Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren:
Analyse bildnerischer Techniken und Ausdrucksweisen; reflektierte Auseinandersetzung mit Farbe; reflektierter und anwendungsbezogener Einsatz von Darstellungsweisen von Objekten in ihrer Umgebung; sachlich beschreibende und poetisch umschreibende Darstellungsweisen.
Bereich Visuelle Codierung und Komposition:
Anwendungsbezogene Aufgabenstellungen unter Einbeziehung von Kompositionssystemen und Berücksichtigung medialer Verfahren; konzeptionelle und prozessorientierte Arbeitsmethoden.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren
– grafische und malerische Techniken in bildnerischen Darstellungen analysieren, entwickeln und themenspezifisch anwenden.
Bereich Visuelle Codierung und Komposition
– komplexe Aufgaben unter Einbeziehung unterschiedlicher Medien kompositorisch, konzeptionell und prozessorientiert entwickeln.
Lehrstoff:
Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren:
Gezielter Einsatz von Natur- und Objektdarstellungen; Inszenierung mittels narrativer Elemente; räumliche Sequenzen und Abläufe; Prozessschilderung; Zeitspuren.
Bereich Visuelle Codierung und Komposition:
Projektbezogene Aufgabenstellungen mittels medialer Verfahren; Anwendung und Analyse erweiterter konzeptioneller und prozessorientierter Arbeitsmethoden.
MEDIENTECHNOLOGIE UND ANGEWANDTE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualtitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen
– die typische Beschaffenheit von Betriebssystemen in einer vernetzten Produktionsumgebung und die entsprechenden Methoden beschreiben und diese an die verschiedenen Aufgaben anpassen;
– Werkzeuge zur Pixelbild-, Vektorgrafik- und Layouterstellung grundlegend anwenden;
– mit Hilfe von Tabellenkalkulation und Datenbanken einfache Aufgaben durchführen.
Lehrstoff:
Betriebssysteme, Datei- und Fontmanagement; Hardwarekomponenten und Netzwerkressourcen; Internetdienste und -sicherheit; Grundlagen von Pixelbild-, Vektorgrafik-, Layout- und Präsentationserstellung; Grundlagen von Farbsystemen und deren Anwendung; Grundlagen von Tabellenkalkulation und Datenbanken; Einführung in die Papierkunde.
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Printbasierte Technologien
– Bilddaten für die Druckvorstufe erzeugen sowie Layouts nach standardisierten Verfahren erstellen, einrichten und mit Objekten bestücken;
– Methoden beschreiben, um Printprodukte technisch korrekt einzurichten und Illustrationen als eigenständige sowie als Layoutobjekte erstellen und handhaben.
Bereich Drucktechnik
– Regeln zum sicheren Umgang mit Arbeitsmaterialien und gefährlichen Stoffen benennen sowie Farbsysteme adäquat einsetzen;
– ein drucktechnisches Konzept erstellen sowie einen einfachen Druckvorgang planen und anwenden.
Bereich Bilderfassung
– grundlegende Techniken der Bilderfassung wiedergeben und Bilddaten für den weiteren Workflow aufbereiten;
– die Bedeutung des Bildes im technischen Kontext erläutern sowie ein Konzept für ein einfaches Projekt planen und umsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Printbasierte Technologien:
Eigenschaften und Bearbeitung unterschiedlicher Bilddaten; Definieren von Layoutdateien; Eigenschaften von Layoutobjekten und -daten, Formate und Vorlagen; Ausgabeüberprüfung.
Bereich Drucktechnik:
Drucktechniken, Farbsysteme und deren Phänomene; Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen: Rohstoffe und Produkte (wichtige Säuren und Basen); Ökologie und Nachhaltigkeit.
Wechselbeziehungen zwischen Entwurf und Ausführung; Gerätehandhabung und Materialkunde; technische Aspekte von Druckprozessen.
Bereich Bilderfassung:
Grundlagen der Bilderfassung; Grundlagen der Kameratechnik und -führung; Grundlagen der Optik.
Grundlagen der Lichttechnik und -führung; Wirkung und Verwendung von Kamera- und Aufnahmetechniken.
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Printbasierte Technologien
– unterschiedliche Arten von Daten für verschiedene Druckverfahren aufbereiten;
– unterschiedliche Datenbestände analysieren und zu einem Layout zusammenführen sowie mikro- und makrotypografische Funktionen anwenden.
Bereich Screenbasierte Technologien
– grundlegende Layout- und Interaktionstechniken zur Erstellung von screenbasierten Medien benennen und verschiedene Werkzeuge zur medienübergreifenden Umsetzung anwenden;
– Fachbegriffe und Werkzeuge zur Erstellung von interaktiven screenbasierten Medien benennen und exemplarische Aufgaben lösen.
Bereich Bilderfassung
– gemäß des jeweiligen Kommunikationsauftrags Technik, Bildgestaltung bzw. Bildregie planen und einsetzen;
– spezielle Kommunikationsaufträge inhaltlich, technisch und organisatorisch umsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Printbasierte Technologien:
Abwicklung der Druckvorstufe für Druckprojekte inklusive Sonderfarben; Eigenschaften und Bearbeitung von vektorbasierten Daten; erweiterte Funktionen für die Bearbeitung von pixelbasierten Daten; erweiterte makrotypografische Funktionen.
Bereich Screenbasierte Technologien:
Grundlagen der Layout- und Interaktionstechniken für screenbasierte Medien.
Bereich Bilderfassung:
Technische und kommunikative Aspekte der Bilderfassung in Wechselbeziehung zu Bildgestaltung und Bildaussage.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Screenbasierte Technologien
– erweiterte Layout- und Interaktionstechniken zur Erstellung von screenbasierten Medien erläutern und verschiedene Werkzeuge zur medienübergreifenden Umsetzung anwenden;
– umfassende screenbasierte Anwendungen erstellen und geeignete Werkzeuge zu deren anforderungsgerechten Bearbeitung anwenden.
Bereich Drucktechnik
– Entwürfe für eine Drucksorte der entsprechenden Drucktechnik zuordnen und deren Druckformen herstellen;
– spezifische Eigenschaften von Druckfarben und Bedruckstoffen beschreiben sowie Kleinstauflagen in der entsprechenden Drucktechnik herstellen.
Lehrstoff:
Bereich Screenbasierte Technologien:
Vertiefung der Layout- und Interaktionstechniken für screenbasierte Medien.
Bereich Drucktechnik:
Grundlagen der Bildtechnologie; historische und medientheoretische Aspekte von Druckprozessen; Techniken der Druckformenherstellung; Einsatz von Farb- und Bedruckstoffen; Herstellung von Kleinstauflagen; Druckvorbereitung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
und 10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Printbasierte Technologien
– die Problematik der farbverbindlichen Produktion analysieren und Methoden einsetzen, um Druckverfahren zu beschicken.
Bereich Screenbasierte Technologien
– screenbasierte Projekte gemäß des Kommunikationsauftrags analysieren und mit Hilfe geeigneter Werkzeuge umsetzen.
Bereich Drucktechnik
– relevante Endverarbeitungsprozesse benennen, Print-Technologien sicher anwenden und die für den Druck notwendige Logistik entwickeln.
Lehrstoff:
Bereich Printbasierte Technologien:
Workflow vom Entwurf bis zur digitalen Reinzeichnung für unterschiedliche Druckprozesse; produktionssichere Definition von Aufträgen für die Druckvorstufe.
Bereich Screenbasierte Technologien:
Darstellungsformen und Funktionsanalysen screenbasierter Medien; Finishing von Projekten screenbasierter Medien.
Bereich Drucktechnik:
Fortgeschrittene Bildtechnologie; Auflagenherstellung, End- und Weiterverarbeitung, Veredelung; Qualitätsmanagement und Drucküberwachung.
TYPOGRAFIE
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung
– Grundlagen typografischen Gestaltens beschreiben und diese anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung:
Fachterminologie; Umgang mit Schrift in analogen und digitalen Medien; Lesevorgang als physiologischer und kognitiver Prozess; kulturelle Felder (Schrift und Lesen) und ihr Einfluss auf Kommunikationsprozesse; Analyse von Textsorten hinsichtlich ihrer kommunikativen Aufgaben.
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung
– das Regelwerk typografischen Gestaltens in Bezug auf kommunikative Erfordernisse anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung:
Erweiterte Fachterminologie; Erstellung kommunikativer Textsorten; Analyse von Textsorten hinsichtlich ihrer Beziehung zwischen Gestaltung und Wirkung; Verbesserung fehlerhaft kommunizierender Textsorten.
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung
– Typografie als Ordnungssystem für Inhalte erkennen und als Schnittstelle zwischen Information und Verständnis anwenden.
Bereich Typografische Konzeption
– für Kommunikationsaufgaben Textsorten zielgerichtet und nutzbringend anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung:
Mikro- und makrotypografische Gesetzmäßigkeiten und ihre Wirkung auf die Rezeption eines Inhalts.
Bereich Typografische Konzeption:
Schriftgeschichte; Medialität und Materialität von Kommunikation; Anwendung unterschiedlicher Schriftstile mit üblicher und unüblicher Wirkung.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung
– den Arbeitsablauf digitaler Produktion für Print und Screen anwenden sowie deren unterschiedliche Rezeptionskontexte einbeziehen.
Bereich Typografische Konzeption
– typografische Ausdrucksmittel benennen und diese auf Inhalte anwenden, um unterschiedliche Wirkungen zu erzeugen.
Lehrstoff:
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung:
Workflows digitaler Produktion; Schnittstelle Print/Screen.
Bereich Typografische Konzeption:
Schrift als ästhetische Form; Schrift zwischen Information und Emotion; avantgardistische und experimentelle Typografie; regelkonforme Anwendungen und bewusste Regelverstöße in komplexen typografischen Kommunikationsaufgaben.
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Typografische Konzeption
– Schrift in Kombination mit Bildsprache und Informationsgrafik als wesentliches Medium visueller Kommunikation anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Typografische Konzeption:
Typografische Gestaltungen; Schriften mischen; semantisch entsprechende Schriftwahl; Kommunikationsaufgaben in allen Dimensionen und Medien; typografische Aspekte der Infografik; zeitgebundene typografische Stile; Schriftgeschichte und ihre gesellschaftlichen Folgen in Bezug auf Technik, Politik und Weltbild.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Typografische Konzeption
– mikro- und makrotypografische Gesetzmäßigkeiten im Kommunikationsdesign anwenden;
– Schriftformate als an Codierung und Software gebundenes Material beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich Typografische Konzeption:
Mikro- und Makrotypografie; Verständnis von Schrift als historisches Kulturgut; aktuelle Phänomene in ihrem technischen Umfeld; Fontformate; technische Anwendungen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Typografische Konzeption
– typografische Ausdrucksmittel für unterschiedliche soziokulturelle Bereiche entwickeln und durch Kenntnis typografischer Wirkungsgeschichte Typografie als Dispositiv analysieren;
– für Kommunikationsaufgaben das Regelwerk brechen und innovative Formen zweckorientiert entwickeln.
Lehrstoff:
Bereich Typografische Konzeption:
Typografie zwischen intendierter Wirkung und zielgruppengemäßer Konzeption; Erweiterung typografischer Ausdrucksformen.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Typografische Konzeption
– Schrift als Mittel zur Schaffung von Identität analysieren und folgerichtig anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Typografische Konzeption:
Wertschöpfung durch Typografie und deren Positionierung am Markt; Auseinandersetzung mit Gestaltungsstilen; Stilgeschichte als Ausdruck von Weltbildern; Argumentation von Schriftwahl und Gestaltung; Schriftlizenzen, Schriftmarkt.
KOMMUNIKATIONSDESIGN
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung
– Grundlagen von Kommunikationsaufgabe und -ziel, Recherchetools und Konzepterstellung erläutern und Ergebnisse von Recherchen präsentieren;
– Printmedien hinsichtlich ihrer kommunikativen Funktion einschätzen und im Rückbezug zu ihrem medialen und diskursiven Kontext visuell/narrative Gestaltungsmuster erkennen.
Lehrstoff:
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:
Grundlagen von Kommunikationsaufgaben; Methoden der Recherche; Erforschung von Kommunikations- und Medienräumen im Rückbezug zur visuellen Gestaltung; grafische Genres im Kontext von Information, Kommunikation und werblicher Wirkung; Differenz analoger und digitaler Kommunikation; kommunikative Funktion von Printverfahren und -medien.
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung
– Verfahren der ästhetisch-technischen Analyse von Bildmedien benennen;
– in Recherchen Bildmaterial für Kommunikationsaufgaben zusammenstellen.
Lehrstoff:
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:
Analyse von fotografischen Stilen, Verfahren und Kontexten hinsichtlich ihrer ästhetischen und kommunikativen Wirkung und Verwendung; Grundlagen der Recherche und des Fotobriefings; Copyright.
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung
– in der ästhetisch-technischen Analyse von Bildmedien deren bedeutungsrelevanten Aspekt erkennen;
– in Recherchen die Qualität von Bildmaterial für Kommunikationsaufgaben und visuelle Designs einschätzen und dieses exemplarisch zusammenstellen.
Lehrstoff:
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:
Bildanalyse im Zusammenhang mit Kommunikationsaufgaben; Untersuchung von Bild- und Textverhältnissen; Kommunikationstechnik (Argumentation, Präsentation, Präsentationstechniken); Grundlagen und Methoden der Konzepterstellung.
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung
– Kanäle elektronischer und audiovisueller Medien und deren mediale Grundsettings unterscheiden sowie aktuelle Entwicklungen in elektronischen Medien einschätzen.
Lehrstoff:
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:
Untersuchung elektronischer Kanäle hinsichtlich ihrer kommunikativen Wirkung; Rückbezug einer Botschaft zum verwendeten Kanal; medientheoretische Grundlagen; soziale Funktion und kommerzieller Gebrauch von elektronischen Medien.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung
– unterschiedliche Kanäle elektronischer und audiovisueller Medien auf ihren Gebrauch bzw. ihre visuelle Gestaltung beziehen;
– aus der kommunikativen Wirkung elektronischer Medien einfache konzeptionelle Designentscheidungen ableiten.
Lehrstoff:
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:
Grundlagen der visuellen Gestaltung bzw. Gestaltungsphänomene von Screendesigns in den verschiedenen medialen Endformaten; Diskursrelationen von Ton, Schrift, Bild, Bewegung, Interaktion, Immersion und Raum in elektronischen Medien; Grundlagen der audiovisuellen Rhetorik und Dramaturgie.
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation
– zentrale Begriffe der Semiotik, im Besonderen der Bild- und Mediensemiotik erläutern;
– Zeichenprozesse in Rückbezug zur individuellen wie kulturellen Wirkung visueller Kommunikation einschätzen.
Bereich Marketing und Werbung
– die Grundlagen, Mechanismen und Phänomene werblicher Kommunikation verstehen;
– grundlegende Begriffe des Marketings benennen, verstehen die Kommunikationsziele von Unternehmen und Organisationen sowie die Terminologie eines Marketingkonzepts.
Lehrstoff:
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation:
Grundlagen und Grundbegriffe der Semiotik; Zeichen und Zeichenprozesse im visuellen Gestaltungsprozess.
Codierung, Decodierung, Analyse von Codierungsverfahren; Eingriff in die Bedeutung durch Verschiebung und Verdichtung.
Bereich Marketing und Werbung:
Grundlagen und Trends im Marketing, Marketingplanung: Marktanalyse, Marktsegmentierung, Marketingziele; Marktbearbeitungsstrategien, Produkt- und Sortimentspolitik, Preispolitik, Distributionspolitik, Kommunikationspolitik.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation
– Modelle der Kommunikations- und Wahrnehmungstheorie erläutern;
– Kommunikationsdesigns auf ihre Wirkung hin beurteilen und Designentscheidungen erläutern.
Bereich Marketing und Werbung
– die Grundlagen werblicher Kommunikation und Erfolgskriterien für effizientes werbliches Kommunizieren verstehen sowie Kommunikationskonzepte in ihrer Bedeutung erfassen;
– die Wirkung von Werbe- und Markenbotschaften erkennen.
Lehrstoff:
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation:
Grundlegende Kommunikationsmodelle und die Funktionen von Kommunikation; kommunikationstheoretische Aspekte von Gestaltung; Grundlagen kognitiver, sensitiver und emotionaler Wahrnehmung und Bedeutungserzeugung; narrative Kommunikationsfiguren und diskursgebundene Zeichenprozesse.
Funktion sprachlicher Ordnung; semiotische Aspekte von Gestaltung; Differenz von sprachlicher und bildlicher Vermittlung.
Bereich Marketing und Werbung:
Grundlagen der Werbung; Werbeformen: Klassische Werbung, Bedeutung der Kampagne, neue Werbeformen; Beispiele aus Print, TV- und Onlinewerbung; Grundlagen von Öffentlichkeitsarbeit und Public Realtions; praxisbezogener Überblick über die Kreativbranche.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation
– grundlegende Theorien der Wirkung von Kommunikation benennen;
– die Transformation der Bedeutung einer Botschaft in medienübergreifenden Prozessen erkennen und anwenden.
Bereich Marketing und Werbung
– den Markt, die Zielgruppen und den Mitbewerb eines potenziellen Auftraggebers analysieren und daraus Schlüsse für eine Strategie ableiten;
– unterschiedliche Medienkanäle sowie deren Besonderheiten, Möglichkeiten und Grenzen in Bezug auf ihre werbliche Wirkung benennen.
Lehrstoff:
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation:
Psychoanalytische Modelle zur Konstruktion von Körper, Begehren, Identität, Wahrnehmung und Bedeutung; Analyse von Transferprozessen von Kommunikation zur Gestaltung.
Grundlagen medial vermittelter Kommunikation; mediendispositive und mediale Transferverfahren.
Bedeutungsstiftung, kulturelle Zeichenanalyse, mythische und narrative Zeichenprozesse.
Bereich Marketing und Werbung:
Werbeplanung: Erfolgskriterien von Werbung, Werbeziele, Werbestrategie, Werbemittel und Werbeträger; Werbebudget, Medien und Mediaplanung; Maßnahmen abseits klassischer Medien.
Marktforschung: Methoden, Werbewirkungsforschung, Werbeträgerforschung.
Ethische und rechtliche Grenzen der Werbung.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation
– Kommunikationsaufgaben analysieren, Konzepte entwickeln und Designentscheidungen argumentieren.
Bereich Marketing und Werbung
– die Grundlagen von Kommunikationskonzepten, Mediaplanung und Kreativitätstechniken anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation:
Design als Ausdruck kultureller und kulturell unbewusster Prozesse; Diskursanalyse und strukturalistischer Zugang zu Kommunikation und Design; Gestaltung und Wahrnehmung als diskursiver Prozess; Wechselwirkung von Design zu ökonomischen, soziokulturellen und technischen Entwicklungen, Bedingungen und Interessen.
Bereich Marketing und Werbung:
Werbepsychologie; Wahrnehmung und Werbewirkung; Kreativtechniken; Grundlagen von Marketing- und Werbekonzepten.
KUNSTGESCHICHTE UND KULTURPHILOSOPHIE
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kulturphilosophie, Kunst- und Designgeschichte
– signifikante Merkmale ausgewählter Epochen erkennen und unterscheiden.
Lehrstoff:
Bereich Kulturphilosophie, Kunst- und Designgeschichte:
Europäische Epochen; Methoden der Betrachtung und Aneignung wesentlicher Fachtermini.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analyse und Interpretation
– die Unterschiede zwischen Design und Kunst formulieren und anhand verschiedener formaltechnischer Ausdrucksformen erläutern.
Lehrstoff:
Bereich Analyse und Interpretation:
Modelle der Analyse; Form- und Stilmerkmale; formale Entwicklungen in Abhängigkeit von Technologie, Wirtschaft und Gesellschaft; Funktionen der Kunst, Funktionen von Design und ihre Konsequenzen für die Erscheinungsformen.
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kulturphilosophie, Kunst- und Designgeschichte
– Merkmale ausgewählter stilistischer Richtungen erkennen und beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich Kulturphilosophie, Kunst- und Designgeschichte:
Ausgewählte Beispiele von Kunst bzw. Design (im europäischen bzw. außereuropäischen Kontext); programmatische und kulturspezifische Bedingungen, Verknüpfungen, Bildsprachen und Stile.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analyse und Interpretation
– Werkzeuge und Termini der Analyse von Design und Kunst sinngemäß anwenden sowie Bedingungen aktueller Kunstproduktionen benennen.
Lehrstoff:
Bereich Analyse und Interpretation:
Stilpluralismen; aktuelle Interdependenz von Design, Kunst und Grafikdesign; Design und Kunst als System(e) im gegenwärtigen gesellschaftlichen Kontext; Thematisierung divergierender Rezeptionsmodelle.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kulturphilosophie, Kunst- und Designgeschichte
– kulturspezifische Regeln und Hintergründe, die die Grundlage der Gestaltung einer Kultur definieren, erkennen.
Bereich Analyse und Interpretation
– Werkzeuge der Analyse auf Beispiele aus Design und Kunst anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Kulturphilosophie, Kunst- und Designgeschichte:
Grundlagen der Kulturphilosophie; ausgewählte Beispiele europäischer und außereuropäischer Kulturen im Kontext.
Bereich Analyse und Interpretation:
Zielgerichtete Analyse diverser Beispiele aus Design und Kunst.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kulturphilosophie, Kunst- und Designgeschichte
– Zusammenhänge zwischen historischen, philosophischen, religiösen, sozialen, politischen wie ökonomischen Entwicklungen herstellen und diese als relevante Bedingungsfelder für Designentwicklungen bzw. Kunstproduktion erkennen.
Lehrstoff:
Bereich Kulturphilosophie, Kunst- und Designgeschichte:
Vergleich der gegenwärtigen Marktsituation von Design und Kunst; Inhalte und Werte in der bildenden und angewandten Kunst und ihre Vermittelbarkeit; Rollen- und Funktionsverständnis in Design und Kunst.
C. Verbindliche Übung
SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1.
D. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht
E. Freigegenstände
Siehe Anlage 1.
F. Unverbindliche Übung
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
G. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
H. Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände
Deutsch in der Deutschförderklasse
Siehe Anlage 1.
Religion
Siehe Anlage 1.
Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 3.
Anlage 1.10
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR INFORMATIK
| (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
| Jahrgang | |||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
| 1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) | |||||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | |||||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | (IVa) | |||||
| 6. | Angewandte Mathematik | 4 | 3 | 3 | 2 | 2 | 14 | (I) | |||||
| 7. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | – | 10 | II | |||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||||
| 1. | Technische Informatik3 | 3(2) | 2(1) | 2 | – | – | 7 | I bzw. IVa | |||||
| 2. | Programmieren und Software Engineering4 | 5(3) | 6(3) | 6(2) | 5(2) | 4 | 26 | I | |||||
| 3. | Datenbanken und Informationssysteme5 | 2(2) | 2(2) | 3(2) | 4(2) | 4 | 15 | I bzw. II | |||||
| 4. | Netzwerksysteme und Verteilte Systeme6 | – | 2(1) | 3(2) | 4(2) | 4 | 13 | I | |||||
| 5. | Betriebswirtschaft und Management7 | 4 | 4 | 4(1) | 4 | 3 | 19 | I, II bzw. III | |||||
| 6. | Systemplanung und Projektentwicklung4 | – | – | 3 | 6(3) | 8(5) | 17 | I | |||||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz8 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | ||||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 33 | 33 | 36 | 36 | 32 | 170 | |||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
| Jahrgang | |||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache9 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | ||||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | ||||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | ||||||
| F. | Unverbindliche Übung | ||||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||||||
| G. | Förderunterricht10 | ||||||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Mit Computerpraktikum im I. Jahrgang und Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im II Jahrgang, jeweils im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden und mit Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppe IVa.
4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
5 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe II bezieht sich auf den I. und II. Jahrgang, die Lehrverpflichtungsgruppe I auf den III., IV. und V. Jahrgang.
6 Mit Übungen im Laboratorium im II. Jahrgang und mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im III. und IV. Jahrgang, jeweils im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
7 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß einer Wochenstunde im III. Jahrgang. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf jeweils zwei Wochenstunden im I., III. und IV. Jahrgang sowie jeweils eine Wochenstunde im II. und V. Jahrgang. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf jeweils eine Wochenstunde im II., IV. und V. Jahrgang. Die Lehrverpflichtungsgruppe II bezieht sich auf alle übrigen Wochenstunden.
8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
9 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
10 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL
Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Informatik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Applikations- und Softwareentwicklung, der Informationssystemorganisation, der System- und Anforderungsanalytik, des Applikationsdesigns, des Datenbankdesigns und der Datenbankprogrammierung, der Anwendungs- und Systemprogrammierung, des Software Engineerings, der Systemberatung, des Projektmanagements, der Datenschutz- und Datensicherheitstechnik, der Systemadministration, des Systemmanagements sowie des Informatik-Trainings ausführen. Sie sind auch besonders zur Aufnahme einer adäquaten selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit ausgebildet.
Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B:
Technische Informatik:
Im Bereich Hardwarearchitektur können die Absolventinnen und Absolventen Aufbau und Funktionsweise von Rechnern erklären, Komponenten für bestimmte Funktionen auswählen und die Eignung von Computersystemen für gegebene Anforderungen beurteilen.
Im Bereich Computerpraktikum können die Absolventinnen und Absolventen Computersysteme assemblieren und erweitern, Betriebssysteme und Anwendungssoftware installieren und konfigurieren, fehlerhafte Komponenten identifizieren und ersetzen sowie einfache Netzwerkstrukturen erstellen.
Im Bereich Basis-Webtechniken können die Absolventinnen und Absolventen Webseiten unter Einsatz von Skriptsprachen realisieren, dynamische Elemente in Webseiten einbinden und Gestaltungsvorlagen für Webseiten erstellen. Sie können Webapplikationen nach vorgegebenen Spezifikationen unter Einbindung von Datenbanken entwickeln.
Im Bereich Betriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten von Betriebssystemen erklären, Betriebssystemumgebungen einrichten und administrieren, Maßnahmen zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken und zur Performanceoptimierung treffen, Kommandosprachen anwenden und Software zur Automatisierung von Systemabläufen entwickeln.
Programmieren und Software Engineering:
Im Bereich Theoretische Informatik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Aussagenlogik und Prädikatenlogik auf praktische Problemstellungen anwenden, Grundlagen der formalen Sprachen verdeutlichen und Grammatiken erstellen, Automaten für praktische Aufgabenstellungen entwerfen, Problemstellungen mittels Anwendung der Graphentheorie lösen, Grundzüge des Compilerbaus klarmachen, Konzepte von Programmiersprachen darlegen, die Grundlagen der mehrwertigen Logik erläutern sowie bei grundlegenden numerischen Problemstellungen Lösungsverfahren angeben.
Im Bereich Algorithmen und Datenstrukturen können die Absolventinnen und Absolventen Algorithmen selber entwerfen, Algorithmen metasprachlich beschreiben und in Programmen umsetzen, dynamische Datenstrukturen charakterisieren und anwenden, rekursive Algorithmen auf rekursive Datenstrukturen formulieren und implementieren. Sie können Algorithmen nach Kriterien der Komplexität und Effizienz auswählen.
Im Bereich Softwarearchitektur und Softwareentwurf können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Softwarearchitekturen beschreiben und für konkrete, in der Praxis auftretende, Problemstellungen entsprechende Architekturen erstellen. Sie können Zusammenhänge von Problemstellungen erfassen und dafür einen umfassenden Entwurf der Struktur der Software erstellen sowie Systeme unter Berücksichtigung ihrer Dynamik analysieren und dafür einen umfassenden Entwurf des Verhaltens der Software erstellen.
Im Bereich Benutzeroberflächen und graphisches Design können die Absolventinnen und Absolventen Programme für Anwendungen mit grafischen Userinterfaces erstellen. Sie können komplexe Benutzerschnittstellen unter dem Aspekt der Usability entwerfen und implementieren sowie entsprechende Hilfesysteme zur Verfügung stellen.
Im Bereich Programmiertechniken und Softwaretechnologie können die Absolventinnen und Absolventen komplexe, objektorientierte Programme unter Einbindung verschiedener fertiger Softwarekomponenten erstellen sowie komplexe, plattformübergreifende Softwaresysteme für den Produktivbetrieb erstellen. Sie können die unterschiedlichen Methoden der Datenspeicherung darstellen und externe Datenzugriffe realisieren. Sie können parallele Programmierung anwenden sowie Kommunikation zwischen heterogenen Systemen realisieren.
Im Bereich Entwicklungssysteme und Testverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Entwicklungstechniken für unterschiedliche Plattformen anwenden und Entwicklungstechniken für zuverlässige Systeme nutzen. Sie können fortgeschrittene Testverfahren, wie Integrationstest, Systemtest und Performance-Test, einsetzen und eine entsprechende Softwarequalität sicherstellen.
Datenbanken und Informationssysteme:
Im Bereich Endbenutzerwerkzeuge und Standardsoftware können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Endbenutzerwerkzeuge und Standardsoftwareprodukte, wie Textverarbeitungssysteme, Tabellenkalkulationssysteme, Präsentationsprogramme, Bildbearbeitungsprogramme, Desktop-Datenbanken, Systeme zur Bearbeitung von Multimedia-Objekten und Content Management Systeme, zur Softwareentwicklung einsetzen.
Im Bereich Daten- und Informationsmodellierung können die Absolventinnen und Absolventen konzeptuelle Datenmodelle für komplexe Informationsstrukturen entwickeln und diese in Datenmodelle entsprechend transformieren.
Im Bereich Relationales Datenmodell können die Absolventinnen und Absolventen Definitionen, Anfragen und Manipulationen in Relationalen Datenbanken vornehmen sowie relationale Datenbanken unter Verwendung prozeduraler Erweiterung implementieren sowie relationale Datenbanken unter Beachtung der Normalisierung analysieren und entwerfen.
Im Bereich Datensicherheit und Datenschutz können die Absolventinnen und Absolventen Datenbankanwendungen so entwickeln, dass Datenkonsistenz und Datensicherheit optimal gewährleistet sind sowie bei der Entwicklung von Datenbankanwendungen Probleme des Mehrbenutzerbetriebs erkennen und Lösungsstrategien einsetzen sowie bei der Realisierung von Informationssystemen passende Vorkehrungen zur Einhaltung des Datenschutzes treffen.
Im Bereich Datenbanksystemarchitektur und Betrieb von Informationssystemen können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Elemente der internen Architektur konkreter Datenbankprodukte erläutern und damit optimale Konfigurationen verwirklichen sowie die Strukturen der physischen Datenorganisation für entsprechende Optimierungen beim Datenzugriff einsetzen. Sie können individuelle Installationen von Informationssystemen vornehmen und fortgeschrittene Betriebsformen realisieren sowie kritische Performancesituationen in Informationssystemen beurteilen und Maßnahmen zur Leistungsoptimierung setzen.
Im Bereich Datenmodelle und Betriebliche Informationssysteme können die Absolventinnen und Absolventen aktuelle Datenmodelle und Datenbanktechnologien darlegen, diese auch entsprechend anwenden sowie die Prinzipien von Analytischen Systemen und Betrieblichen Informationssystemen beschreiben und solche Systeme für konkrete Aufgabenstellungen auch einsetzen.
Netzwerksysteme und verteilte Systeme:
Im Bereich Netzwerktechnologie und Netzwerkdienste können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Netzwerke entsprechend den Anforderungen konfigurieren und hinsichtlich der verwendeten Technologien und Komponenten bewerten. Sie können die Funktionalität von Netzwerkdiensten evaluieren und nach anwendungsspezifischen Kriterien implementieren.
Im Bereich Netzwerkplanung und Netzwerkmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen an Netzwerke definieren, die Implementierung planen sowie Vorschläge zur Verbesserung der Verfügbarkeit und Performance umsetzen und testen. Sie können, unter Einsatz von Verwaltungs- und Managementsystemen, komplexe Netzwerke und Systeme analysieren und realisieren, auf ihre Eignung für spezifische Anwendungsfälle bewerten und Fehler strukturiert suchen.
Im Bereich Architektur und Entwicklung verteilter Systeme können die Absolventinnen und Absolventen die Architektur verteilter Systeme erklären sowie die Aufgaben und die Funktionsweisen der verschiedenen Komponenten von verteilten Systemen beschreiben. Sie können komplexe verteilte Systeme, auch mobile und serverbasierte, entwerfen, auf aktuellen Entwicklungsplattformen implementieren, in Betrieb nehmen und strukturiert testen.
Im Bereich Netzwerk- und Systemsicherheit können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Aspekte und Bedrohungen der Netzwerksicherheit beschreiben sowie umfassende Maßnahmen zur Absicherung von Netzwerken und Systemen organisatorisch und technisch umsetzen.
Betriebswirtschaft und Management:
Im Bereich Externe Unternehmensrechnung können die Absolventinnen und Absolventen rechtliche Grundlagen des Rechnungswesens und der doppelten Buchhaltung darlegen, laufende Buchungen erfassen und deren Erfolgswirksamkeit bestimmen. Sie können Bestands-, Kapital- und Vermögenskonten richtig bewerten und Erfolgskonten richtig stellen sowie die Auswirkung auf den Erfolg eines Unternehmens klarmachen sowie Zusammenhänge zwischen einzelnen Themen des Jahresabschlusses herstellen. Sie können einfache Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchführen und interpretieren, außerdem aus gegebenen Daten die gesetzlichen Lohn- und Gehaltsabgaben sowie die Jahrespersonalkosten ermitteln. Sie können einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen durchführen, den Jahresabschluss von Unternehmen vornehmen und bewerten sowie erforderliche Vorarbeiten durchführen. Sie können einfache Kennzahlen des Rechnungswesens ermitteln, interpretieren und sinnvolle Maßnahmen entwickeln.
Im Bereich Interne Unternehmensrechnung können die Absolventinnen und Absolventen die Kostenrechnung im betrieblichen Umfeld einordnen, die Abgrenzung zum externen Rechnungswesen erläutern und Beispiele aus der Vollkostenrechnung lösen und interpretieren. Sie können auf Basis der Vollkostenrechnung Aufgaben zur Teilkostenrechnung lösen und interpretieren. Sie können unterschiedliche Möglichkeiten der Finanzierung beschreiben, Investitionen planen und deren Ergebnisse interpretieren.
Im Bereich Betriebliche Funktionen können die Absolventinnen und Absolventen Aufgaben betrieblicher Funktionsbereiche – auch in ausgewählten Branchen – analysieren, bewerten und erforderliche Maßnahmen entwickeln sowie Querverbindungen zu anderen Funktionsbereichen herstellen.
Im Bereich Unternehmen-Rechtsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen Kaufverträge von der Anbahnung bis zur Erfüllung abwickeln, rechtliche Möglichkeiten bei nicht vertragskonformer Erfüllung von Kaufverträgen darstellen, analysieren und sinnvolle Handlungen daraus ableiten. Sie können wesentliche Merkmale der Rechtsformen von Unternehmen angeben sowie deren Vor- und Nachteile analysieren. Sie können die für die Erfüllung der Aufgaben in den betrieblichen Funktionsbereichen erforderlichen Vollmachten im Unternehmen beurteilen sowie Informationen aus dem Firmenbuch nutzen. Sie können Grundbegriffe des Steuerrechts in den Bereichen Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer und Körperschaftsteuer erklären.
Im Bereich Organisation können die Absolventinnen und Absolventen die unterschiedlichen Organisationsmodelle als Grundlagen des betrieblichen Aufbaus und der betrieblichen Prozesse analysieren und entwickeln. Sie können in Organisationen Strukturen und Prozesse unter Beachtung sozialer Einflüsse reorganisieren.
Im Bereich Management können die Absolventinnen und Absolventen die für den beruflichen Start erforderlichen Maßnahmen setzen und Methoden des Personalmanagements einsetzen sowie Kernbereiche in ihrem sozialen Umfeld gestalten. Sie können Methoden des Managements einsetzen und Mitarbeiter in ihrem eigenen Bereich führen. Sie können die wesentlichen Schritte bei der Unternehmensgründung und Unternehmensauflösung deutlich machen sowie diese beispielhaft anwenden. Sie können unternehmerische Strategien in ihrem Handlungsbereich entwickeln.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Grundzüge des österreichischen Rechts charakterisieren und einen Überblick über das Zivilrecht geben. Sie können die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes angeben, ein Gewerbe anmelden und die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechtes wiedergeben.
Systemplanung und Projektentwicklung:
In den Bereichen Projektmanagement und Entwicklung von Softwaresystemen können die Absolventinnen und Absolventen die theoretischen Grundlagen, Prozesse, Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements erklären und diese für die Entwicklung von Projektplanungen theoriebasiert anwenden. Sie können selbständig komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung initiieren, planen, kalkulieren und diese vertraglich, personell und organisatorisch gestalten. Sie können dabei – unter Einsatz aktueller Vorgehensmodelle, Methoden und Werkzeuge des Software-Engineerings – Anforderungen erheben und beschreiben, diese erfolgreich umsetzen und qualitätsgesichert in den Betrieb überleiten, ihr Projekt abschließen, evaluieren und dokumentieren.
Im Bereich Modellierung betrieblicher Informationssysteme können die Absolventinnen und Absolventen betriebliche Prozesse mittels geeigneter Methoden darstellen sowie deren Unterstützung und Optimierung durch den geeigneten Einsatz von IKT ableiten. Sie können Methoden zur Modellierung betrieblicher Informationssysteme sowie zur Planung und Beschreibung von IT- Architekturen anwenden.
Im Bereich Betrieb von IKT-Systemen können die Absolventinnen und Absolventen für eine gegebene Situation und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, ausgehend von Referenzmodellen, eine geeignete IT-Organisation und geeignete IT-Service und -Managementprozesse sowohl ableiten als auch bewerten.
Im Bereich Systemkonzeption und Beschaffungsprozesse können die Absolventinnen und Absolventen IKT-Systemkonzepte unter Berücksichtigung aktueller Technologien entwickeln und nach den Gesichtspunkten Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltgerechtheit evaluieren. Sie können die Beschaffung und Einführung von IKT-Systemen im privatwirtschaftlichen wie auch im öffentlichen Bereich sowohl planen, vorbereiten und dokumentieren als auch argumentieren.
Im Bereich Sicherheit, IT-Recht und Gesellschaft können die Absolventinnen und Absolventen den Sicherheitsbedarf in IKT- Systemen sowohl bestimmen als auch unter Berücksichtigung anerkannter Standards, gesetzlicher Vorgaben und technologischer Möglichkeiten geeignete Konzepte für die Datensicherheit und den Datenschutz entwickeln. Sie können aus den vielfältigen gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Informationstechnologie und des Informationseinsatzes geeignete Schritte für konkrete Situationen sowohl ableiten als auch argumentieren. Sie können die personal- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des IKT-Einsatzes reflektieren.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“ und „Naturwissenschaften“.
Siehe Anlage 1.
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– mathematische Sachverhalte durch Aussagen präzise formulieren und die Booleschen Verknüpfungen anwenden;
– Dezimalzahlen in Dualzahlen (und umgekehrt) konvertieren sowie mit Dualzahlen rechnen;
– durch Modellbildung die notwendigen Ungleichungen einer linearen Optimierungsaufgabe aufstellen und die Zielfunktion minimieren respektive maximieren.
Lehrstoff:
Grundlagen der Mathematik:
Aussagen, Verknüpfungen von Aussagen, Wahrheitstabellen.
Reelle Zahlen:
Zahlensysteme, Konversion von Zahlen unterschiedlicher Zahlensysteme.
Boolesche Algebra:
Schaltfunktionen und Boolesche Ausdrücke.
Lineare Optimierung:
Ungleichungssysteme.
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– Polynomfunktionen, Exponentialfunktionen, Logarithmusfunktionen und trigonometrische Funktionen auf Aufgabenstellungen des Fachgebietes anwenden;
– logarithmische Skalierungen interpretieren und anwenden.
Lehrstoff:
Funktionen:
Aufgabenstellungen des Fachgebiets, logarithmische Skalierung.
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– Begriffe der Differential- und Integralrechnung benennen und facheinschlägige Anwendungen berechnen und interpretieren;
– Anfangswertprobleme mit linearen Differentialgleichungen erster Ordnung mit konstanten Koeffizienten lösen;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen;
– Funktionen in Taylorreihen entwickeln und damit näherungsweise Funktionswerte berechnen.
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen;
– zu vorgegebenen Stützstellen und Stützwerten Interpolationspolynome n-ten Grades berechnen.
Bereich Fehlerrechnung
– grundlegende Problemstellungen der Computernumerik darlegen und mathematische Lösungsmöglichkeiten einsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Analysis
Differential- und Integralrechnung:
Fachbezogene Anwendungen der Differential- und Integralrechnung.
Lineare Differentialgleichungen:
Trennung der Variablen, lineare Differentialgleichungen erster Ordnung mit konstanten Koeffizienten, elementare Lösungsmethoden.
Funktionen mehrerer Variablen:
Partielle Ableitungen, totales Differential, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler.
Funktionenreihen:
Taylorpolynome, Taylorreihen, Konvergenzradius.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Funktionen mehrerer Variablen; Darstellung von Funktionen von zwei Variablen.
Interpolation:
Interpolationspolynome.
Bereich Fehlerrechnung
Computernumerik:
Numerische Verfahren, Fehlerabschätzung bei computerinterner Zahlendarstellung, Vorgangsweisen zur Fehlerminimierung.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Algebra und Geometrie
– die Begriffe „Gruppe“ und „Körper“ interpretieren und mit Restklassen rechnen;
– die algebraischen und zahlentheoretischen Grundlagen der Codierung und Chiffrierung zur Lösung von fachrelevanten Beispielen der symmetrischen und asymmetrischen Verschlüsselungsmethoden anwenden.
Bereich Matrizen
– Matrizen als Operatoren von Abbildungen im zwei- und dreidimensionalen Raum interpretieren, mit diesen anwendungsbezogen modellieren und operieren.
Bereich Stochastik
– die Anzahl möglicher Anordnungen von unterscheidbaren und nicht unterscheidbaren Objekten mit und ohne Berücksichtigung der Reihenfolge bestimmen.
Lehrstoff:
Bereich Algebra und Geometrie
Rechnen in algebraischen Strukturen:
Menge, Gruppe, Ring, Körper, Restklassen.
Codierung und Chiffrierung:
Algebraische und zahlentheoretische Grundlagen der Codierung und Chiffrierung, symmetrische und asymmetrische Verschlüsselung.
Bereich Matrizen
Inverse Matrix, Matrizen als Operatoren von Abbildungen, homogene Koordinaten, Anwendungen aus der Fachtheorie.
Bereich Stochastik
Kombinatorik:
Permutationen, Kombinationen, Variationen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– die Entscheidungsalternativen und das Prinzip des Alternativtests wiedergeben, signifikante und nicht signifikante Testergebnisse interpretieren und eine signifikante Abweichung eines Mittelwertes von einem vorgegebenen Wert feststellen.
Bereich Analysis sowie Algebra und Geometrie
– die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.
Lehrstoff:
Beurteilende Statistik:
Verteilung des Stichprobenmittels, zentraler Grenzwertsatz, Intervallschätzung, Prinzip des Alternativtests, Einstichproben t-Test.
Bereich Analysis sowie Algebra und Geometrie
Relevante mathematische Methoden:
Fachbezogene Anwendungen.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.
Lehrstoff:
Relevante mathematische Methoden:
Fachbezogene Anwendungen.
B. Fachtheorie und Fachpraxis
TECHNISCHE INFORMATIK
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Aufbau und Funktionsweise von Rechnern erklären, Komponenten für bestimmte Funktionen auswählen und die Eignung von Computersystemen für gegebene Anforderungen beurteilen;
– Computersysteme assemblieren und erweitern, Betriebssysteme und Anwendungssoftware installieren und konfigurieren, fehlerhafte Komponenten identifizieren und ersetzen sowie einfache Netzwerkstrukturen erstellen;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff:
Hardwarearchitekturen, computerinterne Informationsdarstellung, Hardwarekomponenten, Schnittstellen, Peripherie, mobile Geräte, aktuelle Entwicklungen.
Praktikumsbetrieb und Praktikumsordnung, Sicherheitsunterweisung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, technische Dokumentation, elektrotechnische Grundlagen, Konfiguration und Installation von informationstechnischen Systemen und Anlagen, Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, Assemblierung von Computerkomponenten, Standardinstallation von Betriebssystemen und Anwendungssoftware, Vernetzung, Fehlersuche und Reparatur; Recycling.
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Aufbau von Webseiten erläutern und die Sprachelemente zu deren Gestaltung anwenden;
– Webseiten unter Einsatz von Skriptsprachen realisieren, dynamische Elemente in Webseiten einbinden und Gestaltungsvorlagen für Webseiten erstellen.
Lehrstoff:
Kommunikation zwischen Browser und Server, Komponenten von Webseiten, Auszeichnungssprachen, Formatierungstechniken.
Elemente von Skriptsprachen, dynamische Elemente, Gestaltungsvorlagen.
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Webseiten auf Basis konkreter Vorgaben unter Verwendung von Skriptsprachen erstellen;
– Webapplikationen nach vorgegebenen Spezifikationen unter Einbindung von Datenbanken entwickeln.
Lehrstoff:
Aktuelle Webtechniken, Skriptsprachen.
Struktur von Webapplikationen, Datenanbindung.
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die wesentlichen Komponenten von Betriebssystemen angeben sowie deren Aufgaben, Funktionsweisen und Zusammenwirken erklären;
– Betriebssystemumgebungen einrichten und an der Verwaltungsschnittstelle Administrationstätigkeiten durchführen.
Lehrstoff:
Architektur und Arten von Betriebssystemen, Prozessverwaltung und -synchronisation, Speicherverwaltung, Geräteverwaltung, Dateiverwaltung, Benutzerverwaltung, Virtualisierung.
Installation und Konfiguration von Betriebssystemen, Verwaltungsschnittstelle, Administration.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– potenzielle Sicherheitsrisiken in Betriebssystemen beurteilen und Maßnahmen zu deren Vermeidung treffen;
– die Performance konkreter Konfigurationen optimieren und die Effizienz verschiedener Betriebssysteme für konkrete Anwendungsbereiche beurteilen;
– Kommandosprachen anwenden und Skripte für die Automatisierung von Systemabläufen unter Verwendung von Systemfunktionen entwickeln.
Lehrstoff:
Typische Sicherheitsrisiken, Schutzmaßnahmen, Bewertung unterschiedlicher Sicherheitskonzepte.
Monitoring, Tuning, Optimierung, Effizienzmerkmale unterschiedlicher Betriebssysteme.
Kommandosprachen, Skriptsprachen in Betriebssystemen, Shell Programmierung, System Calls.
PROGRAMMIEREN UND SOFTWARE ENGINEERING
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Problemstellungen metasprachlich beschreiben;
– Basisalgorithmen in Programmen umsetzen;
– einfache Programme entwickeln.
Lehrstoff:
Pseudocode, Struktogramme.
Begriff des Algorithmus, Basisalgorithmen, Suchen, Sortieren.
Syntax, Anweisungen, Operatoren, Ausdrücke, skalare und zusammengesetzte Datentypen, Kontrollstrukturen, Prozeduren und Funktionen, Zugriffe auf Textdateien, Tests und Fehlersuche, einfache integrierte Entwicklungsumgebungen.
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die formalen Grundlagen der Aussagenlogik erklären und diese auf adäquate Problemstellungen anwenden;
– einfache rekursive Algorithmen formulieren und diese in Programmen umsetzen;
– die grundlegenden dynamischen Datenstrukturen darlegen und diese in Programmen umsetzen;
– einfache, klassenbasierte Programme in objektorientierten Programmiersprachen umsetzen.
Lehrstoff:
Syntax und Semantik der Aussagenlogik, aussagenlogische Formeln, Wahrheitstabellen, Normalformen, Äquivalenzumformungen.
Umsetzung von Problemstellungen in rekursive Algorithmen, Endrekursion, Umwandlung in iterative Lösungen.
Einfach- und doppeltverkettete Listen, Stack, Queue.
Grundzüge der Objektorientierung, Verwendung einfacher Container-Datentypen, rekursive Funktionen, reguläre Ausdrücke, einfache Fehlerbehandlung, Verarbeitung von Kommandozeilenparameter.
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundzüge der Prädikatenlogik erläutern und geeignete Sachverhalte in prädikatenlogischer Form darstellen;
– rekursive Algorithmen auf rekursiven Datenstrukturen formulieren und implementieren;
– einfache, objektorientierte Entwürfe erstellen und diese in geeigneten Programmiersprachen umsetzen;
– die unterschiedlichen Methoden der Datenspeicherung darstellen und externe Datenzugriffe realisieren.
Lehrstoff:
Syntax und Grundlagen der Semantik der Prädikatenlogik, prädikatenlogische Formeln, Äquivalenzen und Schlüsse.
Bäume, binäre Suchbäume, balancierte Bäume.
Objektdiagramme, einfache Klassendiagramme, Klassen, Schnittstellen und Vererbung, Fehlerbehandlung mit Exceptions, Verwendung von Klassenbibliotheken, einfache Benutzerschnittstellen.
Text- und Binärdateien, Zugriffsmöglichkeiten.
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundlagen der formalen Sprachen verdeutlichen und Grammatiken für gegebene Sprachen erstellen;
– die Grundlagen der Automaten klarlegen sowie Automaten für gegebene Aufgabenstellungen entwerfen und implementieren;
– fortgeschrittene, objektorientierte Programmiertechniken aufzeigen und diese in entsprechenden Programmiersprachen umsetzen;
– Programme für Anwendungen mit grafischen Userinterfaces erstellen.
Lehrstoff:
Begriffe und Einteilung der formalen Sprachen, Grammatik, Darstellungsformen.
Definition und Einteilung der Automaten, Zusammenhang zu formalen Sprachen, Konstruktion geeigneter Automaten, Implementierungstechniken.
Polymorphie, generische Datentypen und Programmiertechniken, Serialisierung von Objekten, Versionsverwaltung, Teststrategien, Unit-Tests.
Elemente von graphischen Benutzeroberflächen, Design, Layout, Usability, Eventhandling.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundlagen der Graphentheorie veranschaulichen sowie Problemstellungen mittels Graphen lösen und implementieren;
– die Grundzüge des Compilerbaus klarmachen und einfache Parser implementieren;
– komplexe, objektorientierte Programme unter Einbindung verschiedener fertiger Softwarekomponenten erstellen;
– grundlegende nebenläufige Programmiertechniken anwenden.
Lehrstoff:
Definition, Arten und Eigenschaften von Graphen, Speicherungsformen, Algorithmen für verschiedene Anwendungen.
Struktur eines Compilers, Syntaktische Analyse, Implementierung von Parser, Hashing.
Graphische Benutzerschnittstellen mit Validierung der Benutzereingaben und Fehlerbehandlung, Zugriffe auf Datenbanken.
Threads, Lebenszyklus, Race Conditions.
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Konzepte von Programmiersprachen darlegen;
– die Grundlagen der mehrwertigen Logik erläutern;
– Zusammenhänge von Problemstellungen erfassen und dafür einen umfassenden Entwurf der Struktur der Software erstellen;
– Software für unterschiedliche Plattformen erstellen.
Lehrstoff:
Einteilung und Eigenschaften von Programmiersprachen, Typsysteme, Programmierparadigmen.
Grundlagen und Motivation der mehrwertigen Logiken, dreiwertige Logiken, Fuzzy-Sets.
Entwurfsrichtlinien, Strukturdiagramme, Patterns.
Entwicklungstechniken für unterschiedliche Plattformen, Thread-Synchronisation, Zugriff auf semi-strukturierte Daten, Build-Management, Dokumentationsgenerierung.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Algorithmen nach Kriterien der Komplexität und Effizienz auswählen;
– grundlegende numerische Problemstellungen charakterisieren und Lösungsverfahren angeben;
– Systeme unter Berücksichtigung ihrer Dynamik analysieren und dafür einen umfassenden Entwurf des Verhaltens der Software erstellen;
– Software für den Produktivbetrieb erstellen;
– fortgeschrittene Programmiertechniken anwenden.
Lehrstoff:
Komplexität von Algorithmen, Optimierung.
Grundzüge der Numerik, Fehleranalyse, Anwendungen.
Verhaltensdiagramme, Patterns.
Entwicklungstechniken für zuverlässige Systeme, Bug- und Issuetracking, Hilfesysteme, Integrationstests.
Parallele Programmierung, Reflection, objektorientierter Zugriff auf Massendaten.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– verschiedene Softwarearchitekturen beschreiben und für konkrete, in der Praxis auftretende, Problemstellungen entsprechende Architekturen erstellen;
– plattformübergreifende Softwaresysteme erstellen.
Lehrstoff:
Softwarearchitekturen, Architekturmuster.
Einsatz aktueller Programmiertechniken, Kommunikation zwischen heterogenen Systemen, Internationalisierung, Optimierung, Systemtests, Deployment.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– komplexe Benutzerschnittstellen unter dem Aspekt der Usability entwerfen und implementieren;
– komplexe, plattformübergreifende Softwaresysteme für den Produktivbetrieb erstellen.
Lehrstoff:
Visuelle Gestaltung und Dialoggestaltung, Softwareergonomie.
Anwendung aktueller Softwaretechnologien, Erstellung von Frameworks, Softwarequalität, Performance-Tests.
DATENBANKEN UND INFORMATIONSSYSTEME
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Dokumente mit Textverarbeitungssystemen erstellen, formatieren und bearbeiten;
– Tabellen mit Tabellenkalkulationssystemen erstellen, Berechnungen durchführen und für eine professionelle Darstellung aufbereiten;
– Präsentationen mit Präsentationsprogrammen erstellen und Verknüpfungen zu verschiedenen Datenformaten herstellen.
Lehrstoff:
Textdokumente, Formatierungsfunktionen, Layoutfunktionen, praxisübliche Dokumente.
Tabellenblätter, Formatierungen, Formeln und Funktionen, Diagramme.
Präsentationsfolien, Texte, Bilder, Graphiken, Animationen, Einbinden von Audio- und Videodaten.
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Einsatzmöglichkeiten von Bildbearbeitungsprogrammen erläutern und die angebotenen Bearbeitungsfunktionen sinnvoll einsetzen;
– die Struktur von Desktop-Datenbanken erklären und für die Lösung entsprechender Problemstellungen geeignete Datenbanken entwickeln.
Lehrstoff:
Bilddatenformate, Techniken der Bildbearbeitung, Bearbeitungsfunktionen.
Tabellen, Verknüpfungen, Abfragen, Formulare, Berichte.
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die wichtigsten Multimedia-Objekte charakterisieren und sie gemäß ihrer Einsatzmöglichkeiten erstellen, bearbeiten und verwenden;
– den Aufbau und die wesentlichen Funktionen von Content-Management-Systemen beschreiben sowie Applikationen unter Verwendung solcher Systeme entwickeln.
Lehrstoff:
Arten von Multimedia-Objekten, Formate, Erstellung und Bearbeitung, Verwendungsmöglichkeiten.
Komponenten, Aufbau und Funktionen, Verwaltung und Darstellung von Inhalten, Berechtigungen.
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– grundlegende Datei- und Datenbankkonzepte darstellen wie auch prinzipielle Eigenschaften von Datenbanksystemen erklären;
– Datenbanksysteme einrichten und betreiben;
– Definitionen, Anfragen und Manipulationen in relationalen Datenbanken vornehmen.
Lehrstoff:
Eigenschaften von Dateien und Datenbanksystemen, Drei-Ebenen-Architektur, Datenunabhängigkeit.
Installation, Konfiguration, Datenbankadministration.
Datendefinitionssprache, Constraints, Datenmanipulations- und -anfragesprache, Datensichten.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundlagen des Datenbankentwurfs darlegen und diese an einfachen Beispielen anwenden;
– Datenbank-Metadaten bei der Entwicklung von Informationssystemen fachgerecht verarbeiten;
– relationale Datenbanken unter Verwendung prozeduraler Erweiterung implementieren;
– Datenmodelle mit semistrukturierten Daten bei konkreten Aufgabenstellungen anwenden.
Lehrstoff:
Entwurfsmethodik, Objekte, Attribute, Beziehungen, Implementierungsmöglichkeiten, Redundanz.
Data-Dictionary, Systemtabellen, Information Schema Views.
Stored Routines, Triggers, Datenintegrität.
Aufbau semistrukturierter Dokumente, Grammatik, Bearbeitung und Verarbeitung semistrukturierter Daten.
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Datenbankanwendungen unter Verwendung geeigneter Datenbanktechnologien realisieren;
– konzeptuelle Datenmodelle für komplexe Informationsstrukturen entwickeln und diese in Datenmodelle entsprechend transformieren;
– relationale Datenbanken unter Beachtung der Normalisierung analysieren und entwerfen.
Lehrstoff:
Anwendungssysteme, Entwicklungsumgebungen, Softwareverteilung.
Struktur und Semantik konzeptueller Modelle, Darstellungsarten, Business Rules, Transformationsregeln für die Ableitung in Datenmodelle.
Relationale Entwurfstheorie, funktionale Abhängigkeit, Normalformen.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Datenbankanwendungen so entwickeln, dass Datenkonsistenz und Datensicherheit optimal gewährleistet sind;
– bei der Entwicklung von Datenbankanwendungen Probleme des Mehrbenutzerbetriebs erkennen und Lösungsstrategien einsetzen;
– bei der Realisierung von Informationssystemen passende Vorkehrungen zur Einhaltung des Datenschutzes treffen.
Lehrstoff:
Transaktionsverwaltung, Fehlerbehandlung, Recovery, Datensicherung, Verfügbarkeit.
Fehler bei unkontrolliertem Mehrbenutzerbetrieb, Serialisierbarkeit, Concurrency-Control-Techniken.
Modelle für die Zugriffskontrolle, Ressourcen, Benutzer, Rechte, Rollen, Authentifizierung und Protokollierung, Kryptologie.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Strukturen der physischen Datenorganisation erklären und diese für entsprechende Optimierungen beim Datenzugriff einsetzen;
– die wesentlichen Elemente der internen Architektur konkreter Datenbankprodukte erläutern und damit optimale Konfigurationen verwirklichen;
– aktuelle Datenmodelle und Datenbanktechnologien darlegen sowie diese auch entsprechend anwenden.
Lehrstoff:
Speichermedien, Organisations- und Zugriffsformen, Indizes, Hashing, Clustering, Anfragebearbeitung und -optimierung.
Interner Aufbau von Datenbank-Management-Systemen, Prozessmanagement, Speichermanagement.
Aktuelle Datenmodelle samt Strukturen und Operationen, Datenbanktechnologie in aktuellen Datenmodellen.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– individuelle Installationen von Informationssystemen vornehmen und fortgeschrittene Betriebsformen realisieren;
– kritische Performancesituationen in Informationssystemen beurteilen und Maßnahmen zur Leistungsoptimierung setzen;
– die Prinzipien von analytischen Systemen und betrieblichen Informationssystemen beschreiben und solche Systeme für konkrete Aufgabenstellungen auch einsetzen.
Lehrstoff:
Administration, Managementtools, Dienstprogramme.
Leistungsbewertung, Performanceoptimierung, Tuning.
Data Warehouse, Online Analytical Processing Systeme, Datamining, Business Intelligence, Management Information Systeme, Decision Support Systeme, Anwendungsspezifische Informationssysteme.
NETZWERKSYSTEME UND VERTEILTE SYSTEME
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die grundlegenden Netzwerktechnologien erklären sowie Netzwerke hinsichtlich der verwendeten Technologien und Komponenten bewerten;
– in einfachen Netzwerken entsprechend den Anforderungen geeignete Möglichkeiten der Adressierung erklären und einsetzen.
Lehrstoff:
Übertragungsmedien, Topologien, Netzwerkkomponenten, Protokolle.
Adressierungsmodelle in Netzwerken.
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Netzwerke entsprechend den Anforderungen konfigurieren;
– die prinzipiellen Aufgaben und Funktionsweisen von Netzwerkdiensten erläutern.
Lehrstoff:
Switching, Routing.
Funktionen von Netzwerkdiensten.
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– komplexe Netzwerke entsprechend den Anforderungen konfigurieren und hinsichtlich der verwendeten Technologien und Komponenten bewerten;
– die Funktionalität von Netzwerkdiensten evaluieren und nach anwendungsspezifischen Kriterien implementieren.
Lehrstoff:
Auswahl, Konfiguration und Betrieb von aktiven Netzwerkkomponenten, Übertragungsprotokolle.
Adressierungsdienste, Verzeichnisdienste, Authentifizierungsdienste, weitere Netzwerkdienste.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
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