Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der ungarischen Regierung über die Grenzübergänge und Grenzübertrittspunkte an der gemeinsamen Staatsgrenze und über die Zusammenarbeit bei der Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr
Unterzeichnungsdatum
Sprachen
Deutsch, Ungarisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 5 Abs. 1 der Vereinbarung wurden am 27. Oktober 2014 bzw. 5. Dezember 2014 abgegeben; die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 5 Abs. 1 mit 1. Februar 2015 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung Ungarns haben gemäß Artikel 2 Absatz 4 des Abkommens über die Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr1 zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn vom 15. Mai 1992 (im Folgenden: das Abkommen über die Grenzabfertigung)
– unter Bedachtnahme auf den Bedarf, die Durchführung der Grenzabfertigung für den Fall der Wiedereinführung der Grenzkontrolle an der Binnengrenze zwischen der Republik Österreich und Ungarn (in der Folge „Vertragsparteien“) im Sinne der Artikel 23 ff der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (im Folgenden: Schengener Grenzkodex) sicherzustellen;
– zur Ermöglichung des erleichterten Grenzübertritts auf grenzüberschreitenden Wegen im Falle der Wiedereinführung der Grenzkontrolle gemäß Artikel 23 ff Schengener Grenzkodex,
Folgendes vereinbart:
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 794/1992.
Unterzeichnungsdatum
Sprachen
Deutsch, Ungarisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 5 Abs. 1 der Vereinbarung wurden am 27. Oktober 2014 bzw. 5. Dezember 2014 abgegeben; die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 5 Abs. 1 mit 1. Februar 2015 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung Ungarns haben gemäß Artikel 2 Absatz 4 des Abkommens über die Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn1 vom 15. Mai 1992 (im Folgenden: das Abkommen über die Grenzabfertigung)
– unter Bedachtnahme auf den Bedarf, die Durchführung der Grenzabfertigung für den Falle der vorübergehenden Wiedereinführung der Grenzkontrolle an der Binnengrenze zwischen der Republik Österreich und Ungarn (in der Folge „Vertragsparteien“) im Sinne der Artikel 25 ff der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (im Folgenden: Schengener Grenzkodex) sicherzustellen;
– zur Ermöglichung des erleichterten Grenzübertritts auf grenzüberschreitenden Wegen im Falle der vorübergehenden Wiedereinführung der Grenzkontrolle gemäß Artikel 25 ff Schengener Grenzkodex
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 794/1992
Artikel 1
Grenzübergänge mit internationaler oder regionaler Bedeutung
(1) Die Vertragsparteien können im Falle der Wiedereinführung der Grenzkontrolle an den Binnengrenzen im Sinne der Artikel 23 ff Schengener Grenzkodex an folgenden Grenzübergängen Grenzabfertigungsstellen einrichten:
an der Autobahngrenzübergangsstelle Nickelsdorf I – Hegyeshalom zwischen Grenzstein A29/1a und A29/2a eine österreichische und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Autobahngrenzübergangsstelle Nickelsdorf I – Hegyeshalom (LKW-Terminal Nord und Süd) zwischen Grenzstein A29/1 und A29/3 eine österreichische und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich
an der Straßengrenzübergangsstelle Nickelsdorf II – Hegyeshalom beim Grenzstein A29 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Halbturn – Várbalog (Albertkazmerpuszta) beim Grenzstein A42 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Andau – Jánossomorja beim Grenzstein A56 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Pamhagen – Fertöd beim Grenzstein A69 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Mörbisch – Fertörákos beim Grenzstein B2/4 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Klingenbach – Sopron beim Grenzstein B9/24 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Deutschkreuz – Kophaza zwischen den Grenzsteinen B46/2a und B46/2c eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Lutzmannsburg – Zsira beim Grenzstein B77/2 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Rattersdorf – Köszeg beim Grenzstein B101a eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Rechnitz – Bozsok beim Grenzstein C5 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Schachendorf – Bucsu zwischen den Grenzsteinen C12/7a und C12/7b eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Deutsch Schützen – Pornóapáti beim Grenzstein C36 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Eberau – Szentpéterfa beim Grenzstein C48c eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Heiligenbrunn – Pinkamindszent beim Grenzstein C62 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Heiligenkreuz – Rábafüzes beim Grenzstein C98 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle zwischen den Wirtschaftsparks Heiligenkreuz und Szentgotthárd zwischen den Grenzsteinen C99/2a und C99/2b eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Mogersdorf (Zollhausstrasse) – Szentgotthárd beim Grenzstein C104a eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns.
(2) Die Zonen für die Durchführung der Grenzkontrolle sowie die sonstigen Modalitäten der Grenzabfertigung sind in der Anlage festgelegt.
Artikel 1
Grenzübergänge mit internationaler oder regionaler Bedeutung
(1) Die Vertragsparteien können im Falle der Wiedereinführung der Grenzkontrolle an den Binnengrenzen im Sinne der Artikel 25 ff Schengener Grenzkodex an folgenden Grenzübergängen Grenzabfertigungsstellen einrichten:
an der Autobahngrenzübergangsstelle Nickelsdorf I – Hegyeshalom zwischen Grenzstein A29/1a und A29/2a eine österreichische und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Autobahngrenzübergangsstelle Nickelsdorf I – Hegyeshalom (LKW-Terminal Nord und Süd) zwischen Grenzstein A29/1 und A29/3 eine österreichische und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich
an der Straßengrenzübergangsstelle Nickelsdorf II – Hegyeshalom beim Grenzstein A29 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Halbturn – Várbalog (Albertkazmerpuszta) beim Grenzstein A42 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Andau – Jánossomorja beim Grenzstein A56 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Pamhagen – Fertöd beim Grenzstein A69 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Klingenbach – Sopron beim Grenzstein B9/24 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Deutschkreuz – Kophaza zwischen den Grenzsteinen B46/2a und B46/2c eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Lutzmannsburg – Zsira beim Grenzstein B77/2 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Rattersdorf – Köszeg beim Grenzstein B101a eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Rechnitz – Bozsok beim Grenzstein C5 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Schachendorf – Bucsu zwischen den Grenzsteinen C12/7a und C12/7b eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Deutsch Schützen – Pornóapáti beim Grenzstein C36 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Eberau – Szentpéterfa beim Grenzstein C48c eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Heiligenbrunn – Pinkamindszent beim Grenzstein C62 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Heiligenkreuz – Rábafüzes beim Grenzstein C98 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle zwischen den Wirtschaftsparks Heiligenkreuz und Szentgotthárd zwischen den Grenzsteinen C99/2a und C99/2b eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
an der Straßengrenzübergangsstelle Mogersdorf (Zollhausstrasse) – Szentgotthárd beim Grenzstein C104a eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns.
an der Straßengrenzübergangsstelle Heiligenkreuz (M80-S7 Autobahn) - Szentgotthárd (Autobahn) zwischen Grenzstein C98/4 und C98/5 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns;
an der Straßengrenzübergangsstelle Rattersdorf - Kőszeg (B61a) zwischen Grenzstein B101/2–B101/3 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns;
an der Straßengrenzübergangsstelle Ritzing (Récény) (Helenenschacht/ Ilona-akna) - Sopron (Brennbergbánya) beim Grenzstein B32/20 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns;
an der Straßengrenzübergangsstelle Nikitsch (Füles) - Sopronkövesd zwischen Grenzstein B62/3-B62/4 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns;
an der Straßengrenzübergangsstelle Nikitsch (Füles) - Zsira beim Grenzstein B70 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns;
an der Straßengrenzübergangsstelle Eisenberg (Csejke) - Vaskeresztes beim Grenzstein C27 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns;
an der Straßengrenzübergangsstelle Deutsch Schützen (Németlövő) - Horvátlövő beim Grenzstein C32/6 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns;
an der Straßengrenzübergangsstelle Gaas (Pinkakertes) - Szentpéterfa beim Grenzstein C52 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns.
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