Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
– Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte analysieren und bewerten.
Bereich ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
Bereich Werkzeuge und Maschinen
– Werkzeug- und Maschineneinsatz prozessbezogen beurteilen und gewerbliche Fertigungskonzepte erstellen.
Lehrstoff:
Bereich Materialtechnologie:
Physikalische und chemische Eigenschaften (projektbezogen).
Bereich ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Ökobilanz.
Bereich Werkzeuge und Maschinen:
Gewerbliche Anlagen.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte analysieren und bewerten.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
Bereich Normen und Regelwerke; Qualitätsprüfung und -entwicklung
– Qualitätssicherungssysteme anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Materialtechnologie:
Physikalische und chemische Eigenschaften (prozessbezogen).
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Ökologische Bewertung von projektbezogenem Materialeinsatz.
Bereich Normen und Regelwerke; Qualitätsprüfung und -entwicklung:
Projektbezogene Qualitätsprüfungen.
FERTIGUNG UND PRODUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– alle notwendigen Fertigungsunterlagen händisch erstellen.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen
– die Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Werkstättenordnung; händische Erfassung von Produktionsdaten.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Handwerkstätte:
Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung einfacher Übungsstücke.
Werkstätte für Oberflächenbehandlung:
Einfache Techniken der Oberflächenbehandlung.
Möbelbauwerkstätte:
Fertigung einfacher Werkstücke.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:
Maschinenwerkstätte:
Handhabung, Wartung und Instandhaltung von einfachen Maschinen und Geräten.
Zuschnittwerkstätte:
Bedienung von analogen Maschinen und Geräten.
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– Produktionsabläufe planen und verstehen die handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Planungsaspekte;
– Produktionsabläufe nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen
– die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– die grundlegenden Produktionsverfahren in der anlagenorientierten Teile- und Serienfertigung beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Händische und computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Möbelbauwerkstätte:
Fertigung von Einzelobjekten.
Werkstätte für Oberflächenbehandlung:
Spezielle Techniken der Oberflächenbehandlung.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:
Maschinenwerkstätte:
Bedienung, Wartung und Instandhaltung von stationären Maschinen (spanabhebend, zerspanend ua.; Formgebungsanlagen, Pressanlagen ua.).
Zuschnittwerkstätte:
Bedienung von numerisch gesteuerten Maschinen.
Furnier- und Beschichtungswerkstätte:
Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
CNC-Werkstätte:
Grundlagen der CNC-Technik.
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Fertigungstechnik und Produktionsinformatik zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen
– die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte planen und umsetzen.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– die Programmierung zur anlagenorientierten Fertigung produktionstechnisch umsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Werkstätte für Oberflächenbehandlung:
Anlagenunterstützte sowie werkstück- und materialspezifische Oberflächentechniken.
Möbelbauwerkstätte:
Fertigung von Objekten.
Bautischlerwerkstätte:
Innentüren.
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe:
Handhabung der grundlegenden materialspezifischen Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung von Einzelobjekten.
Werkstätte für Innenausbau:
Nichttragende Trennelemente.
Holzbauwerkstätte:
Grundlegende und komplexe Holzverbindungen im statischen Bereich; Einsatz von Verbindungsmitteln.
Elektrowerkstätte:
Sicherheitsregeln; Standardkomponenten und Leitungen; Grundschaltungen der Installations-, Gebäude- und Hausleittechnik; grundlegende Installationsbussysteme; grundlegende elektrische Anschlüsse, Antriebe und steuerungstechnische Schaltungen stationärer Maschinen; Aufbau, Inbetriebnahme und Überprüfung von alternativen Energiesystemen.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:
Maschinenwerkstätte:
Bedienung, Wartung und Instandhaltung von numerisch gesteuerten Maschinen und Anlagen.
Furnier- und Beschichtungswerkstätte:
Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende und nicht holzbasierende Werkstoffe. Holzbauwerkstätte:
Bedienung von Maschinen und Geräten zur Fertigung von Holzbauwerken mit mehrschnittigen Verbindungen.
Elektrowerkstätte:
Handhabung der grundlegenden Werkzeuge und Arbeitsbehelfe.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Zuschnittwerkstätte:
Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Fertigungstechnik und Produktionsinformatik zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungsunterlagen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen
– die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– die Programmierung zur anlagenorientierten Fertigung produktionstechnisch umsetzen und bewerten.
Bereich Praktische Baudurchführung
– Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen und Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden;
– Baudurchführungspläne entsprechend der Vorschriften und Normen der Fachrichtungen entwickeln.
Lehrstoff:
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Bautischlerwerkstätte:
Bautischlerarbeiten (zB Außentüren und Fenster).
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe:
Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen.
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte:
Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung.
Holzbauwerkstätte:
Fertigung von Holzbauwerken mit mehrschnittigen Verbindungen.
Werkstätte für Innenausbau:
Fußböden, Wand- und Deckenverkleidungen.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:
Sägewerk:
Bedienung von Maschinen und Geräten des Sägebetriebes; technische Anlagen in der Sägeindustrie.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
CNC-Werkstätte:
Einsatz branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich.
Sägewerk:
Einschnittsoptimierung von Rundholz; Ausbeuteoptimierung; Sortierung und Vermessung.
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte:
Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung.
Bereich Praktische Baudurchführung:
Möbelbauwerkstätte, Bautischlerwerkstätte, Werkstätte für Innenausbau, Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte, Holzbauwerkstätte:
Ablauf- und Organisationsplanung für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
und 10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzten sowie alternative Lösungen erarbeiten.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen, Verfahrensparameter festlegen und produktionstechnisch umsetzen und bewerten.
Lehrstoff:
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Zusammenführung, Interpretation und Bewertung von erfassten Datenstrukturen; Datentransfer zur kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Nutzung; projektbezogener Einsatz.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe:
Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen.
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte:
Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
CNC-Werkstätte:
Einsatz branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich.
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte:
Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien; Fertigungsüberleitung.
FERTIGUNGSTECHNIK UND PRODUKTIONSINFORMATIK
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Fertigung und Produktion zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– die Instrumente der computerunterstützten Planung von Produktionsabläufen und der computerunterstützten Erstellung von Fertigungs- sowie Kalkulationsunterlagen verstehen.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– anlagenspezifische Programmiersprachen und deren Befehlsstrukturen verstehen.
Lehrstoff:
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Computerunterstützte Erfassung, Verarbeitung und Verwertung von Daten zur Auftragsabwicklung mittels branchenspezifischer Soft- und Hardware.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung; branchenspezifische Software im 2D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Fertigung und Produktion zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– die Instrumente der computerunterstützten Planung von Produktionsabläufen und der computerunterstützten Erstellung von Fertigungs- sowie Kalkulationsunterlagen anwenden.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Branchenspezifische Software; Datentransfer.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung; branchenspezifische Software im 2D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Fertigung und Produktion zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– zur produktionstechnischen Umsetzung projektorientiert programmieren, eine Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen sowie Verfahrensparameter festlegen.
Lehrstoff:
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Branchenspezifische Software; Datentransfer; Vernetzung unterschiedlicher Datenstrukturen.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Programmieren unter Anwendung branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Fertigung und Produktion zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten und die gewonnenen Datenstrukturen zur innerbetrieblichen Datenmigration aufbereiten.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– die Auswahl serieller Fertigungsverfahren sowie deren Verfahrensparameter analysieren und Varianten erarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Projektbezogener Einsatz branchenspezifischer Software und Vernetzung unterschiedlicher Datenstrukturen.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Programmieren unter Anwendung branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.
BETRIEBSWIRTSCHAFT UND PROJEKTMANAGEMENT
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebswirtschaft
– den Ablauf einer Unternehmensgründung erfassen;
– die grundlegenden Zusammenhänge zwischen Beschaffung, Produktion und Absatz erfassen und Organisationsformen situationsbezogen zuordnen.
Bereich Management
– Managementzyklus von Zielsetzung, Planung, Umsetzung und Kontrolle erfassen.
Bereich Projektmanagement
– Managementmethoden anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Betriebswirtschaft:
Grundlagen der Unternehmensgründung; Überblick über die Unternehmensbereiche und Organisationsformen.
Bereich Management:
Grundlagen des Managements und der Steuerung von Problemlösungsprozessen.
Bereich Projektmanagement:
Projektmanagement bei der Unternehmensgründung und der Unternehmensorganisation.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebswirtschaft
– die Zusammenhänge zwischen Beschaffung, Produktion und Absatz verstehen und Methoden für Produktionsplanung anwenden;
– Methoden des betrieblichen Rechnungswesens erfassen.
Bereich Management
– den Managementzyklus verstehen.
Bereich Projektmanagement
– Managementmethoden anwenden, analysieren und bewerten.
Lehrstoff:
Bereich Betriebswirtschaft:
Produktionsplanung und Schnittstellen zur Beschaffung und dem Absatz; Grundlagen des Rechnungswesens.
Bereich Management:
Grundlagen des Managements und der Steuerung von Problemlösungsprozessen.
Bereich Projektmanagement:
Projektmanagement in Produktionsplanung und Rechnungswesen; Dokumentation von Projekten.
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Wirtschaft und Recht zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebswirtschaft
– die Zusammenhänge zwischen Beschaffung, Produktion und Absatz verstehen und Methoden im Supply-Chain-Management anwenden;
– Methoden des betrieblichen Rechnungswesens anwenden.
Bereich Management
– Managementtechniken verstehen.
Bereich Projektmanagement
– Projektmanagementmethoden anwenden, analysieren und bewerten.
Lehrstoff:
Bereich Betriebswirtschaft:
Supply-Chain-Management; Kostenrechnung in Gewerbe.
Bereich Management:
Methoden und Techniken des Managements; Dokumentationsmethoden von Managementprozessen (zB Organigramme, Flussdiagramme, Netzplan ua.).
Bereich Projektmanagement:
Projektmanagement in den Bereichen Wirtschaft und Recht sowie Fachtheorie und Fachpraxis; Dokumentation von Projekten.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Wirtschaft und Recht zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebswirtschaft
– Methoden des betrieblichen Rechnungswesens anwenden.
Bereich Management
– Managementtechniken anwenden, analysieren und bewerten.
Bereich Projektmanagement
– Managementmethoden projektbezogen anwenden sowie ihre Wirkung analysieren und bewerten;
– aus Analysen und Bewertungen Lösungen entwickeln;
– im Team arbeiten, Koordinationsaufgaben wahrnehmen und Projekte leiten.
Lehrstoff:
Bereich Betriebswirtschaft:
Kostenrechnung in der Industrie; Grundlagen der Budgetierung.
Bereich Management:
Qualitäts- und Umweltmanagement.
Bereich Projektmanagement:
Projektmanagement in den Bereichen Wirtschaft und Recht sowie Fachtheorie und Fachpraxis.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Wirtschaft und Recht zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebswirtschaft
– Methoden des betrieblichen Rechnungswesens anwenden;
– Methoden des Personalmanagements anwenden;
– Zusammenhänge zwischen Betriebswirtschaft, Gesellschaft und Ökologie verstehen.
Bereich Management
– Managementtechniken anwenden, analysieren und bewerten.
Bereich Projektmanagement
– Managementmethoden projektbezogen anwenden sowie ihre Wirkung analysieren und bewerten;
– im Team arbeiten, Koordinationsaufgaben wahrnehmen und Projekte leiten.
Lehrstoff:
Bereich Betriebswirtschaft:
Integrierte Systeme des Rechnungswesens; Personalmanagement; Nachhaltigkeit.
Bereich Management:
Integrierte Managementsysteme; Dokumentation ua. mit Standardsoftware; Funktionsweise von Teams; Konfliktlösungsstrategien.
Bereich Projektmanagement:
Projektmanagement in den Bereichen Wirtschaft und Recht sowie Fachtheorie und Fachpraxis.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Wirtschaft und Recht zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– Managementmethoden projektbezogen anwenden sowie ihre Wirkung analysieren und bewerten;
– im Team arbeiten, Koordinationsaufgaben wahrnehmen und Projekte leiten.
Lehrstoff:
Bereich Projektmanagement:
Koordination und Leitung von Projekten.
C. Verbindliche Übung
SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1.
Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte
B.1 Holztechnik
1.1 KONSTRUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauwerkskonstruktionen
– Bauweisen und Regeln für die Errichtung von Bauwerkskonstruktionen verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– einfache Konstruktionsaufgaben durchführen und die Konstruktionselemente aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend einsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Grundlagen und Nachhaltigkeit des Bauens; erdberührende Konstruktionselemente.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Übungen aus dem Bereich Bauwerkskonstruktionen.
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauwerkskonstruktionen
– Bauweisen und Konstruktionsregeln verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionsaufgaben durchführen und die Konstruktionselemente aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend einsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Bauelemente des Holzbaues.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Bauelemente des Holzbaues.
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– statische Zusammenhänge an Tragwerken erfassen und Einzelelemente berechnen.
Bereich Bauwerkskonstruktionen
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen anwenden und Konstruktionsvorschläge unter Berücksichtigung der statischen Notwendigkeiten sowie der Materialeigenschaften erarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Tragsysteme im Bauwesen – Holzbau (Träger, Stützen, Fachwerke).
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Bauweisen und Bauelemente von Baukonstruktionen (Dächer).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Konstruktionselemente aus dem Bereich Bauwerkskonstruktionen.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– statische Zusammenhänge erkennen und an Einzelelementen von Tragwerken statische Berechnungen durchführen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen unter Berücksichtigung statischer Bemessung anwenden und Konstruktionsvorschläge auf Grund bemessungsrelevanter Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Tragwerksysteme des Holzbaues und Ingenieurholzbaues; Schnittgrößen (Träger und Fachwerke).
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Bauelemente Gebäudehülle (Dachdeckungen).
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– bauphysikalische Zusammenhänge verstehen;
– Tragwerke berechnen und Einzelelemente bemessen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen anwenden und Konstruktionsvorschläge unter Berücksichtigung der statischen Notwendigkeiten sowie der Materialeigenschaften erarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Ökologische Bauweisen; bauphysikalische Berechnungen und Prüfverfahren; Holzbau und Ingenieurholzbau; Festigkeitsklassen.
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Elemente des Holzbaues und Ingenieurholzbaues.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– Konstruktionselemente aufgrund bauphysikalischer Anforderungen berechnen;
– komplexe Tragwerke berechnen und Einzelelemente bemessen.
Bereich konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen anwenden und Konstruktionsvorschläge unter Berücksichtigung der statischen Notwendigkeiten sowie der Materialeigenschaften erarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Holzbau und Ingenieurholzbau.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Aus den Bereichen Holzbau und Ingenieurholzbau.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen anwenden und Konstruktionsvorschläge unter Berücksichtigung der statischen Notwendigkeiten sowie der Materialeigenschaften erarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Projekte aus den Bereichen Holzbau und Ingenieurholzbau.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen anwenden und Konstruktionsvorschläge unter Berücksichtigung der statischen Notwendigkeiten sowie der Materialeigenschaften erarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Projekte aus den Bereichen Holzbau und Ingenieurholzbau.
Schularbeiten (über die Bereiche „Grundlagen der Konstruktion“ und „Bauwerkskonstruktionen"):
bis 10. Semester: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit pro Semester.
1.2 DARSTELLUNGSTECHNIKEN
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.3 GESTALTUNG
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.4 MATERIALIEN UND PROZESSE
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– Massivholz aufgrund seines anatomischen Aufbaues und der daraus resultierenden physikalischen Eigenschaften Funktionen zuordnen.
Lehrstoff:
Bereich Materialtechnologie:
Holzbiologie; Holzanatomie (Makro-, Mikro- und Nanostruktur).
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien sowie deren Eigenschaften beurteilen.
Lehrstoff:
Bereich Materialtechnologie:
Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Dichte, Feuchtigkeit, thermische Eigenschaften).
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien sowie deren Eigenschaften beurteilen.
Lehrstoff:
Bereich Materialtechnologie:
Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Vergütung); Materialschädigung (konstruktiver und chemischer Holzschutz).
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien sowie deren Eigenschaften beurteilen und analysieren.
Lehrstoff:
Bereich Materialtechnologie:
Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Sorption, Anisotropie, Zellulose, Hemizellulose).
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien sowie deren Eigenschaften beurteilen und analysieren.
Lehrstoff:
Bereich Materialtechnologie
Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Festigkeiten; Zellulose, Lignin, Extraktstoffe).
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien und Hilfsstoffe sowie deren Eigenschaften beurteilen und analysieren.
Lehrstoff:
Bereich Materialtechnologie:
Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (technische Trocknung, Pyrolyse).
Bereich ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Prozessbezogene Grenzwerte und Bemessungsverfahren.
Bereich Werkzeuge und Maschinen:
Gewerbliche Fertigungskonzepte; Grundlagen der Elektrotechnik, numerisch gesteuerter Maschinen.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien und Hilfsstoffe sowie deren Eigenschaften beurteilen und analysieren.
Lehrstoff:
Bereich Materialtechnologie:
Physikalische und chemische Eigenschaften von ligno-zellulosebasierender Materialien (Trocknung Pyrolyse, Verklebung); holzbasierende Halbfertig- und Fertigprodukte (Kleber, Holzschutzmittel).
Bereich Werkzeuge und Maschinen:
Werkzeuge und Maschinen (spanabhebende, zerspanende); Bearbeitungszentren.
V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte sowie deren Eigenschaften ihrem Einsatz entsprechend optimieren und durch Modifikationen Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte in einem ökologischen Zusammenhang bewerten und analysieren.
Bereich Werkzeuge und Maschinen
– Werkzeug- und Maschineneinsatz prozessbezogen anwenden und industrielle Fertigungskonzepte entwickeln.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung
– Methoden zur Qualitätsbestimmung und -sicherung anwenden und analysieren sowie Strategien zur Qualitätssteigerung entwickeln.
Lehrstoff:
Bereich Materialtechnologie:
Holzbasierende Halbfertig- und Fertigprodukte (Zellstoff, Papier, Kunststoffe).
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Energiekennzahlen, Ökokennzahlen.
Bereich Werkzeuge und Maschinen:
Industrielle Anlagen.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:
Qualitätsprüfungen, Qualitätssicherungssysteme.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte sowie deren Eigenschaften ihrem Einsatz entsprechend optimieren und durch Modifikationen Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten.
Bereich Werkzeuge und Maschinen
– Werkzeug- und Maschineneinsatz prozessbezogen anwenden und industrielle Fertigungskonzepte entwickeln.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung
– Methoden zur Qualitätsbestimmung und -sicherung anwenden und analysieren sowie Strategien zur Qualitätssteigerung entwickeln.
Lehrstoff:
Bereich Materialtechnologie:
Holzbasierende Halbfertig- und Fertigprodukte; Biochemie.
Bereich Werkzeuge und Maschinen:
Industrielle Anlagen.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:
Projektbezogene Qualitätsentwicklung.
1.5 FERTIGUNG UND PRODUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B unter Führung folgender Werkstätten:
Arbeitsvorbereitung
Bautischlerwerkstätte
CNC-Werkstätte
Elektrowerkstätte
Handwerkstätte
Holzbauwerkstätte
Maschinenwerkstätte
Möbelbauwerkstätte
Prototypen-, Mess- und Prüfwerkstätte
Sägewerk
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe
Zuschnittwerkstätte
1.6 FERTIGUNGSTECHNIK UND PRODUKTIONSINFORMATIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.7 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND PROJEKTMANAGEMENT
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
B.2 Raum- und Objektgestaltung
2.1 KONSTRUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des schwerpunktbezogenen Objektbaues verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen des schwerpunktbezogenen Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und Konstruktionsvorschläge des schwerpunktbezogenen Objektbaues auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Objektteile sowie ihre Beschläge (Einzelmöbel, starre und bewegliche Bauteile).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Konstruktionselemente aus dem Bereich „Innenraum- und Objektkonstruktionen“.
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des schwerpunktbezogenen Objektbaues verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen des schwerpunktbezogenen Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und Konstruktionsvorschläge des schwerpunktbezogenen Objektbaues auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Objektteile sowie ihre Beschläge (Möbelkombinationen, starre und bewegliche Bauteile).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Konstruktionselemente aus dem Bereich „Innenraum- und Objektkonstruktionen“.
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Projekte aus dem Pflichtgegenstand Gestaltung – Kompetenzmodule 4 und 5.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten und bewerten.
Lehrstoff:
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Objektkonstruktionen und Objektbauweisen sowie deren Kombinationen – auch aus nicht holzbasierenden Materialien; komplexe Möbelteile, Möbelkombinationen und deren Beschläge.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Projekte aus dem Pflichtgegenstand Gestaltung – Kompetenzmodule 5 und 6.
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Projekte aus dem Pflichtgegenstand Gestaltung – Kompetenzmodule 6 und 7.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen, Konstruktionsweisen vergleichen und bewerten sowie eigenständig Lösungen entwickeln.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.
Lehrstoff:
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Konstruktive Detailausformung zu gestalterischen Konzepten aus dem Pflichtgegenstand Gestaltung – Kompetenzmodule 7 und 8.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Projekte aus dem Pflichtgegenstand Gestaltung – Kompetenzmodule 7 und 8.
V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen, Konstruktionsweisen vergleichen, und bewerten sowie eigenständig Lösungen entwickeln.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.
Lehrstoff:
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Konstruktive Detailausformung zu gestalterischen Konzepten aus dem Pflichtgegenstand Gestaltung – Kompetenzmodule 8 und 9.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Projekte aus dem Pflichtgegenstand Gestaltung – Kompetenzmodule 8 und 9.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Projekte aus dem Pflichtgegenstand Gestaltung – Kompetenzmodul 9.
2.2 DARSTELLUNGSTECHNIKEN
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihanddarstellung
– Vorstellungen und Entwurfsgedanken darstellen.
Lehrstoff:
Bereich Freihanddarstellung:
Intuitives Zeichnen.
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihanddarstellung
– Vorstellungen und Entwurfsgedanken darstellen und die Handzeichnung als Mittel des gestalterischen Entwicklungsprozesses nutzen.
Bereich Darstellen und Konstruieren
– räumlich komplexe konstruktive Aufgabenstellungen erfassen und Lösungen erarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Freihanddarstellung:
Intuitives Zeichnen.
Bereich Darstellen und Konstruieren:
Freiformkurven.
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihanddarstellung
– Vorstellungen und Entwurfsgedanken darstellen und die Handzeichnung als Mittel des gestalterischen Entwicklungsprozesses nutzen.
Bereich Darstellen und Konstruieren
– räumlich komplexe konstruktive Aufgabenstellungen erfassen und Lösungen erarbeiten.
Bereich Visuelle Präsentation
– die gebräuchlichen Grundtechniken für die farbliche Darstellung erkennen und sie für verschiedene Inhalte und Anforderungen anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Freihanddarstellung:
Intuitives Zeichnen; figurales Darstellen.
Bereich Darstellen und Konstruieren:
Freiformflächen.
Bereich Visuelle Präsentation:
Gebräuchliche Grundtechniken für die farbliche Darstellung.
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihanddarstellung
– Vorstellungen und Entwurfsgedanken darstellen und die Handzeichnung als Mittel des gestalterischen Entwicklungsprozesses nutzen.
Bereich Visuelle Präsentation
– für eine Aufgabe entsprechende Visualisierungen mit malerischen Mitteln und entsprechenden Computerprogrammen erstellen.
Lehrstoff:
Bereich Freihanddarstellung:
Intuitives Zeichnen; Freihanderfassung und -darstellung von Objekten (graphische Mittel der skizzenhaften 2D- und 3D-Visualisierung).
Bereich Visuelle Präsentation:
Visualisierungstechniken; Formen visueller Präsentationen.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihanddarstellung
– Vorstellungen und Entwurfsgedanken darstellen und die Handzeichnung als Mittel des gestalterischen Entwicklungsprozesses nutzen.
Bereich Visuelle Präsentation
– für eine Aufgabe entsprechende Visualisierungen mit malerischen Mitteln und entsprechenden Computerprogrammen erstellen.
Lehrstoff:
Bereich Freihanddarstellung:
Intuitives Zeichnen; Freihanderfassung und -darstellung von Räumen (graphische Mittel der skizzenhaften 2D- und 3D-Visualisierung).
Bereich Visuelle Präsentation:
Perspektivische Darstellung und Visualisierung von Innenräumen und Objekten der Raumgestaltung.
2.3 GESTALTUNG
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gestalterische Grundlagen
– Proportionsmethoden und Gestaltungsprinzipien von Fläche, Körper und Raum anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Gestaltungslehre; Entwurfslehre für Räume und Objekte des persönlichen Umfelds.
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gestalterische Grundlagen
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Funktionen (Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse des Wohnbereichs); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Wohnbereich).
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kulturelle Grundlagen
– die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen.
Bereich Gestalterische Grundlagen
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und dabei die Grundlagen der Sensorik anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Kulturelle Grundlagen:
Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick: vorindustrielles Zeitalter.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Gestaltungslehre (Farbe und Licht); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse des Wohn- und Objektbereichs).
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kulturelle Grundlagen
– die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen.
Bereich Gestalterische Grundlagen
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und dabei die Grundlagen der Sensorik anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Kulturelle Grundlagen:
Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick ab dem industriellen Zeitalter; Designgeschichte.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Gestaltungslehre (Belichtung und Beleuchtung); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse des Objektbereichs).
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kulturelle Grundlagen
– kulturhistorische Sachverhalte und Informationen bearbeiten und darstellen.
Bereich Gestalterische Grundlagen
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden;
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und dabei die Grundlagen der Sensorik anwenden.
Bereich Entwurf und Umsetzung
– Gestaltungs- und Entwurfsgrundlagen projektbezogen analysieren und Planungsparameter festlegen.
Lehrstoff:
Bereich Kulturelle Grundlagen:
Projektbezogen ausgewählte, stilrepräsentierende Räume und Objekte fokussiert auf Design.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Projektbezogene Gestaltungs- und Entwurfslehre.
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Objektbereich).
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kulturelle Grundlagen
– kulturhistorische Sachverhalte und Informationen bearbeiten und darstellen sowie Zusammenhänge erkennen.
Bereich Gestalterische Grundlagen
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden;
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und dabei die Grundlagen der Sensorik anwenden.
Bereich Entwurf und Umsetzung
– Gestaltungs- und Entwurfsgrundlagen projektbezogen analysieren und Planungsparameter festlegen.
Lehrstoff:
Bereich Kulturelle Grundlagen:
Projektbezogen ausgewählte, stilrepräsentierende Räume und Objekte fokussiert auf Design.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Projektbezogene Gestaltungs- und Entwurfslehre.
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Objektbereich).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kulturelle Grundlagen
– kulturgeschichtliche Zusammenhänge analysieren.
Bereich Gestalterische Grundlagen
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden;
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und dabei die Grundlagen der Sensorik anwenden.
Bereich Entwurf und Umsetzung
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion, Konstruktion, Ökologie und Ökonomie entwickeln und präsentieren.
Lehrstoff:
Bereich Kulturelle Grundlagen:
Räume und Objekte aus dem Wohnbereich im kulturgeschichtlichen Kontext.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Projektbezogene Gestaltungs- und Entwurfslehre.
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum- und Objektegestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Wohnbereich).
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kulturelle Grundlagen
– kulturgeschichtliche Zusammenhänge analysieren.
Bereich Gestalterische Grundlagen
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden;
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und dabei die Grundlagen der Sensorik anwenden.
Bereich Entwurf und Umsetzung
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion, Konstruktion, Ökologie und Ökonomie entwickeln und präsentieren.
Lehrstoff:
Bereich Kulturelle Grundlagen:
Räume und Objekte aus dem Objektbereich im kulturgeschichtlichen Kontext.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Projektbezogene Gestaltungs- und Entwurfslehre.
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum- und Objektegestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Objektbereich).
2.4 MATERIALIEN UND PROZESSE
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
2.5 FERTIGUNG UND PRODUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B unter Führung folgender Werkstätten:
Arbeitsvorbereitung
Bautischlerwerkstätte
CNC-Werkstätte
Furnier- und Beschichtungswerkstätte
Handwerkstätte
Maschinenwerkstätte
Möbelbauwerkstätte
Prototypen-, Mess- und Prüfwerkstätte
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe
Werkstätte für Innenausbau
Werkstätte zur Oberflächenbehandlung
Zuschnittwerkstätte
2.6 FERTIGUNGSTECHNIK UND PRODUKTIONSINFORMATIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
2.7 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND PROJEKTMANAGEMENT
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
D. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht
E. Freigegenstände
Siehe Anlage 1.
F. Unverbindliche Übung
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
G. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
H. Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände
Deutsch in der Deutschförderklasse
Siehe Anlage 1.
Religion
Siehe Anlage 1.
Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte
Für die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt B.1 und B.2 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und Unverbindliche Übung
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 3 Abs. 4
Anlage 1.12
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR INNENARCHITEKTUR UND HOLZTECHNOLOGIEN
| (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||
| Jahrgang | |||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||
| 1. | Religion/Ethik11 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | |
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | |
| 5. | Wirtschaft und Recht3 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | |
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | |
| 7. | Angewandte Mathematik | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | I | |
| 8. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | – | 10 | II | |
| 9. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | 4 | I | |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||
| 1. | Konstruktion4 | 5(2) | 5(2) | 5(2) | 6(3) | 7(3) | 28 | I | |
| 2. | Darstellungstechniken1 | 4(2) | 4(2) | 3(1) | – | – | 11 | I bzw. III | |
| 3. | Gestaltung4 | 1 | 1 | 4(2) | 4(4) | 6(5) | 16 | I | |
| 4. | Materialien und Prozesse6 | 2 | 2 | 4 | 4(2) | 7(2) | 19 | I | |
| 5. | Fertigung und Produktion | 5 | 6 | 5 | 3 | 3 | 22 | IV | |
| 6. | Fertigungstechnik und Produktionsinformatik7 | – | – | 2(2) | 2(2) | – | 4 | I | |
| 7. | Betriebswirtschaft und Projektmanagement | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | |
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||
| Soziale und personale Kompetenz8 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | ||
| Gesamtwochenstundenzahl | 37 | 36 | 39 | 37 | 36 | 185 | |||
| Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||
| Jahrgang | |||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||
| B.1 | Holztechnik | ||||||||
| 1.1 | Konstruktion4 | 4(2) | 5(2) | 5 | 6(3) | 7(3) | 27 | I | |
| 1.2 | Darstellungstechniken5 | 4(2) | 4(2) | 3 | – | – | 11 | I bzw. III | |
| 1.3 | Gestaltung | 1 | 1 | 2 | 1 | 2 | 7 | I | |
| 1.4 | Materialien und Prozesse6 | 2 | 2 | 6(3) | 8(4) | 11(4) | 29 | I | |
| 1.5 | Fertigung und Produktion | 5 | 6 | 5 | 3 | 3 | 22 | IV | |
| 1.6 | Fertigungstechnik und Produktionsinformatik7 | – | – | 2(2) | 2(2) | – | 4 | I | |
| 1.7 | Betriebswirtschaft und Projektmanagement | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | |
| B.2 | Raum- und Objektgestaltung | ||||||||
| 2.1 | Konstruktion4 | 4(2) | 5(2) | 5(2) | 6(3) | 6(3) | 26 | I | |
| 2.2 | Darstellungstechniken5 | 4(2) | 4(3) | 5(3) | – | – | 13 | I bzw. III | |
| 2.3 | Gestaltung4 | 1 | 1 | 4(2) | 6(5) | 10(7) | 22 | I | |
| 2.4 | Materialien und Prozesse6 | 2 | 2 | 3 | 3 | 3(1) | 13 | I | |
| 2.5 | Fertigung und Produktion | 5 | 6 | 4 | 4 | 3 | 22 | IV | |
| 2.6 | Fertigungstechnik und Produktionsinformatik7 | – | – | 2(2) | 2(2) | – | 4 | I | |
| 2.7 | Betriebswirtschaft und Projektmanagement | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | |
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
| Jahrgang | |||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache9 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | ||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | ||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | ||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | ||
| F. | Unverbindliche Übung | ||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||
| G. | Förderunterricht10 | ||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||
| 4. | Naturwissenschaften | ||||||||
| 5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
5 Der Pflichtgegenstand Darstellungstechniken umfasst Lehrinhalte der Darstellenden Geometrie im Ausmaß von mindestens vier Wochenstunden. Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Übungen im I. Jahrgang aus den Bereichen „Freihanddarstellung“ und „Modellbau“, auf eine Theoriestunde im II. Jahrgang aus den Bereichen „Freihanddarstellung“ und „Modellbau“ und auf zwei Theoriestunden im III. Jahrgang aus den Bereichen „Freihanddarstellung“ und „Visuelle Präsentation“.
6 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
7 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A., B. bzw. B.1 bis B.2 angeführten Pflichtgegenständen.
9 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
10 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
11 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
|---|---|---|
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der alternativen Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung |
| 4. Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte1 | ||
| Gesamtwochenstundenzahl | x3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung4 | ||
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL
Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien führen ingenieurmäßige Tätigkeiten auf den Gebieten des Entwurfs, der Gestaltung, Planung, Konstruktion und Umsetzung von Raum- und Objektkonzepten sowie ingenieurmäßigem Holzbau aus. Sie planen und überwachen die Fertigung von Holzwerkstoffen und prüfen Holz und Holzwerkstoffe. Sie leiten Projekte und führen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Sie sind in der Möbel- und Einrichtungsindustrie, Holzindustrie und –wirtschaft, in Tischlermeister-, Zimmermeister- und Holzbaubetrieben, in Architektur-, Design- und Ingenieurbüros, in der öffentlichen Verwaltung, in Immobilienverwaltungsbetrieben sowie in Betrieben des Baunebengewerbes tätig.
In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten Kompetenzen können die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien im Besonderen
– Räume und Objekte mittels Zeichnungen, Computeranimationen und Modellen entwerfen und darstellen;
– Räume und Objekte aus gestalterischer, konstruktiver und fertigungstechnischer, wirtschaftlicher, materialtechnologischer und ökologischer Sicht unter Berücksichtigung von Vorgaben, Vorschriften und Normen planen und konstruieren;
– statische Systeme einschätzen sowie Tragwerkselemente aus Holz berechnen, dimensionieren und durch Konstruktionspläne darstellen;
– in entscheidender Funktion Ausschreibungen, Kalkulationen und Auftragsvergaben durchführen;
– Arbeitsabläufe planen und organisieren, Projekte in der Entwicklung organisieren und durch sachgerechte Entscheidungen steuern und überwachen sowie technische Daten über Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;
– sich in den für die Innenarchitektur und Holztechnologien relevanten Bereichen selbstständig weiterbilden, berufsbezogen in Deutsch und Englisch kommunizieren sowie Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren.
Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B:
Konstruktion:
Im Bereich Grundlagen der Konstruktion kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der Statik und verstehen die statischen Zusammenhänge. Sie kennen die einschlägigen Gesetze und Normen und können Konstruktionsvorschläge in Übereinstimmung mit diesen erarbeiten und beurteilen. Sie verstehen die Bedingungen für eine wirtschaftliche Konstruktionsweise und können wirtschaftliche Aspekte von Konstruktionen berücksichtigen und beurteilen. Sie kennen und verstehen Leistungsbeschreibungen und können Leistungsverzeichnisse erstellen. Sie können bauphysikalische Zusammenhänge erkennen und bauphysikalische Regeln projektbezogen anwenden. Sie können Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität beurteilen und ganzheitliche Konzepte erstellen.
Im Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues sowie des Objektbaues. Sie können grundlegende Konstruktionsaufgaben aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen.
Im Bereich Bauwerkskonstruktionen verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Konstruktionsweisen und -regeln des Rohbaues und Ausbaues sowie die Herstellungsabläufe und die Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion.
Im Bereich Konstruktive Umsetzung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Darstellungstechniken:
Im Bereich Freihanddarstellung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundvoraussetzungen der Bildgestaltung. Sie können eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs-, Aufmaß- oder Abrechnungsskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.
Im Bereich Darstellen und Konstruieren können die Absolventinnen und Absolventen räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung darstellen sowie computerunterstützt visualisieren. Sie kennen die Gesetzmäßigkeiten und die ihnen zugrundeliegenden Parameter von den für die Fachrichtung wichtigen Kurven, Flächen und Körpern und können räumliche Objekte in Hinblick auf die enthaltenen geometrischen Formen zerlegen, analysieren und modellieren. Sie können räumlich konstruktive Aufgabenstellungen erfassen und Lösungen erarbeiten.
Im Bereich Visuelle Präsentation kennen die Absolventinnen und Absolventen Kriterien der Schriftgestaltung und können eine Skizze, eine technische Zeichnung und eine Visualisierung händisch und computerunterstützt beschriften. Sie können Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen sowie für deren normgemäße technische Darstellung geeignete Methoden und Maßstäbe auswählen, zuordnen und anwenden. Sie können geeignete Mittel für eine Präsentation erstellen.
Im Bereich Modellbau können die Absolventinnen und Absolventen nach planerischen Vorgaben Arbeits- und Präsentationsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.
Gestaltung:
Im Bereich Kulturelle Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben.
Im Bereich Gestalterische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen Proportionsmethoden, Gestaltungsprinzipien von Fläche, Körper und Raum sowie sensorische Dimensionen. Sie können funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben auswählen und einsetzen sowie die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Im Bereich Entwurf und Umsetzung können die Absolventinnen und Absolventen intuitiv Materialien auswählen sowie damit Räume und Objekte in experimentierender Weise gestalten. Sie können Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen sowie einsetzen und kennen die Kriterien der Realisierbarkeit unter den Aspekten Funktionalität, Konstruktion, Ökologie und Ökonomie.
Materialien und Prozesse:
Im Bereich Materialtechnologie können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichen und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden. Sie kennen die Herstellungsverfahren und können Verarbeitungsmethoden marktüblicher Materialien, Produkte und Hilfsstoffe entsprechend anwenden und analysieren.
Im Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen können die Absolventinnen und Absolventen Materialien und Arbeitsstoffe in ihren schädigenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt richtig einschätzen sowie Maßnahmen zur Vermeidung ergreifen. Sie können Materialien in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
Im Bereich Werkzeuge und Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten, deren Einsatz prozessbezogen beurteilen und Fertigungskonzepte ableiten.
Im Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination können die Absolventinnen und Absolventen Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung anwenden sowie präventive Maßnahmen ergreifen.
Im Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und –entwicklung können die Absolventinnen und Absolventen facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden. Sie können Qualitätssicherungssysteme anwenden.
Fertigung und Produktion:
Im Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation können die Absolventinnen und Absolventen Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.
Im Bereich Handwerkliche Fertigkeiten können die Absolventinnen und Absolventen ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzen sowie alternative Lösungen erarbeiten.
Im Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.
Im Bereich Anlagenorientierte Fertigung können die Absolventinnen und Absolventen die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen sowie Verfahrensparameter festlegen und produktionstechnisch umsetzen und bewerten.
Im Bereich Praktische Baudurchführung können die Absolventinnen und Absolventen diverse Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden sowie Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen, bewerten und evaluieren.
Fertigungstechnik und Produktionsinformatik:
Im Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation können die Absolventinnen und Absolventen computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren, alternative Fertigungskonzepte erarbeiten und die gewonnenen Datenstrukturen zur innerbetrieblichen Datenmigration aufbereiten.
Im Bereich Anlagenorientierte Fertigung können die Absolventinnen und Absolventen Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden. Sie können projektorientiert programmieren, um die Auswahl serieller Fertigungsverfahren zu treffen sowie um Verfahrensparameter festzulegen und produktionstechnisch umzusetzen und zu bewerten.
Betriebswirtschaft und Projektmanagement:
Im Bereich Betriebswirtschaft können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Methoden für die Beschaffung, Produktion und den Absatz anwenden, Führungsstile und Organisationsformen situationsbezogen zuordnen, grundlegende Methoden des Personalmanagements anwenden, einfache Fallbeispiele zur Ermittlung des Unternehmenserfolges lösen und branchenspezifische Methoden des Rechnungswesens einsetzen.
Im Bereich Management kennen die Absolventinnen und Absolventen den Managementzyklus von Zielsetzung, Planung, Umsetzung und Kontrolle und können grundlegende Managementtechniken anwenden.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Managementmethoden projektbezogen anwenden sowie ihre Wirkung analysieren und bewerten. Sie können aus Analysen und Bewertungen Lösungen entwickeln. Sie können im Team arbeiten, Koordinationsaufgaben wahrnehmen und Projekte leiten.
Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B.1:
Konstruktion:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Grundlagen der Konstruktion können die Absolventinnen und Absolventen statische Berechnungen durchführen, Tragwerke berechnen sowie Einzelelemente bemessen und planlich (auch computerunterstützt) darstellen.
Im Bereich Bauwerkskonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen einfache Konstruktionsaufgaben des Rohbaues lösen, die Konstruktionselemente aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend konzipieren sowie bauphysikalische Berechnungen und Messungen durchführen und interpretieren.
Darstellungstechniken:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Gestaltung:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Materialien und Prozesse:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Materialtechnologie verstehen die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichen und marktüblichen Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte sowie die Hilfsstoffe und deren Eigenschaften. Sie können sie den Anwendungsbereichen zuordnen sowie ihren Einsatz beurteilen, optimieren und durch Modifikationen Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten. Sie verstehen die Entstehung, Herstellung (chemisch und physikalisch) und Verarbeitungsmethoden der marktüblichen Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte sowie der Hilfsstoffe und deren Eigenschaften. Sie können die richtigen Kombinationen aus Werk- und Hilfsstoff anwenden und durch Modifikationen der Herstellung und Verarbeitung Verbesserungsmöglichkeiten erzielen.
Im Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften von Arbeitsstoffen, deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, die ökologischen Eigenschaften und Bewertungskriterien der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte sowie ihre Anwendung und Einsatzgebiete. Sie sind in der Lage, Ökobilanzen zu erstellen.
Im Bereich Werkzeuge und Maschinen kennen die Absolventinnen und Absolventen die fachspezifischen Werkzeuge und Maschinen und verstehen ihre Anwendung und Funktionsweisen. Sie können den Einsatz von Werkzeugen und Maschinen prozessbezogen beurteilen sowie flexible Fertigungskonzepte erarbeiten.
Im Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination verstehen die Absolventinnen und Absolventen die einschlägigen Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung. Sie können präventive Maßnahmen ergreifen sowie getroffene Maßnahmen analysieren, bewerten und verbessern.
Im Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und –entwicklung verstehen die Absolventinnen und Absolventen die facheinschlägigen Normen, Regelwerke, Verordnungen und Gesetze und können sie anwenden, analysieren und bewerten. Sie verstehen Qualitätssicherungssysteme und können Methoden zur Qualitätsbestimmung und Sicherung anwenden und analysieren sowie Strategien zur Qualitätssteigerung entwickeln.
Fertigung und Produktion:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Fertigungstechnik und Produktionsinformatik:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Betriebswirtschaft und Projektmanagement:
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