Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
Das Freihandelsabkommen wird wie bei der Kundmachung im Bundesgesetzblatt als PDF (in drei Teilen) dokumentiert.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische 1 , lettische 1 , litauische 1 , maltesische 1 , niederländische, polnische 1 , portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung sowie die koreanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Ratifikationstext
Die Notifikation gemäß Art. 15.10 des Freihandelsabkommens wurde am 25. Mai 2012 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt dieses Freihandelsabkommen gemäß seinem Art. 15.10 Abs. 2 mit 13. Dezember 2015 in Kraft.
Das gegenständliche Freihandelsabkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 127 vom 14.05.2011 S. 6, veröffentlicht.
Präambel/Promulgationsklausel
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.