Vergnügungssteuergesetz für Wien 1945
Es ist davon auszugehen, dass das Vergnügungssteuergesetz für Wien beim (mit 19. Dezember 1945 anzusetzenden) vollständigen Wiederinkrafttreten des Bundes-Verfassungsgesetzes in Landesrecht übergeleitet wurde; vgl. dazu auch LGBl. für Wien Nr. 13/1946 und Nr. 17/1946.
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