Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Grieskirchen
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2015, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2016 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Grieskirchen errichtet.
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