Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
B.2 Chemiebetriebsmanagement
„Allgemeine und anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“, „Physikalische Chemie, Verfahrens, Energie- und Umwelttechnik“, „Analytisches Laboratorium“ und „Technologisches Laboratorium“:
Siehe Abschnitt B.
2.8 UNTERNEHMENSFÜHRUNG
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einen Jahresabschluss verstehen und interpretieren und daraus Kennzahlen ermitteln und interpretieren;
– einfache Bilanzanalysen durchführen;
– einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren.
Lehrstoff:
Grundlagen:
Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens, rechtliche Vorschriften, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmen-Ausgabenrechnung.
Bilanzanalyse:
Analyse der Ertragskraft, Bilanzstrukturanalyse, Finanzflussanalyse, Rentabilitätsanalyse.
Liquiditätsplan:
Aufbau und Einsatzmöglichkeiten.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Regelkreis des operativen Controllings skizzieren und beschreiben sowie mögliche Ursachen von Soll-Ist-Abweichungen erkennen;
– Verfahren der statischen und dynamischen Investitionsrechnung anwenden;
– wesentliche Arten der Unternehmensfinanzierung beschreiben und können deren Vor- und Nachteile erklären.
Lehrstoff:
Grundlagen:
Grundlagen des Controllings, Methoden und Werkzeuge des strategischen und operativen Controllings anhand konkreter Anwendungsbeispiele.
Grundlagen und Methoden der Investitionsrechnung:
Investitionsarten, Investitionsentscheidungsprozess, statische Investitionsrechnung, dynamische Investitionsrechnung.
Unternehmensfinanzierung:
Grundlagen der Finanzierung, Innen- und Außenfinanzierung.
2.9 BETRIEBSTECHNIK
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Organisationsformen und Prozessbeschreibungen grafisch darstellen und charakterisieren;
– die betriebsanlagenrechtlichen und abfallwirtschaftlichen Vorschriften benennen und diese im chemischen Betrieb umsetzen sowie Arbeitsplätze und Funktionsbereiche arbeitnehmerschutzrechtlich bzw. sicherheitstechnisch beurteilen;
– die wichtigsten Kostenbegriffe verstehen und mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen und Deckungsbeitragsberechnungen durchführen.
Lehrstoff:
Grundlagen der betrieblichen Leistungserstellung inklusive Aufbau- und Ablauforganisation.
Gestaltungs- und Planungsgrundsätze für Funktionsbereiche:
Arbeitsumgebung, Arbeitssicherheit, Betriebsstättenplanung, Instandhaltung, Chemikalienhandhabung inkl. Abfallwirtschaft, Betriebsanlagenrecht.
Grundlagen der Kostenrechnung:
Aufgaben und Ziele der Kostenrechnung, Kostenartenrechnung, Betriebsüberleitung, Kostenstellenrechnung (Betriebsabrechnung, Gemeinkostenzuschlagsätze, Maschinenstundensätze), Kostenträgerrechnung, Produktkalkulation.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die wichtigsten Beschaffungs-, Lagerhaltungs- und Lieferantenauswahlstrategien beschreiben und Bestandskennzahlen ermitteln;
– Instrumente der Bedarfsermittlung und betriebswirtschaftliche Analyseverfahren beschreiben und anwenden;
– die Grundlagen der Kostenrechnungen anhand konkreter Aufgabenstellungen anwenden.
Lehrstoff:
Grundlagen der Materialwirtschaft:
Aufgaben und Ziele, Bedarfsermittlung, Bereiche der Logistik, Beschaffungsarten und -strategien, Lagerung und Transport, Lagerhaltungsstrategien und Lagerkennzahlen.
Angewandte Kostenrechnung:
Teilkostenrechnung, Break-Even-Analyse, Produktionsprogrammentscheidungen, Betriebsergebnisrechnung, Kostenrechnungssysteme.
2.10 LABORATORIUM FÜR BETRIEBSTECHNIK UND CHEMISCHE TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9 und 10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben zur Charakterisierung anorganischer und organischer Stoffe in selbstorganisierter Teamarbeit lösen;
– die benötigten Unterlagen durch eine gezielte Literaturrecherche bereitstellen, einen Projektplan aufstellen und die Ergebnisse fachgerecht dokumentieren und sowohl in chemischer als auch betriebstechnischer Hinsicht interpretieren.
Lehrstoff:
Gegenstandsübergreifende chemisch – technologische Projekte:
Planung, Auswahl und Durchführung konkreter Projekte in selbstorganisierter Teamarbeit unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und betriebstechnische Aspekte.
Dokumentation und Interpretation:
Dokumentation und Interpretation von Projektabläufen und Untersuchungsergebnissen, Präsentation von Analysen und Schlussfolgerungen in praxisgerechter Form.
2.11 LABORATORIUM FÜR ANGEWANDTES PROJEKTMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9.und 10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– chemisch-technologische Problemstellungen mit den in der Praxis üblichen Methoden lösen und Methodenvergleiche aus analytischer und betriebswirtschaftlicher Sicht erstellen;
– chemische Syntheseprozesse und Analysemethoden unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte durchführen und bewerten;
– ihre Arbeit sachgerecht dokumentieren, die Untersuchungsergebnisse auswerten und ganzheitlich aus betriebstechnischer und betriebswirtschaftlicher Sicht beurteilen.
Lehrstoff:
Chemisch-technologische Aufgabenstellungen:
Bearbeitung, Interpretation und Beurteilung der Ergebnisse mit den allgemeinen betriebswirtschaftlichen Instrumentarien.
Bearbeitung, Interpretation und Beurteilung der Ergebnisse mit den Instrumentarien aus den Gegenständen Unternehmensführung und Betriebstechnik.
B.3 Chemische Betriebstechnik
„Allgemeine und anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“, „Physikalische Chemie, Verfahrens, Energie- und Umwelttechnik“, „Analytisches Laboratorium“ und „Technologisches Laboratorium“:
Siehe Abschnitt B.
3.8 BETRIEBSTECHNIK
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Grundbegriffe der Betriebsorganisation benennen;
– Grundbegriffe der Organisationstechnik inklusive des Projektmanagements beschreiben.
Lehrstoff:
Betriebsorganisation:
Unternehmensziele, Organisationsziele, Organisationsgrad. Aufbau- und Ablauforganisation.
Projektmanagement:
computerunterstützte Projektplanung, Projektanalyse, Projektentwicklung, Projekteinführung, Wertanalyse.
Organisationstechnik:
Planung, Erhebung, Bewertung, Durchführung.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Grundbegriffe der Produktionsplanung beschreiben und Berechnungen der Produktionsplanung durchführen;
– Grundbegriffe der Personalwirtschaft und der Arbeitswissenschaften beschreiben.
Lehrstoff:
Produktionsplanung und -steuerung:
Datenerfassung, Materialwirtschaft und Logistik, Kapazitätsplanung, Auftragsveranlassung, Auftragsüberwachung, Betriebsdatenerfassung, Kennzahlen.
Arbeitswissenschaften:
Ergonomie und Arbeitsgestaltung. Zeitwirtschaft. Motivation, Einzel- und Gruppenverhalten. Formen der innerbetrieblichen Kommunikation und der Entscheidungsfindung.
Personalwirtschaft:
Anforderungsermittlung und Arbeitsbewertung, Entgeltdifferenzierung, Personalbedarfsplanung, Personalbeschaffung, Methoden der Personalauswahl, Bewerbung, Personalbeurteilung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Grundzüge der Kostenrechnung beschreiben und diese bei Berechnungen anwenden;
– die Grundzüge der Organisationsentwicklung, der Investition und Finanzierung beschreiben;
– ihre Kenntnisse zur Lösung komplexer Betriebsentscheidungen anwenden.
Lehrstoff:
Kostenrechnung:
Betriebliches Rechnungswesen, Kalkulationsverfahren, Kostenträgererfolgsrechnung. Spezielle Kostenmodelle. Voll- und Teilkostenrechnung. Periodische Erfolgsrechnung. Plankostenrechnung.
Investition und Finanzierung:
Begriff und Arten, Abschreibung, Finanzierungskosten.
Organisationsentwicklung:
Zielsetzung, Ansätze, Methoden, Modelle.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– wichtige Marketinginstrumente benennen und anwenden;
– ihre Kenntnisse zur Lösung komplexer Betriebsentscheidungen anwenden.
Lehrstoff:
Marketing:
Ziele. Marktforschung. Marketinginstrumente (Produkt- und Programmpolitik, Preis- und Konditionenpolitik, Distributionspolitik, Kommunikationspolitik).
Komplexe Betriebsentscheidungen:
Bereichsübergreifende Probleme, Fallbeispiele und Planspiele.
3.9 QUALITÄTSMANAGEMENT UND BETRIEBLICHE ANALYTIK
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– praxisnahe Analysenmethoden beschreiben und diese auf konkrete Problemstellungen anwenden;
– die Prinzipien der Verfahrensoptimierung, die Anforderungen an die Validierung von Analysenmethoden benennen und grundlegenden Kenntnisse des Probenmanagements im chemischen Betrieb umsetzen.
Lehrstoff:
Automatisierte Analytik:
Inprozesskontrollen, multivariate Auswertemethoden, Verfahrensoptimierung, Validierung von Analysenmethoden.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Prinzipien der Verfahrensoptimierung, die Anforderungen an die Validierung von Analysenmethoden benennen und grundlegenden Kenntnisse des Probenmanagements im chemischen Betrieb umsetzen.
Lehrstoff:
Probenmanagement im qualitätsgesicherten Umfeld.
3.10 ANORGANISCHE TECHNOLOGIE
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– aktuelle Entwicklungen im Bereich der Materialtechnologie anorganischer Werkstoffe und deren wirtschaftliches und technologisches Potential erkennen sowie die Auswirkung der Herstellung und Verwendung dieser Produkte auf die Umwelt abschätzen;
– ihre Kenntnisse im Bereich der Gefüge, Kristallographie und Phasenzusammensetzungen auf die zu erwartenden Eigenschaften von Werkstoffen anwenden.
Lehrstoff:
Materialtechnologie:
Vertiefung der Kenntnisse auf dem Gebiet der Materialtechnologie anorganischer Werkstoffe. Aktuelle und neue Entwicklungen unter Anderem auf den Gebieten der Metallurgie, Hochleistungskeramik, Halbleitertechnologie und faserverstärkten Verbundwerkstoffen.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– aktuelle Entwicklungen im Bereich der Materialtechnologie anorganischer Werkstoffe und deren wirtschaftliches und technologisches Potential erkennen sowie die Auswirkung der Herstellung und Verwendung dieser Produkte auf die Umwelt abschätzen;
– ihre Kenntnisse im Bereich der Gefüge, Kristallographie und Phasenzusammensetzungen auf die zu erwartenden Eigenschaften von Werkstoffen anwenden.
Lehrstoff:
Vertiefung der Kenntnisse im Bereich der Werkstoffzusammensetzung (Gefüge, Kristallographie, Phasen).
Einfluss der Werkstoffzusammensetzung auf Materialeigenschaften.
3.11 MESS- UND STEUERUNGSTECHNIK
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für das Fachgebiet bedeutsamen Zusammenhänge, Komponenten und Geräte der elektrischen Mess- und Regelungstechnik verstehen;
– die elektrische Messtechnik, auch im Zusammenhang mit Qualitätssicherung, gezielt anwenden.
Lehrstoff:
Messtechnik:
Elektrische und elektronische Messgeräte. Messung nichtelektrischer physikalischer und chemischer Größen. Messung von Strom, Spannung, Widerstand und Leistung im Gleich- und Wechselstrombereich.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Komponenten digitaler Steuerungen verstehen und diese kombinieren;
– die Grundlagen des geschlossenen Regelkreises verstehen.
Lehrstoff:
Regelungstechnik:
Digitale Steuerungstechnik, Elemente und Aufbau von Regelkreisen, Übungen zur Steuerungs- und Regeltechnik.
3.12 BETRIEBSTECHNISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im Laboratorium verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien handhaben und Versuchsreihen zu Fragestellungen konzipieren, durchführen, dokumentieren und bewerten;
– die in der Laborpraxis auftretenden Aufgaben lösen und die erforderlichen Arbeitsverfahren selbst auswählen;
– Experimente zu chemisch-technologischen Grundoperationen und Verfahren durchführen, dokumentieren und interpretieren.
Lehrstoff:
Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte zu den facheinschlägigen Bereichen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9 und 10. Semester*):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– technische und chemische Prüfmethoden für die Untersuchung von Materialien auswählen, eine Prüfplanung erstellen, die Einzelprüfungen unter Beachtung der Prinzipien des Qualitätsmanagements durchführen und die Ergebnisse bewerten und interpretieren;
– Experimente zu chemisch-technologischen Grundoperationen und Verfahren selbstständig durchführen, dokumentieren und interpretieren.
Lehrstoff:
Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte zu den facheinschlägigen Bereichen.
*) Die Zuordnung des oben genannten Laboratoriums zum 7. und 8. bzw.9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
B.4 Chemische Betriebs- und Umwelttechnik
„Allgemeine und anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“, „Physikalische Chemie, Verfahrens, Energie- und Umwelttechnik“, „Analytisches Laboratorium“ und „Technologisches Laboratorium“:
Siehe Abschnitt B.
4.8 CHEMISCHE BETRIEBS- UND UMWELTTECHNIK
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– grundlegende Zusammenhänge ökologischer Systeme verstehen und die ökologische und ökonomische Sinnhaftigkeit umweltbewussten Verhaltens und des Einsatzes nachhaltiger umwelttechnischer Verfahren erkennen;
– den Materialdurchsatz, den Energiebedarf und die Auslegung von Anlagen unter Verwendung rechnergestützter Methoden in Verbindung mit modernen Datenverarbeitungsanlagen berechnen.
Lehrstoff:
Ökologie:
Aut-, Populations- und Synökologie (intra- und interspezifische Wechselwirkungen – ökologische Nische, biogeochemische Stoffkreisläufe, Energiefluss, limitierende Faktoren).
Energietechnik:
Energiewirtschaft, alternative Energiesysteme, Elemente der Energieübertragung und Antriebssysteme, angewandte Wärmelehre, Kälte- und Klimatechnik.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Maßnahmen zur Verringerung schädlicher Umweltauswirkungen bewerten und sind in der Lage, die besten verfügbaren Techniken auszuwählen;
– betriebliche Organisationsformen beschreiben, sie hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren und können Werkzeuge des Projektmanagements und des Projektcontrollings anwenden;
– unterschiedliche Energieumwandlungsprozesse bewerten und einander energietechnisch und umwelttechnisch gegenüber stellen.
Lehrstoff:
Ökologie:
Ausgewählte limnische und terrestrische Ökosysteme, Umweltfaktoren Boden, Klima und ökologische Arbeitsmethoden.
Energietechnik:
Schnelle Oxidationsvorgänge, Verbrennung, Verschwelung, Pyrolyse, Wärmerückgewinnungssysteme und Energiebilanzen und Stoffstromanalysen in ausgesuchten Grundverfahren, ökologische Auswirkungen der Energienutzung.
Betriebstechnik:
Betrieblicher Wirtschaftsprozess im Überblick, Aufbau- und Ablauforganisation, Projektmanagement.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– das für ihre Tätigkeit in der Praxis relevante Spektrum an Bewertungs- und Analysemaßnahmen im Bereich Umweltschutz einsetzen und kennen die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich Ökologie und Umweltschutz;
– Aufbau und Wirkungsweise der in der Umwelttechnik verwendeten Apparate, Maschinen, Anlagen und Verfahren beschreiben und geeignete Verfahren zur Lösung umweltrelevanter Probleme in Betrieben planen und umsetzen;
– die Gefahrenpotenziale im Bereich der Chemietechnik bewerten und, ausgehend von den rechtlichen Bestimmungen, Lösungen zur Erhöhung der Sicherheit von Mensch und Umwelt planen;
– die wichtigsten Kostenbegriffe benennen und mit vorgegebenen Daten Produktkosten kalkulieren.
Lehrstoff:
Ökologie:
Prinzipien des Umweltschutzes, Treibhauseffekt, Schadstoffe in der Troposphäre (Ozon, Smog, Feinstaub), Atmosphärenchemie, Ausbreitung von Schadstoffen, Ökobilanzen und ökologische Bewertungsmethoden, Lebenszyklusanalysen.
Umwelttechnik:
Abwasser (Inhaltsstoffe, Reinigung), Bodenschadstoffe und Altlasten, Kompostierung, Vergärungstechnik.
Sicherheitstechnik:
Einstufung und Kennzeichnung, Lagerung, Transport und Sammlung von Stoffen, Risikoanalyse und Grenzwerte gesundheitsschädlicher, ökotoxischer und physikalisch gefährlicher Stoffe, Brand- und Explosionsschutz, Strahlenschutz, Aufgaben und Leistungen der Einrichtungen für Unfallverhütung, Sicherheitsbegutachtungen.
Umweltanalytik:
Probenahme und Probenvorbereitung, Screening- und halbquantitative Methoden, Quantitative Methoden in den Bereichen Boden-, Abfall-, Luft- und Wasseranalytik.
Betriebstechnik:
Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung, Arbeitsplatzgestaltung und Betriebsstättenplanung im Chemiebereich.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Umwelttechnik verwendeten Apparate, Maschinen, Anlagen und Verfahren beschreiben und geeignete Verfahren zur Lösung umweltrelevanter Probleme in Betrieben planen und umsetzen;
– die Gefahrenpotenziale im Bereich der Chemietechnik bewerten und, ausgehend von den rechtlichen Bestimmungen, Lösungen zur Erhöhung der Sicherheit von Mensch und Umwelt planen;
– die Prinzipien, Einsatzmöglichkeiten und Grenzen umweltanalytischer Untersuchungsverfahren verstehen und können diese anwendungsorientiert auswählen, eine geeignete Analysenplanung erstellen und Analysenergebnisse interpretieren;
– Arbeitsplätze und Betriebsstätten nach ergonomischen und sicherheitstechnischen Vorgaben beurteilen.
Lehrstoff:
Ökologie:
Naturschutzrecht, Waldökosysteme (Neuartige Waldschäden, Hemerobie), Gewässerschutz (Eutrophierung, Gewässergüte), Biodiversität, Bodendegradation, ausgewählte Beispiele der Nachhaltigkeit.
Umwelttechnik:
Recycling und Wertstoffe, Deponietechnik, Abfallverbrennung und Luftreinhaltung.
Umweltrecht:
Umweltinformation, Ökoaudit, Umwelthaftung, Umweltstrafrecht, Umweltverträglichkeitsprüfung, Störfallverordnung, Umgang mit Behörden und mit der Öffentlichkeit, Luftemissionen, Wasserrecht, Betriebsanlagen, Klimaschutz.
Umweltanalytik:
Analysenplanung an Hand von ausgewählten Beispielen aus der Umwelttechnik- und -analytik, Interpretation von Analysenergebnissen und Vergleich mit gesetzlichen/normativen Vorgaben.
4.9 BETRIEBS- UND UMWELTTECHNISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Versuchsreihen für umwelt- und energietechnische Verfahren im Labormaßstab konzipieren, die zugehörige Mess- und Regeltechnik installieren sowie den Materialdurchsatz und Energiebedarf berechnen;
– analytische Einzelbestimmungen von Material- und Umweltproben unter Beachtung der Prinzipien des Qualitätsmanagements durchführen und die Ergebnisse bewerten und interpretieren.
Lehrstoff:
Übungen und Projekte (gegenstandsübergreifend) zu den Bereichen „Ökologie und Umweltschutz“, „Umwelttechnik“, „Energietechnik“, „Messdatenauswertung und Qualitätsmanagement“, „Umweltanalytik“.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
und 10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Versuchsaufbauten für umwelt- und energietechnische Verfahren im Labor- und Technikumsmaßstab konzipieren, die zugehörige Mess- und Regeltechnik installieren und den Materialdurchsatz, den Energiebedarf und die Auslegung von Anlagen berechnen;
– Analysenmethoden für die Untersuchung von Material- und Umweltproben auswählen, eine Analysenplanung erstellen, die Einzelbestimmungen unter Beachtung der Prinzipien des Qualitätsmanagements durchführen und die Ergebnisse bewerten und interpretieren.
Lehrstoff:
Übungen und Projekte (gegenstandsübergreifend) zu den Bereichen „Ökologie und Umweltschutz“, „Umwelttechnik Energietechnik“, „Messdatenauswertung und Qualitätsmanagement“, „Umweltanalytik“ und „Betriebstechnik“.
B.5 Textilchemie
„Allgemeine und anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“, „Physikalische Chemie, Verfahrens, Energie- und Umwelttechnik“, „Analytisches Laboratorium“ und „Technologisches Laboratorium“:
Siehe Abschnitt B.
5.8 TEXTILCHEMIE
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Grundbegriffe und Grundgrößen der Textiltechnik und Textilveredlung benennen und Berechnungen zur Beschreibung von Textilprodukten und Herstellungsverfahren durchführen;
– die chemisch-technologischen Eigenschaften der verwendeten Roh- und Hilfsstoffe benennen, die zu Grunde liegenden chemischen Reaktionen beschreiben, die technischen Abläufe der Textilveredlungsverfahren beschreiben und die dazu eingesetzten Geräte, Apparate und Maschinen einsetzen.
Lehrstoff:
Faser- und Materialtechnologie:
Textile Grundgrößen (Fasern, Garne, Flächengebilde), Berechnungen von Behandlungsflotten, Kenngrößen für Polymere und Farbstoffe.
Textilveredlung:
Vorbehandlung von Cellulose-, Eiweiß- und Synthesefasern.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Aufbau und die Eigenschaften von Polymeren erkennen, aus denen Fasern hergestellt werden und Einsatzgebiete von Fasern und Fasermischungen für textile Produkte beschreiben;
– die chemisch-technologischen Eigenschaften der verwendeten Roh- und Hilfs- und Farbstoffe benennen, die zu Grunde liegenden chemischen Reaktionen und die technischen Abläufe der Textilveredlungsverfahren beschreiben und die entsprechenden Geräte, Apparate und Maschinen einsetzen;
– qualitative und quantitative Bestimmungen für Faserstoffe, Farbstoffe, Textilhilfsmittel und Textilprodukte beschreiben und einsetzen.
Lehrstoff:
Faser- und Materialtechnologie:
Aufbau, Eigenschaften, Gewinnung/Herstellung von Natur- und Chemiefasern, Maschinen und Apparate für die Textilveredlung.
Textilveredlung:
Färbemechanismen und Färbeverfahren für Cellulose-, Eiweiß- und Synthesefasern (Chemikalien und Einrichtungen).
Textilchemische Untersuchungen:
Qualitative Untersuchungen von Faserstoffen mit Schnellmethoden und instrumenteller Analytik.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– für eine gegebene Aufgabenstellung geeignete Verfahren und Abläufe unter den Gesichtspunkten Tauglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit auswählen und entsprechende Warenläufe konzipieren und kostenmäßig kalkulieren;
– die wichtigsten Herstellungsverfahren für Fasern, Garne und Flächengebilde beschreiben;
– wichtige textilmechanische Prüfverfahren für Fasern, Garne und Flächengebilde beschreiben und einsetzen;
– durch analytische und textiltechnische Prüfungen die Konformität mit gesetzlichen Bestimmungen, Qualitäts- und Umweltvorschriften feststellen.
Lehrstoff:
Textilveredlung:
Färben von Fasermischungen, Farbechtheiten, Farbmetrik, Textildruck (Druckereichemikalien, Einrichtungen, Nachbehandlung), Ausrüstung/Appretur (chemische und mechanische Verfahren).
Textile Fertigungstechnik:
Herstellungsverfahren (Spinnerei, Weberei, Wirkerei und Strickerei, Stickerei).
Textilchemische und textiltechnische Untersuchungen:
Qualitative und quantitative Untersuchungen von Faserstoffen, Hilfsmitteln, Farbstoffen und Textilprodukten; textilmechanische Prüfungen von Fasern, Garnen und Flächengebilden.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– für eine gegebene Aufgabenstellung geeignete Verfahren und Abläufe unter den Gesichtspunkten Tauglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit auswählen und entsprechende Warenläufe konzipieren und kostenmäßig kalkulieren;
– die wesentlichen Anforderungen für textile Produkte (Bekleidung, Heimtextilien, technische Textilien) beschreiben;
– wichtige textilmechanische Prüfverfahren für Fasern, Garne und Flächengebilde beschreiben und einsetzen;
– durch analytische und textiltechnische Prüfungen die Konformität mit gesetzlichen Bestimmungen, Qualitäts- und Umweltvorschriften feststellen.
Lehrstoff:
Textilveredlung:
Beschichtungsverfahren, spezielle Ausrüstungstechniken (Nano- und biotechnologische Verfahren), Textilreinigung und -pflege, Aufbau und Organisation eines Textilveredlungsbetriebes, Warenläufe der Textilveredlung (Projekt- und Prozessmanagement, Kostenkalkulation).
Textile Fertigungstechnik:
Spezielle Techniken (Vliesstoffe, Verbundmaterialien, Teppiche), Elektronik-Integration in Textilien (Smart textiles), Bekleidungsphysiologie.
Textilchemische und textiltechnische Untersuchungen:
Farbechtheitsbestimmungen, farbmetrische Untersuchungen, Prüfungen für Qualitäts- und Umweltanforderungen, Untersuchung von Schadensfällen.
5.9 TEXTILCHEMISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im Laboratorium verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien handhaben und Versuchsreihen zu textilchemischen Fragestellungen konzipieren, durchführen, dokumentieren und bewerten;
– technische und chemische Prüfmethoden für die Untersuchung von textilen Materialien auswählen, die Einzelprüfungen durchführen und die Ergebnisse bewerten und interpretieren.
Lehrstoff:
Übungen und Projekte (gegenstandsübergreifend) zu den Bereichen „Faser- und Materialtechnologie“, „Textilchemische und textiltechnische Untersuchungen“ und „Textilveredlung“.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
und 10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die in der Praxis auftretenden textilveredlungstechnischen Aufgaben lösen und die erforderlichen Behandlungsmethoden selbst auswählen;
– technische und chemische Prüfmethoden für die Untersuchung von textilen Materialien auswählen, eine Prüfplanung erstellen, die Einzelprüfungen unter Beachtung der Prinzipien des Qualitätsmanagements durchführen und die Ergebnisse bewerten und interpretieren.
Lehrstoff:
Übungen und Projekte (gegenstandsübergreifend) zu den Bereichen „Faser- und Materialtechnologie“, „Textile Fertigungstechnik“, „Textilchemische und textiltechnische Untersuchungen“ und „Textilveredlung“.
5.10 WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
und 10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Einsatzbereiche der verwendeten Einrichtungen, Apparate und Maschinen beschreiben und diese fachgerecht handhaben;
– für gegebene Warenanforderungen Arbeitsgänge planen, durchführen, dokumentieren und bewerten.
Lehrstoff:
Übungen und Projekte (gegenstandsübergreifend) zu den Bereichen „Faser- und Materialtechnologie“, „Textile Fertigungstechnik“, „Textilchemische und textiltechnische Untersuchungen“ und „Textilveredlung“.
D. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht
E. Freigegenstände
Siehe Anlage 1.
F. Unverbindliche Übung
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
G. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
jahrgangsweise gestaffeltes In- und Außerkrafttreten vgl. § 3
Anlage 1.4
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR CHEMIEINGENIEURE
| (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||
| 1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) | ||||||||||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | ||||||||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | ||||||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung1 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | ||||||||||
| 5. | Wirtschaft und Recht3 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | ||||||||||
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | (IVa) | ||||||||||
| 7. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | (I) | ||||||||||
| 8. | Angewandte Physik4 | 2 | 2 | 2 | – | – | 6 | II | ||||||||||
| 9. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | 4 | (I) | ||||||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||||||||
| 1. | Allgemeine und anorganische Chemie5 | 4 | 3 | 2 | 2 | – | 11 | I | ||||||||||
| 2. | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | 4 | 3 | 3 | 2 | – | 12 | I | ||||||||||
| 3. | Organische Chemie6 | – | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | ||||||||||
| 4. | Biochemie und Mikrobiologie7 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | I | ||||||||||
| 5. | Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik | – | 3 | 3 | 3 | 4 | 13 | I | ||||||||||
| 6. | Analytisches Laboratorium | 7 | 6 | 5 | – | – | 18 | I | ||||||||||
| 7. | Technologisches Laboratorium | – | – | 5 | 7 | 5 | 17 | I | ||||||||||
| 8. | Angewandte Technologien | – | – | – | 2 | – | 2 | I | ||||||||||
| 9. | Umweltanalytik | – | – | – | 2 | – | 2 | I | ||||||||||
| 10. | Umweltschutzmanagement | – | – | – | 2 | – | 2 | I | ||||||||||
| 11. | Laboratorium für Angewandte Technologien | – | – | – | v | 14 | 14 | I | ||||||||||
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz8 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | |||||||||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 38 | 37 | 38 | 36 | 185 | ||||||||||||
| Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||||||||
| B.1 | Biochemie und Molekulare Biotechnologie | |||||||||||||||||
| 1.1 | Allgemeine und anorganische Chemie4 | 4 | 3 | 2 | 2 | – | 11 | I | ||||||||||
| 1.2 | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | 4 | 3 | 3 | 2 | – | 12 | I | ||||||||||
| 1.3 | Organische Chemie5 | – | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | ||||||||||
| 1.4 | Biochemie und Mikrobiologie6 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | I | ||||||||||
| 1.5 | Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik | – | 3 | 3 | 3 | 4 | 13 | I | ||||||||||
| 1.6 | Analytisches Laboratorium | 7 | 6 | 5 | – | – | 18 | I | ||||||||||
| 1.7 | Technologisches Laboratorium | – | – | 5 | 7 | 5 | 17 | I | ||||||||||
| 1.8 | Angewandte Mikrobiologie und Gentechnik | – | – | – | 2 | – | 2 | I | ||||||||||
| 1.9 | Biochemie und Bioanalytik | – | – | – | 2 | – | 2 | I | ||||||||||
| 1.10 | Biotechnologie und Fermentationstechnik | – | – | – | 2 | – | 2 | I | ||||||||||
| 1.11 | Laboratorium für Molekulare Biotechnologie | – | – | – | – | 5 | 5 | I | ||||||||||
| 1.12 | Laboratorium für Biochemische Technologie und Bioanalytik | – | – | – | – | 9 | 9 | I | ||||||||||
| B.2 | Chemiebetriebsmanagement | |||||||||||||||||
| 2.1 | Allgemeine und anorganische Chemie4 | 4 | 3 | 2 | 2 | – | 11 | I | ||||||||||
| 2.2 | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | 4 | 3 | 3 | 2 | – | 12 | I | ||||||||||
| 2.3 | Organische Chemie5 | – | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | ||||||||||
| 2.4 | Biochemie und Mikrobiologie6 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | I | ||||||||||
| 2.5 | Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik | – | 3 | 3 | 3 | 4 | 13 | I | ||||||||||
| 2.6 | Analytisches Laboratorium | 7 | 6 | 5 | – | – | 18 | I | ||||||||||
| 2.7 | Technologisches Laboratorium | – | – | 5 | 7 | 5 | 17 | I | ||||||||||
| 2.8 | Unternehmensführung | – | – | – | 3 | – | 3 | II | ||||||||||
| 2.9 | Betriebstechnik | – | – | – | 3 | – | 3 | I | ||||||||||
| 2.10 | Laboratorium für Betriebstechnik und chemische Technologie | – | – | – | – | 9 | 9 | I | ||||||||||
| 2.11 | Laboratorium für angewandtes Projektmanagement | – | – | – | – | 5 | 5 | I | ||||||||||
| B.3 | Chemische Betriebstechnik | |||||||||||||||||
| 3.1 | Allgemeine und anorganische Chemie4 | 4 | 3 | 2 | 2 | – | 11 | I | ||||||||||
| 3.2 | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | 4 | 3 | 3 | 2 | – | 12 | I | ||||||||||
| 3.3 | Organische Chemie5 | – | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | ||||||||||
| 3.4 | Biochemie und Mikrobiologie6 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | I | ||||||||||
| 3.5 | Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik | – | 3 | 3 | 3 | 4 | 13 | I | ||||||||||
| 3.6 | Analytisches Laboratorium | 7 | 6 | 5 | – | – | 18 | I | ||||||||||
| 3.7 | Technologisches Laboratorium | – | – | 5 | 7 | 5 | 17 | I | ||||||||||
| 3.8 | Betriebstechnik | – | – | – | 2 | 3 | 5 | I | ||||||||||
| 3.9 | Qualitätsmanagement und betriebliche Analytik | – | – | – | – | 2 | 2 | I | ||||||||||
| 3.10 | Anorganische Technologie | – | – | – | – | 2 | 2 | I | ||||||||||
| 3.11 | Mess- und Steuerungstechnik9 | – | – | – | 2(2) | – | 2 | I | ||||||||||
| 3.12 | Betriebstechnisches Laboratorium | – | – | – | 2 | 7 | 9 | I | ||||||||||
| B.4 | Chemische Betriebs- und Umwelttechnik | |||||||||||||||||
| 4.1 | Allgemeine und anorganische Chemie4 | 4 | 3 | 2 | 2 | – | 11 | I | ||||||||||
| 4.2 | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | 4 | 3 | 3 | 2 | – | 12 | I | ||||||||||
| 4.3 | Organische Chemie5 | – | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | ||||||||||
| 4.4 | Biochemie und Mikrobiologie6 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | I | ||||||||||
| 4.5 | Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik | – | 3 | 3 | 3 | 4 | 13 | I | ||||||||||
| 4.6 | Analytisches Laboratorium | 7 | 6 | 5 | – | – | 18 | I | ||||||||||
| 4.7 | Technologisches Laboratorium | – | – | 5 | 7 | 5 | 17 | I | ||||||||||
| 4.8 | Chemische Betriebs- und Umwelttechnik | – | – | – | 3 | 8 | 11 | I | ||||||||||
| 4.9 | Betriebs- und umwelttechnisches Laboratorium | – | – | – | 3 | 6 | 9 | I | ||||||||||
| B.5 | Textilchemie | |||||||||||||||||
| 5.1 | Allgemeine und anorganische Chemie4 | 4 | 3 | 2 | 2 | – | 11 | I | ||||||||||
| 5.2 | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | 4 | 3 | 3 | 2 | – | 12 | I | ||||||||||
| 5.3 | Organische Chemie5 | – | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | ||||||||||
| 5.4 | Biochemie und Mikrobiologie6 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | I | ||||||||||
| 5.5 | Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik | – | 3 | 3 | 3 | 4 | 13 | I | ||||||||||
| 5.6 | Analytisches Laboratorium | 7 | 6 | 5 | – | – | 18 | I | ||||||||||
| 5.7 | Technologisches Laboratorium | – | – | 5 | 7 | 5 | 17 | I | ||||||||||
| 5.8 | Textilchemie | – | – | – | 3 | 5 | 8 | I | ||||||||||
| 5.9 | Textilchemisches Laboratorium | – | – | – | 3 | 6 | 9 | I | ||||||||||
| 5.10 | Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 3 | 3 | IV | ||||||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | ||||||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache10 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | |||||||||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | |||||||||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | |||||||||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | |||||||||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | |||||||||||
| F. | Unverbindliche Übung | |||||||||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | ||||||||||||
| G. | Förderunterricht11 | |||||||||||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||||||
| 4. | Naturwissenschaften | |||||||||||||||||
| 5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftliche Grundlagen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.
4 Einschließlich Grundlagen der Elektrotechnik.
5 Einschließlich anorganischer Technologien.
6 Einschließlich organischer Technologien.
7 Einschließlich der Biotechnologien.
8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A., B. bzw. B.1 bis B.5 angeführten Pflichtgegenständen.
9 Mit Übungen im Laboratorium der in Klammern angeführten Wochenstunden.
10 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
11 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
|---|---|---|
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand des alternativen Ausbildungsschwerpunktes, Verbindliche Übung |
| 4. Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte1 | ||
| Gesamtwochenstundenzahl | x3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung4 | ||
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Chemieingenieure; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Chemieingenieure.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Chemieingenieure.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL
Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Chemieingenieure können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf den Gebieten der anorganischen und organischen Chemie und deren Technologien, der Biochemie und Biotechnologie, der analytischen Chemie und des Qualitätsmanagements, der physikalischen Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik und in den entsprechenden Schwerpunktbereichen ausführen. Dies umfasst auch die eigenständige Planung, Entwicklung und Realisierung facheinschlägiger Projekte.
In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Chemieingenieure im Besonderen
– ein fundiertes Verständnis der Grundlagen der Chemie und der chemischen Technologien, das sie im Theorieunterricht und begleitenden Laborübungen in den Unterrichtsgegenständen „Allgemeine und Anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“ sowie „Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik“ erworben haben;
– ein solides Verständnis der Vernetzung der verschiedenen Disziplinen der Chemie in fachtheoretischen und fachpraktischen Bereichen;
– ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen, die sie durch praktische Arbeiten in Werkstätten und Laboratorien sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten und betriebliche Pflichtpraktika erworben haben;
– ein vertieftes Verständnis der mathematischen, physikalischen und informationstechnischen Grundlagen, die in den Unterrichtsgegenständen „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Physik“ und „Angewandte Informatik“ vermittelt werden;
– eine kommunikative Kompetenz, die auch die Fachterminologie und die im Fachgebiet verwendeten Kommunikations- und Präsentationsformen einschließt und in den Unterrichtsgegenständen „Deutsch“ und „Englisch“ vermittelt wird;
– eine unternehmerische Kompetenz, die betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse sowie Wissen und Erfahrungen im Projektmanagement einschließt und in den projektorientierten Fachgegenständen „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, projektorientierten Laboratorien sowie dem Unterrichtsgegenstand „Wirtschaft und Recht“ und einzelnen Gegenständen der Ausbildungsschwerpunkte vermittelt wird.
Berufsbezogene Lernergebnisse:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Chemieingenieure können
– die für das Berufsleben und den Alltag erforderlichen ingenieurmäßigen Sachkenntnisse nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung gültiger Normen und Rechtsvorschriften anwenden;
– chemiebezogene Problemstellungen erkennen und beschreiben sowie fachgerechte Lösungen herbeiführen;
– die im Fachbereich üblichen Geräte und Apparate sicher bedienen und einsetzen;
– Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen sowie der toxikologischen und ökologischen Aspekte verantwortungsvoll handhaben;
– Vorgänge, Sachverhalte und Prozesse beobachten, bewerten und in Deutsch und in einer Fremdsprache ausdrücken und dokumentieren;
– technologisch bedeutende Produkte sowie deren Herstellungsverfahren, Eigenschaften und Verwendung bezüglich ihrer Auswirkung auf die Umwelt einschätzen;
– ihre Kenntnisse auch in den Bereichen Abfallwirtschaft, Bio-, Energie- und Umwelttechnik anwenden und dafür relevante Prozesse beurteilen und optimieren;
– Arbeitsabläufe planen und organisieren, Projekte umsetzen, durch sachgerechte Entscheidungen steuern und überwachen sowie technische Daten über Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;
– sich in den für das Chemieingenieurwesen relevanten Bereichen selbstständig weiterbilden, betriebsintern und mit Kunden in Deutsch und Englisch kommunizieren sowie Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren.
Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes A:
Angewandte Physik:
Im Bereich Angewandte Physik kennen die Absolventinnen und Absolventen die in den Naturwissenschaften häufig gebrauchten physikalischen Größen, Formelzeichen, Definitionen, Maßeinheiten und Gesetze. Sie können Vorgänge und Erscheinungsformen in Natur und Technik beobachten, die zur Beschreibung notwendigen Größen erkennen, ihre Werte durch Vergleichen, Abschätzen oder Messen ermitteln, Ergebnisse auf Plausibilität prüfen und eine Aussage über deren Genauigkeit machen. Dies umfasst die Grundgrößen und Grundgesetze der Kinematik, Statik und Dynamik. Sie können optische und akustische Vorgänge unter Verwendung der entsprechenden Größen und Einheiten beschreiben. Ferner kennen sie die Gesetze der Wellenoptik und können elektromagnetische Wellenphänomene interpretieren. Sie können Ergebnisse und Zusammenhänge zwischen Messgrößen in Form von Tabellen, Diagrammen und Gleichungen darstellen. Die Absolventinnen und Absolventen beschäftigen sich mit aktuellen Themen der Physik, wie Strahlung, Quantentheorie, Quantenoptik, Möglichkeiten und Nutzung erneuerbarer Energien, Klimawandel und Nanotechnologie.
Im Bereich Grundlagen der Elektrotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die für das Fachgebiet bedeutsamen Gesetze und die Bauteile und Anlagen der Gleich- und Wechselstromtechniksowie der elektrischen Messtechnik. Die Absolventinnen und Absolventen kennen elektrotechnische Normen und Vorschriften, besonders im Hinblick auf die Sicherheit und die elektrischen Schutzmaßnahmen und können Schaltungs- und Messaufgaben der Laborpraxis im Fachgebiet selbstständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten.
Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B:
Der Fachrichtungslehrplan deckt den Bereich Angewandte Technologien und Umweltschutzmanagement ab. Hier erfolgt eine Spezialisierung als Chemieingenieurin und Chemieingenieur für Angewandte Umwelttechnologien oder für Technologien zur Oberflächenbeschichtung oder der Ledertechnologie. Diese technologische Komponente ist verbunden mit einer Ausbildung in den Bereichen der Umweltanalytik, der Abfallwirtschaft, des Immissions- und Gewässerschutzes und des Umweltrechtes. Die Absolventinnen und Absolventen können in der Industrie, im Gewerbe, bei Ziviltechnikern und bei Behörden in den Bereichen der Umweltanalytik, der Abfallwirtschaft, des Qualitätsmanagements und der Entwicklung, Optimierung und Bewertung technischer Prozesse unter Berücksichtigung von Umweltaspekten, der Oberflächentechnologie und der Ledertechnologie eingesetzt werden.
Allgemeine und anorganische Chemie:
Im Bereich Allgemeine Chemie kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Begriffe und Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus der Materie und des Periodensystems. Sie kennen die Bindungstheorien und können die Eigenschaften und die Struktur chemischer Verbindungen ableiten. Sie können die Regeln der Nomenklatur anorganischer Verbindungen auf konkrete Beispiele übertragen. Ferner kennen sie den Aufbau und die Eigenschaften von Koordinationsverbindungen und können deren räumliche Struktur skizzieren. Sie kennen grundlegende Begriffe und Gesetzmäßigkeiten des chemischen Gleichgewichts und können diese auf einfache Reaktionen, Säuren und Basen sowie die Löslichkeit anwenden. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Begriffe Oxidation/Reduktion und können Redoxgleichungen erstellen. Sie kennen die Grundlagen der Elektrochemie, des Energieumsatzes bei chemischen Reaktionen und die Grundlagen der Radioaktivität.
Im Bereich Anorganische Elemente und Verbindungen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Verbindungen und Eigenschaften der wesentlichen anorganischen Elemente und können deren Reaktivität einschätzen. Sie kennen radioaktive Elemente und deren Verwendung und können Umwelteinflüsse aufgrund der Verwendung radioaktiver Stoffe beurteilen. Außerdem kennen sie den Aufbau von Reinstoffen, anorganischen Verbindungen und deren Mischungen sowie deren Phasenumwandlungen und können damit die Eigenschaften abschätzen.
Im Bereich Anorganische Technologie kennen die Absolventinnen und Absolventen ausgewählte, wirtschaftlich und technologisch bedeutende anorganische Produkte, deren Herstellungsverfahren und Verwendung und können die Auswirkung der Herstellung und Verwendung dieser Produkte auf die Umwelt beurteilen. Dazu zählen Düngemittel, anorganische Bindemittel, anorganische Werkstoffe sowie Trink- und Abwasser. Sie kennen die Grundlagen der Elektrochemie sowie technische Anwendungen galvanischer Zellen und der Elektrolyse. Sie können die Korrosion anorganischer Produkte anhand ihrer Materialeigenschaften abschätzen.
Analytische Chemie und Qualitätsmanagement:
Im Bereich Stöchiometrie kennen die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Gehaltsangaben, können Umrechnungen durchführen und können die für die Herstellung von Maß-, und Reagenzlösungen und Kalibrationsstandards durch Einwägen, Verdünnen und Mischen notwendigen Berechnungen durchführen. Sie können Formeln und Reaktionsgleichungen erstellen sowie Umsatz- und Ausbeuteberechnungen und alle für die praktische Laboratoriumsarbeit benötigten Berechnungen durchführen. Außerdem können sie das Massenwirkungsgesetz auf chemische Gleichgewichtsreaktionen anwenden, den pH-Wert von starken und schwachen Säuren oder Basen und Puffersystemen angeben, das Löslichkeitsprodukt für Fällungsreaktionen formulieren und die Löslichkeit eines Salzes aus dem Löslichkeitsprodukt berechnen.
Im Bereich Nasschemische Analytik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der chemischen Laboratoriumstechnik, Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen bei chemischen Arbeiten sowie die Chemikalienkennzeichnung und können geeignete Trennverfahren für Stoffgemische auswählen. Sie kennen chemische und toxikologische Eigenschaften ausgewählter Salze, Gruppenreaktionen und Einzelnachweise dieser Ionen und können spezifische Nachweise für bestimmte Ionen in einem Gemisch auswählen. Die Absolventinnen und Absolventen verstehen das Prinzip gravimetrischer und volumetrischer Bestimmungen und können für die Quantifizierung spezieller anorganischer Ionen geeignete Analysenmethoden und Indikationsverfahren anwenden. Ferner können sie für praxisorientierte Problemstellungen geeignete Probenvorbereitungsverfahren auswählen.
Im Bereich Instrumentelle Analytik verstehen die Absolventinnen und Absolventen das Prinzip ausgewählter elektrochemischer, chromatographischer und spektroskopischer Analysenverfahren, kennen Vorteile und Grenzen der einzelnen Methoden und können diese zur qualitativen und quantitativen Charakterisierung anwenden. Sie können einen Probenahme- und Untersuchungsplan aufstellen sowie geeignete Normmethoden und Arbeitsvorschriften auswählen und für die jeweilige Problemstellung adaptieren.
Im Bereich Messdatenauswertung und Qualitätsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Messergebnisse nachvollziehbar auswerten, dokumentieren, mit Literatur-, Richt- und Grenzwerten vergleichen und sachgerecht interpretieren. Sie können für Analysenverfahren geeignete Kalibrationsmethoden auswählen, verstehen das Prinzip der Validierung von Analysenverfahren und können auf Grundlage statistischer Tests Messergebnisse und Analysenverfahren vergleichen und bewerten. Sie kennen die Grundlagen des Qualitätsmanagements, dafür geeignete Werkzeuge, unterschiedliche Qualitätsmanagementsysteme und ihre Einsatzgebiete sowie die Anforderungen an eine Akkreditierung.
Organische Chemie:
Im Bereich Grundlagen der organischen Chemie kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegende Bedeutung der Hybridisierung und der Hybridorbitale. Sie kennen die Systematik organischer Verbindungen, die Einteilung nach funktionellen Gruppen, die Formelschreibweise, die Grundbegriffe der Nomenklatur und können diese anwenden. Außerdem kennen sie die Grundlagen der Stereochemie, die entsprechende Nomenklatur sowie Projektionsarten zur Darstellung von chiralen Molekülen und können deren Konfiguration bestimmen sowie auf konkrete Beispiele übertragen.
Im Bereich Substanzklassen kennen die Absolventinnen und Absolventen typische Reaktionen der wichtigsten Stoffklassen, ihre Herstellung, ihr Vorkommen, ihre Verwendung sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt und können bestimmte Reaktionsmechanismen auf konkrete Beispiele anwenden. Sie kennen die wichtigsten Synthesestrategien und können diese im Hinblick auf das organisch präparative Labor umsetzen.
Im Bereich Organischer Technologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung ausgewählter organischer Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte und die Umweltrelevanz dieser Stoffe. Dazu zählen Naturstoffe, Erdöl, Polymere und spezielle organische Verbindungen.
Biochemie und Mikrobiologie:
Im Bereich Biologie kennen die Absolventinnen und Absolventen Zellstrukturen sowie die Funktion von Zellorganellen verschiedener Lebensformen und begreifen die Mechanismen, die zur Vielfalt des Lebens geführt haben. Sie kennen unterschiedliche biologische Systeme. Sie kennen die Prinzipien der Vererbung und können diese auf Beispiele anwenden. Sie können Verfahren und Ereignisse, die zu Veränderungen des Erbmaterials führen, kritisch hinterfragen und Auswirkungen beurteilen.
Im Bereich Mikrobiologie können die Absolventinnen und Absolventen Nutzen und Gefahren von Mikroorganismen abschätzen und können Zellen an Hand morphologischer Kriterien unterscheiden. Sie kennen mikrobiologische Arbeitstechniken zur Kultivierung, Identifikation und Quantifizierung von Mikroorganismen und können diese je nach Problemstellung auswählen. Sie kennen Maßnahmen zur Gewährleistung steriler Arbeitsbedingungen sowie sicherheitstechnische Maßnahmen in einem mikrobiologischen Labor. Sie kennen die Wirkungsweise von Krankheitserregern.
Im Bereich Biochemie kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau, die Struktur und chemische Eigenschaften von biologischen Makromolekülen. Sie kennen die Grundlagen der Replikation sowie der Proteinbiosynthese und können die Prinzipien auf Beispiele anwenden. Sie kennen Funktion, Eigenschaften und praxisrelevante Anwendungen von wichtigen Proteingruppen. Außerdem können sie aufgrund der Kenntnis der Struktur und der Eigenschaften von Makromolekülen Methoden zur Isolierung, Anreicherung und Charakterisierung von biologischen Makromolekülen entwickeln und die Anreicherung dokumentieren und interpretieren. Sie kennen Nachweismethoden biologisch aktiver Makromoleküle und können je nach Problemstellung Teststrategien entwickeln. Sie kennen grundlegende Strategien und Abläufe von Stoffwechselwegen mit Fokus auf biotechnologische Prozesse.
Im Bereich Molekularbiologie kennen die Absolventinnen und Absolventen gentechnische Basismethoden und können diese je nach Problemstellung auswählen. Sie kennen die Prinzipien der Vererbung auf molekularbiologischer Ebene und können Verfahren sowie Ereignisse, die zu Veränderungen des Erbmaterials führen, kritisch hinterfragen und Auswirkungen beurteilen.
Im Bereich Biotechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Fermentationsprozesse planen und die dafür notwendigen apparativen Einrichtungen sinnvoll kombinieren. Sie können Methoden zur analytischen Verfolgung von Fermentationen auswählen und die Kinetik anhand vorgegebener Messdaten bestimmen. Sie kennen klassische und etablierte biotechnologische Produktionsverfahren und können Gärungsprozesse planen sowie deren Realisierung abschätzen.
Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie und Umwelttechnik:
Im Bereich Verfahrenstechnik und Anlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen Schemata technischer Anlagen und können einfache Schemata selbst erstellen und diese erläutern. Mit Hilfe von Kenntnissen über den Aufbau und die Funktionsweise der in der Praxis häufig verwendeten Apparate, Maschinen und Grundoperationen können sie konkrete Aufgabenstellungen bearbeiten und sind in der Lage, Stoff- und Energiebilanzen zu erstellen. Sie kennen die Sicherheitsmaßnahmen bei der technischen Umsetzung und im Anlagenbau sowie die einschlägigen Normen und Vorschriften für chemisch-technische Anlagen und können diese anwenden.
Im Bereich Mess- und Regeltechnik kennen und verstehen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und Einsatz von elektronischen Mess und Regelanlagen in der Prozessautomatisierung.
Im Bereich Grundlagen der physikalische Chemie kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Begriffe und Gesetzmäßigkeiten der Zustandsformen, Phasengleichgewichte von Reinstoffen und Mehrstoffsystemen, der Elektrochemie sowie der Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen inklusive deren zeitlichem Verlauf und können diese mit Hilfe mathematischer Formulierungen beschreiben, anwenden und Zusammenhänge in Diagrammen darstellen.
In Bereich Energie- und Umwelttechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen verfahrenstechnische Anlagen zur Emissionsminderung sowie zur Rohstoffrückgewinnung und verstehen deren Arbeits- und Wirkungsweise. Sie kennen den Unterschied zwischen vorsorgenden Umweltschutzmaßnahmen und End-of–Pipe Technologien und können diese anwenden.
Analytisches Laboratorium:
Die Absolventinnen und Absolventen können die in chemischen Laboratorien verwendeten Chemikalien, Geräte und Apparate unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen sowie der toxikologischen und ökologischen Aspekte fachgerecht handhaben. Sie kennen die chemischen Eigenschaften ausgewählter anorganischer Elemente und Verbindungen und können bestimmte Ionen in einem Gemisch spezifisch nachweisen. Die Absolventinnen und Absolventen können einfache Stoffsysteme qualitativ und quantitativ trennen und kennen in der beruflichen Praxis übliche nasschemische Analysen- und Probenvorbereitungsverfahren. Dazu zählen gravimetrische und volumetrische Methoden einschließlich elektrochemischer Indikationsverfahren sowie Aufschlussmethoden. Sie können chromatographische und spektroskopische Analysengeräte fachgerecht handhaben und kennen Einsatzbereiche und Grenzen instrumenteller Analysenmethoden. Sie können ihre Arbeit nachvollziehbar dokumentieren und die Untersuchungsergebnisse auch EDV-gestützt sachgerecht auswerten und interpretieren.
Technologisches Laboratorium:
Der Gegenstand umfasst chemisch-technologische, verfahrenstechnische, biochemisch-mikrobiologische, organisch-präparative und physikalisch-chemische Arbeitstechniken. In allen Bereichen können die Absolventinnen und Absolventen die verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen und der Umweltaspekte fachgerecht handhaben und die Untersuchungsergebnisse sachlich richtig dokumentieren. Sie können die apparativen Hilfsmittel zweckmäßig einsetzen, kennen die Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Laboratoriumsunfällen sowie Umwelt- und Gesundheitsschäden und sind mit den Vorkehrungen zur Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln vertraut. Sie können eine dem Problem angemessene Literaturstudie erstellen und umfassende schriftliche Projektdokumentationen verfassen, in denen die Ergebnisse aller Teilschritte zusammengefasst sind. Die Absolventinnen und Absolventen lernen durch projektorientierte Teamarbeit, wie eine Diplomarbeit geplant, praktisch umgesetzt und dokumentiert wird.
Im Chemisch-technologischen Laboratorium können die Absolventinnen und Absolventen technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden lösen und können technologische Produkte herstellen oder modifizieren.
Im Verfahrenstechnischen Laboratorium können die Absolventinnen und Absolventen technische Aufgaben aus der beruflichen Praxis mit chemischen Grundverfahren (Unit Operations) im Pilotmaßstab lösen und können Bilanzierungen dieser Grundverfahren durchführen. Sie können einfache Aufgaben der Mess- und Regeltechnik durchführen und die Untersuchungsergebnisse protokollieren.
Im Biochemisch-mikrobiologischen Laboratorium können die Absolventinnen und Absolventen für eine gegebene Problemstellung geeignete mikrobiologische, biochemische und molekularbiologische Methoden auswählen und unter Einsatz von Qualitätsmanagement-Elementen durchführen.
Im Organischen Laboratorium sind die Absolventinnen und Absolventen mit der Fachliteratur der organischen Chemie vertraut, können daraus Arbeitsvorschriften adaptieren, Synthesen von organischen Stoffen durchführen und Methoden zur Charakterisierung der Produkte anwenden.
Im Physikalisch-chemischen Laboratorium können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Prüfmethoden für physikalisch-chemische Problemstellungen auswählen, die Messergebnisse auswerten und die Berechnung und graphische Darstellung physikalisch-chemischer Größen auch durch Einsatz elektronischer Datenverarbeitungsanlagen vornehmen.
Angewandte Technologien:
Im Bereich Spezielle Umwelttechnologien können die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und die Verarbeitung nachwachsender organischer Rohstoffe, die daraus gewonnenen Zwischen- und Endprodukte, sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt darstellen und erklären. Sie können die Bedeutung aktueller Gesetze und Verordnungen für das Fachgebiet einschätzen.
Im alternativ dazu angebotenen Bereich Technologie der Oberflächenbeschichtung kennen die Absolventinnen und Absolventen mechanische und chemische Verfahren zur Vorbehandlung und Beschichtung von Werkstoffoberflächen, können Vor- und Nachteile dieser Werkstoffe nennen und geeignete Korrosionsschutzmaßnahmen ergreifen. Sie können außerdem ökonomische und ökologische Kriterien zur Auswahl der verschiedenen Beschichtungssysteme nennen und die Bedeutung aktueller Gesetze und Verordnungen für das Fachgebiet einschätzen.
Im zweiten alternativ dazu angebotenen Bereich Angewandte Technologie Leder können die Absolventinnen und Absolventen Rohwaren nach deren Eigenschaften, Einarbeitung und Veredelung beurteilen und kennen die chemischen Vorgänge und Abläufe bei der Lederherstellung und bei der Hilfsstoffsynthese. Sie kennen einschlägige Entsorgungsverfahren und Vermeidungstechnologien und die wirtschaftlichen Aspekte der Leder- und Rauwarenherstellung.
Umweltanalytik:
Die Absolventinnen und Absolventen kennen Probenahme-, Probenvorbereitungs- und Analysenverfahren zur Lösung umweltanalytischer Aufgaben sowie Grenzen und Fehlerquellen der jeweiligen Methoden und können den weiteren Entwicklungen des Spezialgebietes folgen. Sie können bei der Begutachtung der Untersuchungsergebnisse eine Gefährdungsabschätzung und Bewertung im Sinne der jeweils aktuellen Umweltgesetzgebung durchführen.
Umweltschutzmanagement:
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