Verordnung über die Lehrpläne für gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und Fachschulen für Sozialberufe sowie Höhere gewerbliche und kunstgewerbliche Lehranstalten und Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe (Lehrpläne der humanberuflichen Schulen)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2011-11-18
Letzte Aktualisierung 2026-08-10
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 15
Änderungshistorie JSON API

Branchenspezifische Umweltschutzeinrichtungen (zB metall-, holzverarbeitende Industrie, Papierindustrie, Kunststoffverarbeitung).

Sicherheit in Betrieben, Methoden der Risikoanalyse.

Spezielle und neue Technologien im Umweltbereich.

Lärm- und Lärmschutz.

Regenerative Energieerzeugung.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Grundprinzipien der Sicherheitstechnik in Betrieben erklären und entsprechende Maßnahmen durchführen;

– Methoden der technischen Risikoanalyse anwenden;

– den technischen Umweltschutz auf Produktions- und Produktebene erläutern und branchenspezifisch anwenden;

– Untersuchungen zu neuen Technologien des Umweltschutzes praktisch durchführen, die Ergebnisse analysieren und bewerten;

– sich mit regenerativen Energien in Praxis und Theorie auseinander setzen und diese bewerten;

– Schall und Lärm als Größen erklären, messen und bewerten;

– Methoden des Lärmschutzes messtechnisch bewerten;

– neue innovative Techniken und Technologien der Umwelttechnik und Energieerzeugung erkennen und deren Nutzen bewerten und diese aktiv vorantreiben.

Lehrstoff:

Produktions- und produktintegrierter Umweltschutz (ökologische Qualitätssicherung, Kreislaufführung, Nachhaltigkeit).

Branchenspezifische Umweltschutzeinrichtungen (zB metall-, holzverarbeitende Industrie, Papierindustrie, Kunststoffverarbeitung).

Sicherheit in Betrieben, Methoden der Risikoanalyse.

spezielle und neue Technologien im Umweltbereich.

Lärm- und Lärmschutz.

Regenerative Energieerzeugung.

6.3 LEBENSRAUMGESTALTUNG UND RAUMPLANUNG

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– Inhalt der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sowie ihre Bedeutung auf nationales Wasserrecht und Wasserwirtschaft beschreiben und anwenden;

– die wesentlichen Strategien im Hochwasserschutz sowie ihre Vor- und Nachteile erklären;

– die Methode der hydromorphologischen Zustandserhebung von Fließgewässern selbstständig und fachlich richtig anwenden und entsprechende Schlüsse und Maßnahmen ableiten;

– Kriterien für die ökologische Funktionsfähigkeit von Fließgewässern im Gelände erkennen und beschreiben;

– die Grundsätze der Baubiologie beschreiben und entsprechende Anwendungen und Maßnahmen erklären und praktisch umsetzen.

Lehrstoff:

Wasserwirtschaft und Fließgewässerschutz:

Bewertung der ökologischen Funktionsfähigkeit eines Fließgewässerabschnittes mittels hydromorphologischer Zustandserhebung, Wasserrecht und Wasserwirtschaft in der EU, Hochwasserschutzstrategien.

Baubiologie I:

Grundsätze der Baubiologie, Baustoffe, Bauformen, Wärmedämmung, Baukonstruktion, Wärmeabgabesysteme.

Konzipierung eines Passivhauses unter Berücksichtigung und Anwendung der Baubiologie:

Wahl des Standortes, Erstellung Grundrisse und Ansichten, Baukonstruktion, Baustoffe, U-Wert-Berechnung.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Grundsätze der Baubiologie beschreiben und entsprechende Anwendungen und Maßnahmen erklären und praktisch umsetzen;

– die Grundsätze der Baukonstruktion und entsprechende Maßnahmen beschreiben;

– ein Wohnhaus unter Berücksichtigung baubiologischer Kriterien für ein konkretes Grundstück auf Einreichplanniveau planen, zeichnen und energetisch berechnen;

– das Arbeitsgebiet der Vermessungskunde sowie seine Umsetzung und Bedeutung für den Menschen beschreiben;

– Höhenunterschiede im Gelände mit Hilfe des Nivelliergerätes richtig messen und berechnen;

– Einsatzgebiete und Möglichkeiten einer GIS-Software beschreiben und einfache Anwendungen durchführen;

– das Arbeitsgebiet der Landschaftsplanung sowie seine Umsetzung und Bedeutung für den Menschen beschreiben und argumentieren;

– die wesentlichen Problemfelder in der Kulturlandschaft bzw. im Landschaftshaushalt und ihre Bedeutung für den Menschen bzw. die Landschaft charakterisieren;

– die wesentlichen Strategien im Naturschutz sowie ihre Vor- und Nachteile erklären;

Lehrstoff:

Baubiologie II:

Konzipierung eines Passivhauses unter Berücksichtigung und Anwendung der Baubiologie: Wahl des Standortes, Erstellung Grundrisse und Ansichten, Baukonstruktion, Baustoffe, U-Wert-Berechnung.

Geodäsie und Vermessungskunde:

Durchführung und Berechnung eines Nivellements mit dem Nivelliergerät.

Landschaftsplanung, -ökologie und Naturschutz:

Arten, Funktionen und Probleme von Landschaften, Biotopverbundsysteme, Agrarpolitik und ihre Umsetzung im landschaftsökologischen Kontext, Strategien im Naturschutz.

GIS Systeme und ihre Anwendung:

Grundlagenfunktionen einer GIS-Software (Web-Gis, Desktop-Gis).

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Arbeitsgebiete von Raumordnung bzw. Raumplanung, ihre rechtlichen und fachlichen Grundsätze, sowie ihre praktische Umsetzung und Bedeutung für den Menschen beschreiben;

– die wichtigsten aktuellen Problemfelder der Raumordnung ansprechen und bewerten;

– die Werkzeuge der örtlichen Raumplanung und ihre Bedeutung sowie Möglichkeiten des Einsatzes auf Gemeindeebene angeben;

– Werkzeuge, Bedeutung sowie Einsatzmöglichkeiten der überörtlichen Raumplanung erklären;

– wesentliche Begriffe des Forstgesetzes sowie der Waldbewirtschaftung in Theorie und Praxis beschreiben;

– das Arbeitsgebiet der Grünraumgestaltung und -pflege beschreiben;

– ausgewählte Bautechniken des Landschaftsbaus beschreiben;

– technische und ökologische Erfordernisse für Anlage und Pflege von Landschaftselementen sowie bei Wegebau und Dachbegrünung verknüpfen;

– die Problematik von Naturkatastrophen beschreiben sowie die wichtigsten nachhaltigen Strategien zur Vermeidung untereinander abwägen und entsprechend beurteilen;

– technische Methoden im Lawinen- Erosions- und Hochwasserschutz beschreiben;

– das Problemfeld der Erosion auf landwirtschaftlichen Nutzflächen beschreiben und entsprechende Gegenmaßnahmen und deren Durchführung benennen;

– den ökologischen Zustand und Wert von Lebensräumen und Landschaften beurteilen;

– Methoden und Maßnahmen der Landschaftsanalyse, -erhaltung und -pflege praktisch umsetzen;

– Fachliteratur inhaltlich erfassen, kritisch beurteilen und korrekt für eigene Fachtexte anwenden;

– den ökologischen Zustand einer Landschaft anhand der Ausstattung mit naturnahen Landschaftselementen analysieren, darstellen und interpretieren und daraus entsprechende Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung der Landschaft ableiten.

Lehrstoff:

Raumplanung und Raumordnung:

Definition, Organisation, Aufgaben und Ziele der Raumplanung, aktuelle Herausforderungen an die Raumplanung.

Örtliche Raumplanung (Örtliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan).

Überörtliche Raumplanung (Landesentwicklungsprogramme, Regionalplanung und die EU, sektorale Fachplanungen).

Forstgesetz und Waldwirtschaft:

Forstrechtliche Grundbegriffe, Waldfunktionen, Waldbewirtschaftung, Waldstatistik.

Landschaftsökologie und Naturschutz:

Landschaftsökologische Entwicklungskonzepte für einen Teilausschnitt einer Landschaft.

Grünraumgestaltung und Landschaftsbau:

Anlage und Pflege von Landschaftselementen in privaten und öffentlichen Grünräumen, Ökologischer Wege- und Stellflächenbau, Dachbegrünungen, Ursachen und Auswirkungen von Naturkatastrophen, sowie raumplanerische, biologische und technische Gegenmaßnahmen, Ursachen, Auswirkungen und Gegenmaßnahmen von Erosion in der Landwirtschaft.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Arbeitsgebiete von Raumordnung bzw. Raumplanung, ihre rechtlichen und fachlichen Grundsätze, sowie ihre praktische Umsetzung und Bedeutung für den Menschen beschreiben;

– die wichtigsten aktuellen Problemfelder der Raumordnung ansprechen und bewerten;

– die Werkzeuge der örtlichen Raumplanung und ihre Bedeutung sowie Möglichkeiten des Einsatzes auf Gemeindeebene nennen;

– Werkzeuge, Bedeutung sowie Einsatzmöglichkeiten der überörtlichen Raumplanung erklären;

– wesentliche Begriffe des Forstgesetzes sowie der Waldbewirtschaftung in Theorie und Praxis beschreiben;

– das Arbeitsgebiet der Grünraumgestaltung und -pflege beschreiben;

– ausgewählte Bautechniken des Landschaftsbaus beschreiben;

– technische und ökologische Erfordernisse für die Anlage und Pflege von Landschaftselementen sowie bei Wegebau und Dachbegrünung verknüpfen;

– die Problematik von Naturkatastrophen beschreiben sowie die wichtigsten nachhaltigen Strategien zur Vermeidung untereinander abwägen und entsprechend beurteilen;

– technische Methoden im Lawinen-, Erosions- und Hochwasserschutz beschreiben;

– das Problemfeld der Erosion auf landwirtschaftlichen Nutzflächen beschreiben und entsprechende Gegenmaßnahmen und deren Durchführung benennen;

– den ökologischen Zustand und Wert von Lebensräumen und Landschaften beurteilen;

– Methoden und Maßnahmen der Landschaftsanalyse, -erhaltung und -pflege praktisch umsetzen;

– Fachliteratur inhaltlich erfassen, kritisch beurteilen und korrekt für eigene Fachtexte anwenden;

– den ökologischen Zustand einer Landschaft anhand der Ausstattung mit naturnahen Landschaftselementen analysieren, darstellen und interpretieren und daraus entsprechende Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung der Landschaft ableiten.

Lehrstoff:

Raumplanung und Raumordnung:

Definition, Organisation, Aufgaben und Ziele der Raumplanung, aktuelle Herausforderungen an die Raumplanung.

Örtliche Raumplanung (Örtliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan).

Überörtliche Raumplanung (Landesentwicklungsprogramme, Regionalplanung und die EU, sektorale Fachplanungen).

Forstgesetz und Waldwirtschaft:

Forstrechtliche Grundbegriffe, Waldfunktionen, Waldbewirtschaftung, Waldstatistik.

Landschaftsökologie und Naturschutz:

Landschaftsökologische Entwicklungskonzepte für einen Teilausschnitt einer Landschaft.

Grünraumgestaltung und Landschaftsbau:

Anlage und Pflege von Landschaftselementen in privaten und öffentlichen Grünräumen, Ökologischer Wege- und Stellflächenbau, Dachbegrünungen.

Ursachen und Auswirkungen von Naturkatastrophen, raumplanerische, biologische und technische Gegenmaßnahmen.

Ursachen und Auswirkungen von Erosion in der Landwirtschaft, Gegenmaßnahmen.

7.

ANGEWANDTE BETRIEBSFÜHRUNG

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *)

Die Schülerinnen und Schüler können

– eine Bewerbung situationsadäquat planen und durchführen;

– können realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten;

– Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen;

– mit Kunden und Lieferanten angemessen kommunizieren;

– die erworbenen Marketingkenntnisse anwenden;

– betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen;

– kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design);

– können geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen;

– den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen;

– können Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen;

– können Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen.

*) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

– betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren;

– betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen;

– standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden;

– die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden;

– unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen;

– situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren.

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

– auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln;

– strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten;

– im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen;

– sorgfältig und verlässlich arbeiten;

– mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden;

– Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln;

– das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen;

– die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren;

– die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Bewerbungsverfahren, Bewerbungsablauf, bestehende Aufbau- und Ablauforganisation kennen lernen, Umgang mit Behörden und Sozialversicherung, Kunden- und Lieferantenkontakte, Marketing, Qualitäts-, Projekt-, Umweltmanagement.

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer/regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken; Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

8.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

– können unter Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten eine Bewerbung erfolgreich bestehen;

– können aufgrund von Arbeitsaufträgen und Stellenbeschreibungen selbstständig ihre Funktion im Unternehmen ausüben;

– können die notwendigen Kontakte mit Sozialversicherung, Banken, Finanzamt pflegen;

– können den richtigen Umgang mit Kunden und Lieferanten erwerben und anwenden;

– können die erworbenen Marketingkenntnisse anwenden;

– können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;

– können betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen;

– sind sich der steigenden Bedeutung des Dienstleistungssektors bewusst;

– können kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design);

– können geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen;

– verstehen den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung und können ihn organisatorisch umsetzen;

– können realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten;

– können Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen;

– können Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen.

Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler

– verstehen betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen und können diese dokumentieren;

– setzen betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software ein;

– können standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden;

– können die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden;

– können unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen;

– können situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren.

Persönliche und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

– können auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln;

– können strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten;

– sind teamfähig und können Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen;

– können sorgfältig und verlässlich arbeiten;

– können mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden;

– können Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln;

– können das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen;

– sind sich der Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches bewusst und können aktiv kommunizieren;

– verstehen die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlechts oder deren ethnischer Herkunft und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz.

Lehrstoff:8. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

B. Verbindliche Übung

PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION

I. Jahrgang:

1.

und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten anwenden;

– unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen;

– grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden;

– verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren;

– Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden;

– unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben;

– konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen;

– grundlegende Merkmale einer Präsentation nennen und diese mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen;

– ihr Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen;

– Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen;

– Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen;

– Techniken des Lernens für sich anwenden;

– im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben;

– Respekt gegenüber kultureller Vielfalt entgegenbringen;

– die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialem Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation; Medieneinsatz; rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements; Ziele und Strategien zur Zielerreichung; Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen; Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen; zum Mitgestalten anregen und anleiten; Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

C. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten in einem facheinschlägigen Unternehmen jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;

– die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen;

– einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten;

– Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen;

– sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren;

– aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Bewerbungsverfahren, Bewerbungsablauf, bestehende Aufbau- und Ablauforganisation kennen lernen, Umgang mit Behörden und Sozialversicherung, Kunden- und Lieferantenkontakte, Marketing, Qualitäts-, Projekt-, Umweltmanagement.

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer/ regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken; Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

Zwischen dem III. und V. Jahrgang im Ausmaß von insgesamt 12 Wochen (Vollzeit) in einem Unternehmen oder in der Verwaltung. In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

E. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

F. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

1.

Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

2.

Religion

Wie Abschnitt V

3.

Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021

Anlage A10

HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFEFACHRICHTUNG „UMWELT UND WIRTSCHAFT“

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe
Jahrgang Summe
I. II. III. IV. V.
1. Religion/Ethik8 2 2 2 2 2 10 (III)/III
2. Sprache und Kommunikation
2.1 Deutsch 4 2 3 2 2 13 I
2.2 Englisch 3 3 3 2 3 14 I
2.3 Zweite lebende Fremdsprache2 2 2 2 2 2 10 I
3. Nachhaltige Wirtschaft und Recht
3.1 Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft 0 0 3 2 2 7 III
3.2 Betriebswirtschaft und Umweltmanagement 2 2 2 2 2 10 I
3.3 Rechnungswesen und Ökocontrolling3 3 2 2 2 2 11 I
3.4 Recht und Umweltrecht 0 0 0 0 3 3 III
3.5 Angewandtes Informationsmanagement3 2 2 2 2 0 8 II
4. Gesellschaft, Kunst und Kultur
4.1 Geschichte und Politische Bildung 0 2 2 2 0 6 III
4.2 Psychologie und Philosophie 0 0 0 2 2 4 III
4.3 Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck4 2 2 0 0 0 4 IVa
5. Naturwissenschaften und Mathematik
5.1 Angewandte Mathematik5 2 2 2 2 2 10 I
5.2 Angewandte Biologie und ökologische Umweltanalytik6 3 3 3 2 2 13 II
5.3 Angewandte Chemie und chemische Umweltanalytik6 3 3 3 2 2 13 II
5.4 Angewandte Physik und physikalische Umweltanalytik, Mess- und Regeltechnik 3 2 2 2 2 11 II
6. Nachhaltige Techniken und Technologien
6.1 Verarbeitungs- und Umwelttechnik 0 4 0 0 0 4 III
6.2 Umwelttechnologie und Innovation 0 0 2 2 2 6 II
6.3 Lebensraumgestaltung und Raumplanung 0 0 0 2 3 5 III
7. Angewandte Betriebsführung 0 0 0 2 0 2 I
8. Bewegung und Sport 2 2 2 2 1 9 IVa
B. Verbindliche Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation 2 0 0 0 0 2 III
Gesamtwochenstundenzahl 35 35 35 36 34 175
C. Pflichtpraktikum Mindestens 12 Wochen zwischen dem III. und V. Jahrgang
D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen7
E. Förderunterricht7

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

3 Mit Computerunterstützung.

4 Inklusive Gestaltung mit elektronischen Medien.

5 Mit Technologieunterstützung.

6 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 12–13 Wochenstunden festgelegt werden.

7 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

F. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen
1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I)
2. Religion 2 (III)
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 x2 Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung
Gesamtwochenstundenzahl x3
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Umwelt und Wirtschaft“; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Umwelt und Wirtschaft“.

4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Umwelt und Wirtschaft“.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft – dient im Sinne §§ 65 und 76 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Wirtschaft, Sozialwirtschaft und Verwaltung, speziell im betriebswirtschaftlichen, umweltwirtschaftlichen, qualitätswirtschaftlichen, sicherheitstechnischen und Gift- und Gefahrgutbereich befähigt. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe führt zur Universitätsreife.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

– Sprache und Kommunikation,

– wirtschaftliche Bildung (betriebs-, volks-, umwelt- und globalwirtschaftlich),

– naturwissenschaftliche, ökologische und humanökologische Bildung,

– Bildung für nachhaltige Technologien und Techniken,

– Medien, Informations- und Kommunikationstechnologien und

– berufsorientierte Praxis

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen, wobei dabei jeweils die praktische Umsetzung gegenüber dem theoretischen Wissen im Vordergrund zu stehen hat:

– das für weiterführende Studien und für die eigenständige Weiterbildung erforderliche vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezialisierte Kenntnisse und Verständnis der zur Berufsausübung erforderlichen Fachtheorie und Fachpraxis (Fachkompetenz),

– ein breites Spektrum von kognitiven und praktischen Fähigkeiten, um Informationen zu beschaffen und sich neues Wissen selbstständig anzueignen, um Phänomene und Prozesse zu analysieren, mit praxisüblichen Verfahren und kreativen Eigenleistungen Problemlösungen zu erreichen und Entscheidungsfindungen herbeizuführen (Methodenkompetenz) sowie

– die Fähigkeit, Sachverhalte adressatenbezogen darzustellen, eigene Lern- und Arbeitsprozesse auch unter nicht vorhersehbaren Bedingungen zu steuern und zu beaufsichtigen sowie Verantwortung für die Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen zu übernehmen (Soziale und Personale Kompetenz, Kommunikative Kompetenz, Emotionale Kompetenz).

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft – können

– Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens sowohl in deutscher als auch in mindestens zwei Fremdsprachen in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren und situationsadäquat kommunizieren;

– durch Begegnung und Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen und vergangenen Kulturschaffen am Kulturleben teilnehmen;

– komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinandersetzen,

– ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte im betriebsorganisatorischen und gesellschaftlichen Bereich abwägen,

– moderne Technologien der Umweltanalytik, Umwelttechnik und des Umweltmanagements gezielt zur Problemlösung einsetzen,

– Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig und im Team ausführen,

– zur Entwicklung der eigenen Potenziale beitragen und andere Menschen in ihren Arbeitsprozessen anleiten und Projekte koordinieren und

– Sachverhalte des Alltags und des Berufslebens mit Hilfe verschiedener Methoden abbilden, berechnen und analysieren, Daten beschaffen und strukturiert darstellen sowie Ergebnisse unter Nutzung von zeitgemäßen rechen- und informationstechnischen Hilfsmitteln ermitteln, interpretieren und präsentieren.

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft verfügen insbesondere über

– Kompetenzen in der Umweltanalytik und im Umwelt- und Projektmanagement,

– betriebs-, volks- und globalwirtschaftliche Kompetenzen,

– breites Basiswissen in den Bereichen Geistes-, Natur- und Sozialwissenschaften und

– vertieftes Wissen in den Naturwissenschaften, speziell der Ökologie.

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in interkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION

Die Schülerinnen und Schüler

– gebrauchen die Unterrichtssprache als Basis für Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen und nutzen die Sprache für die gesamte Lernkarriere;

– können in der Unterrichtssprache in unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsverhältnissen situationsadäquat schriftlich und mündlich kommunizieren;

– verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen;

– können die gültigen Sprachnormen anwenden;

– verstehen den Aufbau von Sprachkompetenz als Erweiterung des kulturellen Horizonts und der geistigen Entwicklung sowie als unabdingbare Voraussetzung für eine aktive und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben;

– können Informationen aus verschiedenen Lebensbereichen aufnehmen, verarbeiten sowie kritisch bewerten und daraus Entscheidungen und Handlungen ableiten;

– können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Mutter- bzw. Kultursprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;

– setzen sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinander, erkennen Gemeinsamkeiten und Unterschiede und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation;

– können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen;

– können bewusst mit Medien umgehen;

– können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;

– können erworbene Kompetenzen vernetzt anwenden.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler

– erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben;

– können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

– im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet;

– im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen;

– längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

– können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen;

– verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen;

– können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen;

– können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt.

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

– flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen;

– dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen;

– sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen.

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

– Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren;

– dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden;

– flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten.

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

– klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen;

– dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen;

– in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken sowie Informationen geben oder erfragen;

– sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;

– sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;

– die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;

– die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten.

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

1.Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

– verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern;

– suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

– verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen;

– können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen;

– verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

2.Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

3.Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

– Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln;

– in Diskussionen das Wort zu ergreifen;

– beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler

– erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau des Basic Users A2+ gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben;

– können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden;.

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet;

– auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen;

– im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen;

– längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

– unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, privaten und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen;

– geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen.

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

– ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des privaten und beruflichen Alltags zu bewältigen;

– in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, persönlich interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen);

– persönliche Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen.

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

– sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern;

– Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen.

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

– unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden;

– sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;

– sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;

– die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;

– geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen.

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

– soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

– können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden;

– sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend;

– sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale.

– pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

– einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden;

– das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im privaten oder beruflichen Bereich es dringend erfordert;

– beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS NACHHALTIGE WIRTSCHAFT UND RECHT

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen;

– internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge erklären und argumentieren;

– politische und wirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen kritisch einschätzen und hinterfragen;

– die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit verstehen und danach handeln;

– in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Teammitglied, Bürgerin und Bürger, Konsumentin und Konsument usw.) verantwortungsbewusst agieren sowie die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren;

– wirtschaftliche und rechtliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten;

– berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen und verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen;

– wirtschaftliche und politische Informationen (Medienberichte usw.) verstehen und kommunizieren;

– umweltwirtschaftliche und umweltrechtliche Sachverhalte eines Betriebes in Praxis und Theorie aktiv und strategisch bearbeiten.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESELLSCHAFT, KUNST UND KULTUR

Die Schülerinnen und Schüler können

– gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene reflektieren;

– mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung respektvoll umgehen;

– sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen;

– sich in der Kunst- und Kulturlandschaft Österreichs orientieren;

– Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren;

– die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und richtig zitieren;

– die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachsprache korrekt anwenden;

– bewusst mit Medien umgehen.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS NATURWISSENSCHAFTEN UND MATHEMATIK

Die Schülerinnen und Schüler

– können fachspezifische Methoden sowie Problemlösestrategien praxisbezogen anwenden sowie entwickeln und bewerten;

– können die Grundlagen naturwissenschaftlichen Arbeitens in der Praxis anwenden;

– beherrschen die Fachsprache und können sie situationsgerecht anwenden;

– können Strukturen, Zusammenhänge und Wechselwirkungen als Grundelemente eines naturwissenschaftlichen Weltverständnisses beschreiben;

– können selbstständig Untersuchung- und Messvorgänge durchführen;

– haben grundlegende Kenntnisse in allen Fachbereichen des Clusters und naturwissenschaftliches Verständnis;

– können Vorgänge und Erscheinungsformen mittels Formeln, Größen und Einheiten beschreiben und durch einfache Modelle darstellen und erläutern;

– können ausbildungsspezifische Untersuchungsmethoden nach den gültigen Normen (EU, A) anwenden sowie Experimente planen, durchführen und mit geeigneten Mitteln dokumentieren;

– können sich über neue Entwicklungen und Technologien informieren, diese kritisch hinterfragen und deren Nutzen und Risiken beschreiben und bewerten;

– können das erworbene Wissen einordnen, Konsequenzen abschätzen und im eigenen Verantwortungsbereich entsprechende Handlungen setzen;

– können fachbezogene Inhalte präsentieren sowie eigene Standpunkte darlegen und begründen;

– können Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik exakt beobachten, präzise beschreiben und protokollieren;

– können die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökologischen und ökonomischen Bewertung von Produkten und Verfahren nennen und beschreiben;

– können gesundheitliche und ökologische Faktoren und Risiken bei der Nutzung von Stoffen verantwortungsbewusst berücksichtigen;

– können Größenordnungen abschätzen und deren Plausibilität beurteilen;

– können die Naturwissenschaften als Instrument des Umweltschutzes erklären;

– können zum Verhältnis Umwelt und Technik kritisch Stellung nehmen;

– können die Mathematik als ein sinnvolles Werkzeug zur Berechnung und Interpretation physikalischer, chemischer, technischer und naturwissenschaftlicher Phänomene beschreiben;

– sind befähigt die Natur, den Menschen und die Technik ganzheitlich zu betrachten;

– können ihre Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS NACHHALTIGE TECHNIKEN UND TECHNOLOGIEN

Die Schülerinnen und Schüler

– können die ökologischen Auswirkungen von nachhaltigen Techniken und Technologien beschreiben und bewerten;

– können umwelttechnische Methoden anwenden und kausale Zusammenhänge verbal, grafisch und mathematisch beschreiben;

– können Methoden, Werkzeuge und Fertigkeiten der technischen Gestaltung anwenden;

– können neuartige technische und naturwissenschaftliche Entwicklungen erläutern und bewerten sowie die Gefahren durch deren Anwendung erkennen und in ihrem Handeln berücksichtigen;

– können die Technik als Instrument des Umweltschutzes beschreiben;

– können zum Verhältnis Mensch, Umwelt und Technik kritisch Stellung nehmen;

– können die Mathematik als ein sinnvolles Werkzeug zur Berechnung und Interpretation physikalisch-technischer und naturwissenschaftlicher Phänomene beschreiben und nutzen;

– können projektorientiert im Team arbeiten;

– können ihre Kenntnisse und Fertigkeiten des technischen und umwelttechnischen Bereiches eigenständig und fachübergreifend nach gültigen Normen einsetzen, interpretieren und präsentieren.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Gesamtwochenstunden von maximal 2 Pflichtgegenständen aus den Clustern „Mathematik und Naturwissenschaften“ und „Nachhaltige Techniken und Technologien“ können schulautonom um maximal je 1 Wochenstunde reduziert werden. Ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“.

Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 2 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:

1.

Schulautonome Vertiefung:

Es muss entweder

– innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens 2 Wochenstunden eingeführt werden oder

– das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters oder der Pflichtgegenstände „Angewandte Betriebsführung“ oder „Bewegung und Sport“ um mindestens 2 Wochenstunden erhöht werden.

2.

Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Umweltwirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht und Erziehung.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

– Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die ergänzenden Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards.

– Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.

– Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind.

– Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).

– Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.

– In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden.

– Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken.

– Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.

– Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können empfiehlt sich am Beginn des I. Jahrgangs die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen.

– Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen.

– Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen.

– Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.

– Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können.

– Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden.

– In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten.

– Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.

– Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.

– Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden.

Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache:

– Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.

– Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu.

– Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann.

– Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln.

– In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen.

– Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden.

Didaktische Grundsätze des Clusters Nachhaltige Wirtschaft und Recht:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

– betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und

– deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern).

Im Mittelpunkt steht

– die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge,

– die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen,

– die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und

– die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Geschichte und politische Bildung:

Der Unterricht ist im Sinne einer ganzheitlichen Ausbildung so zu gestalten, dass das Reflektieren von Zusammenhängen politischer, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Veränderungsprozesse gefördert wird. Einen besonderen Stellenwert hat dabei der Aufbau eines umfassenden Demokratieverständnisses einzunehmen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck:

Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis.

Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik:

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Lernenden zu achten:

– Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen,

– selbstständiges logisches Denken,

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