Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2016-01-19
Status Aufgehoben · 2017-01-23
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 32/2017).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 26 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG), BGBl. Nr. 679/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 146/2015, wird festgestellt:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 32/2017).

Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2016 beträgt die Grundvergütung für Zivildienstleistende

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.