technologien entwickeln und nach den Gesichtspunkten Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltgerechtheit evaluieren;

– selbstständig für komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren.

Bereich Beschaffungsprozesse und Betrieb von IKT

– die Beschaffung und Einführung von IKT-Systemen im privatwirtschaftlichen wie auch im öffentlichen Bereich sowohl planen, vorbereiten und dokumentieren als auch argumentieren;

– personal- und gesellschaftspolitische Auswirkungen des IKT-Einsatzes reflektieren.

Bereich Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie

– selbstständig komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung initiieren, planen, kalkulieren, vertraglich vorbereiten und eine geeignete Teamstruktur und Teamkommunikation, Arbeitsumgebung und Qualitätssicherung sowohl konzipieren als auch aufbauen.

Lehrstoff:

Bereich Entwicklung von Softwaresystemen:

Aktueller Hardware-, Software- und IT-Dienstleistungsmarkt; Methoden zur Entwicklung, Dimensionierung, Darstellung und Beschreibung von IKT-Systemkonzepten.

Wirtschaftlichkeit und Umweltgerechtheit von IKT-Systemen, IT-Controlling, IT-Compliance.

Beschaffungsvorgang, Pflichtenheft, Ausschreibung, Angebot, Wirtschaftlichkeit, Leistungs- und Kostenvergleich, Business Case, Evaluierung und Systemauswahl, Methoden des Projektmanagements und Software-Engineerings.

Bereich Beschaffungsprozesse und Betrieb von IKT:

Rechtskonforme Vergabe, Einführung von IKT-Systemen; IT-Arbeitsplätze, IT-Akzeptanz, Auswirkungen der IKT im gesellschaftspolitischen Umfeld.

Bereich Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie:

Vertragsmanagement in Projekten; Durchführung komplexer Projekte.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

– die aktuellen Ansätze im Projekt-, Programm- und Multiprojektmanagement anwenden und die Rahmenbedingungen für Projekte in einem internationalen Umfeld beschreiben.

Bereich Entwicklung von Softwaresystemen

– aus den vielfältigen gesetzlichen Vorgaben im Bereich Informationstechnologie und Medizinprodukte geeignete Schritte für konkrete Situationen sowohl ableiten als auch argumentieren;

– selbstständig für komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren.

Bereich Beschaffungsprozesse und Betrieb von IKT

– den Aufbau und Ablauf inner- und zwischenbetrieblicher Informationsverarbeitung sowie deren zugrunde liegende Systeme modellhaft aus verschiedenen Sichtweisen darstellen und nach den Kriterien Kosten, Verfügbarkeit, Sicherheit und Umweltgerechtheit beurteilen.

Bereich Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie

– selbstständig komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung erfolgreich in den Betrieb überleiten, abschließen, evaluieren und dokumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Methoden des Projektmanagements und Software Engineerings.

Bereich Entwicklung von Softwaresystemen:

Medizinproduktegesetz und einschlägige Verordnungen, nationale und internationale Normen, Compliance; rechtliche Bestimmungen für die Entwicklung und Nutzung von Software, rechtliche Vorgaben für den betrieblichen Einsatz von IKT-Systemen.

Bereich Beschaffungsprozesse und Betrieb von IKT:

Rechtskonforme Vergabe, Einführung von IKT-Systemen; IT-Arbeitsplätze, IT-Akzeptanz, Auswirkungen der IKT im gesellschaftspolitischen Umfeld.

Bereich Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie:

Durchführung komplexer Projekte.

1.8 COMPUTERPRAKTIKUM

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik

– Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorschriften zur Unfallverhütung angeben und beachten;

– einfache elektronische Grundschaltungen aufbauen;

– Widerstandsmessungen sowie spannungs- und stromrichtige Messungen durchführen.

Bereich Computertechnik

– die Funktionen der wichtigsten Baugruppen in Computersystemen sowie die Aufgaben und Einstellungen von erweiterten Firmware-Schnittstellen erklären;

– einen Desktopcomputer assemblieren und ein Computersystem aufrüsten;

– die mechanische und elektrische Verbindung von PC-Standardschnittstellen realisieren, technische Subsysteme an den Rechner anschließen und in Betrieb nehmen;

– ein Betriebssystem installieren und die dazu notwendigen Parametrierungen durchführen;

– verschiedene Applikationen installieren und testen;

– Computerkomponenten testen, einfache Fehlersuche auf Desktopcomputern durchführen und die entsprechenden Ergebnisse bewerten.

Bereich Digitaltechnik

– einfache digitale Grundschaltungen aufbauen;

– einfache Programme in hardwarenaher Programmierung umsetzen.

Bereich Mechanische Grundlagen

– Montage- und Umbauarbeiten für IT-Infrastruktursysteme durchführen und die dafür notwendigen Pläne lesen;

– mechanischen Arbeiten ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Elektronik und Elektrotechnik:

Schutzmaßnahmen, Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung; elektrische Standardkomponenten, elektromechanische und elektronische Bauelemente; Grundschaltungen der Elektrotechnik.

Bereich Computertechnik:

HW-Komponenten; Applikations-SW; Betriebssysteme; Virtualisierung.

Bereich Digitaltechnik:

Logikelemente; digitale Grundschaltungen.

Bereich Mechanische Grundlagen:

Unfallverhütung; grundlegende mechanische Arbeiten; Montagearbeiten für IT-Infrastruktur.

II. Jahrgang:

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronik und Elektrotechnik

– elektronische Schaltungen aufbauen;

– Widerstandsmessungen sowie spannungs- und stromrichtige Messungen durchführen.

Bereich Netzwerktechnik

– einschlägige Normen für Verlegerichtlinien von Netzwerkverkabelungen angeben;

– eine einfache strukturierte LAN-Verkabelung inkl. Kabelmessungen durchführen;

– die für die Installation von IT-Infrastruktursystemen notwendigen Arbeitsschritte beschreiben, Pläne lesen und eine entsprechende Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung durchführen;

– ein einfaches PC-Netzwerk konfigurieren und in Betrieb nehmen sowie Fehler im Netzwerk suchen und beheben;

– ein Netzwerkbetriebssystem installieren und konfigurieren.

Lehrstoff:

Bereich Elektronik und Elektrotechnik:

Aufbau und Inbetriebnahme samt Funktionsprüfung elektronischer Schaltungen; elektronische Messtechnik.

Bereich Netzwerktechnik:

Ausführung normgerechter und strukturierter Verkabelungsarbeiten; Installation und Konfiguration von kabelgebundenen und drahtlosen Netzwerk- und Serverkomponenten, Fehlersuche und –behebung; planen und entwerfen von einfachen Netzwerken; Installation und Konfiguration von Betriebssystemen im Netzwerk; Userverwaltung; Kabelprüfung.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronik und Elektrotechnik

– elektronische Schaltungen aufbauen;

– Widerstandsmessungen sowie spannungs- und stromrichtige Messungen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Elektronik und Elektrotechnik

Aufbau und Inbetriebnahme samt Funktionsprüfung elektronischer Schaltungen; elektronische Messtechnik.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht

E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übung

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände

1.

Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2.

Religion

Siehe Anlage 1.

3.

Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

4.

Pflichtgegenstände des alternativen Ausbildungsschwerpunktes

Für die Pflichtgegenstände des alternativen Ausbildungsschwerpunktes sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt B.1 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übung

Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 3.

Anlage 1.4

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR CHEMIEINGENIEURE

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden Summe Lehrverpflichtungsgruppe
Jahrgang
I. II. III. IV. V.
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
1. Religion 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch 3 2 2 2 2 11 (I)
3. Englisch 2 2 2 2 2 10 (I)
4. Geografie, Geschichte und Politische Bildung1 2 2 2 2 – 8 III
5. Wirtschaft und Recht3 – – – 3 2 5 II bzw. III
6. Bewegung und Sport 2 2 2 1 1 8 (IVa)
7. Angewandte Mathematik 3 3 3 2 2 13 (I)
8. Angewandte Physik4 2 2 2 – – 6 II
9. Angewandte Informatik 2 2 – – – 4 (I)
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. Allgemeine und anorganische Chemie5 4 3 2 2 – 11 I
2. Analytische Chemie und Qualitätsmanagement 4 3 3 2 – 12 I
3. Organische Chemie6 – 3 2 2 2 9 I
4. Biochemie und Mikrobiologie7 2 2 2 2 – 8 I
5. Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik – 3 3 3 4 13 I
6. Analytisches Laboratorium 7 6 5 – – 18 I
7. Technologisches Laboratorium – – 5 7 5 17 I
8. Angewandte Technologien – – – 2 – 2 I
9. Umweltanalytik – – – 2 – 2 I
10. Umweltschutzmanagement – – – 2 – 2 I
11. Laboratorium für Angewandte Technologien – – – v 14 14 I
C. Verbindliche Übung
Soziale und personale Kompetenz8 1(1) 1(1) – – – 2 III
Gesamtwochenstundenzahl 36 38 37 38 36 185
Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte Wochenstunden Summe Lehrverpflichtungsgruppe
Jahrgang
I. II. III. IV. V.
B.1 Biochemie und Molekulare Biotechnologie
1.1 Allgemeine und anorganische Chemie4 4 3 2 2 – 11 I
1.2 Analytische Chemie und Qualitätsmanagement 4 3 3 2 – 12 I
1.3 Organische Chemie5 – 3 2 2 2 9 I
1.4 Biochemie und Mikrobiologie6 2 2 2 2 – 8 I
1.5 Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik – 3 3 3 4 13 I
1.6 Analytisches Laboratorium 7 6 5 – – 18 I
1.7 Technologisches Laboratorium – – 5 7 5 17 I
1.8 Angewandte Mikrobiologie und Gentechnik – – – 2 – 2 I
1.9 Biochemie und Bioanalytik – – – 2 – 2 I
1.10 Biotechnologie und Fermentationstechnik – – – 2 – 2 I
1.11 Laboratorium für Molekulare Biotechnologie – – – – 5 5 I
1.12 Laboratorium für Biochemische Technologie und Bioanalytik – – – – 9 9 I
B.2 Chemiebetriebsmanagement
2.1 Allgemeine und anorganische Chemie4 4 3 2 2 – 11 I
2.2 Analytische Chemie und Qualitätsmanagement 4 3 3 2 – 12 I
2.3 Organische Chemie5 – 3 2 2 2 9 I
2.4 Biochemie und Mikrobiologie6 2 2 2 2 – 8 I
2.5 Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik – 3 3 3 4 13 I
2.6 Analytisches Laboratorium 7 6 5 – – 18 I
2.7 Technologisches Laboratorium – – 5 7 5 17 I
2.8 Unternehmensführung – – – 3 – 3 II
2.9 Betriebstechnik – – – 3 – 3 I
2.10 Laboratorium für Betriebstechnik und chemische Technologie – – – – 9 9 I
2.11 Laboratorium für angewandtes Projektmanagement – – – – 5 5 I
B.3 Chemische Betriebstechnik
3.1 Allgemeine und anorganische Chemie4 4 3 2 2 – 11 I
3.2 Analytische Chemie und Qualitätsmanagement 4 3 3 2 – 12 I
3.3 Organische Chemie5 – 3 2 2 2 9 I
3.4 Biochemie und Mikrobiologie6 2 2 2 2 – 8 I
3.5 Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik – 3 3 3 4 13 I
3.6 Analytisches Laboratorium 7 6 5 – – 18 I
3.7 Technologisches Laboratorium – – 5 7 5 17 I
3.8 Betriebstechnik – – – 2 3 5 I
3.9 Qualitätsmanagement und betriebliche Analytik – – – – 2 2 I
3.10 Anorganische Technologie – – – – 2 2 I
3.11 Mess- und Steuerungstechnik9 – – – 2(2) – 2 I
3.12 Betriebstechnisches Laboratorium – – – 2 7 9 I
B.4 Chemische Betriebs- und Umwelttechnik
4.1 Allgemeine und anorganische Chemie4 4 3 2 2 – 11 I
4.2 Analytische Chemie und Qualitätsmanagement 4 3 3 2 – 12 I
4.3 Organische Chemie5 – 3 2 2 2 9 I
4.4 Biochemie und Mikrobiologie6 2 2 2 2 – 8 I
4.5 Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik – 3 3 3 4 13 I
4.6 Analytisches Laboratorium 7 6 5 – – 18 I
4.7 Technologisches Laboratorium – – 5 7 5 17 I
4.8 Chemische Betriebs- und Umwelttechnik – – – 3 8 11 I
4.9 Betriebs- und umwelttechnisches Laboratorium – – – 3 6 9 I
B.5 Textilchemie
5.1 Allgemeine und anorganische Chemie4 4 3 2 2 – 11 I
5.2 Analytische Chemie und Qualitätsmanagement 4 3 3 2 – 12 I
5.3 Organische Chemie5 – 3 2 2 2 9 I
5.4 Biochemie und Mikrobiologie6 2 2 2 2 – 8 I
5.5 Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik – 3 3 3 4 13 I
5.6 Analytisches Laboratorium 7 6 5 – – 18 I
5.7 Technologisches Laboratorium – – 5 7 5 17 I
5.8 Textilchemie – – – 3 5 8 I
5.9 Textilchemisches Laboratorium – – – 3 6 9 I
5.10 Werkstätte und Produktionstechnik – – – – 3 3 IV
D. Pflichtpraktikum mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe
Jahrgang
I. II. III. IV. V.
E. Freigegenstände
1. Zweite lebende Fremdsprache10 2 2 2 2 2 (I)
2. Kommunikation und Präsentationstechnik – – 2 2 – III
3. Naturwissenschaftliches Laboratorium – 2 – – – III
4. Forschen und Experimentieren 2 – – – – III
5. Entrepreneurship und Innovation – – – 2 – III
F. Unverbindliche Übung
Bewegung und Sport 2 2 2 2 2 (IVa)
G. Förderunterricht11
1. Deutsch
2. Englisch
3. Angewandte Mathematik
4. Naturwissenschaften
5. Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.

2 Einschließlich volkswirtschaftliche Grundlagen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.

4 Einschließlich Grundlagen der Elektrotechnik.

5 Einschließlich anorganischer Technologien.

6 Einschließlich organischer Technologien.

7 Einschließlich der Biotechnologien.

8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A., B. bzw. B.1 bis B.5 angeführten Pflichtgegenständen.

9 Mit Übungen im Laboratorium der in Klammern angeführten Wochenstunden.

10 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

11 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

1.

Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Chemieingenieure können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf den Gebieten der anorganischen und organischen Chemie und deren Technologien, der Biochemie und Biotechnologie, der analytischen Chemie und des Qualitätsmanagements, der physikalischen Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik und in den entsprechenden Schwerpunktbereichen ausführen. Dies umfasst auch die eigenständige Planung, Entwicklung und Realisierung facheinschlägiger Projekte.

In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Chemieingenieure im Besonderen

– ein fundiertes Verständnis der Grundlagen der Chemie und der chemischen Technologien, das sie im Theorieunterricht und begleitenden Laborübungen in den Unterrichtsgegenständen „Allgemeine und Anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“ sowie „Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik“ erworben haben;

– ein solides Verständnis der Vernetzung der verschiedenen Disziplinen der Chemie in fachtheoretischen und fachpraktischen Bereichen;

– ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen, die sie durch praktische Arbeiten in Werkstätten und Laboratorien sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten und betriebliche Pflichtpraktika erworben haben;

– ein vertieftes Verständnis der mathematischen, physikalischen und informationstechnischen Grundlagen, die in den Unterrichtsgegenständen „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Physik“ und „Angewandte Informatik“ vermittelt werden;

– eine kommunikative Kompetenz, die auch die Fachterminologie und die im Fachgebiet verwendeten Kommunikations- und Präsentationsformen einschließt und in den Unterrichtsgegenständen „Deutsch“ und „Englisch“ vermittelt wird;

– eine unternehmerische Kompetenz, die betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse sowie Wissen und Erfahrungen im Projektmanagement einschließt und in den projektorientierten Fachgegenständen „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, projektorientierten Laboratorien sowie dem Unterrichtsgegenstand „Wirtschaft und Recht“ und einzelnen Gegenständen der Ausbildungsschwerpunkte vermittelt wird.

2.

Berufsbezogene Lernergebnisse:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Chemieingenieure können

– die für das Berufsleben und den Alltag erforderlichen ingenieurmäßigen Sachkenntnisse nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung gültiger Normen und Rechtsvorschriften anwenden;

– chemiebezogene Problemstellungen erkennen und beschreiben sowie fachgerechte Lösungen herbeiführen;

– die im Fachbereich üblichen Geräte und Apparate sicher bedienen und einsetzen;

– Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen sowie der toxikologischen und ökologischen Aspekte verantwortungsvoll handhaben;

– Vorgänge, Sachverhalte und Prozesse beobachten, bewerten und in Deutsch und in einer Fremdsprache ausdrücken und dokumentieren;

– technologisch bedeutende Produkte sowie deren Herstellungsverfahren, Eigenschaften und Verwendung bezüglich ihrer Auswirkung auf die Umwelt einschätzen;

– ihre Kenntnisse auch in den Bereichen Abfallwirtschaft, Bio-, Energie- und Umwelttechnik anwenden und dafür relevante Prozesse beurteilen und optimieren;

– Arbeitsabläufe planen und organisieren, Projekte umsetzen, durch sachgerechte Entscheidungen steuern und überwachen sowie technische Daten über Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;

– sich in den für das Chemieingenieurwesen relevanten Bereichen selbstständig weiterbilden, betriebsintern und mit Kunden in Deutsch und Englisch kommunizieren sowie Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren.

3.

Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes A:

Angewandte Physik:

Im Bereich Angewandte Physik kennen die Absolventinnen und Absolventen die in den Naturwissenschaften häufig gebrauchten physikalischen Größen, Formelzeichen, Definitionen, Maßeinheiten und Gesetze. Sie können Vorgänge und Erscheinungsformen in Natur und Technik beobachten, die zur Beschreibung notwendigen Größen erkennen, ihre Werte durch Vergleichen, Abschätzen oder Messen ermitteln, Ergebnisse auf Plausibilität prüfen und eine Aussage über deren Genauigkeit machen. Dies umfasst die Grundgrößen und Grundgesetze der Kinematik, Statik und Dynamik. Sie können optische und akustische Vorgänge unter Verwendung der entsprechenden Größen und Einheiten beschreiben. Ferner kennen sie die Gesetze der Wellenoptik und können elektromagnetische Wellenphänomene interpretieren. Sie können Ergebnisse und Zusammenhänge zwischen Messgrößen in Form von Tabellen, Diagrammen und Gleichungen darstellen. Die Absolventinnen und Absolventen beschäftigen sich mit aktuellen Themen der Physik, wie Strahlung, Quantentheorie, Quantenoptik, Möglichkeiten und Nutzung erneuerbarer Energien, Klimawandel und Nanotechnologie.

Im Bereich Grundlagen der Elektrotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die für das Fachgebiet bedeutsamen Gesetze und die Bauteile und Anlagen der Gleich- und Wechselstromtechniksowie der elektrischen Messtechnik. Die Absolventinnen und Absolventen kennen elektrotechnische Normen und Vorschriften, besonders im Hinblick auf die Sicherheit und die elektrischen Schutzmaßnahmen und können Schaltungs- und Messaufgaben der Laborpraxis im Fachgebiet selbstständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten.

4.

Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B:

Der Fachrichtungslehrplan deckt den Bereich Angewandte Technologien und Umweltschutzmanagement ab. Hier erfolgt eine Spezialisierung als Chemieingenieurin und Chemieingenieur für Angewandte Umwelttechnologien oder für Technologien zur Oberflächenbeschichtung oder der Ledertechnologie. Diese technologische Komponente ist verbunden mit einer Ausbildung in den Bereichen der Umweltanalytik, der Abfallwirtschaft, des Immissions- und Gewässerschutzes und des Umweltrechtes. Die Absolventinnen und Absolventen können in der Industrie, im Gewerbe, bei Ziviltechnikern und bei Behörden in den Bereichen der Umweltanalytik, der Abfallwirtschaft, des Qualitätsmanagements und der Entwicklung, Optimierung und Bewertung technischer Prozesse unter Berücksichtigung von Umweltaspekten, der Oberflächentechnologie und der Ledertechnologie eingesetzt werden.

Allgemeine und anorganische Chemie:

Im Bereich Allgemeine Chemie kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Begriffe und Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus der Materie und des Periodensystems. Sie kennen die Bindungstheorien und können die Eigenschaften und die Struktur chemischer Verbindungen ableiten. Sie können die Regeln der Nomenklatur anorganischer Verbindungen auf konkrete Beispiele übertragen. Ferner kennen sie den Aufbau und die Eigenschaften von Koordinationsverbindungen und können deren räumliche Struktur skizzieren. Sie kennen grundlegende Begriffe und Gesetzmäßigkeiten des chemischen Gleichgewichts und können diese auf einfache Reaktionen, Säuren und Basen sowie die Löslichkeit anwenden. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Begriffe Oxidation/Reduktion und können Redoxgleichungen erstellen. Sie kennen die Grundlagen der Elektrochemie, des Energieumsatzes bei chemischen Reaktionen und die Grundlagen der Radioaktivität.

Im Bereich Anorganische Elemente und Verbindungen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Verbindungen und Eigenschaften der wesentlichen anorganischen Elemente und können deren Reaktivität einschätzen. Sie kennen radioaktive Elemente und deren Verwendung und können Umwelteinflüsse aufgrund der Verwendung radioaktiver Stoffe beurteilen. Außerdem kennen sie den Aufbau von Reinstoffen, anorganischen Verbindungen und deren Mischungen sowie deren Phasenumwandlungen und können damit die Eigenschaften abschätzen.

Im Bereich Anorganische Technologie kennen die Absolventinnen und Absolventen ausgewählte, wirtschaftlich und technologisch bedeutende anorganische Produkte, deren Herstellungsverfahren und Verwendung und können die Auswirkung der Herstellung und Verwendung dieser Produkte auf die Umwelt beurteilen. Dazu zählen Düngemittel, anorganische Bindemittel, anorganische Werkstoffe sowie Trink- und Abwasser. Sie kennen die Grundlagen der Elektrochemie sowie technische Anwendungen galvanischer Zellen und der Elektrolyse. Sie können die Korrosion anorganischer Produkte anhand ihrer Materialeigenschaften abschätzen.

Analytische Chemie und Qualitätsmanagement:

Im Bereich Stöchiometrie kennen die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Gehaltsangaben, können Umrechnungen durchführen und können die für die Herstellung von Maß-, und Reagenzlösungen und Kalibrationsstandards durch Einwägen, Verdünnen und Mischen notwendigen Berechnungen durchführen. Sie können Formeln und Reaktionsgleichungen erstellen sowie Umsatz- und Ausbeuteberechnungen und alle für die praktische Laboratoriumsarbeit benötigten Berechnungen durchführen. Außerdem können sie das Massenwirkungsgesetz auf chemische Gleichgewichtsreaktionen anwenden, den pH-Wert von starken und schwachen Säuren oder Basen und Puffersystemen angeben, das Löslichkeitsprodukt für Fällungsreaktionen formulieren und die Löslichkeit eines Salzes aus dem Löslichkeitsprodukt berechnen.

Im Bereich Nasschemische Analytik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der chemischen Laboratoriumstechnik, Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen bei chemischen Arbeiten sowie die Chemikalienkennzeichnung und können geeignete Trennverfahren für Stoffgemische auswählen. Sie kennen chemische und toxikologische Eigenschaften ausgewählter Salze, Gruppenreaktionen und Einzelnachweise dieser Ionen und können spezifische Nachweise für bestimmte Ionen in einem Gemisch auswählen. Die Absolventinnen und Absolventen verstehen das Prinzip gravimetrischer und volumetrischer Bestimmungen und können für die Quantifizierung spezieller anorganischer Ionen geeignete Analysenmethoden und Indikationsverfahren anwenden. Ferner können sie für praxisorientierte Problemstellungen geeignete Probenvorbereitungsverfahren auswählen.

Im Bereich Instrumentelle Analytik verstehen die Absolventinnen und Absolventen das Prinzip ausgewählter elektrochemischer, chromatographischer und spektroskopischer Analysenverfahren, kennen Vorteile und Grenzen der einzelnen Methoden und können diese zur qualitativen und quantitativen Charakterisierung anwenden. Sie können einen Probenahme- und Untersuchungsplan aufstellen sowie geeignete Normmethoden und Arbeitsvorschriften auswählen und für die jeweilige Problemstellung adaptieren.

Im Bereich Messdatenauswertung und Qualitätsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Messergebnisse nachvollziehbar auswerten, dokumentieren, mit Literatur-, Richt- und Grenzwerten vergleichen und sachgerecht interpretieren. Sie können für Analysenverfahren geeignete Kalibrationsmethoden auswählen, verstehen das Prinzip der Validierung von Analysenverfahren und können auf Grundlage statistischer Tests Messergebnisse und Analysenverfahren vergleichen und bewerten. Sie kennen die Grundlagen des Qualitätsmanagements, dafür geeignete Werkzeuge, unterschiedliche Qualitätsmanagementsysteme und ihre Einsatzgebiete sowie die Anforderungen an eine Akkreditierung.

Organische Chemie:

Im Bereich Grundlagen der organischen Chemie kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegende Bedeutung der Hybridisierung und der Hybridorbitale. Sie kennen die Systematik organischer Verbindungen, die Einteilung nach funktionellen Gruppen, die Formelschreibweise, die Grundbegriffe der Nomenklatur und können diese anwenden. Außerdem kennen sie die Grundlagen der Stereochemie, die entsprechende Nomenklatur sowie Projektionsarten zur Darstellung von chiralen Molekülen und können deren Konfiguration bestimmen sowie auf konkrete Beispiele übertragen.

Im Bereich Substanzklassen kennen die Absolventinnen und Absolventen typische Reaktionen der wichtigsten Stoffklassen, ihre Herstellung, ihr Vorkommen, ihre Verwendung sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt und können bestimmte Reaktionsmechanismen auf konkrete Beispiele anwenden. Sie kennen die wichtigsten Synthesestrategien und können diese im Hinblick auf das organisch präparative Labor umsetzen.

Im Bereich Organischer Technologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung ausgewählter organischer Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte und die Umweltrelevanz dieser Stoffe. Dazu zählen Naturstoffe, Erdöl, Polymere und spezielle organische Verbindungen.

Biochemie und Mikrobiologie:

Im Bereich Biologie kennen die Absolventinnen und Absolventen Zellstrukturen sowie die Funktion von Zellorganellen verschiedener Lebensformen und begreifen die Mechanismen, die zur Vielfalt des Lebens geführt haben. Sie kennen unterschiedliche biologische Systeme. Sie kennen die Prinzipien der Vererbung und können diese auf Beispiele anwenden. Sie können Verfahren und Ereignisse, die zu Veränderungen des Erbmaterials führen, kritisch hinterfragen und Auswirkungen beurteilen.

Im Bereich Mikrobiologie können die Absolventinnen und Absolventen Nutzen und Gefahren von Mikroorganismen abschätzen und können Zellen an Hand morphologischer Kriterien unterscheiden. Sie kennen mikrobiologische Arbeitstechniken zur Kultivierung, Identifikation und Quantifizierung von Mikroorganismen und können diese je nach Problemstellung auswählen. Sie kennen Maßnahmen zur Gewährleistung steriler Arbeitsbedingungen sowie sicherheitstechnische Maßnahmen in einem mikrobiologischen Labor. Sie kennen die Wirkungsweise von Krankheitserregern.

Im Bereich Biochemie kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau, die Struktur und chemische Eigenschaften von biologischen Makromolekülen. Sie kennen die Grundlagen der Replikation sowie der Proteinbiosynthese und können die Prinzipien auf Beispiele anwenden. Sie kennen Funktion, Eigenschaften und praxisrelevante Anwendungen von wichtigen Proteingruppen. Außerdem können sie aufgrund der Kenntnis der Struktur und der Eigenschaften von Makromolekülen Methoden zur Isolierung, Anreicherung und Charakterisierung von biologischen Makromolekülen entwickeln und die Anreicherung dokumentieren und interpretieren. Sie kennen Nachweismethoden biologisch aktiver Makromoleküle und können je nach Problemstellung Teststrategien entwickeln. Sie kennen grundlegende Strategien und Abläufe von Stoffwechselwegen mit Fokus auf biotechnologische Prozesse.

Im Bereich Molekularbiologie kennen die Absolventinnen und Absolventen gentechnische Basismethoden und können diese je nach Problemstellung auswählen. Sie kennen die Prinzipien der Vererbung auf molekularbiologischer Ebene und können Verfahren sowie Ereignisse, die zu Veränderungen des Erbmaterials führen, kritisch hinterfragen und Auswirkungen beurteilen.

Im Bereich Biotechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Fermentationsprozesse planen und die dafür notwendigen apparativen Einrichtungen sinnvoll kombinieren. Sie können Methoden zur analytischen Verfolgung von Fermentationen auswählen und die Kinetik anhand vorgegebener Messdaten bestimmen. Sie kennen klassische und etablierte biotechnologische Produktionsverfahren und können Gärungsprozesse planen sowie deren Realisierung abschätzen.

Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie und Umwelttechnik:

Im Bereich Verfahrenstechnik und Anlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen Schemata technischer Anlagen und können einfache Schemata selbst erstellen und diese erläutern. Mit Hilfe von Kenntnissen über den Aufbau und die Funktionsweise der in der Praxis häufig verwendeten Apparate, Maschinen und Grundoperationen können sie konkrete Aufgabenstellungen bearbeiten und sind in der Lage, Stoff- und Energiebilanzen zu erstellen. Sie kennen die Sicherheitsmaßnahmen bei der technischen Umsetzung und im Anlagenbau sowie die einschlägigen Normen und Vorschriften für chemisch-technische Anlagen und können diese anwenden.

Im Bereich Mess- und Regeltechnik kennen und verstehen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und Einsatz von elektronischen Mess und Regelanlagen in der Prozessautomatisierung.

Im Bereich Grundlagen der physikalische Chemie kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Begriffe und Gesetzmäßigkeiten der Zustandsformen, Phasengleichgewichte von Reinstoffen und Mehrstoffsystemen, der Elektrochemie sowie der Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen inklusive deren zeitlichem Verlauf und können diese mit Hilfe mathematischer Formulierungen beschreiben, anwenden und Zusammenhänge in Diagrammen darstellen.

In Bereich Energie- und Umwelttechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen verfahrenstechnische Anlagen zur Emissionsminderung sowie zur Rohstoffrückgewinnung und verstehen deren Arbeits- und Wirkungsweise. Sie kennen den Unterschied zwischen vorsorgenden Umweltschutzmaßnahmen und End-of–Pipe Technologien und können diese anwenden.

Analytisches Laboratorium:

Die Absolventinnen und Absolventen können die in chemischen Laboratorien verwendeten Chemikalien, Geräte und Apparate unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen sowie der toxikologischen und ökologischen Aspekte fachgerecht handhaben. Sie kennen die chemischen Eigenschaften ausgewählter anorganischer Elemente und Verbindungen und können bestimmte Ionen in einem Gemisch spezifisch nachweisen. Die Absolventinnen und Absolventen können einfache Stoffsysteme qualitativ und quantitativ trennen und kennen in der beruflichen Praxis übliche nasschemische Analysen- und Probenvorbereitungsverfahren. Dazu zählen gravimetrische und volumetrische Methoden einschließlich elektrochemischer Indikationsverfahren sowie Aufschlussmethoden. Sie können chromatographische und spektroskopische Analysengeräte fachgerecht handhaben und kennen Einsatzbereiche und Grenzen instrumenteller Analysenmethoden. Sie können ihre Arbeit nachvollziehbar dokumentieren und die Untersuchungsergebnisse auch EDV-gestützt sachgerecht auswerten und interpretieren.

Technologisches Laboratorium:

Der Gegenstand umfasst chemisch-technologische, verfahrenstechnische, biochemisch-mikrobiologische, organisch-präparative und physikalisch-chemische Arbeitstechniken. In allen Bereichen können die Absolventinnen und Absolventen die verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen und der Umweltaspekte fachgerecht handhaben und die Untersuchungsergebnisse sachlich richtig dokumentieren. Sie können die apparativen Hilfsmittel zweckmäßig einsetzen, kennen die Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Laboratoriumsunfällen sowie Umwelt- und Gesundheitsschäden und sind mit den Vorkehrungen zur Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln vertraut. Sie können eine dem Problem angemessene Literaturstudie erstellen und umfassende schriftliche Projektdokumentationen verfassen, in denen die Ergebnisse aller Teilschritte zusammengefasst sind. Die Absolventinnen und Absolventen lernen durch projektorientierte Teamarbeit, wie eine Diplomarbeit geplant, praktisch umgesetzt und dokumentiert wird.

Im Chemisch-technologischen Laboratorium können die Absolventinnen und Absolventen technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden lösen und können technologische Produkte herstellen oder modifizieren.

Im Verfahrenstechnischen Laboratorium können die Absolventinnen und Absolventen technische Aufgaben aus der beruflichen Praxis mit chemischen Grundverfahren (Unit Operations) im Pilotmaßstab lösen und können Bilanzierungen dieser Grundverfahren durchführen. Sie können einfache Aufgaben der Mess- und Regeltechnik durchführen und die Untersuchungsergebnisse protokollieren.

Im Biochemisch-mikrobiologischen Laboratorium können die Absolventinnen und Absolventen für eine gegebene Problemstellung geeignete mikrobiologische, biochemische und molekularbiologische Methoden auswählen und unter Einsatz von Qualitätsmanagement-Elementen durchführen.

Im Organischen Laboratorium sind die Absolventinnen und Absolventen mit der Fachliteratur der organischen Chemie vertraut, können daraus Arbeitsvorschriften adaptieren, Synthesen von organischen Stoffen durchführen und Methoden zur Charakterisierung der Produkte anwenden.

Im Physikalisch-chemischen Laboratorium können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Prüfmethoden für physikalisch-chemische Problemstellungen auswählen, die Messergebnisse auswerten und die Berechnung und graphische Darstellung physikalisch-chemischer Größen auch durch Einsatz elektronischer Datenverarbeitungsanlagen vornehmen.

Angewandte Technologien:

Im Bereich Spezielle Umwelttechnologien können die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und die Verarbeitung nachwachsender organischer Rohstoffe, die daraus gewonnenen Zwischen- und Endprodukte, sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt darstellen und erklären. Sie können die Bedeutung aktueller Gesetze und Verordnungen für das Fachgebiet einschätzen.

Im alternativ dazu angebotenen Bereich Technologie der Oberflächenbeschichtung kennen die Absolventinnen und Absolventen mechanische und chemische Verfahren zur Vorbehandlung und Beschichtung von Werkstoffoberflächen, können Vor- und Nachteile dieser Werkstoffe nennen und geeignete Korrosionsschutzmaßnahmen ergreifen. Sie können außerdem ökonomische und ökologische Kriterien zur Auswahl der verschiedenen Beschichtungssysteme nennen und die Bedeutung aktueller Gesetze und Verordnungen für das Fachgebiet einschätzen.

Im zweiten alternativ dazu angebotenen Bereich Angewandte Technologie Leder können die Absolventinnen und Absolventen Rohwaren nach deren Eigenschaften, Einarbeitung und Veredelung beurteilen und kennen die chemischen Vorgänge und Abläufe bei der Lederherstellung und bei der Hilfsstoffsynthese. Sie kennen einschlägige Entsorgungsverfahren und Vermeidungstechnologien und die wirtschaftlichen Aspekte der Leder- und Rauwarenherstellung.

Umweltanalytik:

Die Absolventinnen und Absolventen kennen Probenahme-, Probenvorbereitungs- und Analysenverfahren zur Lösung umweltanalytischer Aufgaben sowie Grenzen und Fehlerquellen der jeweiligen Methoden und können den weiteren Entwicklungen des Spezialgebietes folgen. Sie können bei der Begutachtung der Untersuchungsergebnisse eine Gefährdungsabschätzung und Bewertung im Sinne der jeweils aktuellen Umweltgesetzgebung durchführen.

Umweltschutzmanagement:

Die Absolventinnen und Absolventen kennen die ökonomischen Vorteile eines durchdachten Abfallmanagementsystems, Konzepte zur Sanierung von Altlasten und können die für die Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen bedeutsamen Managementkonzepte anwenden und verantwortlich aufbauen. Sie können kausale Zusammenhänge von Ursachen, Wirkungen und Folgen von Umweltbelastungen erkennen, sowie kleinräumige von globalen Umweltproblemen unterscheiden. Außerdem können sie die für den jeweiligen Betrieb zutreffenden umweltrelevanten Rechtsvorschriften in der geltenden Fassung auswählen und kennen die Behördenzuständigkeit und die gebräuchliche Vollzugspraxis.

Laboratorium für Angewandte Technologien:

Die Absolventinnen und Absolventen können chemisch-technologische Problemstellungen, die die Herstellung und Bearbeitung anorganischer und organischer Rohstoffe und Endprodukte betreffen, in selbstorganisierter Teamarbeit lösen. Sie können technisch-analytische Methoden zur Charakterisierung dieser Stoffe anwenden. Sie können die benötigten Unterlagen durch eine gezielte Literaturrecherche bereitstellen, einen Projektplan aufstellen und die Ergebnisse fachgerecht dokumentieren und interpretieren.

5.

Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B.1:

Im Ausbildungsschwerpunkt Biochemie und Molekulare Biotechnologie erfolgt eine Spezialisierung als Chemieingenieurin und Chemieingenieur in den Kernbereichen der Biowissenschaften. Durch die intensive Basisausbildung gepaart mit der Spezialisierung in den Bereichen Biochemie, Biotechnologie, Mikrobiologie und Gentechnik besitzen die Absolventinnen und Absolventen breite Einsetzbarkeit und Problemlösungskapazität auf dem Gebiet moderner Biotechnologie und Bioanalytik. Die anwendungsbezogene, fächerübergreifende Spezialisierung qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen für den Einsatz in Produktions-, Forschungs- und Entwicklungsprozessen der Biotech-Industrie. Sie können in den Berufsfeldern der Biopharmazeutischen Industrie, der Industriellen Biotechnologie, der Lebensmitteltechnologie und Umwelttechnologie, in Forschungseinrichtungen, in der klinischen Chemie und bei Behörden eingesetzt werden.

„Allgemeine und anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“, „Physikalische Chemie, Verfahrens, Energie- und Umwelttechnik“, „Analytisches Laboratorium“ und „Technologisches Laboratorium“:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Angewandte Mikrobiologie und Gentechnik:

Die Absolventinnen und Absolventen kennen Methoden zur mikrobiologischen Charakterisierung, Anreicherung und Selektion von Mikroorganismen. Sie kennen die Grundlagen der DNA-Rekombinationstechnik und der DNA-Analytik. Insbesondere kennen sie Vor- und Nachteile verschiedener Expressionssysteme und können geeignete Expressionssysteme auswählen und ihre Auswahl argumentieren. Sie können einzelne Schritte einer Klonierung planen. Sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen für gentechnisches Arbeiten, kennen gentechnische Verfahrensweisen für eukaryotische Zellen und Mikroorganismen und können ihre Kenntnisse zur Kontrolle von Wachstumsbedingungen für die selektive Zellzucht anwenden. Außerdem kennen sie Methoden zur Mutagenese und können einfache Mutagenesen planen. Sie kennen Methoden zur DNA-Synthese und Methoden der Expressions-Analytik und grundlegende bioinformatische Operationen zur Analyse von Genen.

Biochemie und Bioanalytik:

Die Absolventinnen und Absolventen kennen die grundlegenden Strategien und Mechanismen zur Vernetzung und Regulation von Stoffwechselwegen auf der Ebene von Zellen und Organen. Aufgrund ihrer Kenntnisse der Prozesse der Immunantwort können sie die Schritte von der Gewinnung bis zur diagnostischen und therapeutischen Anwendung von Immunglobulinen planen. Sie kennen wesentliche Methoden zur Strukturaufklärung und Identifizierung von Biomolekülen. Im lebensmittelchemischen Bereich kennen sie Vorgänge bei der Lebensmittelherstellung und Bearbeitung.

Biotechnologie und Fermentationstechnik:

Die Absolventinnen und Absolventen kennen die verfahrens- und apparatetechnischen Grundlagen biotechnologischer Verfahren und können mikrobiologische Prozesse vom Labormaßstab in den technischen Maßstab up scalen. Sie können gärungstechnische Verfahren analysieren und alternative bzw. optimierte Varianten implementieren. Sie kennen die wichtigsten Zielrichtungen und Aufgaben moderner biotechnologischer Verfahren, kennen Funktionsabläufe biotechnologischer Produktionen und können Daten und Messergebnisse sinngemäß interpretieren.

Laboratorium für Molekulare Biotechnologie:

Die Absolventinnen und Absolventen können mikrobiologische Techniken zur Planung neuer Aufgabenstellungen einsetzen und miteinander kombinieren. Sie können Methoden zur DNA-Charakterisierung entwickeln und durchführen. Sie können Arbeiten mit rekombinanter DNA zur Konstruktion spezieller Stämme und höherer Zellen in der Sicherheitsstufe eins planen und selbstständig durchführen und die manipulierten Zellen kultivieren und fermentativ darstellen. Sie können Methoden zum Nachweis von gentechnischen Unterschieden bzw. genetischen Veränderungen in biologischen Produkten entwickeln und durchführen.

Laboratorium für Biochemische Technologie und Bioanalytik:

Die Absolventinnen und Absolventen können spezifische Methoden zum Nachweis und Studium von prokaryotischen und eukaryotischen Biomolekülen auswählen und einsetzen. Ferner können sie Strategien zur Anreicherung und Charakterisierung von Biomolekülen aus verschiedensten Zellen, Zellkulturen bzw. Zelllinien entwickeln, umsetzen und dokumentieren. Sie können Fermentationen analytisch verfolgen, steuern und Produkte aufarbeiten. Sie können Produkte mit biologischen Inhaltsstoffen nach einer Gesamtanalyse aufgrund gesetzlicher Richtlinien beurteilen.

6.

Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B.2:

Im Ausbildungsschwerpunkt Chemiebetriebsmanagement erfolgt eine Spezialisierung als Chemieingenieurin und Chemieingenieur mit interdisziplinärem Zugang zu den Fachgebieten der chemischen Technologien und Umwelttechnik sowie wirtschaftlichen Kernbereichen. Ergänzend zur Ausbildung in den chemischen Bereichen erfolgt die Vermittlung wirtschaftlicher Grundkenntnisse in den Bereichen Betriebstechnik, Unternehmensführung und Projektmanagement. Ganzheitlichem Denken, Verhandlungssicherheit und sozialer Kompetenz wird besondere Bedeutung beigemessen. Die Absolventinnen und Absolventen können in der Industrie und im Gewerbe im Laborbereich und Produktion, aber auch im Projektmanagement, Vertrieb, technischen Einkauf und mittleren Management oder bei Behörden eingesetzt werden.

„Allgemeine und anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“, „Physikalische Chemie, Verfahrens, Energie- und Umwelttechnik“, „Analytisches Laboratorium“ und „Technologisches Laboratorium“:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Unternehmensführung:

Die Absolventinnen und Absolventen können einen Jahresabschluss analysieren und daraus Kennzahlen ermitteln und interpretieren. Sie können einfache Bilanzanalysen durchführen und einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren. Außerdem können die Absolventinnen und Absolventen den Regelkreis des operativen Controllings skizzieren und beschreiben sowie mögliche Ursachen von Soll-Ist-Abweichungen erkennen. Sie können Verfahren der statischen und dynamischen Investitionsrechnung anwenden, sie kennen wesentliche Arten der Unternehmensfinanzierung und können deren Vor- und Nachteile erklären.

Betriebstechnik:

Die Absolventinnen und Absolventen können Organisationsformen und Prozessbeschreibungen grafisch darstellen und charakterisieren. Sie kennen die betriebsanlagenrechtlichen und abfallwirtschaftlichen Vorschriften und können diese im chemischen Betrieb umsetzen sowie Arbeitsplätze und Funktionsbereiche in Hinblick auf Arbeitnehmerschutz und Sicherheitstechnik beurteilen. Ferner kennen sie die wichtigsten Kostenbegriffe und können mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen und Deckungsbeitragsberechnungen durchführen. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die wichtigsten Beschaffungs-, Lagerhaltungs- und Lieferantenauswahlstrategien und können Bestandskennzahlen ermitteln. Sie kennen Instrumente der Bedarfsermittlung und betriebswirtschaftliche Analyseverfahren und können diese anwenden. Außerdem können sie die Grundlagen der Kostenrechnungen anhand konkreter Aufgabenstellungen anwenden.

Laboratorium für Betriebstechnik und chemische Technologie:

Die Absolventinnen und Absolventen können technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben zur Charakterisierung anorganischer und organischer Stoffe in selbstorganisierter Teamarbeit lösen. Sie können die benötigten Unterlagen durch eine gezielte Literaturrecherche bereit stellen, einen Projektplan aufstellen und die Ergebnisse fachgerecht dokumentieren und sowohl in chemischer als auch betriebstechnischer Hinsicht interpretieren.

Laboratorium für angewandtes Projektmanagement:

Die Absolventinnen und Absolventen können chemisch-technologische Problemstellungen mit den in der Praxis üblichen Methoden lösen und Methodenvergleiche aus analytischer und betriebswirtschaftlicher Sicht erstellen. Sie können chemische Syntheseprozesse und Analysemethoden unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte durchführen und bewerten. Die Absolventinnen und Absolventen können ihre Arbeit sachgerecht dokumentieren, die Untersuchungsergebnisse auswerten und ganzheitlich aus betriebstechnischer und betriebswirtschaftlicher Sicht beurteilen.

7.

Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B.3:

Im Ausbildungsschwerpunkt Chemische Betriebstechnik erfolgt eine Spezialisierung als Chemieingenieurin und Chemieingenieur mit einem betriebstechnischen und -wirtschaftlichen Fokus. Die Absolventinnen und Absolventen sind für eine Tätigkeit in der chemischen und verwandten Industrien für die Lösung verfahrenstechnischer und analytischer Probleme ausgebildet und können vor dem Hintergrund qualitätssichernder Maßnahmen mess- und regeltechnisch eingreifen, Maßnahmen betriebswirtschaftlich beurteilen und personal- und produktionsplanend wirken. Weiters können sie für den Betrieb und die Überwachung von Produktionsanlagen in der chemischen und verwandten Industrie sowie für die Leitung von chemischen Laboratorien eingesetzt werden.

„Allgemeine und anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“, „Physikalische Chemie, Verfahrens, Energie- und Umwelttechnik“, „Analytisches Laboratorium“ und „Technologisches Laboratorium“:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Betriebstechnik:

Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Grundbegriffe der Betriebsorganisation, der Organisationstechnik, des Projektmanagements, der Produktionsplanung, der Personalwirtschaft und der Arbeitswissenschaften und können Berechnungen der Produktionsplanung durchführen. Sie kennen die Grundzüge der Organisationsentwicklung, der Investition, der Finanzierung und der Kostenrechnung, sowie können diese bei Berechnungen anwenden. Somit sind sie in der Lage Lösungen für komplexe Betriebsentscheidungen zu finden. Weiteres kennen sie die wichtigen Marketinginstrumente und können diese anwenden.

Qualitätsmanagement und betriebliche Analytik:

Die Absolventinnen und Absolventen kennen praxisnahe Analysenmethoden und können diese auf konkrete Problemstellungen anwenden. Sie kennen die Prinzipien der Verfahrensoptimierung, die Anforderungen an die Validierung von Analysenmethoden und haben die grundlegenden Kenntnisse des Probenmanagements im chemischen Betrieb.

Anorganische Technologie:

Die Absolventinnen und Absolventen kennen aktuelle Entwicklungen im Bereich der Materialtechnologie anorganischer Werkstoffe und deren wirtschaftliches und technologisches Potential, sowie können die Auswirkung der Herstellung und Verwendung dieser Produkte auf die Umwelt abschätzen. Sie können ihre Kenntnisse im Bereich der Gefüge, Kristallographie und Phasenzusammensetzungen auf die zu erwartenden Eigenschaften von Werkstoffen anwenden.

Mess- und Steuerungstechnik:

Die Absolventinnen und Absolventen kennen die für das Fachgebiet bedeutsamen Zusammenhänge, Komponenten und Geräte der elektrischen Mess- und Regelungstechnik. Sie können die elektrische Messtechnik, auch im Zusammenhang mit Qualitätssicherung, gezielt anwenden.

Betriebstechnisches Laboratorium:

Die Absolventinnen und Absolventen können die im Laboratorium verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien handhaben und Versuchsreihen zu Fragestellungen konzipieren, durchführen, dokumentieren und bewerten. Sie können die in der Laborpraxis auftretenden Aufgaben lösen und die erforderlichen Arbeitsverfahren, sowie technische und chemische Prüfmethoden für die Untersuchung von Materialien selbst auswählen, eine Prüfplanung erstellen, die Einzelprüfungen unter Beachtung der Prinzipien des Qualitätsmanagements durchführen und die Ergebnisse bewerten und interpretieren. Die Schülerinnen und Schüler können Experimente zu chemisch-technologischen Grundoperationen und Verfahren selbstständig durchführen, dokumentieren und interpretieren.

8.

Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B.4:

Im Ausbildungsschwerpunkt Chemische Betriebs- und Umwelttechnik erfolgt eine Spezialisierung als Chemieingenieurin und Chemieingenieur im Bereich umwelt- und verfahrenstechnischer sowie analytischer Fragestellungen. Die Absolventinnen und Absolventen sind für eine Tätigkeit in der Abfall- und Energiewirtschaft, in der Entwicklung umweltschonender Prozesse und der Erstellung von Ökobilanzen qualifiziert. Weiters können sie für den Betrieb und die Überwachung von Produktionsanlagen in der chemischen Industrie und in der Lebensmittelverarbeitung sowie für die Leitung von Analysenlaboratorien eingesetzt werden.

„Allgemeine und anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“, „Physikalische Chemie, Verfahrens, Energie- und Umwelttechnik“, „Analytisches Laboratorium“ und „Technologisches Laboratorium“:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Chemische Betriebs- und Umwelttechnik:

Im Bereich Ökologie kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Zusammenhänge ökologischer Systeme und können die ökologische und ökonomische Sinnhaftigkeit umweltbewussten Verhaltens und des Einsatzes nachhaltiger umwelttechnischer Verfahren erkennen. Sie kennen die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich Ökologie und Umweltschutz.

Im Bereich Energie- und Umwelttechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Aufbau und Wirkungsweise der in der Umwelttechnik verwendeten Apparate, Maschinen, Anlagen und Verfahren und können den Materialdurchsatz, den Energiebedarf und die Auslegung von Anlagen unter Verwendung rechnergestützter Methoden in Verbindung mit modernen Datenverarbeitungsanlagen berechnen. Sie können Maßnahmen zur Verringerung schädlicher Umweltauswirkungen bewerten und sind in der Lage, die besten verfügbaren Techniken auszuwählen und geeignete Verfahren zur Lösung umweltrelevanter Probleme in Betrieben zu planen und umzusetzen. Sie können unterschiedliche Energieumwandlungsprozesse bewerten und diese energietechnisch und umwelttechnisch einander gegenüber stellen.

Im Bereich Betriebstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen betriebliche Organisationsformen, können diese hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren und können Werkzeuge des Projektmanagements und des Projektcontrollings anwenden. Sie kennen die wichtigsten Kostenbegriffe und können mit vorgegebenen Daten Produktkosten kalkulieren. Außerdem können sie Arbeitsplätze und Betriebsstätten nach ergonomischen und sicherheitstechnischen Vorgaben beurteilen.

Im Bereich Umweltanalytik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Prinzipien, Einsatzmöglichkeiten und Grenzen umweltanalytischer Bewertungs- und Untersuchungsverfahren und können diese anwendungsorientiert auswählen, eine geeignete Analysenplanung erstellen und Analysenergebnisse interpretieren.

Im Bereich Sicherheitstechnik können sie die Gefahrenpotenziale im Bereich der Chemietechnik bewerten und, ausgehend von den rechtlichen Bestimmungen, Lösungen zur Erhöhung der Sicherheit von Mensch und Umwelt planen.

Betriebs- und umwelttechnologisches Laboratorium:

Die Absolventinnen und Absolventen können Versuchsreihen für umwelt- und energietechnische Verfahren im Labor- und Technikumsmaßstab konzipieren, die zugehörige Mess- und Regeltechnik installieren sowie den Materialdurchsatz, den Energiebedarf und die Auslegung von Anlagen berechnen. Sie sind in der Lage, Analysenmethoden für die Untersuchung von Material- und Umweltproben auszuwählen, eine Analysenplanung zu erstellen und die Analysen unter Beachtung der Prinzipien des Qualitätsmanagements durchzuführen, die Ergebnisse zu bewerten und interpretieren.

9.

Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B.5:

Im Ausbildungsschwerpunkt Textilchemie erfolgt eine Spezialisierung als Betriebsingenieur für die Veredlung und Farbgebung von Garnen und Stoffen. Die Absolventinnen und Absolventen sind für eine Tätigkeit in der Textil- und Kunststoffproduktion sowie in der Chemieindustrie für Textilfarbstoffe und hilfsmittel qualifiziert. Sie können auch für chemische und technische Prüfungen und Untersuchungen von Textilien und Kunststoffen eingesetzt werden.

„Allgemeine und anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“, „Physikalische Chemie, Verfahrens, Energie- und Umwelttechnik“, „Analytisches Laboratorium“ und „Technologisches Laboratorium“:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Textilchemie:

Im Bereich Faser- und Materialtechnologie kennen die Absolventinnen und Absolventen Grundbegriffe und Grundgrößen der Textiltechnik und Textilveredlung und können Berechnungen zur Beschreibung von Textilprodukten und Herstellungsverfahren durchführen. Sie kennen den Aufbau und die Eigenschaften von Polymeren, aus denen Fasern hergestellt werden und können Einsatzgebiete von Fasern und Fasermischungen für textile Produkte beschreiben.

Im Bereich Textile Fertigungstechnik kennen sie die wichtigsten Herstellungsverfahren für Fasern, Garne und Flächengebilde und können die wesentlichen Anforderungen für textile Produkte (Bekleidung, Heimtextilien, technische Textilien) beschreiben.

Im Bereich Textilveredlung kennen die Absolventinnen und Absolventen die chemisch-technologischen Eigenschaften der verwendeten Roh- und Hilfsstoffe sowie der Farbmittel. Sie kennen die zu Grunde liegenden chemischen Reaktionen, die technischen Abläufe der Textilveredlungsverfahren und können die entsprechenden Geräte, Apparate und Maschinen einsetzen. Sie sind in der Lage, für eine gegebene Aufgabenstellung geeignete Verfahren und Abläufe unter den Gesichtspunkten Tauglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit auszuwählen und entsprechende Warenläufe zu konzipieren und kostenmäßig zu kalkulieren.

Im Bereich Textilchemische und textiltechnische Untersuchungen kennen die Absolventinnen und Absolventen qualitative und quantitative Bestimmungen für Faserstoffe, Farbstoffe, Textilhilfsmittel und Textilprodukte, wichtige textilmechanische Prüfverfahren für Fasern, Garne und Flächengebilde und können diese einsetzen. Sie können mittels analytischer und textiltechnischer Prüfungen die Konformität mit gesetzlichen Bestimmungen, Qualitäts- und Umweltvorschriften feststellen.

Textilchemischen Laboratorium:

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.