Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Wissensbilanz (Wissensbilanz-Verordnung 2016 – WBV 2016)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2016-01-01
Letzte Aktualisierung 2025-08-06
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 55
Änderungshistorie JSON API
Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September)
Personal - wissenschaftliches/künstlerisches Personal: Angehörige der Universität gemäß § 94 Abs. 1 Z 4 UG - allgemeines Personal: Angehörige der Universität gemäß § 94 Abs 1 Z 5 UG
Auslandsaufenthalt Auslandsaufenthalt zum Zweck der Erfüllung von dienstlichen Verpflichtungen bzw. Lehr- und/oder Forschungsleistungen/Leistungen im Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste im Aufgabenbereich der betreffenden Person
Geschlecht - Frauen - Männer
Aufenthaltsdauer - weniger als 5 Tage - 5 Tage bis zu 3 Monate - länger als 3 Monate
Gastlandkategorie - EU - Drittstaaten
1.C.1 Erlöse aus FE-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig] (nach Auftrag-/Fördergeber-Organisation, Sitz der Auftrag-/Fördergeber-Organisation)
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Zeitraum Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
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Erlöse geldmäßiger Gegenwert für erbrachte Leistungen der Universität
FE-Projekte Forschungsarbeiten gemäß § 26 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 Z 2 und 3 UG, an denen einzelne bzw. mehrere Personen mitarbeiten und bei denen auf die Ausstattung der Universität zurückgegriffen wird
Projekte der Entwicklung und Erschließung der Künste Arbeiten gemäß § 26 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 Z 2 und 3 UG im Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste, an denen einzelne bzw. mehrere Personen mitarbeiten und bei denen auf die Ausstattung der Universität zurückgegriffen wird
Auftrag-/ FördergeberOrganisation – EU – andere internationale Organisationen – Bund (Ministerien) – Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG) – Länder (inkl. deren Stiftungen und Einrichtungen) – Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Wien) – Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) – Ludwig Boltzmann Gesellschaft – Österreichische Vereinigung zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (LBG) – Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) – Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) – Jubiläumsfonds der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) – sonstige öffentlich-rechtliche Einrichtungen (Körperschaften, Stiftungen, Fonds etc.) – Unternehmen – Private (Stiftungen, Vereine etc.) – sonstige
Sitz der Auftrag-/ FördergeberOrganisation – national – EU – Drittstaaten
1.C.2 Investitionen in Infrastruktur im FE-Bereich/Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig, pro Investitionsbereich]
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Zeitraum Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
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Investitionen Erst- und Ersatzinvestitionen
Forschungs-infrastrukturen/ Infrastrukturen im Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste mit einem Anschaffungswert von EURO 100.000 inkl. USt und darüber – Großgeräte/Großanlagen [(zB NMR Geräte, HPC)] – Core Facilities [(zB Biobanken, Genomics)] – Elektronische Datenbanken / Sammlungen – Räumliche Forschungsinfrastruktur [(zB Reinräume)] – Sonstige Forschungsinfrastruktur
2.A.1 Professorinnen/Professoren und Äquivalente [pro Universität, pro Curriculum mit gesonderter Darstellung der Unterrichtsfächer derLehramtsstudien] (nach Personalkategorie)
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Stichtag für Vollzeitäquivalente Stichtag 31. Dezember des dem Berichtsjahr vorangegangenen Jahres gemäß UHSBV
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Zeitraum für Jahresvollzeitäquivalente Das dem Berichtsjahr vorangegangene Jahr gemäß UHSBV.
Professorinnen/ Professoren und Äquivalente Verwendungen 11, 12, 14, 81, 82 und 85 bis 88 gemäß Z 3.6 der Anlage 9 UHSBV
Zuordnung der Professorinnen/ Professoren und Äquivalente nach ISCED-F-2013-Studienfeldern (3. Ebene) Die Jahresvollzeitäquivalente und Vollzeitäquivalente der Professor/innen und Äquivalente entsprechend der Kennzahl 1.A.1 (Professor/inn/en, Dozent/inn/en, Assoziierte Professor/inn/en sowie Assistenzprofessor/inn/en (KV) / Karrierepfad gemäß § 99 Abs. 5 und 6 UG) sind vollständig den gemäß § 51 Abs. 2 Z 14g UG definierten ISCED-F-2013-Studienfeldern (3. Ebene) zuzuordnen; das ISCED-Studienfeld 0114 „Ausbildung von Lehrkräften mit Fachspezialisierung“ ist nicht als eigenes Studienfeld darzustellen; vielmehr werden die diesem Studienfeld zugehörigen Studien gemäß § 3 Abs. 2 UniFinV anhand der Unterrichtsfächer/Spezialisierungen und deren zugrunde liegenden Fachbezeichnungen nach Stammfächern den entsprechenden Studienfeldern zugeordnet; darüber hinaus werden die aus dieser Zuordnung resultierenden Studien kumuliert als gesonderte Teilmenge der Gesamtsumme aller Studienfelder dargestellt. Im klinischen Bereich sind Abschläge für die Krankenversorgung in Höhe von 70 vH auf Grundlage von § 29 Abs. 5 UG zu berücksichtigen.
Personalkategorie – Professorinnen und Professoren (Verwendungen 11, 12, 81 und 85 bis 87 gemäß Z 3.6 der Anlage 9 zur UHSBV) – Dozentinnen und Dozenten (Verwendung 14) – Assoziierte Professorinnen und Professoren (Verwendung 82) – Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren (KV) / Karrierepfad gemäß § 99 Abs. 5 und 6 UG (Verwendung 88)
Zählkategorie – Vollzeitäquivalente – Jahresvollzeitäquivalente
2.A.2 Anzahl der eingerichteten Studien [pro Universität] (nach Studienart, Studienform, Programmbeteiligung)
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Anzahl Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember
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eingerichtete Studien Bachelor-, Master-, Diplom- und Doktoratsstudien (inklusive Studien in Kooperation mit anderen Universitäten oder Hochschulen), die im Stichtagssemester begonnen werden können. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Universitätslehrgänge, deren Curriculum in Kraft getreten ist.
Studienart – Diplomstudien unter Berücksichtigung der Instrumente im Instrumentalstudium, in IGP und in Jazz – Bachelorstudien unter Berücksichtigung der Instrumente im Instrumentalstudium, in IGP und in Jazz – Masterstudien unter Berücksichtigung der Instrumente im Instrumentalstudium, in IGP und in Jazz – Doktoratsstudien (ohne Human- und Zahnmedizin) – davon PhD-Doktoratsstudien – angebotene Unterrichtsfächer bzw. Spezialisierungen im Lehramtsstudium – Universitätslehrgänge für Graduierte unter Berücksichtigung der Instrumente – andere Universitätslehrgänge
Studienform – Präsenzstudien – davon zur Gänze englischsprachig studierbar – davon berufsbegleitend studierbar – Fernstudien – davon zur Gänze englischsprachig studierbar – davon berufsbegleitend studierbar
Programmbeteiligung – internationale Joint Degree/Double Degree/Multiple Degree Programme – nationale Studienkooperationen – davon gemeinsame Studienprogramme gemäß § 54d UG – davon gemeinsam eingerichtete Studien gemäß § 54e UG – sonstige Studienkooperationen
2.A.3 Studienabschlussquote [pro Universität, Studienart] (nach Geschlecht)
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Zeitraum Studienjahr (1. Oktober – 30. September)
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Studienabschlussquote Anteil der abgeschlossenen fachgleichen Bachelor-/Diplomstudien oder Masterstudien an allen beendeten fachgleichen Bachelor-/Diplomstudien zumindest im dritten Semester oder Masterstudien pro Berichtsstudienjahr. Studienabschlüsse innerhalb der Nachfrist des vorangegangenen Berichtsstudienjahres (ohne Meldung im Berichtsstudienjahr) werden dem Berichtsstudienjahr zugerechnet.
Studienart – Bachelor-/Diplomstudien – Masterstudien
Geschlecht – Frauen – Männer
2.A.4 Bewerberinnen und Bewerber für Studien mit Aufnahme- oder Eignungsverfahren vor Zulassung [pro Universität, pro Curriculum] (nach Aufnahme- oder Eignungsverfahren, Ebene 3 der ISCED 2013 Systematik mit Studienart, Geschlecht, Verfahrensschritte)
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Anzahl Gesamtanzahl in Bezug auf das beabsichtigte Beginn-Studienjahr (1. Oktober – 30. September)
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Studienart – Bachelorstudium – Masterstudium – Diplomstudium – Doktorats- bzw. PhD-Studium
Bewerberinnen und Bewerber Personen, die sich für ein Aufnahme- oder Eignungsverfahren zu einem ordentlichen Studium verbindlich anmelden
Aufnahme– oder Eignungsverfahren – § 63 Abs. 1 Z 4 UG: Überprüfung künstlerische Eignung – § 63 Abs. 1 Z 5 UG: Überprüfung sportliche Eignung – § 71b UG: Zulassung zu besonders stark nachgefragten Bachelor- und Diplomstudien – § 71c UG: Ergänzende Bestimmungen für die Zulassung zu den vom deutschen Numerus Clausus betroffenen Studien – § 71d UG: Zulassung zu an einer Universität besonders stark nachgefragten Bachelor- und Diplomstudien
Geschlecht – Frauen – Männer
Verfahrensschritte – angemeldet – angetreten – zulassungsberechtigt
Abweichungen der Berichtsstruktur von der Datenstruktur Folgende Aufnahme- oder Eignungsverfahren sind in der Berichtsstruktur nur auf Verfahrensebene darzustellen: – Überprüfung der künstlerischen Eignung – Überprüfung der sportlichen Eignung – Qualitative Zulassungsbedingungen für Master- und Doktoratsstudien – Aufnahmeverfahren in fremdsprachigen Master- und Doktoratsstudien
2.A.5 Anzahl der Studierenden [pro Universität] (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Studierendenkategorie, Personenmenge)
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Anzahl Gesamtanzahl zum Wintersemester-Termin gemäß § 18 Abs. 5 UHSBV
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Studierende sämtliche Studierende dieser Universität (Personenmenge PU gemäß Anlage 11 UHSBV)
Geschlecht – Frauen – Männer
Staatsangehörigkeit – Österreich – EU – Drittstaaten
Studierenden-kategorie – ordentliche Studierende – außerordentliche Studierende
Personenmenge – im betreffenden Wintersemester neu zugelassene Studierende dieser Universität (Personenmenge PN gemäß Anlage 11 UHSBV) – bereits in früheren Semestern zugelassene Studierende dieser Universität (Personenmenge PU gemäß Anlage 11 UHSBV vermindert um Personenmenge PN)
2.A.6 Prüfungsaktive Bachelor-, Diplom- und Masterstudien [pro Universität, pro Curriculum] (nach Geschlecht, Studienart, Staatsangehörigkeit)
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Zeitraum Studienjahr (1. Oktober – 30. September)
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Prüfungsaktive Studien Prüfungsaktiv ist ein Bachelor-, Diplom- oder Masterstudium, sofern der oder die Studierende im betreffenden Studium mindestens 16 ECTS-Punkte oder positiv beurteilte Studienleistungen im Umfang von acht Semesterstunden erbracht hat
Geschlecht – Frauen – Männer
Studienart – Diplomstudium – Bachelorstudium – Masterstudium
Staatsangehörigkeit – Österreich – EU – Drittstaaten
2.A.7 Anzahl der belegten ordentlichen Studien [pro Universität, pro Curriculum] (nach Geschlecht, Studienart, Staatsangehörigkeit)
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Anzahl Gesamtanzahl zum Wintersemester-Termin gemäß § 18 Abs. 5 UHSBV
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belegte ordentliche Studien Belegte Studien (Studienmenge SB gemäß Anlage 11 UHSBV), eingeschränkt auf ordentliche Studien
Geschlecht – Frauen – Männer
Studienart – Diplomstudium – Bachelorstudium – Masterstudium – Doktoratsstudium – davon PhD-Doktoratsstudium
Staatsangehörigkeit – Österreich – EU – Drittstaaten
2.A.8 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing) [pro Universität] (nach Geschlecht, Gastland, Art der Mobilitätsprogramme)
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Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September)
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ordentliche Studierende mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing) ordentliche Studierende (Personenmenge PU gemäß Anlage 11 UHSBV), die im Rahmen eines internationalen Mobilitätsprogramms einen Auslandsaufenthalt absolvieren (Gastland ungleich Österreich)
Geschlecht – Frauen – Männer
Gastland – EU – Drittstaaten
Art der Mobilitätsprogramme – ERASMUS+ (SMS) – Studienaufenthalte – ERASMUS+ (SMT) – Studierendenpraktika – Universitätsspezifische Mobilitätsprogramme – sonstige
2.A.9 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming) [pro Universität] (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art der Mobilitätsprogramme)
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Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September)
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ordentliche Studierende mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming) ordentliche Studierende (Personenmenge PU gemäß Anlage 11 UHSBV), die im Rahmen eines internationalen Mobilitätsprogramms einen Auslandsaufenthalt in Österreich absolvieren
Geschlecht – Frauen – Männer
Staatsangehörigkeit – EU – Drittstaaten
Art der Mobilitätsprogramme – ERASMUS+ (SMS) – Studienaufenthalte – ERASMUS+ (SMT) – Studierendenpraktika – Universitätsspezifische Mobilitätsprogramme – sonstige
2.B.1 Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität [pro Universität] (nach Geschlecht, Personalkategorie, Staatsangehörigkeit, Ausbildungsstruktur)
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Anzahl, Stichtag Gesamtanzahl zum jeweiligen Wintersemester-Termin gemäß § 18 Abs. 5 UHSBV mit einem Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis zum Stichtag 31. Dezember
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Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis Studierende mit belegtem Studium (Studienmenge SB gemäß Anlage 11 UHSBV), eingeschränkt auf Doktoratsstudien (ohne Diplomstudien Human- und Zahnmedizin), und mit einem Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis (inkl. Karenzierungen) zum 31. Dezember.
Universität Universität gemäß § 6 Abs. 1 UG oder jene Kapitalgesellschaften gemäß § 10 Abs. 1 UG, an denen die Universität Gesellschaftsanteile entweder zu 100% (Tochter-Gesellschaften) oder teilweise (Beteiligungen) hält
Geschlecht – Frauen – Männer
Staatsangehörigkeit – Österreich – EU – Drittstaaten
Personalkategorie (Verwendung) – drittfinanzierte wissenschaftliche /künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – sonstige wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – sonstige Verwendung
Ausbildungsstruktur – strukturierte Doktoratsausbildung mit mindestens 30 Wochenstunden Beschäftigungsausmaß – strukturierte Doktoratsausbildung mit weniger als 30 Wochenstunden Beschäftigungsausmaß – nicht-strukturierte Doktoratsausbildung
3.A.1 Anzahl der Studienabschlüsse [pro Universität, pro Curriculum] (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des Abschlusses, Studienart)
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Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September)
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Studienabschlüsse abgeschlossene Studien (Studienmenge SA gemäß Anlage 11 UHSBV), eingeschränkt auf ordentliche Studien
Geschlecht – Frauen – Männer
Staatsangehörigkeit – Österreich – EU – Drittstaaten
Art des Abschlusses – Erstabschluss – Weiterer Abschluss
Studienart – Diplomstudium – Bachelorstudium – Masterstudium – Doktoratsstudium – davon PhD-Doktoratsstudium
3.A.2 Anzahl der Studienabschlüsse in der Toleranzstudiendauer [pro Universität, pro Curriculum] (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des Abschlusses, Studienart)
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Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September)
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Studienabschlüsse abgeschlossene Studien (Studienmenge SA gemäß Anlage 11 UHSBV), eingeschränkt auf ordentliche Studien
Abschlüsse in der Toleranzstudiendauer Studienabschlüsse, welche innerhalb der Studiendauer laut Curriculum zuzüglich eines Semesters, im Fall eines Diplomstudiums zuzüglich zwei Semester, erreicht wurden; die Studiendauer ist gemäß § 22 Abs. 3 UHSBV zu ermitteln.
Geschlecht – Frauen – Männer
Staatsangehörigkeit – Österreich – EU – Drittstaaten
Art des Abschlusses – Erstabschluss – Weiterer Abschluss
Studienart – Diplomstudium – Bachelorstudium – Masterstudium – Doktoratsstudium – davon PhD-Doktoratsstudium
3.A.3 Anzahl der Studienabschlüsse mit studienbezogenem Auslandsaufenthalt [pro Universität] (nach Geschlecht, Gastland des Auslandsaufenthalts)
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Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September), das dem Berichtsjahr vorangegangen ist
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Studienabschlüsse mit studienbezogenem Auslandsaufenthalt Erhebungsdaten der Statistik Austria aufgrund § 9 Abs. 6 Bildungsdokumentationsgesetz anlässlich des Abgangs der Studierenden (UStat 2 Erhebung über studienbezogene Auslandsaufenthalte) im Bereich ordentlicher Studienabschlüsse an öffentlichen Universitäten
Geschlecht – Frauen – Männer
Gastland des Auslandsaufenthaltes – EU – Drittstaaten
3.B.1 Anzahl der wissenschaftlichen/künstlerischen Veröffentlichungen des Personals [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig] (nach Typus von Publikationen, nach internationalen Ko-Publikationen)
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Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember), Zuordnung anhand des Datums der Veröffentlichung
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wissenschaftliche/ künstlerische Veröffentlichungen unter Nennung der Universität publizierte Erstauflagen von Fach- oder Lehrbüchern (ausgenommen Eigenverlag), nicht im Eigenverlag publizierte Fachzeitschriften oder Sammelwerke (ausgenommen Konferenz-Publikationen) und sonstige wissenschaftliche/künstlerische Veröffentlichungen (unabhängig vom Medium/darunter auch nicht-textliche wie zB Filme)
Personal sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 23 bis 28 und 81 bis 88 gemäß Z 3.6 der Anlage 9 UHSBV
Typus von Publikationen – Erstauflagen von wissenschaftlichen Fach- oder Lehrbüchern – erstveröffentlichte Beiträge in SCI, SSCI und AHCI-Fachzeitschriften – erstveröffentlichte Beiträge in sonstigen wissenschaftlichen Fachzeitschriften – erstveröffentlichte Beiträge in Sammelwerken – sonstige wissenschaftliche Veröffentlichungen – künstlerische Ton-, Bild-, Datenträger – Beiträge zu künstlerischen Ton-, Bild-, Datenträgern – Kunstkataloge und andere künstlerische Druckwerke – Beiträge zu Kunstkatalogen und anderen künstlerischen Druckwerken
Internationale Ko-Publikationen Wissenschaftliche/künstlerische Veröffentlichungen des Typus „erstveröffentlichte Beiträge in SCI-, SSCI- und AHCI-Fachzeitschriften“, die in Kooperation mit einem oder mehreren Partnerinnen und Partnern unter Nennung mindestens einer ausländischen Hochschule/Forschungseinrichtung veröffentlicht werden.
3.B.2 Anzahl der gehaltenen Vorträge und Präsentationen des Personals [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig] (nach Geschlecht, Vortragsort, Veranstaltungs-Typus)
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Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember)
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Vortrag oder Präsentation science to science/ art to art Vortrag auf Grundlage einer direkten Einladung durch die Veranstalterin oder den Veranstalter oder Vortrag/Präsentation auf Grundlage einer Bewerbung und nachfolgenden Auswahl durch die Veranstalterin oder den Veranstalter
Vortrag oder Präsentation science to public Sämtliche Vorträge des wissenschaftlichen Personals an ein nicht-wissenschaftliches Zielpublikum
wissenschaftliche/ künstlerische Veranstaltung (science to science/ art to art) Kongresse, Konferenzen, Tagungen, Seminare etc., deren Ziel die Weitergabe und Diskussion von auf wissenschaftlichen/künstlerischen Standards erarbeiteten Erkenntnissen zumindest eines/einer Vortragenden oder Präsentatoren/-innen ist und diese dem wissenschaftlichen Austausch innerhalb einer Wissenschaftsdisziplin/Kunstdisziplin dient und/oder interdisziplinär ausgelegt ist. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Veranstaltungen, deren Ziel die Weitergabe wissenschaftlicher Erkenntnisse an ein Fachpublikum sind (science to science/art to art)
Veranstaltung zur Vermittlung/ Verbreitung von Fachwissen an ein nicht-wissenschaftliches Publikum (science to public/ art to public) Leistungsschauen, Informationsveranstaltungen etc, deren Ziel die Vermittlung bzw. Verbreitung von Fachwissen an ein nicht-wissenschaftliches/nicht-künstlerisches Publikum ist (science to public/ art to public)
Personal sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 23 bis 28 und 81 bis 88 gemäß Z 3.6 der Anlage 9 UHSBV
Geschlecht – Frauen – Männer
Vortragsort – Inland – Ausland – virtuell
Veranstaltungstypus – science to science/art to art – science to public/art to public
3.B.3 Anzahl der Patentanmeldungen, Patenterteilungen, Verwertungs-Spin-Offs, Lizenz-, Options- und Verkaufsverträge [pro Universität] (nach Patenterteilung, Art der Verträge, Verwertungspartnerinnen und -partnern, Verwertungs-Spin-Offs)
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Anzahl Gesamtanzahl der innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember) erfolgten Neuzugänge
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Patentanmeldungen zu zählen sind Patente, die gemäß Patentgesetz 1970, gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), dem Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) und in Staaten, die nicht Vertragsstaaten des EPÜ bzw. des PCT sind, im Berichtszeitraum angemeldet wurden, wobei jedes angemeldete Patent einzeln gezählt wird. Bei der Erteilung eines Patents nach dem EPÜ sind die nationalen Validierungen nicht einzeln zu zählen. Darüber hinaus sind jene Prioritäts-Patentanmeldungen durch Dritte zu erfassen, die aufgrund einer Rechteübertragung durch die Universität durchgeführt werden, und der Anmeldegegenstand eine Diensterfindung der Universität gemäß UG darstellt.
Patenterteilung – national – EU/EPÜ – Drittstaaten
Lizenzverträge Anzahl der Verträge, die die Veräußerung bestimmter Nutzungsrechte der Universität an Immaterialgütern (zB Patente, Urheberrechte) betreffen. Erfasst werden nur jene Lizenzverträge, deren Gegenstand bestehende Diensterfindungen und Patente sind.
Optionsverträge zu zählen sind Verträge betreffend die Anwartschaft eines Dritten gegenüber der Universität durch einseitige Willenserklärung einen Verkaufs- oder Lizenzvertrag betreffend Immaterialgüter herbeizuführen. Erfasst werden nur jene Optionsverträge, deren Gegenstand bestehende Diensterfindungen und Patente sind.
Verkaufsverträge gezählt werden Verträge betreffend den Verkauf der Eigentumsrechte der Universität an Immaterialgütern (zB Patente, patentähnliche Schutzrechte wie Erfindungen, Schutzzertifikate, Gebrauchsmuster, Halbleiterschutzrechte, Sortenschutzrechte, Know-How). Erfasst werden nur jene Verkaufsverträge, deren Gegenstand bestehende Diensterfindungen und Patente sind.
Art der Verträge – Lizenzverträge – Optionsverträge – Verkaufsverträge
Verwertungspartner-innen und –partner – Anzahl der Unternehmen – Anzahl der (außer)universitären Forschungseinrichtungen Falls im Kalenderjahr insgesamt weniger als 3 Verwertungspartnerinnen und –partner zuordenbar sind, ist aus Gründen des Datenschutzes anstatt der Anzahl der Verwertungspartnerinnen und –partner die Ausprägung „n.a.“ anzuführen.
Verwertungs-Spin-Offs Verwertungs-Spin-offs sind Unternehmensgründungen der Universität bzw. Unternehmen, an welchen die Universität direkt oder indirekt beteiligt ist bzw. Unternehmen für die die Nutzung neuer Forschungsergebnisse/Ergebnisse auf Basis der Entwicklung und Erschließung der Künste, neuer wissenschaftlicher Verfahren oder Methoden aus der öffentlichen Forschung für die Gründung unverzichtbar waren, dh. die Gründung wäre ohne Nutzung dieser Forschungsergebnisse/Ergebnisse auf Basis der Entwicklung und Erschließung der Künste oder eines daraus resultierenden Schutzrechts (zB Patente, Lizenzen etc.) nicht erfolgt. Zu zählen sind Neugründungen im Berichtsjahr. – Anzahl der Verwertungs-Spin-Offs
Spezifisches Kennzahlen-Set für Medizinische Universitäten bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist:
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4.1 Anzahl der Begutachtungen der Ethikkommission einschließlich aller Klinischen Studien [pro Universität] (nach Begutachtungstyp)
Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember)
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Begutachtungen einschließlich Klinischer Studien im Kalenderjahr erstmals durch die Ethikkommission durchgeführte Begutachtungen einschließlich aller Klinischer Studien. Durchführung von Beurteilungen Klinischer Studien und der Anwendung neuer medizinischer Methoden und angewandter medizinischer Forschung am Menschen unter Beachtung der einschlägigen ärzterechtlichen Bestimmungen und der relevanten internationalen Regelwerke (Deklaration von Helsinki, GCP-Guidelines)). Davon Begutachtung im eigenen Bereich der Universität/Medizinischen Fakultät Begutachtung für Externe
Klinische Studien systematische Untersuchungen von Medikamenten, von bestimmten Behandlungsformen bzw. medizinischen Interventionen oder von Medizinprodukten, die einer Genehmigung der Ethikkommission unterliegen. Dies umfasst auch klinische Prüfungen gemäß § 2a Arzneimittelgesetz, BGBl. Nr. 185/1983, in der jeweils geltenden Fassung, bzw. eines Medizinprodukts gemäß § 3 Medizinproduktegesetz, BGBl. Nr. 657/1996, in der jeweils geltenden Fassung.
Kategorien – Klinische Prüfung eines Arzneimittels (registriert/nicht registriert) – nicht interventionelle Studie (NIS) gemäß Arzneimittelgesetz – Klinische Prüfung eines Medizinproduktes – Sonstige Studien (alle anderen Studien)
Ethikkommission vom Senat eingerichtete Kommission gemäß § 30 UG zur Beurteilung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten, der Anwendung neuer medizinischer Methoden und angewandter medizinischer Forschung
4.2 Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung von Klinischen Studien im eigenen Bereich der Universität [pro Universität]
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Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember)
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Teilnehmerinnen und Teilnehmer alle Prüfungsteilnehmerinnen und –teilnehmer an allen klinischen Studien, die bei Beendigung der Studie der Ethikkommission zu melden sind, aufgrund von Meldungen im Rahmen des universitätsinternen Berichtswesens
Klinische Studien systematische Untersuchungen von Medikamenten, von bestimmten Behandlungsformen bzw. medizinischen Interventionen oder von Medizinprodukten, die einer Genehmigung der Ethikkommission unterliegen. Dies umfasst auch Klinische Prüfungen gemäß § 2a Arzneimittelgesetz bzw. eines Medizinprodukts gemäß § 3 Medizinproduktegesetz
Kategorien – Klinische Prüfung eines Arzneimittels (registriert/nicht registriert) – nicht interventionelle Studie (NIS) gemäß Arzneimittelgesetz – Klinische Prüfung eines Medizinprodukt – Sonstige Studien (alle anderen Studien)
Beendigung Beendigung der Klinischen Studie im Sinne des § 2a Abs. 4 Arzneimittelgesetz bzw. gemäß § 3 Abs. 10 Medizinproduktegesetz
4.3 Anzahl der Ausbildungsverträge zur Fachärztin oder zum Facharzt [pro Universität] (nach Geschlecht, Dienstgeberin oder Dienstgeber)
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Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember)
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Ausbildungsvertrag Vertrag zur Absolvierung der praktischen Ausbildung in einem Sonderfach gemäß § 8 Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169/1998, in der jeweils geltenden Fassung
Dienstgeberin oder Dienstgeber – Universität – Krankenanstaltenträger
Geschlecht – Frauen – Männer
4.4 Anzahl der im Berichtsjahr von Universitätsangehörigen geleisteten verlängerten Dienste [pro Universität]
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Zeitraum Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
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verlängerter Dienst verlängerter Dienst gemäß § 4 Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, BGBl. I Nr. 8/1997, in der jeweils geltenden Fassung
Datenbedarfskennzahlen gemäß § 14 für sämtliche Universitäten:
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1.1 Aufwendungen für das Bundespersonal in Euro [pro Universität]
Zeitraum Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
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Aufwendungen in Euro Personalaufwand gemäß § 2 Z 6 lit. a, c, d, e und f Univ. Rech-nungsabschlussVO, BGBl. II Nr. 292/2003, in der jeweils geltenden Fassung [a) Löhne Gehälter, c) Aufwendungen für Abfertigungen, d) Aufwendungen für Altersversorgung, e) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge, f) Sonstige Sozialaufwendungen] ohne Berücksichtigung der Rückstellungen, gegliedert wie folgt: – Personalaufwand für Beamtinnen und Beamte in Euro – Personalaufwand für das übrige Bundespersonal gemäß § 12 Abs. 3 UG in Euro
Bundespersonal gemäß § 12 Abs. 3 UG Bundespersonal, das am 31. Dezember 2003 an der Universität tätig war, soweit es in diesem Zeitraum in einem Arbeitsverhältnis zur Universität oder in einem Bundesdienstverhältnis, in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis als wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher/künstlerischer Mitarbeiter, gegebenenfalls in Ausbildung (§ 132 UG), steht und unverändert weiterhin an der Universität tätig ist
1.2 Erlöse aus Verwertungs-Spin-Offs sowie Lizenz-, Options- und Verkaufsverträgen in Euro [pro Universität] (nach Art der Erlöse)
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Zeitraum Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
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Erlöse Die im Rechnungsjahr tatsächlich einlangenden Erlöse aus Lizenz-, Options- und Verkaufsverträgen sowie Verwertungs-Spin-Offs
Lizenzverträge Veräußerung bestimmter Nutzungsrechte der Universität an Immaterialgütern (z. B. Patente, Urheberrechte)
Optionsverträge Anwartschaft eines Dritten gegenüber der Universität durch einseitige Willenserklärung einen Verkaufs- oder Lizenzvertrag betreffend Immaterialgüter herbeizuführen
Verkaufsverträge Verkauf der Eigentumsrechte der Universität an Immaterialgütern (z. B. Patente, patentähnliche Schutzrechte wie Erfindungen, Schutzzertifikate, Gebrauchsmuster, Halbleiterschutzrechte, Sortenschutzrechte, Know-How)
Verwertungs-Spin-Offs Unternehmensgründungen bzw. –beteiligungen der Universität für die die Nutzung neuer Forschungsergebnisse/Ergebnisse auf Basis der Entwicklung und Erschließung der Künste, neuer wissenschaftlicher Verfahren oder Methoden aus der öffentlichen Forschung für die Gründung unverzichtbar waren
Art der Erlöse – Verwertungs-Spin-Offs – Lizenzverträge – Optionsverträge – Verkaufsverträge
1.3 Erlöse aus privaten Spenden in Euro [pro Universität] (nach Spendengeber, Sitz des Spendengebers)
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Zeitraum Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
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Erlöse Wert für erbrachte Geldleistungen an die Universität
Spenden Unentgeltliche Bereitstellung von Geld durch Unternehmen oder Privatpersonen zur Förderung der Universität jeweils über einem Betrag von 3.500 Euro, mit Ausnahme jener Unternehmen, an denen die Universität beteiligt ist. Als Ausnahme vom Grundsatz der Unentgeltlichkeit dürfen über Spenden finanzierte Hörsäle, Professuren o.ä. Namen von spendenden Unternehmen bzw. Privatpersonen tragen, wobei dies nicht mit der Verwendung von Firmenlogos o.ä. einhergehen darf.
Spendengeber – Privatpersonen – Unternehmen – Private Stiftungen – sonstige
Sitz der Spendengeber – national – sonstige EU – Drittstaaten
1.4 Kosten der Lehre in Euro [pro Universität, pro KLR-Disziplinengruppe] (nach Zählkategorie)
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Zeitraum Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
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Kosten Die Gesamtsumme der Kosten gemäß § 4 der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über einheitliche Standards für die Kosten- und Leistungsrechnung an Universitäten (KLRV Universitäten), BGBl. II Nr. 69/2017 für Leistungen gemäß § 16 Abs. 2 Z 1 KLRV Universitäten. Für die Kosten gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 KLRV Universitäten sind Normkosten gemäß Anlage 1 KLRV Universitäten anzusetzen.
KLR-Disziplinengruppen an der Universität vorhandene KLR-Disziplinengruppen gemäß Anlage 2 KLRV Universitäten
Prüfungsaktive Studien Anzahl der prüfungsaktiven Studien auf Ebene der KLR-Disziplinengruppen gemäß Anlage 2 KLRV Universitäten entsprechend Kennzahl 2.A.6 „Prüfungsaktive Bachelor-, Diplom- und Masterstudien“
Studienabschlüsse Anzahl der abgeschlossenen Studien auf Ebene der KLR-Disziplinengruppe gemäß Anlage 2 KLRV Universitäten. Zu zählen sind abgeschlossene Studien (Studienmenge SA gemäß Anlage 11 UHSBV) eingeschränkt auf ordentliche Studien, der Studienarten Diplomstudium, Bachelorstudium und Masterstudium.
Zuordnung der Studien zum Rechnungsjahr Für die Berechnung der Kosten sind jene prüfungsaktiven Studien und Studienabschlüsse heranzuziehen, die im Studienjahr beginnend mit 1. Oktober des dem Rechnungsjahr vorangehenden Jahres bis 30. September des Rechnungsjahres erfasst wurden.
Zählkategorie – Kosten absolut – Kosten je prüfungsaktivem Studium – Kosten je Studienabschluss
1.5 Kosten der Forschung und Entwicklung/EEK in Euro [pro Universität, pro KLR-Disziplinengruppe] (nach Zählkategorie)
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Zeitraum Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
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Kosten Die Gesamtsumme der Kosten gemäß § 4 KLRV Universitäten für Leistungen gemäß §16 Abs. 2 Z 2 bis Z 5 KLRV Universitäten. Für die Kosten gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 KLRV Universitäten sind Normkosten gemäß Anlage 1 KLRV Universitäten anzusetzen.
KLR-Disziplinengruppen an der Universität vorhandene KLR-Disziplinengruppen gemäß Anlage 2 KLRV Universitäten
Personalkategorie Summe der Jahresvollzeitäquivalente der Personalkategorien gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 bis 2 KLRV Universitäten (Professor/innen und Äquivalente)
Zählkategorie – Kosten absolut – Kosten je Professor/in und Äquivalent
1.6 Personal in ausgewählten Verwendungen nach Fächergruppen in Vollzeitäquivalenten [pro Universität, pro Fächergruppe] (nach Personalkategorie, Geschlecht, Zählkategorie)
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Stichtag für Vollzeitäquivalente Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres gemäß UHSBV
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Personal Sämtliche Personen in den Verwendungen 11, 12, 14, 16, 21, 26 bis 28 und 81 bis 83 sowie 85 bis 88 gemäß Z 3.6 der Anlage 9 UHSBV
Zuordnung des Personals nach Fächergruppen Zuordnung von Teilergebnissen der Wissensbilanz-Kennzahl 1.A.1 (Vollzeitäquivalente) zu den Fächergruppen gemäß Anlage 4 (Zuordnungstabelle ÖFOS 2012 – Fächergruppen), unabhängig davon, wie viel Zeit innerhalb der einzelnen Personalkategorien tatsächlich für Forschung und Entwicklung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste aufgewendet wird. Die Zuordnung der Personalkategorien zu den Fächergruppen erfolgt nach dem Überwiegensprinzip auf Basis der organisatorischen Zuordnung auf Institutsebene oder damit vergleichbaren Organisationseinheiten, unter Berücksichtigung von 70 vH Abschlägen für Krankenversorgung bei den Vollzeitäquivalenten des klinischen Bereichs.
Personalkategorie – Professorinnen und Professoren (Verwendungen 11, 12, 81 und 85 bis 87 gemäß Z 3.6 der Anlage 9 UHSBV) – Äquivalente zu Professorinnen und Professoren (Verwendungen 14, 82 und 88) – sonstige wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Verwendungen 16, 21, 26 bis 28 und 83)
Geschlecht – Frauen – Männer
Zählkategorie – Vollzeitäquivalente
Datenbedarfskennzahlen gemäß § 12 für Medizinische Universitäten bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist:
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2.1 Nutzfläche, der Universität von Dritten für Lehr- und Forschungszwecke zur Verfügung gestellt, in m² [pro Universität]
Stichtag Gesamtnutzfläche zum Stichtag 31. Dezember
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Nutzfläche Nutzfläche im Sinne der ÖNORM 1800, Ausgabe 1. Jänner 2002, dient der Nutzung des Bauwerkes aufgrund seiner Zweckbestimmung
Dritte Krankenanstaltenträger oder andere Dritte wie sonstige öffentliche Stellen oder Private (auch universitätsnahe Vereine), nicht aber BIG
Lehr- und Forschungszwecke Erfüllung der universitären Aufgaben der Lehre und Forschung sowie mittelbar damit verbundene Aufgaben (wie anteilige Verwaltung, erforderliche zusätzliche Dienstzimmer)
zur Verfügung stellen ausdrückliche vertragliche Widmung oder faktische Überlassung
2.2 Zeitvolumen des in ärztlicher und zahnärztlicher Verwendung stehenden wissenschaftlichen Personals im Klinischen Bereich in Lehre und Forschung [in Vollzeitäquivalenten und in Prozent der gesamten Normalarbeitszeit (40 Stunden) dieses Personals] [pro Universität] (nach Geschlecht, nach Tätigkeitsbereich)
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Zeitraum Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
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Zeitvolumen tatsächlich erhobene oder berechnete Lehr- und Forschungskapazität
wissenschaftliches Personal sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 23, 26 bis 28 und 81 bis 88 gemäß Z 3.6 der Anlage 9 UHSBV, die in ärztlicher und zahnärztlicher Verwendung stehen
Lehre und Forschung Lehre und Forschung im Sinne des UG einschließlich der dafür erforderlichen universitären Verwaltungstätigkeit
Klinischer Bereich Klinischer Bereich ist der Bereich gemäß § 31 UG
Vollzeitäquivalent tatsächliche Personalkapazität auf Basis des faktischen Beschäftigungsausmaßes aller Personen (zB zwei zu 50% Teilzeitbeschäftigte ergeben ein Vollzeitäquivalent)
Prozent Anteil der gesamten Normalarbeitszeit (40 Stunden)
Geschlecht – Frauen – Männer
Tätigkeitsbereich – Ärztinnen/Ärzte – Ärztinnen/Ärzte in Facharztausbildung
2.3 Personal im Klinischen Bereich in Vollzeitäquivalenten [pro Universität] (nach Geschlecht)
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Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember)
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Klinischer Bereich Einrichtungen der Medizinischen Universität gemäß § 31 UG
Personal – Ärztinnen und Ärzte gemäß § 1 Ärztegesetz 1998 – Zahnärztinnen und Zahnärzte gemäß § 5 Zahnärztegesetz, BGBl. Nr. 126/2005, in der jeweils geltenden Fassung – Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung gemäß § 94 Abs. 2 Z 3 UG – anderes wissenschaftliches Personal – allgemeines Personal, davon – Ärztinnen und Ärzte gemäß § 94 Abs. 3 Z 5 UG – Krankenpflegepersonal gemäß § 94 Abs. 3 Z 4 UG
Geschlecht – Frauen – Männer
2.4 Klinischer Mehraufwand (paktierte Investitionen) in Euro [pro Universität]
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Zeitraum Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
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Klinischer Mehraufwand Teilbetrag der Gesamtinvestitionen in der Patientenbehandlung/ -betreuung und im Gesundheitswesen, der gemäß § 55 Z 1 des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KaKuG), BGBl. I Nr. 1/1957, in der jeweils geltenden Fassung, als Kostenersatz für Geräte an den Krankenanstalten-träger zu leisten ist
Paktierte Investitionen Maschinen und maschinelle Anlagen sowie unmittelbar zugehörige Raumausstattungen sowie übertragene Klinikneu- und Klinikumbauten einschließlich der Ersteinrichtung und gebäudetechnische Sanierungen und Erweiterungen – tatsächliche Ausgaben € – diesbezügliche Rückstellungen € – bestehende Forderungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger € – bestehende Verpflichtungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger €
2.5 Ausgleichszahlungen des laufenden Klinischen Mehraufwands in Euro [pro Universität, pro Kategorie]
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Zeitraum Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
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Klinischer Mehraufwand Kostenersatz für die Leistungen des Krankenanstaltenträgers gemäß § 55 Z 2 KAKuG, für den Klinischen Bereich der Medizinischen Universität nach Abzug der wechselseitigen Leistungen der Medizinischen Universität für den Krankenanstaltenträger
laufend Mehrkosten, die sich beim Betrieb der Krankenanstalt aus den Bedürfnissen der Lehre und Forschung ergeben – tatsächliche Ausgaben€ – diesbezügliche Rückstellungen€ – bestehende Forderungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger€ – bestehende Verpflichtungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger€
Kategorien – Gesamtbetrag laut Leistungsvereinbarung – je Vertrag
2.6 Wissenschaftliches Personal mit einem nicht-medizinischen Studienabschluss [pro Universität] (nach Geschlecht)
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Zeitraum Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
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Personal wissenschaftliches Personal mit Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis (einschließlich Bundesbeamte)
Nicht-medizinischer Studienabschluss Abschluss eines Hochschulstudiums außer Human- und Zahnmedizin
Geschlecht – Frauen – Männer

Anlage 2

zu § 10

Wissenschafts-/Kunstzweige

1 NATURWISSENSCHAFTEN

101 Mathematik

102 Informatik

103 Physik, Astronomie

104 Chemie

105 Geowissenschaften

106 Biologie

107 Andere Naturwissenschaften

2 TECHNISCHE WISSENSCHAFTEN

201 Bauwesen

202 Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik

203 Maschinenbau

204 Chemische Verfahrenstechnik

205 Werkstofftechnik

206 Medizintechnik

207 Umweltingenieurwesen, Angewandte Geowissenschaften

208 Umweltbiotechnologie

209 Industrielle Biotechnologie

210 Nanotechnologie

211 Andere Technische Wissenschaften

3 HUMANMEDIZIN, GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN

301 Medizinisch-theoretische Wissenschaften, Pharmazie

302 Klinische Medizin

303 Gesundheitswissenschaften

304 Medizinische Biotechnologie

305 Andere Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften

4 AGRARWISSENSCHAFTEN, VETERINÄRMEDIZIN

401 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

402 Tierzucht, Tierproduktion

403 Veterinärmedizin

404 Agrarbiotechnologie, Lebensmittelbiotechnologie

405 Andere Agrarwissenschaften

5 SOZIALWISSENSCHAFTEN

501 Psychologie

502 Wirtschaftswissenschaften

503 Erziehungswissenschaften

504 Soziologie

505 Rechtswissenschaften

506 Politikwissenschaften

507 Humangeographie, Regionale Geographie, Raumplanung

508 Medien- und Kommunikationswissenschaften

509 Andere Sozialwissenschaften

6 GEISTESWISSENSCHAFTEN

601 Geschichte, Archäologie

602 Sprach- und Literaturwissenschaften

603 Philosophie, Ethik, Religion

604 Kunstwissenschaften

605 Andere Geisteswissenschaften

7 MUSIK

701 Musikleitung (Dirigieren)

702 Interpretation – vokal

703 Interpretation – instrumental

704 Jazz / Improvisation

705 Computermusik

706 Komposition

707 Tonmeister

708 Musiktherapie

709 Pädagogik / Vermittlung

8 BILDENDE/GESTALTENDE KUNST

801 Bildende Kunst

802 Bühnengestaltung

803 Design

804 Architektur

805 Konservierung und Restaurierung

806 Mediengestaltung

807 Sprachkunst

808 Transdisziplinäre Kunst

809 Pädagogik / Vermittlung

9 DARSTELLENDE KUNST

901 Schauspiel

902 Theaterregie / Musiktheaterregie

903 Film und Fernsehen

904 Tanz

905 Pädagogik / Vermittlung

Abkürzung

WBV 2016

Anlage 3

zu § 7

Vorlage für den Bericht über die Umsetzung der Ziele und Vorhaben der Leistungsvereinbarung (Leistungsvereinbarungs-Monitoring) gemäß § 7

Gliederung für die ZIELE (laut Leistungsvereinbarung der Universität), gegliedert nach Leistungsbereichen:

Nr. Ziel(Kurzbezeichnung) Messgröße Ist-Wert Basisjahr ZielwertJahr 1 derLV-Periode Ist-WertJahr 1 derLV-Periode ZielwertJahr 2 derLV-Periode Ist-WertJahr 2 derLV-Periode ZielwertJahr 3 derLV-Periode Ist-WertJahr 3 derLV-Periode AbweichungIst-Wert zu Zielwert desBerichtsjahrsabsolut in %
Ziel 1
1) Erläuterung der Abweichung im Berichtsjahr 2) bei Berichtlegung über das 2. Jahr der LV-Periode: Prognose bezüglich Erreichung der geplanten Leistungsergebnisse zum Ende der LV-Periode
Ziel 2
1) Erläuterung der Abweichung im Berichtsjahr 2) bei Berichtlegung über das 2. Jahr der LV-Periode: Prognose bezüglich Erreichung der geplanten Leistungsergebnisse zum Ende der LV-Periode

Gliederung für die VORHABEN (laut Leistungsvereinbarung der Universität), gegliedert nach Leistungsbereichen:

Nr. Vorhaben (Kurzbezeichnung) Kurzbeschreibung des Vorhabens Geplante Umsetzung bis ……. Meilensteine Ampelstatus für das Berichtsjahr
Vorhaben 1 laut Leistungsvereinbarung laut Leistungsvereinbarung
Erläuterung zum Ampelstatus:
1) Was wurde (bereits) durchgeführt? Inwieweit ist (bei Berichtlegung über das 3. Jahr der LV-Periode: wurde) das Vorhaben inhaltlich und zeitlich plangemäß umgesetzt? 2) bei Berichtlegung über das 2. Jahr der LV-Periode: Prognose bezüglich Erreichung der geplanten Leistungsergebnisse zum Ende der LV-Periode 3) Bei roter Ampel: Grund für Nichtumsetzung innerhalb der Leistungsvereinbarungsperiode; ist das Vorhaben für die nächste Leistungsvereinbarungsperiode von Relevanz?
Vorhaben 2 laut Leistungsvereinbarung laut Leistungsvereinbarung
Erläuterung zum Ampelstatus:
1) Was wurde (bereits) durchgeführt? Inwieweit ist (bei Berichtlegung über das 3. Jahr der LV-Periode: wurde) das Vorhaben inhaltlich und zeitlich plangemäß umgesetzt? 2) bei Berichtlegung über das 2. Jahr der LV-Periode: Prognose bezüglich Erreichung der geplanten Leistungsergebnisse zum Ende der LV-Periode 3) Bei roter Ampel: Grund für Nichtumsetzung innerhalb der Leistungsvereinbarungsperiode; ist das Vorhaben für die nächste Leistungsvereinbarungsperiode von Relevanz?

LV-Periode: Leistungsvereinbarungsperiode

Erläuterung des Ampelstatus:

Ampelstatus Erläuterung
Grün: Das Vorhaben wird (bei Berichtlegung über das 3. Jahr der LV-Periode: wurde in der Leistungsvereinbarungsperiode) inhaltlich und zeitlich in der geplanten Form umgesetzt.
Gelb: Das Vorhaben wird (bei Berichtlegung über das 3. Jahr der LV-Periode: wurde) innerhalb der Leistungsvereinbarungsperiode, aber mit inhaltlichen Abstrichen und/oder zeitlicher Verzögerung, umgesetzt.
Rot: Das Vorhaben wird (bei Berichtlegung über das 3. Jahr der LV-Periode: wurde) NICHT innerhalb der Geltungsdauer der Leistungsvereinbarung umgesetzt.

Abkürzung

WBV 2016

Anlage 3

zu § 7

Vorlage für den Bericht über die Umsetzung der Ziele und Vorhaben der Leistungsvereinbarung (Leistungsvereinbarungs-Monitoring) gemäß § 7

Gliederung für die ZIELE (laut Leistungsvereinbarung der Universität), gegliedert nach Leistungsbereichen:

Nr. Ziel(Kurzbezeichnung) Messgröße Ist-Wert Basisjahr ZielwertJahr 1 derLV-Periode Ist-WertJahr 1 derLV-Periode ZielwertJahr 2 derLV-Periode Ist-WertJahr 2 derLV-Periode ZielwertJahr 3 derLV-Periode Ist-WertJahr 3 derLV-Periode AbweichungIst-Wert zu Zielwert desBerichtsjahrsabsolut in %
Ziel 1
1) Erläuterung der Abweichung im Berichtsjahr 2) bei Berichtlegung über das 2. Jahr der LV-Periode: Prognose bezüglich Erreichung der geplanten Leistungsergebnisse zum Ende der LV-Periode
Ziel 2
1) Erläuterung der Abweichung im Berichtsjahr 2) bei Berichtlegung über das 2. Jahr der LV-Periode: Prognose bezüglich Erreichung der geplanten Leistungsergebnisse zum Ende der LV-Periode

Gliederung für die VORHABEN (laut Leistungsvereinbarung der Universität), gegliedert nach Leistungsbereichen:

Nr. Vorhaben (Kurzbezeichnung) Kurzbeschreibung des Vorhabens Geplante Umsetzung bis ……. Meilensteine Ampelstatus für das Berichtsjahr
Vorhaben 1 laut Leistungsvereinbarung laut Leistungsvereinbarung
Erläuterung zum Ampelstatus:
1) Was wurde (bereits) durchgeführt? Inwieweit ist (bei Berichtlegung über das 3. Jahr der LV-Periode: wurde) das Vorhaben inhaltlich und zeitlich plangemäß umgesetzt? 2) bei Berichtlegung über das 2. Jahr der LV-Periode: Prognose bezüglich Erreichung der geplanten Leistungsergebnisse zum Ende der LV-Periode 3) Bei roter Ampel: Grund für Nichtumsetzung innerhalb der Leistungsvereinbarungsperiode; ist das Vorhaben für die nächste Leistungsvereinbarungsperiode von Relevanz?
Vorhaben 2 laut Leistungsvereinbarung laut Leistungsvereinbarung
Erläuterung zum Ampelstatus:
1) Was wurde (bereits) durchgeführt? Inwieweit ist (bei Berichtlegung über das 3. Jahr der LV-Periode: wurde) das Vorhaben inhaltlich und zeitlich plangemäß umgesetzt? 2) bei Berichtlegung über das 2. Jahr der LV-Periode: Prognose bezüglich Erreichung der geplanten Leistungsergebnisse zum Ende der LV-Periode 3) Bei roter Ampel: Grund für Nichtumsetzung innerhalb der Leistungsvereinbarungsperiode; ist das Vorhaben für die nächste Leistungsvereinbarungsperiode von Relevanz?

LV-Periode: Leistungsvereinbarungsperiode

Erläuterung des Ampelstatus:

Ampelstatus Erläuterung
Grün: Das Vorhaben wird (bei Berichtlegung über das 3. Jahr der LV-Periode: wurde in der Leistungsvereinbarungsperiode) inhaltlich und zeitlich in der geplanten Form umgesetzt.
Gelb: Das Vorhaben wird (bei Berichtlegung über das 3. Jahr der LV-Periode: wurde) innerhalb der Leistungsvereinbarungsperiode, aber mit inhaltlichen Änderungen und/oder zeitlicher Verzögerung, umgesetzt.
Rot: Das Vorhaben wird (bei Berichtlegung über das 3. Jahr der LV-Periode: wurde) NICHT innerhalb der Geltungsdauer der Leistungsvereinbarung umgesetzt.

Abkürzung

WBV 2016

Anlage 4

zu § 10 Abs. 4

ÖFOS 2012* Fächergruppefür Universitäten gem. § 6 Abs. 1 Z 1 bis 15 UG Fächergruppefür Universitäten gem. § 6 Abs. 1 Z 16 bis 21 UG
101 Mathematik 2 MINT in Basisausstattung (Mathematik, Informatik, Architektur, etc.) 2 MINT in Basisausstattung (Mathematik, Informatik, Architektur, etc.)
102 Informatik 2 MINT in Basisausstattung (Mathematik, Informatik, Architektur, etc.) 2 MINT in Basisausstattung (Mathematik, Informatik, Architektur, etc.)
103 Physik, Astronomie 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
104 Chemie 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
105 Geowissenschaften 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
106 Biologie 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
107001 Archäometrie 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
107002 Bionik 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
107003 Geschichte der Natur-wissenschaften 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…)
107004 Humanökologie 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…)
107005 Lebensmittel-untersuchung 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
107006 Naturschutz 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
107007 Risikoforschung 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
2011 Bauingenieurwesen 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
2012 Architektur 2 MINT in Basisausstattung (Mathematik, Informatik, Architektur, etc.) 6 Bildende Kunst
2013 Verkehrswesen 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
2019 Sonstiges Bauwesen 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
202 Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
203 Maschinenbau 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
204 Chemische Verfahrenstechnik 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
205 Werkstofftechnik 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
206 Medizintechnik 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
207 Umweltingenieur-wesen, Angewandte Geowissenschaften 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
208 Umweltbio-technologie 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
209 Industrielle Biotechnologie 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
210 Nanotechnologie 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
2111 Metallurgie 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
2112 Lebensmittel-technologie 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
2119 Sonstige Technische Wissenschaften 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
301 Medizinisch-theoretische Wissenschaften (ohne Pharmazie) 4 Humanmedizin, Zahnmedizin 4 Humanmedizin, Zahnmedizin
3012 Pharmazie, Pharmakologie, Toxikologie 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
302 Klinische Medizin 4 Humanmedizin, Zahnmedizin 4 Humanmedizin, Zahnmedizin
303 Gesundheits-wissenschaften 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…)
304 Medizinische Biotechnologie 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
3051 Gerichtsmedizin 4 Humanmedizin, Zahnmedizin 4 Humanmedizin, Zahnmedizin
3059 sonstige Humanmedizin, Gesundheits-wissenschaften 4 Humanmedizin, Zahnmedizin 4 Humanmedizin, Zahnmedizin
401 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
402 Tierzucht, Tierproduktion 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
403 Veterinärmedizin 5 Veterinärmedizin 5 Veterinärmedizin
404 Agrarbio-technologie, Lebensmittelbio-technologie 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
405 Andere Agrar-wissenschaften 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungs-erfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
501 Psychologie 2 MINT in Basisausstattung (Mathematik, Informatik, Architektur, etc.) 2 MINT in Basisausstattung (Mathematik, Informatik, Architektur, etc.)
502 Wirtschafts-wissenschaften 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…)
503 Erziehungs-wissenschaften 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…)
504 Soziologie 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…)
505 Rechts-wissenschaften 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…)
506 Politik-wissenschaften 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…)
507 Humangeographie, Regionale Geographie, Raumplanung 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen) 3 MINT mit besonderen Ausstattungserfordernissen (z. B. Labor, Maschinen, Kleingruppen)
508 Medien- und Kommunikations-wissenschaften 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…)
509 Andere Sozial-wissenschaften 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…)
601 Geschichte, Archäologie 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…)
602 Sprach- und Literatur-wissenschaften 2 MINT in Basisausstattung (Mathematik, Informatik, Architektur, etc.) 2 MINT in Basisausstattung (Mathematik, Informatik, Architektur, etc.)
603 Philosophie, Ethik, Religion 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…)
604 Kunst-wissenschaften 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…)
605 Andere Geistes-wissenschaften 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…)
701 Musikleitung (Dirigieren) 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 7 Darstellende Kunst, Musik
702 Interpretation – vokal 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 7 Darstellende Kunst, Musik
703 Interpretation – instrumental 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 7 Darstellende Kunst, Musik
704 Jazz / Improvisation 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 7 Darstellende Kunst, Musik
705 Computermusik 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 7 Darstellende Kunst, Musik
706 Komposition 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 7 Darstellende Kunst, Musik
707 Tonmeister 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 7 Darstellende Kunst, Musik
708 Musiktherapie 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 7 Darstellende Kunst, Musik
709 Pädagogik / Vermittlung 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 7 Darstellende Kunst, Musik
801 Bildende Kunst 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 6 Bildende Kunst
802 Bühnengestaltung 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 6 Bildende Kunst
803 Design 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 6 Bildende Kunst
804 Architektur 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 6 Bildende Kunst
805 Konservierung und Restaurierung 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 6 Bildende Kunst
806 Mediengestaltung 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 6 Bildende Kunst
807 Sprachkunst 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 6 Bildende Kunst
808 Transdisziplinäre Kunst 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 6 Bildende Kunst
809 Pädagogik / Vermittlung 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 6 Bildende Kunst
901 Schauspiel 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 7 Darstellende Kunst, Musik
902 Theaterregie / Musiktheaterregie 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 7 Darstellende Kunst, Musik
903 Film und Fernsehen 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 7 Darstellende Kunst, Musik
904 Tanz 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 7 Darstellende Kunst, Musik
905 Pädagogik / Vermittlung 1 Basisausstattung des Bedarfs in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre (GeWi, SoWi, ReWi, etc…) 7 Darstellende Kunst, Musik
*) Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige 2012 (ÖFOS 2012). Alle angegebenen Überkategorien (3- und 4-Steller) verstehen sich inklusive der darunterliegenden Detailkategorien (6-Steller). Die Aufteilung der Kategorien 701 bis 905 ist eine Erweiterung von ÖFOS 2012.

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