Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Rohstoffe, Gewinnung und Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung speziell am technischen Sektor unter besonderer Berücksichtigung von umwelttechnischen Gesichtspunkten.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Eigenschaften und die Verarbeitung nachwachsender organischer Rohstoffe, die daraus gewonnenen Zwischen- und Endprodukte, sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt darstellen und erklären;
– die Bedeutung aktueller Gesetze und Verordnungen für das Fachgebiet einschätzen.
Lehrstoff:
Wasch- und Reinigungsmittel:
Rohstoffe, Zusammensetzung von Waschmittelformulierungen und deren Wirkungsweise sowie Verarbeitung unter Berücksichtigung umweltrelevanter Eigenschaften.
Holz- und Zellstoffverarbeitungsprodukte:
Rohstoffe, Verarbeitung und Gewinnung insbesondere von Zellulose, Produkte, Eigenschaften, Verwendung wie etwa Papierherstellung oder Chemiefaserproduktion unter Berücksichtigung umwelttechnischer Aspekte.
oder
Bereich Technologie der Oberflächenbeschichtung*):
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mechanische und chemische Verfahren zur Vorbehandlung und Beschichtung von Werkstoffoberflächen benennen, Vor- und Nachteile dieser Werkstoffe nennen und geeignete Korrosionsschutzmaßnahmen ergreifen;
– ökonomische und ökologische Kriterien zur Auswahl der verschiedenen Beschichtungssysteme nennen und die Bedeutung aktueller Gesetze und Verordnungen für das Fachgebiet einschätzen.
Lehrstoff:
Korrosion:
Korrosionsmechanismen und Korrosionsschutz, Werkstoffauswahl, Holzschutz.
Mechanische Verfahren:
Vorbehandlung von metallischen, mineralischen, thermoplastischen und duroplastischen Oberflächen sowie von Holz durch Schleifen, Bürsten, Sandstrahlen.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mechanische und chemische Verfahren zur Vorbehandlung und Beschichtung von Werkstoffoberflächen benennen, Vor- und Nachteile dieser Werkstoffe nennen und geeignete Korrosionsschutzmaßnahmen ergreifen;
– ökonomische und ökologische Kriterien zur Auswahl der verschiedenen Beschichtungssysteme nennen und die Bedeutung aktueller Gesetze und Verordnungen für das Fachgebiet einschätzen.
Lehrstoff:
Chemische Verfahren zur Vorbehandlung und Reinigung von Metallen und Kunststoffen:
Entfetten, Beizen, Phosphatieren, Passivieren.
Beschichtungssysteme:
Lacke und Anstrichmittel auf Lösungsmittelbasis und auf Wasserbasis, Pulverlacke, Holzschutzmittel, Klebstoffe, Email, Eloxieren, Galvanisieren, Auswahlkriterien.
Beschichtungsverfahren organischer Systeme:
Manuelle, maschinelle und elektrische Verfahren, neue Technologien.
oder
Bereich Angewandte Technologie Leder*):
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Rohwaren nach deren Eigenschaften, Einarbeitung und Veredlung beurteilen und kennen die chemischen Vorgänge und Abläufe bei der Lederherstellung und bei der Hilfsstoffsynthese;
– einschlägige Entsorgungsverfahren und Vermeidungstechnologien und die wirtschaftlichen Aspekte der Leder- und Rauwarenherstellung benennen und beschreiben.
Lehrstoff:
Vorbereitung der Lederverarbeitung:
Histologie der Haut, Eiweißarten, Quellungsverhalten von Kollagenen, Eiweißreaktionen; Hautarten, Rohhautfehler und -merkmale, Hauthandel, Qualitätsbeurteilung der Rohhaut; flächenmäßige Einteilung der Haut; Konservierungsverfahren; Gerbmittel – Gerbstoffe, Reaktionen mit Eiweiß; Maschinelle Einrichtungen.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Rohwaren nach deren Eigenschaften, Einarbeitung und Veredlung beurteilen und die chemischen Vorgänge und Abläufe bei der Lederherstellung und bei der Hilfsstoffsynthese benennen;
– einschlägige Entsorgungsverfahren und Vermeidungstechnologien und die wirtschaftlichen Aspekte der Leder- und Rauwarenherstellung anwenden.
Lehrstoff:
Lederherstellung:
Prozessschritte der Lederherstellung, Nasswerkstätte, Gerbung, Nasszurichtung, Finish, mechanische Prozesse; Chemische Hilfsmittel; Abwasserbilanz; Vermeidungstechnologien, Verwertungsstrategien für Nebenprodukte, Teilstrombehandlungen; einschlägige aktuelle Gesetz- und Regelwerke. Lederarten und Eigenschaften. Lederfehler sowie deren Ursachen; Gegenüberstellung von Leder – Pelz – Pergament- Lederersatzstoffen.
*) Aus den Bereichen „Spezielle Umwelttechnologien“, „Technologie der Oberflächenbeschichtung“ bzw. „Angewandte Technologie Leder“ ist ein Bereich zu wählen.
UMWELTANALYTIK
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Probenahme-, Probenvorbereitungs- und Analysenverfahren zur Lösung umweltanalytischer Aufgaben sowie Grenzen und Fehlerquellen der jeweiligen Methoden beschreiben und den weiteren Entwicklungen des Spezialgebietes folgen;
– bei der Begutachtung der Untersuchungsergebnisse verschiedener Analysen eine Gefährdungsabschätzung und Bewertung im Sinne der jeweils aktuellen Umweltgesetzgebung durchführen.
Lehrstoff:
Analytische Problemlösungsstrategien:
Probenahme, Konservierung, Aufschlussverfahren, Anreicherungs- und Trenntechniken, Methodenwahl. Umweltrelevante Summenparameter. Emissions- und Immissionsmessung von Schadgasen und Stäuben, Fernerkundungsmethoden.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Probenahme-, Probenvorbereitungs- und Analysenverfahren zur Lösung umweltanalytischer Aufgaben sowie Grenzen und Fehlerquellen der jeweiligen Methoden beschreiben und den weiteren Entwicklungen des Spezialgebietes folgen;
– bei der Begutachtung der Untersuchungsergebnisse verschiedener Analysen eine Gefährdungsabschätzung und Bewertung im Sinne der jeweils aktuellen Umweltgesetzgebung durchführen.
Lehrstoff:
Spurenanalytik:
Qualitative und quantitative Erfassung von umweltrelevanten Einzelstoffen oder gemeinsam erfassbaren Stoffgruppen. Umweltrelevante gesetzliche Grundlagen und Grenzwerte.
Auswertung von Messergebnissen:
Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zur Auswertung von Messdaten. Statistische Auswertungen zur Bestimmung der Zuverlässigkeit von Messmethoden.
UMWELTSCHUTZMANAGEMENT
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die ökonomischen Vorteile eines durchdachten Abfallmanagementsystems, Konzepte zur Sanierung von Altlasten beschreiben und die für die Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen bedeutsamen Managementkonzepte anwenden und verantwortlich aufbauen;
– kausale Zusammenhänge von Ursachen, Wirkungen und Folgen von Umweltbelastungen erkennen, sowie kleinräumige von globalen Umweltproblemen unterscheiden;
– die für den jeweiligen Betrieb zutreffenden umweltrelevanten Rechtsvorschriften in der geltenden Fassung auswählen und kennen die Behördenzuständigkeit und die gebräuchliche Vollzugspraxis.
Lehrstoff:
Abfallwirtschaft:
Begriffsdefinitionen, Sicherung und Sanierung von Altlasten und Altstandorten an Hand von Fallbeispielen.
Luft und Luftreinhaltung:
Luftschadstoffe und ihre Auswirkung auf Mensch, Fauna, Flora und Sachgüter, meteorologische Einflüsse auf die Ausbreitung von Luftschadstoffen, Luftgütemessnetz und Grenzwerte, Treibhausgase und Klimaveränderung.
Umweltrecht:
Prinzip der österreichischen Rechtsordnung und des EU-Rechtes; aktuelle Gesetze und Regelwerke auf dem Sektor Abfallwirtschaft.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die ökonomischen Vorteile eines durchdachten Abfallmanagementsystems, Konzepte zur Sanierung von Altlasten beschreiben und die für die Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen bedeutsamen Managementkonzepte anwenden und verantwortlich aufbauen;
– kausale Zusammenhänge von Ursachen, Wirkungen und Folgen von Umweltbelastungen erkennen, sowie kleinräumige von globalen Umweltproblemen unterscheiden;
– die für den jeweiligen Betrieb zutreffenden umweltrelevanten Rechtsvorschriften in der geltenden Fassung auswählen und kennen die Behördenzuständigkeit und die gebräuchliche Vollzugspraxis.
Lehrstoff:
Recycling:
Sammelsysteme, innerbetriebliche und externe Recyclingmaßnahmen, Rückgewinnung von Rohstoffen; Umweltmanagementsysteme und integrierte Managementsysteme.
Wasser- und Wasserreinhaltung:
Wasservorräte, Wasserqualität, Erhebung der Gewässergüte, hydrologische und limnologische Grundlagen, Hydrologie, Limnologie, Gewässerverschmutzung und –sanierung.
Umweltrecht:
Aktuelle Gesetze und Regelwerke auf den Sektoren Luft, Wasser, Chemikalien, Anlagengenehmigung.
LABORATORIUM FÜR ANGEWANDTE TECHNOLOGIEN
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
und 10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben zur Herstellung, Bearbeitung und zu den Eigenschaften anorganischer und organischer Rohstoffe und Endprodukte in selbstorganisierter Teamarbeit lösen;
– die benötigten Unterlagen durch eine gezielte Literaturrecherche bereit stellen, einen Projektplan aufstellen und die Ergebnisse fachgerecht dokumentieren und interpretieren;
– ihre Arbeit sachgerecht dokumentieren, die Untersuchungsergebnisse statistisch absichern und auswertenund mit den in Normen oder Verordnungen enthaltenen Grenzwerten vergleichen.
Lehrstoff:
Durchführung von gegenstandsübergreifenden Übungen und Projekten aus den Gegenständen „Umweltanalytik“, „Umweltschutzmanagement“ und „Angewandte Technologien“.
Identifizierung und Charakterisierung anorganischer und organischer Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte.
Anwendungstechnologien.
Isolierung, Veredelung und Untersuchung von Naturstoffen für verschiedene Einsatzzwecke.
Bestimmung von Umweltschadstoffen in Wasser-, Boden- Luft-und Lebensmittelproben.
Bestimmung von Summenparametern, Validierung von Analysenverfahren.
C. Verbindliche Übung
SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1.
Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte
B.1 Biochemie und Molekulare Biotechnologie
„Allgemeine und anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“, „Physikalische Chemie, Verfahrens, Energie- und Umwelttechnik“, „Analytisches Laboratorium“ und „Technologisches Laboratorium“:
Siehe Abschnitt B.
1.8 ANGEWANDTE MIKROBIOLOGIE UND GENTECHNIK
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Methoden zur mikrobiologischen Charakterisierung, Anreicherung und Selektion von Mikroorganismen benennen;
– die Grundlagen der DNA-Rekombinationstechnik und der DNA-Analytik verstehen;
– die rechtlichen Rahmenbedingungen für gentechnisches Arbeiten verstehen;
– Vor- und Nachteile verschiedener Expressionssysteme umsetzen und geeignete Expressionssysteme auswählen und ihre Auswahl argumentieren;
– einzelne Schritte einer Klonierung planen.
Lehrstoff:
Angewandte Mikrobiologie:
Zellzuchtmethoden, Stammhaltung und Screeningverfahren zur Stammverbesserung.
Gentechnik:
Rechtliche Grundlagen für gentechnisches Arbeiten gemäß dem GTG´94 idgF. und der aktuellen EU-Rechtsvorschriften;
Rekombinations- und Klonierungstechniken, Expressionssysteme, Restriktionsverdau, Konstruktion von Expressionsvektoren, Primer-Design.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– gentechnische Verfahrensweisen berschreiben und ihre Kenntnisse zur Kontrolle von Wachstumsbedingungen für die selektive Zellzucht anwenden;
– Methoden zur Mutagenese erkennen und einfache Mutagenesen planen;
– Methoden zur DNA-Synthese und Methoden der Expressions – Analytik beschreiben;
– grundlegende bioinformatische Operationen zur Analyse von Genen beschreiben.
Lehrstoff:
Gentechnik:
Transformation und Transfektion, Nachweis der Genexpression in Mikroorganismen und höheren Zellen, DNA-RNA-Analytik, High Throughput Screening Verfahren; Mutagenesemethoden; Einsatz von Fachliteratur für Nachweisverfahren und zur Methodenentwicklung.
Bioinformatik:
Datenbanken, Sequenzvergleich und Strukturvorhersage.
1.9 BIOCHEMIE UND BIOANALYTIK
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die grundlegenden Strategien und Mechanismen zur Vernetzung und Regulation von Stoffwechselwegen auf der Ebene von Zellen und Organen verstehen;
– Vorgänge bei der Lebensmittelherstellung und Bearbeitung beschreiben.
Lehrstoff:
Stoffwechselprozesse und Regulation:
Kohlenhydratstoffwechsel, Fettstoffwechsel, Biosynthese, Reifung, Transport und Abbau von Proteinen, Koordination und hormonelle Steuerung des Metabolismus, Mechanismen der Stoffwechselregulation; Mechanismen der Signaltransduktion.
Lebensmittelchemie:
Lebensmittelinhaltstoffe, Zusatzstoffe, lebensmittelrechtliche Beurteilung.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Prozesse der Immunantwort beschreiben;
– die Schritte von der Gewinnung bis zur diagnostischen und therapeutischen Anwendung von Immunglobulinen planen;
– wesentliche Methoden zur Strukturaufklärung und Identifizierung von Biomolekülen beschreiben.
Lehrstoff:
Molekulare Zellwechselwirkungen:
Funktionsweise des Immunsystems, Fehlverhalten des Immunsystems, molekulare Kontrolle und Fehlfunktion des Zellwachstums (Krebs, Apoptose).
Bioanalytik:
Herstellung, Reinigung und Charakterisierung poly- und monoklonaler Antikörper und deren labortechnische und therapeutische Anwendung; chemische Modifikation und Strukturaufklärung von Biopolymeren, DNA-Sequenzierung, Proteinsequenzierung, relevante molekülspektroskopische Methoden.
1.10 BIOTECHNOLOGIE UND FERMENTATIONSTECHNIK
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die verfahrens– und apparatetechnischen Grundlagen biotechnologischer Verfahren beschreiben;
– mikrobiologische Prozesse vom Labormaßstab in den technischen Maßstab upscalen;
– gärungstechnische Verfahren analysieren und alternative bzw. optimierte Varianten implementieren.
Lehrstoff:
Fermentationstechnik:
Bioprozesstechnik, Up- und Downstreamprocessing, Scale up und Modellierung biotechnologischer Verfahren.
Biotechnologische Verfahren:
Aufbereitungs-, Reinigungs- und Recyclingverfahren, Methoden der aeroben und anaeroben Abwasserreinigung; Enzymtechnologie, Biokatalyse und Biotransformation.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die wichtigsten Zielrichtungen und Aufgaben moderner biotechnologischer Verfahren benennen;
– Funktionsabläufe biotechnologischer Produktionen beschreiben und Daten und Messergebnisse sinngemäß interpretieren.
Lehrstoff:
Biotechnologische Verfahren:
Ausgewählte fermentative Produkte des Primär- und Sekundärstoffwechsels.
Zellkulturtechnik:
Gewinnung und Kultivierung tierischer Zellen; Herstellung von Impfstoffen, Antikörpern und therapeutischen Proteinen; Biotechnologie pflanzlicher Zellen sowie Methoden und Anwendungen der pflanzlichen Zellkultur.
1.11 LABORATORIUM FÜR MOLEKULARE BIOTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
und 10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mikrobiologische Techniken zur Planung neuer Aufgabenstellungen einsetzen und miteinander kombinieren;
– Methoden zur DNA-Charakterisierung entwickeln und durchführen;
– Arbeiten mit rekombinanter DNA zur Konstruktion spezieller Stämme in der Sicherheitsstufe eins planen und selbstständig durchführen und die manipulierten Zellen fermentativ darstellen;
– Methoden zum Nachweis von gentechnischen Unterschieden bzw. genetischen Veränderungen in biologischen Produkten entwickeln und durchführen.
Lehrstoff:
Praxisrelevante mikrobiologische und molekularbiologische Verfahren:
Vermehrung und Wachstumsverhalten von Mikroorganismen – Zellzuchtmethoden, Ermittlung von Wachstumsparametern, Einfluss von Antibiotika und Desinfektionsmitteln; Identifikation von Mikroorganismen und Untersuchung von biologischen Produkten mittels mikrobiologischer und molekularbiologischer Methoden.
Isolierung und Nachweis von Nukleinsäuren aus verschiedenen Organismen.
DNA-Rekombinationsmethoden, Transformation und Transfektion von Mikroorganismen und höheren Zellen, DNA-Analytik; Fermentationsverfahren mit Hilfe klassischer Mikroorganismen und gentechnisch veränderter Mikroorganismen; Bioinformatik, Umgang mit Datenbanken.
1.12 LABORATORIUM FÜR BIOCHEMISCHE TECHNOLOGIE UND BIOANALYTIK
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
und 10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– spezifische Methoden zum Nachweis und Studium von Biomolekülen auswählen und einsetzen;
– Produkte mit biologischen Inhaltsstoffen nach einer Gesamtanalyse aufgrund gesetzlicher Richtlinien beurteilen;
– Strategien zur Anreicherung und Charakterisierung von Biomolekülen entwickeln, umsetzen und dokumentieren;
– Fermentationen analytisch verfolgen, steuern und Produkte aufarbeiten.
Lehrstoff:
Praxisrelevante biochemisch technologische und bioanalytische Verfahren:
Kinetik enzymatischer Reaktionen, Ermittlung von Kenngrößen und Wirkungsoptima; Herstellung von Gewebe- und Zellhomogenisaten, Isolierung, Anreicherung und Charakterisierung von Biomolekülen und Aufreinigung rekombinanter Proteine unter Anwendung biochromatographischer Methoden, Membran- und Zentrifugationstechniken und selektiver Extraktions- und Konzentrierungsmethoden; Nachweis und Identifizierung von Biomolekülen mittels immunologischer, elektrophoretischer und molekülspektroskopischer Methoden.
Analyse von Inhalts- und Zusatzstoffen biologischer Produkte, Gesamtanalyse und Beurteilung nach gesetzlichen Richtlinien; Analytische Verfolgung und Kinetik von Fermentationsprozessen, Anwendung von Enzymen für Stoffumsetzungen, Immobilisierung, Aufarbeitung von Fermentationsprodukten.
B.2 Chemiebetriebsmanagement
„Allgemeine und anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“, „Physikalische Chemie, Verfahrens, Energie- und Umwelttechnik“, „Analytisches Laboratorium“ und „Technologisches Laboratorium“:
Siehe Abschnitt B.
2.8 UNTERNEHMENSFÜHRUNG
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einen Jahresabschluss verstehen und interpretieren und daraus Kennzahlen ermitteln und interpretieren;
– einfache Bilanzanalysen durchführen;
– einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren.
Lehrstoff:
Grundlagen:
Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens, rechtliche Vorschriften, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmen-Ausgabenrechnung.
Bilanzanalyse:
Analyse der Ertragskraft, Bilanzstrukturanalyse, Finanzflussanalyse, Rentabilitätsanalyse.
Liquiditätsplan:
Aufbau und Einsatzmöglichkeiten.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Regelkreis des operativen Controllings skizzieren und beschreiben sowie mögliche Ursachen von Soll-Ist-Abweichungen erkennen;
– Verfahren der statischen und dynamischen Investitionsrechnung anwenden;
– wesentliche Arten der Unternehmensfinanzierung beschreiben und können deren Vor- und Nachteile erklären.
Lehrstoff:
Grundlagen:
Grundlagen des Controllings, Methoden und Werkzeuge des strategischen und operativen Controllings anhand konkreter Anwendungsbeispiele.
Grundlagen und Methoden der Investitionsrechnung:
Investitionsarten, Investitionsentscheidungsprozess, statische Investitionsrechnung, dynamische Investitionsrechnung.
Unternehmensfinanzierung:
Grundlagen der Finanzierung, Innen- und Außenfinanzierung.
2.9 BETRIEBSTECHNIK
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Organisationsformen und Prozessbeschreibungen grafisch darstellen und charakterisieren;
– die betriebsanlagenrechtlichen und abfallwirtschaftlichen Vorschriften benennen und diese im chemischen Betrieb umsetzen sowie Arbeitsplätze und Funktionsbereiche arbeitnehmerschutzrechtlich bzw. sicherheitstechnisch beurteilen;
– die wichtigsten Kostenbegriffe verstehen und mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen und Deckungsbeitragsberechnungen durchführen.
Lehrstoff:
Grundlagen der betrieblichen Leistungserstellung inklusive Aufbau- und Ablauforganisation.
Gestaltungs- und Planungsgrundsätze für Funktionsbereiche:
Arbeitsumgebung, Arbeitssicherheit, Betriebsstättenplanung, Instandhaltung, Chemikalienhandhabung inkl. Abfallwirtschaft, Betriebsanlagenrecht.
Grundlagen der Kostenrechnung:
Aufgaben und Ziele der Kostenrechnung, Kostenartenrechnung, Betriebsüberleitung, Kostenstellenrechnung (Betriebsabrechnung, Gemeinkostenzuschlagsätze, Maschinenstundensätze), Kostenträgerrechnung, Produktkalkulation.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die wichtigsten Beschaffungs-, Lagerhaltungs- und Lieferantenauswahlstrategien beschreiben und Bestandskennzahlen ermitteln;
– Instrumente der Bedarfsermittlung und betriebswirtschaftliche Analyseverfahren beschreiben und anwenden;
– die Grundlagen der Kostenrechnungen anhand konkreter Aufgabenstellungen anwenden.
Lehrstoff:
Grundlagen der Materialwirtschaft:
Aufgaben und Ziele, Bedarfsermittlung, Bereiche der Logistik, Beschaffungsarten und -strategien, Lagerung und Transport, Lagerhaltungsstrategien und Lagerkennzahlen.
Angewandte Kostenrechnung:
Teilkostenrechnung, Break-Even-Analyse, Produktionsprogrammentscheidungen, Betriebsergebnisrechnung, Kostenrechnungssysteme.
2.10 LABORATORIUM FÜR BETRIEBSTECHNIK UND CHEMISCHE TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9 und 10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben zur Charakterisierung anorganischer und organischer Stoffe in selbstorganisierter Teamarbeit lösen;
– die benötigten Unterlagen durch eine gezielte Literaturrecherche bereitstellen, einen Projektplan aufstellen und die Ergebnisse fachgerecht dokumentieren und sowohl in chemischer als auch betriebstechnischer Hinsicht interpretieren.
Lehrstoff:
Gegenstandsübergreifende chemisch – technologische Projekte:
Planung, Auswahl und Durchführung konkreter Projekte in selbstorganisierter Teamarbeit unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und betriebstechnische Aspekte.
Dokumentation und Interpretation:
Dokumentation und Interpretation von Projektabläufen und Untersuchungsergebnissen, Präsentation von Analysen und Schlussfolgerungen in praxisgerechter Form.
2.11 LABORATORIUM FÜR ANGEWANDTES PROJEKTMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9.und 10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– chemisch-technologische Problemstellungen mit den in der Praxis üblichen Methoden lösen und Methodenvergleiche aus analytischer und betriebswirtschaftlicher Sicht erstellen;
– chemische Syntheseprozesse und Analysemethoden unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte durchführen und bewerten;
– ihre Arbeit sachgerecht dokumentieren, die Untersuchungsergebnisse auswerten und ganzheitlich aus betriebstechnischer und betriebswirtschaftlicher Sicht beurteilen.
Lehrstoff:
Chemisch-technologische Aufgabenstellungen:
Bearbeitung, Interpretation und Beurteilung der Ergebnisse mit den allgemeinen betriebswirtschaftlichen Instrumentarien.
Bearbeitung, Interpretation und Beurteilung der Ergebnisse mit den Instrumentarien aus den Gegenständen Unternehmensführung und Betriebstechnik.
B.3 Chemische Betriebstechnik
„Allgemeine und anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“, „Physikalische Chemie, Verfahrens, Energie- und Umwelttechnik“, „Analytisches Laboratorium“ und „Technologisches Laboratorium“:
Siehe Abschnitt B.
3.8 BETRIEBSTECHNIK
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Grundbegriffe der Betriebsorganisation benennen;
– Grundbegriffe der Organisationstechnik inklusive des Projektmanagements beschreiben.
Lehrstoff:
Betriebsorganisation:
Unternehmensziele, Organisationsziele, Organisationsgrad. Aufbau- und Ablauforganisation.
Projektmanagement:
computerunterstützte Projektplanung, Projektanalyse, Projektentwicklung, Projekteinführung, Wertanalyse.
Organisationstechnik:
Planung, Erhebung, Bewertung, Durchführung.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Grundbegriffe der Produktionsplanung beschreiben und Berechnungen der Produktionsplanung durchführen;
– Grundbegriffe der Personalwirtschaft und der Arbeitswissenschaften beschreiben.
Lehrstoff:
Produktionsplanung und -steuerung:
Datenerfassung, Materialwirtschaft und Logistik, Kapazitätsplanung, Auftragsveranlassung, Auftragsüberwachung, Betriebsdatenerfassung, Kennzahlen.
Arbeitswissenschaften:
Ergonomie und Arbeitsgestaltung. Zeitwirtschaft. Motivation, Einzel- und Gruppenverhalten. Formen der innerbetrieblichen Kommunikation und der Entscheidungsfindung.
Personalwirtschaft:
Anforderungsermittlung und Arbeitsbewertung, Entgeltdifferenzierung, Personalbedarfsplanung, Personalbeschaffung, Methoden der Personalauswahl, Bewerbung, Personalbeurteilung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Grundzüge der Kostenrechnung beschreiben und diese bei Berechnungen anwenden;
– die Grundzüge der Organisationsentwicklung, der Investition und Finanzierung beschreiben;
– ihre Kenntnisse zur Lösung komplexer Betriebsentscheidungen anwenden.
Lehrstoff:
Kostenrechnung:
Betriebliches Rechnungswesen, Kalkulationsverfahren, Kostenträgererfolgsrechnung. Spezielle Kostenmodelle. Voll- und Teilkostenrechnung. Periodische Erfolgsrechnung. Plankostenrechnung.
Investition und Finanzierung:
Begriff und Arten, Abschreibung, Finanzierungskosten.
Organisationsentwicklung:
Zielsetzung, Ansätze, Methoden, Modelle.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– wichtige Marketinginstrumente benennen und anwenden;
– ihre Kenntnisse zur Lösung komplexer Betriebsentscheidungen anwenden.
Lehrstoff:
Marketing:
Ziele. Marktforschung. Marketinginstrumente (Produkt- und Programmpolitik, Preis- und Konditionenpolitik, Distributionspolitik, Kommunikationspolitik).
Komplexe Betriebsentscheidungen:
Bereichsübergreifende Probleme, Fallbeispiele und Planspiele.
3.9 QUALITÄTSMANAGEMENT UND BETRIEBLICHE ANALYTIK
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– praxisnahe Analysenmethoden beschreiben und diese auf konkrete Problemstellungen anwenden;
– die Prinzipien der Verfahrensoptimierung, die Anforderungen an die Validierung von Analysenmethoden benennen und grundlegenden Kenntnisse des Probenmanagements im chemischen Betrieb umsetzen.
Lehrstoff:
Automatisierte Analytik:
Inprozesskontrollen, multivariate Auswertemethoden, Verfahrensoptimierung, Validierung von Analysenmethoden.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Prinzipien der Verfahrensoptimierung, die Anforderungen an die Validierung von Analysenmethoden benennen und grundlegenden Kenntnisse des Probenmanagements im chemischen Betrieb umsetzen.
Lehrstoff:
Probenmanagement im qualitätsgesicherten Umfeld.
3.10 ANORGANISCHE TECHNOLOGIE
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– aktuelle Entwicklungen im Bereich der Materialtechnologie anorganischer Werkstoffe und deren wirtschaftliches und technologisches Potential erkennen sowie die Auswirkung der Herstellung und Verwendung dieser Produkte auf die Umwelt abschätzen;
– ihre Kenntnisse im Bereich der Gefüge, Kristallographie und Phasenzusammensetzungen auf die zu erwartenden Eigenschaften von Werkstoffen anwenden.
Lehrstoff:
Materialtechnologie:
Vertiefung der Kenntnisse auf dem Gebiet der Materialtechnologie anorganischer Werkstoffe. Aktuelle und neue Entwicklungen unter Anderem auf den Gebieten der Metallurgie, Hochleistungskeramik, Halbleitertechnologie und faserverstärkten Verbundwerkstoffen.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– aktuelle Entwicklungen im Bereich der Materialtechnologie anorganischer Werkstoffe und deren wirtschaftliches und technologisches Potential erkennen sowie die Auswirkung der Herstellung und Verwendung dieser Produkte auf die Umwelt abschätzen;
– ihre Kenntnisse im Bereich der Gefüge, Kristallographie und Phasenzusammensetzungen auf die zu erwartenden Eigenschaften von Werkstoffen anwenden.
Lehrstoff:
Vertiefung der Kenntnisse im Bereich der Werkstoffzusammensetzung (Gefüge, Kristallographie, Phasen).
Einfluss der Werkstoffzusammensetzung auf Materialeigenschaften.
3.11 MESS- UND STEUERUNGSTECHNIK
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für das Fachgebiet bedeutsamen Zusammenhänge, Komponenten und Geräte der elektrischen Mess- und Regelungstechnik verstehen;
– die elektrische Messtechnik, auch im Zusammenhang mit Qualitätssicherung, gezielt anwenden.
Lehrstoff:
Messtechnik:
Elektrische und elektronische Messgeräte. Messung nichtelektrischer physikalischer und chemischer Größen. Messung von Strom, Spannung, Widerstand und Leistung im Gleich- und Wechselstrombereich.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Komponenten digitaler Steuerungen verstehen und diese kombinieren;
– die Grundlagen des geschlossenen Regelkreises verstehen.
Lehrstoff:
Regelungstechnik:
Digitale Steuerungstechnik, Elemente und Aufbau von Regelkreisen, Übungen zur Steuerungs- und Regeltechnik.
3.12 BETRIEBSTECHNISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im Laboratorium verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien handhaben und Versuchsreihen zu Fragestellungen konzipieren, durchführen, dokumentieren und bewerten;
– die in der Laborpraxis auftretenden Aufgaben lösen und die erforderlichen Arbeitsverfahren selbst auswählen;
– Experimente zu chemisch-technologischen Grundoperationen und Verfahren durchführen, dokumentieren und interpretieren.
Lehrstoff:
Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte zu den facheinschlägigen Bereichen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9 und 10. Semester*):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– technische und chemische Prüfmethoden für die Untersuchung von Materialien auswählen, eine Prüfplanung erstellen, die Einzelprüfungen unter Beachtung der Prinzipien des Qualitätsmanagements durchführen und die Ergebnisse bewerten und interpretieren;
– Experimente zu chemisch-technologischen Grundoperationen und Verfahren selbstständig durchführen, dokumentieren und interpretieren.
Lehrstoff:
Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte zu den facheinschlägigen Bereichen.
*) Die Zuordnung des oben genannten Laboratoriums zum 7. und 8. bzw.9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
B.4 Chemische Betriebs- und Umwelttechnik
„Allgemeine und anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“, „Physikalische Chemie, Verfahrens, Energie- und Umwelttechnik“, „Analytisches Laboratorium“ und „Technologisches Laboratorium“:
Siehe Abschnitt B.
4.8 CHEMISCHE BETRIEBS- UND UMWELTTECHNIK
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– grundlegende Zusammenhänge ökologischer Systeme verstehen und die ökologische und ökonomische Sinnhaftigkeit umweltbewussten Verhaltens und des Einsatzes nachhaltiger umwelttechnischer Verfahren erkennen;
– den Materialdurchsatz, den Energiebedarf und die Auslegung von Anlagen unter Verwendung rechnergestützter Methoden in Verbindung mit modernen Datenverarbeitungsanlagen berechnen.
Lehrstoff:
Ökologie:
Aut-, Populations- und Synökologie (intra- und interspezifische Wechselwirkungen – ökologische Nische, biogeochemische Stoffkreisläufe, Energiefluss, limitierende Faktoren).
Energietechnik:
Energiewirtschaft, alternative Energiesysteme, Elemente der Energieübertragung und Antriebssysteme, angewandte Wärmelehre, Kälte- und Klimatechnik.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Maßnahmen zur Verringerung schädlicher Umweltauswirkungen bewerten und sind in der Lage, die besten verfügbaren Techniken auszuwählen;
– betriebliche Organisationsformen beschreiben, sie hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren und können Werkzeuge des Projektmanagements und des Projektcontrollings anwenden;
– unterschiedliche Energieumwandlungsprozesse bewerten und einander energietechnisch und umwelttechnisch gegenüber stellen.
Lehrstoff:
Ökologie:
Ausgewählte limnische und terrestrische Ökosysteme, Umweltfaktoren Boden, Klima und ökologische Arbeitsmethoden.
Energietechnik:
Schnelle Oxidationsvorgänge, Verbrennung, Verschwelung, Pyrolyse, Wärmerückgewinnungssysteme und Energiebilanzen und Stoffstromanalysen in ausgesuchten Grundverfahren, ökologische Auswirkungen der Energienutzung.
Betriebstechnik:
Betrieblicher Wirtschaftsprozess im Überblick, Aufbau- und Ablauforganisation, Projektmanagement.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– das für ihre Tätigkeit in der Praxis relevante Spektrum an Bewertungs- und Analysemaßnahmen im Bereich Umweltschutz einsetzen und kennen die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich Ökologie und Umweltschutz;
– Aufbau und Wirkungsweise der in der Umwelttechnik verwendeten Apparate, Maschinen, Anlagen und Verfahren beschreiben und geeignete Verfahren zur Lösung umweltrelevanter Probleme in Betrieben planen und umsetzen;
– die Gefahrenpotenziale im Bereich der Chemietechnik bewerten und, ausgehend von den rechtlichen Bestimmungen, Lösungen zur Erhöhung der Sicherheit von Mensch und Umwelt planen;
– die wichtigsten Kostenbegriffe benennen und mit vorgegebenen Daten Produktkosten kalkulieren.
Lehrstoff:
Ökologie:
Prinzipien des Umweltschutzes, Treibhauseffekt, Schadstoffe in der Troposphäre (Ozon, Smog, Feinstaub), Atmosphärenchemie, Ausbreitung von Schadstoffen, Ökobilanzen und ökologische Bewertungsmethoden, Lebenszyklusanalysen.
Umwelttechnik:
Abwasser (Inhaltsstoffe, Reinigung), Bodenschadstoffe und Altlasten, Kompostierung, Vergärungstechnik.
Sicherheitstechnik:
Einstufung und Kennzeichnung, Lagerung, Transport und Sammlung von Stoffen, Risikoanalyse und Grenzwerte gesundheitsschädlicher, ökotoxischer und physikalisch gefährlicher Stoffe, Brand- und Explosionsschutz, Strahlenschutz, Aufgaben und Leistungen der Einrichtungen für Unfallverhütung, Sicherheitsbegutachtungen.
Umweltanalytik:
Probenahme und Probenvorbereitung, Screening- und halbquantitative Methoden, Quantitative Methoden in den Bereichen Boden-, Abfall-, Luft- und Wasseranalytik.
Betriebstechnik:
Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung, Arbeitsplatzgestaltung und Betriebsstättenplanung im Chemiebereich.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Umwelttechnik verwendeten Apparate, Maschinen, Anlagen und Verfahren beschreiben und geeignete Verfahren zur Lösung umweltrelevanter Probleme in Betrieben planen und umsetzen;
– die Gefahrenpotenziale im Bereich der Chemietechnik bewerten und, ausgehend von den rechtlichen Bestimmungen, Lösungen zur Erhöhung der Sicherheit von Mensch und Umwelt planen;
– die Prinzipien, Einsatzmöglichkeiten und Grenzen umweltanalytischer Untersuchungsverfahren verstehen und können diese anwendungsorientiert auswählen, eine geeignete Analysenplanung erstellen und Analysenergebnisse interpretieren;
– Arbeitsplätze und Betriebsstätten nach ergonomischen und sicherheitstechnischen Vorgaben beurteilen.
Lehrstoff:
Ökologie:
Naturschutzrecht, Waldökosysteme (Neuartige Waldschäden, Hemerobie), Gewässerschutz (Eutrophierung, Gewässergüte), Biodiversität, Bodendegradation, ausgewählte Beispiele der Nachhaltigkeit.
Umwelttechnik:
Recycling und Wertstoffe, Deponietechnik, Abfallverbrennung und Luftreinhaltung.
Umweltrecht:
Umweltinformation, Ökoaudit, Umwelthaftung, Umweltstrafrecht, Umweltverträglichkeitsprüfung, Störfallverordnung, Umgang mit Behörden und mit der Öffentlichkeit, Luftemissionen, Wasserrecht, Betriebsanlagen, Klimaschutz.
Umweltanalytik:
Analysenplanung an Hand von ausgewählten Beispielen aus der Umwelttechnik- und -analytik, Interpretation von Analysenergebnissen und Vergleich mit gesetzlichen/normativen Vorgaben.
4.9 BETRIEBS- UND UMWELTTECHNISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Versuchsreihen für umwelt- und energietechnische Verfahren im Labormaßstab konzipieren, die zugehörige Mess- und Regeltechnik installieren sowie den Materialdurchsatz und Energiebedarf berechnen;
– analytische Einzelbestimmungen von Material- und Umweltproben unter Beachtung der Prinzipien des Qualitätsmanagements durchführen und die Ergebnisse bewerten und interpretieren.
Lehrstoff:
Übungen und Projekte (gegenstandsübergreifend) zu den Bereichen „Ökologie und Umweltschutz“, „Umwelttechnik“, „Energietechnik“, „Messdatenauswertung und Qualitätsmanagement“, „Umweltanalytik“.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
und 10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Versuchsaufbauten für umwelt- und energietechnische Verfahren im Labor- und Technikumsmaßstab konzipieren, die zugehörige Mess- und Regeltechnik installieren und den Materialdurchsatz, den Energiebedarf und die Auslegung von Anlagen berechnen;
– Analysenmethoden für die Untersuchung von Material- und Umweltproben auswählen, eine Analysenplanung erstellen, die Einzelbestimmungen unter Beachtung der Prinzipien des Qualitätsmanagements durchführen und die Ergebnisse bewerten und interpretieren.
Lehrstoff:
Übungen und Projekte (gegenstandsübergreifend) zu den Bereichen „Ökologie und Umweltschutz“, „Umwelttechnik Energietechnik“, „Messdatenauswertung und Qualitätsmanagement“, „Umweltanalytik“ und „Betriebstechnik“.
B.5 Textilchemie
„Allgemeine und anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“, „Physikalische Chemie, Verfahrens, Energie- und Umwelttechnik“, „Analytisches Laboratorium“ und „Technologisches Laboratorium“:
Siehe Abschnitt B.
5.8 TEXTILCHEMIE
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Grundbegriffe und Grundgrößen der Textiltechnik und Textilveredlung benennen und Berechnungen zur Beschreibung von Textilprodukten und Herstellungsverfahren durchführen;
– die chemisch-technologischen Eigenschaften der verwendeten Roh- und Hilfsstoffe benennen, die zu Grunde liegenden chemischen Reaktionen beschreiben, die technischen Abläufe der Textilveredlungsverfahren beschreiben und die dazu eingesetzten Geräte, Apparate und Maschinen einsetzen.
Lehrstoff:
Faser- und Materialtechnologie:
Textile Grundgrößen (Fasern, Garne, Flächengebilde), Berechnungen von Behandlungsflotten, Kenngrößen für Polymere und Farbstoffe.
Textilveredlung:
Vorbehandlung von Cellulose-, Eiweiß- und Synthesefasern.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Aufbau und die Eigenschaften von Polymeren erkennen, aus denen Fasern hergestellt werden und Einsatzgebiete von Fasern und Fasermischungen für textile Produkte beschreiben;
– die chemisch-technologischen Eigenschaften der verwendeten Roh- und Hilfs- und Farbstoffe benennen, die zu Grunde liegenden chemischen Reaktionen und die technischen Abläufe der Textilveredlungsverfahren beschreiben und die entsprechenden Geräte, Apparate und Maschinen einsetzen;
– qualitative und quantitative Bestimmungen für Faserstoffe, Farbstoffe, Textilhilfsmittel und Textilprodukte beschreiben und einsetzen.
Lehrstoff:
Faser- und Materialtechnologie:
Aufbau, Eigenschaften, Gewinnung/Herstellung von Natur- und Chemiefasern, Maschinen und Apparate für die Textilveredlung.
Textilveredlung:
Färbemechanismen und Färbeverfahren für Cellulose-, Eiweiß- und Synthesefasern (Chemikalien und Einrichtungen).
Textilchemische Untersuchungen:
Qualitative Untersuchungen von Faserstoffen mit Schnellmethoden und instrumenteller Analytik.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– für eine gegebene Aufgabenstellung geeignete Verfahren und Abläufe unter den Gesichtspunkten Tauglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit auswählen und entsprechende Warenläufe konzipieren und kostenmäßig kalkulieren;
– die wichtigsten Herstellungsverfahren für Fasern, Garne und Flächengebilde beschreiben;
– wichtige textilmechanische Prüfverfahren für Fasern, Garne und Flächengebilde beschreiben und einsetzen;
– durch analytische und textiltechnische Prüfungen die Konformität mit gesetzlichen Bestimmungen, Qualitäts- und Umweltvorschriften feststellen.
Lehrstoff:
Textilveredlung:
Färben von Fasermischungen, Farbechtheiten, Farbmetrik, Textildruck (Druckereichemikalien, Einrichtungen, Nachbehandlung), Ausrüstung/Appretur (chemische und mechanische Verfahren).
Textile Fertigungstechnik:
Herstellungsverfahren (Spinnerei, Weberei, Wirkerei und Strickerei, Stickerei).
Textilchemische und textiltechnische Untersuchungen:
Qualitative und quantitative Untersuchungen von Faserstoffen, Hilfsmitteln, Farbstoffen und Textilprodukten; textilmechanische Prüfungen von Fasern, Garnen und Flächengebilden.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– für eine gegebene Aufgabenstellung geeignete Verfahren und Abläufe unter den Gesichtspunkten Tauglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit auswählen und entsprechende Warenläufe konzipieren und kostenmäßig kalkulieren;
– die wesentlichen Anforderungen für textile Produkte (Bekleidung, Heimtextilien, technische Textilien) beschreiben;
– wichtige textilmechanische Prüfverfahren für Fasern, Garne und Flächengebilde beschreiben und einsetzen;
– durch analytische und textiltechnische Prüfungen die Konformität mit gesetzlichen Bestimmungen, Qualitäts- und Umweltvorschriften feststellen.
Lehrstoff:
Textilveredlung:
Beschichtungsverfahren, spezielle Ausrüstungstechniken (Nano- und biotechnologische Verfahren), Textilreinigung und -pflege, Aufbau und Organisation eines Textilveredlungsbetriebes, Warenläufe der Textilveredlung (Projekt- und Prozessmanagement, Kostenkalkulation).
Textile Fertigungstechnik:
Spezielle Techniken (Vliesstoffe, Verbundmaterialien, Teppiche), Elektronik-Integration in Textilien (Smart textiles), Bekleidungsphysiologie.
Textilchemische und textiltechnische Untersuchungen:
Farbechtheitsbestimmungen, farbmetrische Untersuchungen, Prüfungen für Qualitäts- und Umweltanforderungen, Untersuchung von Schadensfällen.
5.9 TEXTILCHEMISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im Laboratorium verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien handhaben und Versuchsreihen zu textilchemischen Fragestellungen konzipieren, durchführen, dokumentieren und bewerten;
– technische und chemische Prüfmethoden für die Untersuchung von textilen Materialien auswählen, die Einzelprüfungen durchführen und die Ergebnisse bewerten und interpretieren.
Lehrstoff:
Übungen und Projekte (gegenstandsübergreifend) zu den Bereichen „Faser- und Materialtechnologie“, „Textilchemische und textiltechnische Untersuchungen“ und „Textilveredlung“.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
und 10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die in der Praxis auftretenden textilveredlungstechnischen Aufgaben lösen und die erforderlichen Behandlungsmethoden selbst auswählen;
– technische und chemische Prüfmethoden für die Untersuchung von textilen Materialien auswählen, eine Prüfplanung erstellen, die Einzelprüfungen unter Beachtung der Prinzipien des Qualitätsmanagements durchführen und die Ergebnisse bewerten und interpretieren.
Lehrstoff:
Übungen und Projekte (gegenstandsübergreifend) zu den Bereichen „Faser- und Materialtechnologie“, „Textile Fertigungstechnik“, „Textilchemische und textiltechnische Untersuchungen“ und „Textilveredlung“.
5.10 WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
und 10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Einsatzbereiche der verwendeten Einrichtungen, Apparate und Maschinen beschreiben und diese fachgerecht handhaben;
– für gegebene Warenanforderungen Arbeitsgänge planen, durchführen, dokumentieren und bewerten.
Lehrstoff:
Übungen und Projekte (gegenstandsübergreifend) zu den Bereichen „Faser- und Materialtechnologie“, „Textile Fertigungstechnik“, „Textilchemische und textiltechnische Untersuchungen“ und „Textilveredlung“.
D. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht
E. Freigegenstände
Siehe Anlage 1.
F. Unverbindliche Übung
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
G. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
H. Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände
Deutsch in der Deutschförderklasse
Siehe Anlage 1.
Religion
Siehe Anlage 1.
Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte
Für die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt B.1 bis B.5 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und Unverbindliche Übung
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 3 Abs. 4
Anlage 1.4
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR CHEMIEINGENIEURE
| (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik12 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | ||||||||||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | ||||||||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | ||||||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung1 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | ||||||||||
| 5. | Wirtschaft und Recht3 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | ||||||||||
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | (IVa) | ||||||||||
| 7. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | (I) | ||||||||||
| 8. | Angewandte Physik4 | 2 | 2 | 2 | – | – | 6 | II | ||||||||||
| 9. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | 4 | (I) | ||||||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||||||||
| 1. | Allgemeine und anorganische Chemie5 | 4 | 3 | 2 | 2 | – | 11 | I | ||||||||||
| 2. | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | 4 | 3 | 3 | 2 | – | 12 | I | ||||||||||
| 3. | Organische Chemie6 | – | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | ||||||||||
| 4. | Biochemie und Mikrobiologie7 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | I | ||||||||||
| 5. | Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik | – | 3 | 3 | 3 | 4 | 13 | I | ||||||||||
| 6. | Analytisches Laboratorium | 7 | 6 | 5 | – | – | 18 | I | ||||||||||
| 7. | Technologisches Laboratorium | – | – | 5 | 7 | 5 | 17 | I | ||||||||||
| 8. | Angewandte Technologien | – | – | – | 2 | – | 2 | I | ||||||||||
| 9. | Umweltanalytik | – | – | – | 2 | – | 2 | I | ||||||||||
| 10. | Umweltschutzmanagement | – | – | – | 2 | – | 2 | I | ||||||||||
| 11. | Laboratorium für Angewandte Technologien | – | – | – | v | 14 | 14 | I | ||||||||||
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz8 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | |||||||||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 38 | 37 | 38 | 36 | 185 | ||||||||||||
| Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||||||||
| B.1 | Biochemie und Molekulare Biotechnologie | |||||||||||||||||
| 1.1 | Allgemeine und anorganische Chemie4 | 4 | 3 | 2 | 2 | – | 11 | I | ||||||||||
| 1.2 | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | 4 | 3 | 3 | 2 | – | 12 | I | ||||||||||
| 1.3 | Organische Chemie5 | – | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | ||||||||||
| 1.4 | Biochemie und Mikrobiologie6 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | I | ||||||||||
| 1.5 | Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik | – | 3 | 3 | 3 | 4 | 13 | I | ||||||||||
| 1.6 | Analytisches Laboratorium | 7 | 6 | 5 | – | – | 18 | I | ||||||||||
| 1.7 | Technologisches Laboratorium | – | – | 5 | 7 | 5 | 17 | I | ||||||||||
| 1.8 | Angewandte Mikrobiologie und Gentechnik | – | – | – | 2 | – | 2 | I | ||||||||||
| 1.9 | Biochemie und Bioanalytik | – | – | – | 2 | – | 2 | I | ||||||||||
| 1.10 | Biotechnologie und Fermentationstechnik | – | – | – | 2 | – | 2 | I | ||||||||||
| 1.11 | Laboratorium für Molekulare Biotechnologie | – | – | – | – | 5 | 5 | I | ||||||||||
| 1.12 | Laboratorium für Biochemische Technologie und Bioanalytik | – | – | – | – | 9 | 9 | I | ||||||||||
| B.2 | Chemiebetriebsmanagement | |||||||||||||||||
| 2.1 | Allgemeine und anorganische Chemie4 | 4 | 3 | 2 | 2 | – | 11 | I | ||||||||||
| 2.2 | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | 4 | 3 | 3 | 2 | – | 12 | I | ||||||||||
| 2.3 | Organische Chemie5 | – | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | ||||||||||
| 2.4 | Biochemie und Mikrobiologie6 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | I | ||||||||||
| 2.5 | Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik | – | 3 | 3 | 3 | 4 | 13 | I | ||||||||||
| 2.6 | Analytisches Laboratorium | 7 | 6 | 5 | – | – | 18 | I | ||||||||||
| 2.7 | Technologisches Laboratorium | – | – | 5 | 7 | 5 | 17 | I | ||||||||||
| 2.8 | Unternehmensführung | – | – | – | 3 | – | 3 | II | ||||||||||
| 2.9 | Betriebstechnik | – | – | – | 3 | – | 3 | I | ||||||||||
| 2.10 | Laboratorium für Betriebstechnik und chemische Technologie | – | – | – | – | 9 | 9 | I | ||||||||||
| 2.11 | Laboratorium für angewandtes Projektmanagement | – | – | – | – | 5 | 5 | I | ||||||||||
| B.3 | Chemische Betriebstechnik | |||||||||||||||||
| 3.1 | Allgemeine und anorganische Chemie4 | 4 | 3 | 2 | 2 | – | 11 | I | ||||||||||
| 3.2 | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | 4 | 3 | 3 | 2 | – | 12 | I | ||||||||||
| 3.3 | Organische Chemie5 | – | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | ||||||||||
| 3.4 | Biochemie und Mikrobiologie6 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | I | ||||||||||
| 3.5 | Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik | – | 3 | 3 | 3 | 4 | 13 | I | ||||||||||
| 3.6 | Analytisches Laboratorium | 7 | 6 | 5 | – | – | 18 | I | ||||||||||
| 3.7 | Technologisches Laboratorium | – | – | 5 | 7 | 5 | 17 | I | ||||||||||
| 3.8 | Betriebstechnik | – | – | – | 2 | 3 | 5 | I | ||||||||||
| 3.9 | Qualitätsmanagement und betriebliche Analytik | – | – | – | – | 2 | 2 | I | ||||||||||
| 3.10 | Anorganische Technologie | – | – | – | – | 2 | 2 | I | ||||||||||
| 3.11 | Mess- und Steuerungstechnik9 | – | – | – | 2(2) | – | 2 | I | ||||||||||
| 3.12 | Betriebstechnisches Laboratorium | – | – | – | 2 | 7 | 9 | I | ||||||||||
| B.4 | Chemische Betriebs- und Umwelttechnik | |||||||||||||||||
| 4.1 | Allgemeine und anorganische Chemie4 | 4 | 3 | 2 | 2 | – | 11 | I | ||||||||||
| 4.2 | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | 4 | 3 | 3 | 2 | – | 12 | I | ||||||||||
| 4.3 | Organische Chemie5 | – | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | ||||||||||
| 4.4 | Biochemie und Mikrobiologie6 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | I | ||||||||||
| 4.5 | Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik | – | 3 | 3 | 3 | 4 | 13 | I | ||||||||||
| 4.6 | Analytisches Laboratorium | 7 | 6 | 5 | – | – | 18 | I | ||||||||||
| 4.7 | Technologisches Laboratorium | – | – | 5 | 7 | 5 | 17 | I | ||||||||||
| 4.8 | Chemische Betriebs- und Umwelttechnik | – | – | – | 3 | 8 | 11 | I | ||||||||||
| 4.9 | Betriebs- und umwelttechnisches Laboratorium | – | – | – | 3 | 6 | 9 | I | ||||||||||
| B.5 | Textilchemie | |||||||||||||||||
| 5.1 | Allgemeine und anorganische Chemie4 | 4 | 3 | 2 | 2 | – | 11 | I | ||||||||||
| 5.2 | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | 4 | 3 | 3 | 2 | – | 12 | I | ||||||||||
| 5.3 | Organische Chemie5 | – | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | ||||||||||
| 5.4 | Biochemie und Mikrobiologie6 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | I | ||||||||||
| 5.5 | Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik | – | 3 | 3 | 3 | 4 | 13 | I | ||||||||||
| 5.6 | Analytisches Laboratorium | 7 | 6 | 5 | – | – | 18 | I | ||||||||||
| 5.7 | Technologisches Laboratorium | – | – | 5 | 7 | 5 | 17 | I | ||||||||||
| 5.8 | Textilchemie | – | – | – | 3 | 5 | 8 | I | ||||||||||
| 5.9 | Textilchemisches Laboratorium | – | – | – | 3 | 6 | 9 | I | ||||||||||
| 5.10 | Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 3 | 3 | IV | ||||||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | ||||||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache10 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | |||||||||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | |||||||||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | |||||||||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | |||||||||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | |||||||||||
| F. | Unverbindliche Übung | |||||||||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | ||||||||||||
| G. | Förderunterricht11 | |||||||||||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||||||
| 4. | Naturwissenschaften | |||||||||||||||||
| 5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftliche Grundlagen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.
4 Einschließlich Grundlagen der Elektrotechnik.
5 Einschließlich anorganischer Technologien.
6 Einschließlich organischer Technologien.
7 Einschließlich der Biotechnologien.
8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A., B. bzw. B.1 bis B.5 angeführten Pflichtgegenständen.
9 Mit Übungen im Laboratorium der in Klammern angeführten Wochenstunden.
10 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
11 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
12 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
|---|---|---|
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand des alternativen Ausbildungsschwerpunktes, Verbindliche Übung |
| 4. Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte1 | ||
| Gesamtwochenstundenzahl | x3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung4 | ||
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Chemieingenieure; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Chemieingenieure.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Chemieingenieure.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL
Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Chemieingenieure können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf den Gebieten der anorganischen und organischen Chemie und deren Technologien, der Biochemie und Biotechnologie, der analytischen Chemie und des Qualitätsmanagements, der physikalischen Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik und in den entsprechenden Schwerpunktbereichen ausführen. Dies umfasst auch die eigenständige Planung, Entwicklung und Realisierung facheinschlägiger Projekte.
In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Chemieingenieure im Besonderen
– ein fundiertes Verständnis der Grundlagen der Chemie und der chemischen Technologien, das sie im Theorieunterricht und begleitenden Laborübungen in den Unterrichtsgegenständen „Allgemeine und Anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“ sowie „Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik“ erworben haben;
– ein solides Verständnis der Vernetzung der verschiedenen Disziplinen der Chemie in fachtheoretischen und fachpraktischen Bereichen;
– ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen, die sie durch praktische Arbeiten in Werkstätten und Laboratorien sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten und betriebliche Pflichtpraktika erworben haben;
– ein vertieftes Verständnis der mathematischen, physikalischen und informationstechnischen Grundlagen, die in den Unterrichtsgegenständen „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Physik“ und „Angewandte Informatik“ vermittelt werden;
– eine kommunikative Kompetenz, die auch die Fachterminologie und die im Fachgebiet verwendeten Kommunikations- und Präsentationsformen einschließt und in den Unterrichtsgegenständen „Deutsch“ und „Englisch“ vermittelt wird;
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