Verordnung über die Lehrpläne für gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und Fachschulen für Sozialberufe sowie Höhere gewerbliche und kunstgewerbliche Lehranstalten und Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe (Lehrpläne der humanberuflichen Schulen)
In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.
Semester:
Humanismus
Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung“)
jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 3)
1.9.2016 (1. Jahrgang)
1.9.2017 (2. Jahrgang)
1.9.2018 (3. Jahrgang)
1.9.2019 (4. Jahrgang)
1.9.2020 (5. Jahrgang)
Anlage A11
HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE –FACHRICHTUNG „KULTUR- UND KONGRESSMANAGEMENT“
I. STUNDENTAFEL1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| A. Pflichtgegenstände | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Jahrgang | ||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | Summe | |||
| 1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) |
| 2. | Sprache und Kommunikation | |||||||
| 2.1 | Deutsch | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 13 | (I) |
| 2.2 | Englisch2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 15 | (I) |
| 2.3 | Zweite lebende Fremdsprache2 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 13 | (I) |
| 2.4 | Dritte lebende Fremdsprache3 4 | 0 | 0 | 4 | 3 | 3 | 10 | (I) |
| 3. | Wirtschaft | |||||||
| 3.1 | Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft5 | 0 | 0 | 2 | 2 | 3 | 7 | III |
| 3.2 | Betriebswirtschaft | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | I |
| 3.3 | Rechnungswesen und Controlling6 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | I |
| 3.4 | Recht | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | 3 | III |
| 3.5 | Angewandtes Informationsmanagement6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 0 | 8 | II |
| 4. | Kultur-, Kongress-, Eventmanagement7 | |||||||
| 4.1 | Kultur- und Eventmanagement8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I |
| 4.2 | Tagungs-, Seminar- und Kongressmanagement9 | 0 | 0 | 0 | 3 | 2 | 5 | I |
| 5. | Gesellschaft, Kunst und Kultur | |||||||
| 5.1 | Geschichte und Politische Bildung | 0 | 2 | 2 | 2 | 0 | 6 | III |
| 5.2 | Psychologie und Philosophie | 0 | 0 | 0 | 2 | 2 | 4 | III |
| 5.3 | Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck10 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | IVa |
| 6. | Mathematik, Naturwissenschaften und Ernährung | |||||||
| 6.1 | Angewandte Mathematik11 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) |
| 6.2 | Naturwissenschaften12 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | III |
| 6.3 | Ernährung | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | III |
| 7. | Food, Beverage und Cateringmanagement13 | 0 | 4 | 3 | 0 | 0 | 7 | IVb |
| 8. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | (IVa) |
| Wochenstundenzahl | 31 | 33 | 36 | 37 | 36 | 173 | ||
| B. Verbindliche Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | III | |
| Gesamtwochenstundenzahl | 33 | 33 | 36 | 37 | 36 | 175 | ||
| C. Pflichtpraktikum 8 Wochen zwischen dem II. und V. Jahrgang | ||||||||
| D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen14 | ||||||||
| E. Förderunterricht14 | ||||||||
1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.
2 Im V. Jahrgang werden je 1 Wochenstunde Englisch und Zweite lebende Fremdsprache von den jeweiligen Lehrkräften mit dem Ziel der mehrsprachigen Kompetenzerweiterung gemeinsam unterrichtet.
3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
4 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 9-10 Wochenstunden festgelegt werden.
5 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 7-11 Wochenstunden festgelegt werden.
6 Mit Computerunterstützung.
7 Inklusive angewandtes Projektmanagement.
8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 6-10 Wochenstunden festgelegt werden.
9 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 4-6 Wochenstunden festgelegt werden.
10 Inklusive Gestaltung mit elektronischen Medien.
11 Mit Technologieunterstützung.
12 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik.
13 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 5-9 Wochenstunden festgelegt werden.
14 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement dient im Sinne der §§ 65 und 76 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Wirtschaft (insbesondere im Bereich des gehobenen Dienstleistungssektors und des Service-Designs), Verwaltung, Kultur, Tagungs- und Kongresswesen, Tourismus sowie im Event- und Veranstaltungsbereich befähigt. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement führt zur Universitätsreife.
Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.
Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen
– Sprache und Kommunikation,
– wirtschaftliche Bildung (betriebs-, volks- und globalwirtschaftlich),
– Medien, Informations- und Kommunikationstechnologien,
– Kunst und Kultur, Tagungs-, Kongress-, Event- und Veranstaltungsmanagement,
– Allgemeinbildung: Mathematik, Geistes- und Naturwissenschaften und kulturelle Bildung,
– Ernährung sowie
– berufsorientierte Praxis
sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:
– das für weiterführende Studien und für die eigenständige Weiterbildung erforderliche vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezialisierte Kenntnisse und Verständnis der zur Berufsausübung erforderlichen Fachtheorie und Fachpraxis (Fachkompetenz);
– ein breites Spektrum von kognitiven und praktischen Fähigkeiten, um Informationen zu beschaffen und sich neues Wissen selbstständig anzueignen, um Phänomene und Prozesse zu analysieren, um mit praxisüblichen Verfahren und kreativen Eigenleistungen Problemlösungen zu erreichen und Entscheidungsfindungen herbeizuführen (Methodenkompetenz);
– die Fähigkeit, Sachverhalte adressatenbezogen darzustellen, eigene Lern- und Arbeitsprozesse auch unter nicht vorhersehbaren Bedingungen zu steuern und zu beaufsichtigen sowie Verantwortung für die Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen zu übernehmen (Soziale und Personale Kompetenz, Kommunikative Kompetenz, Emotionale Kompetenz).
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement können
– Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens sowohl in deutscher als auch in mindestens drei Fremdsprachen in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren und situationsadäquat kommunizieren;
– durch Begegnung und Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen und vergangenen Kunst- und Kulturschaffen am Kulturleben teilnehmen und dieses mitgestalten;
– komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinandersetzen;
– Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig und im Team ausführen;
– die eigenen Potenziale entwickeln sowie ihre Phantasie und Kreativität nützen;
– ihre gestalterischen und musischen Fähigkeiten im beruflichen Kontext zum Einsatz bringen;
– grundlegende wissenschaftliche Methoden und Arbeitstechniken anwenden;
– andere Menschen in ihren Arbeitsprozessen anleiten und Projekte koordinieren;
– Sachverhalte des Alltags und des Berufslebens mit Hilfe verschiedener Methoden in Modellen abbilden, berechnen und analysieren, Daten beschaffen und strukturiert darstellen sowie Ergebnisse unter Nutzung von zeitgemäßen rechen- und informationstechnischen Hilfsmitteln ermitteln, interpretieren und präsentieren.
Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement verfügen insbesondere über
– betriebs-, volks- und globalwirtschaftliche Kompetenzen,
– Kompetenzen in den Bereichen Kunst und Kultur, Tagung und Kongress, Tourismus, Events und Veranstaltungen sowie Verwaltung,
– Kompetenzen zur Gründung und Führung eines Unternehmens,
– interkulturelle Kompetenz,
– kommunikative Kompetenz in mehreren Sprachen,
– umfassende Reflexionsfähigkeit, Lösungs- und Organisationskompetenz,
– breites Basiswissen in den Bereichen Geistes-, Natur- und Sozialwissenschaften,
– Kompetenzen, um die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen einzuschätzen,
– entsprechende Handlungs- und Kommunikationskompetenz.
Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in transkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt.
Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION
Die Schülerinnen und Schüler
– verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen;
– können Informationen gliedern und wiedergeben;
– können Sachverhalte adressatenbezogen und situationsgerecht darstellen und argumentieren;
– verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um in Situationen des alltäglichen, beruflichen und öffentlichen Lebens sprachlich adäquat agieren und reagieren zu können;
– verfügen über das nötige Textsortenwissen und können Texte mit unterschiedlichen Intentionen verfassen und adressatengerecht gestalten;
– können Texte überarbeiten;
– können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden;
– können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;
– können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (dh. die Fähigkeit, unterschiedliche – zB dialektale und soziale – Varietäten einer Sprache zu nutzen) und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben;
– können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und interkulturell kommunizieren;
– können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen;
– verstehen die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen;
– können bewusst mit Medien umgehen;
– können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
– können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und gezielt einsetzen;
– können erworbene Kompetenzen vernetzt anwenden.
LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH
Die Schülerinnen und Schüler
– erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben;
– können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden.
Hören
Die Schülerinnen und Schüler können
– im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet;
– im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen;
– längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.
Lesen
Die Schülerinnen und Schüler
– können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen;
– verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen;
– können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen;
– können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt.
An Gesprächen teilnehmen
Die Schülerinnen und Schüler können
– flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen;
– dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen;
– sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen.
Zusammenhängend sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
– Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren;
– dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden;
– flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten.
Schreiben
Die Schülerinnen und Schüler können
– klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen;
– dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen;
– in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken sowie Informationen geben oder erfragen;
– sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;
– sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;
– die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
– die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten.
Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:
Linguistische Kompetenzen:
Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)
Die Schülerinnen und Schüler
– verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern;
– suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen.
Lexikalische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler
– verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen;
– können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen;
– verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern.
Grammatikalische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.
Phonologische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.
Orthographische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.
Soziolinguistische Kompetenzen:
Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.
Pragmatische Kompetenzen:
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um
– Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln;
– in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
– beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.
Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.
LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Die Schülerinnen und Schüler
– erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau des Independent Users B1 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben;
– können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden.
Hören
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen)über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet;
– auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen;
– im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen;
– längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.
Lesen
Die Schülerinnen und Schüler können
– unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen;
– geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen.
An Gesprächen teilnehmen
Die Schülerinnen und Schüler können
– ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des Alltags zu bewältigen;
– in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen);
– eigene Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen.
Zusammenhängend sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern;
– Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen.
Schreiben
Die Schülerinnen und Schüler können
– unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden;
– sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;
– sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;
– die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
– geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen.
Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:
Linguistische Kompetenzen:
Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.
Lexikalische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.
Grammatikalische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.
Phonologische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.
Orthographische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.
Soziolinguistische Kompetenzen:
Die Schülerinnen und Schüler
– können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden;
– sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend;
– sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale.
Pragmatische Kompetenzen:
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um
– einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden;
– das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert;
– beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.
Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.
LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE
Die Schülerinnen und Schüler
– erreichen in der dritten lebenden Fremdsprache das Niveau des Basic Users A2+ gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben;
– können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden.
Hören
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet;
– auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen;
– im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen;
– längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.
Lesen
Die Schülerinnen und Schüler können
– unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen;
– geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen.
An Gesprächen teilnehmen
Die Schülerinnen und Schüler können
– ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des Alltags zu bewältigen;
– in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen);
– eigene Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen.
Zusammenhängend sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern;
– Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen.
Schreiben
Die Schülerinnen und Schüler können
– unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden;
– sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;
– sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;
– die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
– geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen.
Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:
Linguistische Kompetenzen:
Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.
Lexikalische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.
Grammatikalische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.
Phonologische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.
Orthographische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.
Soziolinguistische Kompetenzen:
Die Schülerinnen und Schüler
– können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden;
– sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend;
– sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale.
Pragmatische Kompetenzen:
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um
– einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden;
– das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert;
– beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.
Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen;
– internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge erklären und argumentieren;
– politische und wirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen kritisch einschätzen und hinterfragen;
– die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit verstehen und danach handeln;
– in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Teammitglied, Bürgerin und Bürger, Konsumentin und Konsument usw.) verantwortungsbewusst agieren und die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren;
– wirtschaftliche und/oder rechtliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten;
– wirtschaftliche und politische Informationen (Medienberichte usw.) verstehen und kommunizieren;
– berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen und verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS KULTUR-, KONGRESS-, EVENTMANAGEMENT
Die Schülerinnen und Schüler können
– gesellschaftliche Entwicklungen wahrnehmen, diese reflektieren und sich im Sinne von Active Citizenship in die Gesellschaft einbringen;
– ein Projekt im Team nach den Grundsätzen professionellen Projektmanagements planen und organisieren;
– Public Relations und Werbung für Projekte einsetzen sowie die spezifische Rolle des Marketings im Kultur- und Tagungsbereich beschreiben;
– Bedeutung und Rolle öffentlicher Förderungen in Österreich und Europa beschreiben sowie die Bedeutung von Fundraising, Sponsoring und anderer Finanzierungsmöglichkeiten für Kultur und Wirtschaft erläutern;
– Events als wichtiges Kommunikationsmittel für Profit- und Nonprofit-Unternehmen sowie für öffentliche Institutionen beschreiben;
– neue Entwicklungen im Veranstaltungsbereich erläutern sowie Veranstaltungen verschiedener Art entsprechend planen und umsetzen;
– die Berufsbilder im Event-, Kongress- und Kulturmanagement beschreiben;
– die Bedeutung der Kultur und des Kongresswesens für den Tourismus erläutern;
– die Komplexität des Kulturbegriffs und seine gesellschaftspolitische Relevanz erläutern;
– im europäischen und internationalen Kontext agieren.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESELLSCHAFT, KUNST UND KULTUR
Die Schülerinnen und Schüler können
– gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene reflektieren;
– mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung respektvoll umgehen;
– sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen;
– sich in der Kunst- und Kulturlandschaft Österreichs orientieren;
– Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren;
– die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und richtig zitieren;
– die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachsprache korrekt anwenden;
– bewusst mit Medien umgehen.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS MATHEMATIK, NATURWISSENSCHAFTEN UND ERNÄHRUNG
Die Schülerinnen und Schüler
– haben grundlegende Kenntnisse in allen Fachbereichen des Clusters und naturwissenschaftliches Verständnis;
– können fachspezifische Methoden sowie Problemlösestrategien praxisbezogen anwenden;
– beherrschen die Fachsprache und können sie situationsgerecht anwenden;
– können Vorgänge und Erscheinungsformen mittels Formeln, Größen und Einheiten beschreiben und durch einfache Modelle darstellen und erläutern;
– können einfache Untersuchungsmethoden sinnvoll anwenden bzw. Experimente planen, durchführen und mit geeigneten Mitteln dokumentieren;
– können Strukturen, Zusammenhänge und Wechselwirkungen als Grundelemente eines naturwissenschaftlichen Weltverständnisses beschreiben;
– können sich über neue Entwicklungen und Technologien informieren, diese kritisch hinterfragen und deren Nutzen und Risiken beschreiben und bewerten;
– können das erworbene Wissen einordnen, Konsequenzen abschätzen und im eigenen Verantwortungsbereich entsprechende Handlungen setzen;
– können fachbezogene Inhalte präsentieren sowie eigene Standpunkte darlegen und begründen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Allgemeine Bestimmungen:
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.
Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:
Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden der folgenden Pflichtgegenstände kann im angeführten Rahmen wie folgt festgelegt werden:
„Dritte lebende Fremdsprache“: mindestens 9 bis maximal 10 Wochenstunden.
„Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft“: mindestens 7 bis maximal 11 Wochenstunden.
„Kultur- und Eventmanagement“: mindestens 6 bis maximal 10 Wochenstunden.
„Tagungs-, Seminar- und Kongressmanagement“: mindestens 4 bis 6 Wochenstunden.
„Food, Beverage und Cateringmanagement“: mindestens 5 bis maximal 9 Wochenstunden.
Die Wochenstunden der in Z 2 bis Z 5 genannten Pflichtgegenstände können im angeführten Rahmen untereinander verschoben werden. Weiters können im angeführten Rahmen bei den Pflichtgegenständen „Dritte lebende Fremdsprache“ sowie „Tagungs-, Seminar- und Kongressmanagement“ je 1 Wochenstunde, beim Pflichtgegenstand „Food, Beverage und Cateringmanagement“ 2 Wochenstunden für weitere schulautonome Veränderungen frei werden.
Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff der in Z 1 bis Z 5 genannten Pflichtgegenstände sind jeweils auf das Wochenstundenausmaß der Normstundentafel ausgelegt. Bei Veränderung des Stundenausmaßes sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff entsprechend anzupassen.
Die bei den Pflichtgegenständen „Dritte lebende Fremdsprache“, „Tagungs-, Seminar- und Kongressmanagement“ sowie „Food, Beverage und Cateringmanagement“ gegebenenfalls frei werdenden maximal 4 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:
Es muss entweder
innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt werden oder
das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters oder der Pflichtgegenstände „Food, Beverage und Cateringmanagement“ oder „Bewegung und Sport“ oder der Verbindlichen Übung erhöht werden.
Darüber hinaus können von den gemäß Z 1 verwendeten Wochenstunden bis zu drei Wochenstunden – im Falle des lit. b maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – auch zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten verwendet werden (Schülerinnen- und Schüler-Autonomie).
Stundenausmaßveränderungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.
Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.
Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe des Clusters schulautonom festzulegen.
Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.
Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:
Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:
Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):
Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“, „Dritte lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. „Dritte lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.
Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.
Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.
Unterrichtsqualität:
Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.
Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.
Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.
Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.
Unterrichtsplanung:
In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:
– Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards.
– Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.
– Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind.
– Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
– Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
– In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden.
– Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken.
– Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
– Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des I. Jahrganges die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen.
– Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen.
– Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen.
– Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
– Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können.
– Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden.
– In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten.
– Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.
– Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.
– Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden.
Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch, Zweite Lebende Fremdsprache und Dritte Lebende Fremdsprache:
– Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.
– Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu.
– Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann;
– Im V. Jahrgang werden je 1 Wochenstunde Englisch und 1 Wochenstunde in der zweiten lebenden Fremdsprache von den jeweiligen Lehrkräften gemeinsam unterrichtet. Dabei soll vorrangig die mehrsprachige Kompetenz durch sprachenübergreifende Methoden und Aufgabenstellungen entwickelt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, im Sinne der Individualisierung zeitweise mit Kleingruppen an speziellen Kompetenzbereichen der Einzelsprachen zu arbeiten.
– Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln.
– In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen.
– Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden.
Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft:
Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für
– betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und
– deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern).
Im Mittelpunkt steht
– die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge,
– die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen,
– die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und
– die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.
Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.
Didaktische Grundsätze des Clusters Kultur-, Kongress-, Eventmanagement:
Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung sind insbesondere praxisbezogene Lernanlässe, Aufgabenstellungen und Projekte vorzusehen, welche den Lernenden Gelegenheit bieten
– das kulturelle Erbe und neue Formen des kulturellen Lebens für sich zu nützen und für die Gesellschaft aufzubereiten,
– Public Relations und Werbung für Projekte einsetzen zu können und die spezifische Rolle des Marketings im Kulturbereich beurteilen zu können,
– die Kulturpolitik in Österreich sowie Bedeutung und Rolle staatlicher Kulturförderung in Österreich und Europa kennen zu lernen,
– die Bedeutung der wechselseitigen Beziehung zwischen Kultur und Wirtschaft zu verstehen,
– sich mit Fragen der Ästhetik und Kulturtheorien auseinanderzusetzen,
– ihre Kulturinteressen und ihre Möglichkeiten in der Kulturlandschaft kennen und nützen zu lernen,
– Events als wichtiges Kommunikationsmittel für Profit- und Nonprofit-Unternehmen sowie für öffentliche Institutionen zu erkennen;
– Projekte im Bereich des Kultur- und Eventmanagements zu planen und durchzuführen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck:
Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis.
Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik:
Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.
Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Lernenden zu achten:
– Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen,
– selbstständiges logisches Denken,
– Modellieren von sprachlich formulierten Problemen mit Hilfe von Gleichungen, Funktionen oder grafischen Darstellungen sowie
– Durchführung von allgemeinen Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen.
Es sind moderne Technologien einzusetzen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften:
Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.
Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstands Food, Beverage und Cateringmanagement:
Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für professionelles Handeln.
Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Food, Beverage und Cateringmanagement“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen
Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation:
In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.
Unterrichtsmethoden:
Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.
Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
– Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
– Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern.
– Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.
– Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen.
– Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln.
– Ein Bezug zur beruflichen Praxis ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen.
– Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben.
– Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher wichtiger Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck“.
– Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen.
– Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.
– In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern.
Unterrichtsorganisation:
Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.
Um ein fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:
– Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird,
– organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte,
– Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind,
– Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Cluster „Kultur-, Kongress-, Eventmanagement“ eignen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Food, Beverage und Cateringmanagement“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.
Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.
Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.
Pflichtpraktikum:
Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.
Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.
Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.
Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.
Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorstand und Fachvorständin und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.
Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009.
Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.
Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.
Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.
Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004
Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.
Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.
Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
SPRACHE UND KOMMUNIKATION
2.1 DEUTSCH
I. Jahrgang:
und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
– können grundlegende Sprachnormen beschreiben und anwenden;
– können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkenne, bestimmen und korrekt anwenden;
– können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
– können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden;
– können das wesentliche Fachvokabular anwenden;
– können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen;
– können Informationen ordnen und wiedergeben;
– können Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten;
– können einfache Sachverhalte berichten, zusammenfasen, erzählen und erklären;
– können sinnerfassend lesen;
– können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten;
– verfügen über das nötige Textsortenwissen;
– können eigene Texte planen, schreiben und überarbeiten;
– können wesentliche Merkmale von Gattungen erfassen;
– können grundlegende Merkmale der Medien beschreiben und den eigenen Medienkonsum hinterfragen.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Wortarten, Satzglieder und Satzarten.
Grundlegende Regeln der Zeichensetzung.
Grundlegende Regeln der Rechtschreibung.
Gängige Fremdwörter.
Wesentliches Fachvokabular.
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören.
Fragen in Standardsprache.
Einfache Sachverhalte.
Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen.
Lesen:
Lesetechniken und -strategien.
Herausfiltern von Einzelinformationen.
Erfassen der wichtigsten Inhalte.
Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.
Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll; Gebrauchsanweisung; fiktionale Texte).
Schreiben:
Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.
Informieren und Dokumentieren.
Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe; Brief und Erzählung).
Reflexion:
Reflexion über die Lebenssituation.
Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen.
Medienkonsum.
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
– können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren;
– können Sprachnormen beschreiben und anwenden;
– verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter und können diese anwenden;
– können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden;
– können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen;
– können Redeabsichten wahrnehmen;
– können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen;
– können Informationen aus elektronischen Medien und Texten entnehmen, gliedern und wiedergeben;
– können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten;
– verfügen über das nötige Textsortenwissen;
– können Texte sprachsensibel verfassen;
– können lineare und nichtlineare Texte beschreiben;
– können Argumente ordnen, Texte planen, schreiben und überarbeiten;
– können wesentliche Merkmale von literarischen Gattungen erfassen;
– können grundlegende Merkmale der Medien und ihre Funktionen erläutern.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.
Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.
Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.
Rechtschreibung, Satzzeichen.
Zuhören und Sprechen:
Wahrnehmen von Redeabsichten.
Einfache Argumente.
Kerninformationen aus Medien.
Lesen:
Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten.
Herausfiltern von Detailinformationen.
Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).
Schreiben:
Planen von Texten und Ordnen von Argumenten.
Schreiben und Überarbeiten von Texten.
Textsortenwissen (Charakteristik; Exzerpt, Kurzfassung).
Reflexion:
Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen.
Medien und ihre Funktionen.
Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler
– verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
– können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen;
– können an Diskussionen teilnehmen;
– können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren;
– können Sprachnormen beschreiben und anwenden;
– können wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden;
– können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden;
– können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen;
– können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
– können sprachliche Varietäten des Deutschen erkennen;
– können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
– können Texte formal und inhaltlich erschließen;
– können Informationen gliedern und wiedergeben;
– verfügen über das nötige Textsortenwissen;
– können Texte sprachsensibel verfassen;
– können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und kommentieren;
– können Texte adressatengerecht planen, schreiben und überarbeiten;
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