Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die Lehrpläne für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen und den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
Tritt hinsichtlich der 9. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend in Kraft (vgl. § 2).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht:
Tritt hinsichtlich der 9. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend in Kraft (vgl. § 2).
§ 1. Die nachstehend genannten Lehrpläne für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen und den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen wurden von der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich erlassen und werden gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:
| Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen | Anlage 1 |
|---|---|
| Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen | Anlage 2 |
Tritt hinsichtlich der 9. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend in Kraft (vgl. § 2).
§ 2. Diese Bekanntmachung und die in dieser Bekanntmachung wiedergegebenen Anlagen treten hinsichtlich der 9. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 und der Anlage zu dieser Bekanntmachung.
Tritt hinsichtlich der 9. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend in Kraft (vgl. § 2).
Anlage 1
ORTHODOXE RELIGION
KOMPETENZORIENTIERTER UND SEMESTRIERTER LEHRPLAN FÜR DIE OBERSTUFE DER ALLGEMEIN BILDENDEN HÖHEREN SCHULEN
BILDUNGSZIEL UND BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE (FÜR ALLE KLASSEN):
Dem orthodoxen Religionsunterricht obliegt die Aufgabe der religiösen und sittlichen Bildung und Erziehung der Schüler und Schülerinnen. Er versteht sich dabei immer auch als Teil des allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrages der österreichischen Schule und hat daher die Aufgabe, im Sinne des Zielparagraphen des österreichischen Schulwesens (§ 2 Schulorganisationsgesetz) an der Heranbildung der jungen Menschen mitzuwirken, und zwar
– beim Erwerb von Wissen und bei der Förderung der Allgemeinbildung;
– bei der Entwicklung von Kompetenzen (Sach-, Selbst- und Sozialkompetenzen);
– bei der Vermittlung von Werten.
Der orthodoxe Religionsunterricht nimmt diesen umfassenden Bildungsauftrag in der Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes wahr. Er lässt sich dabei immer von der orthodoxen Sicht der Welt und des Menschen leiten, woraus sich einige konkrete religiöse Bildungs- und Lehraufgaben ergeben:
– Vermittlung der Grundkenntnisse über die Fundamente des christlichen Lebens und Glaubens und eine schrittweise Einführung in das sakramentale Leben der Kirche;
– Vermittlung der biblischen Heilsgeschichte und eine altersgemäße Einführung in die Lehre der Kirchenväter (Prinzip der Exegese und der patristischen Hermeneutik);
– Sensibilisierung für die existentielle Bedeutung des orthodoxen Glaubens;
– Erziehung und Bildung der Schüler und Schülerinnen im christlichen Geist, in christlicher Moral und Weltanschauung;
– Stärkung der religiösen Identität der Schüler und Schülerinnen;
– Pflege der christlichen Kultur und Ermunterung zu religiöser Praxis in der Kirche und im Alltag.
Alle diese Aufgaben sind nicht isoliert voneinander zu verwirklichen, sondern sind im Unterrichtsgeschehen stets eng miteinander verbunden. Religiöse Übungen bieten im Rahmen der schulischen Möglichkeiten einen Raum, praktische religiöse Erfahrungen zu ermöglichen, und fördern Gemeinschaft und Solidarität.
Der orthodoxe Religionsunterricht trägt zum Verstehen der christlichen Kultur Europas bei. Wenn Schüler und Schülerinnen in ihrer Konfession beheimatet sind und in ihr Halt und Zuversicht finden, werden sie dadurch besser befähigt werden, Menschen, die anderen Kulturen angehören und die sich zu anderen Religionen und Weltanschauungen bekennen, angstfrei und in Toleranz und in gegenseitigem Respekt zu begegnen. Sie werden so zu einem Zusammenleben in der Gesellschaft in Gerechtigkeit und Frieden und zur Lösung der Probleme des Lebens vorbereitet. Damit bietet der orthodoxe Religionsunterricht eine wertvolle Hilfe für die soziale Integration in Österreich und das friedliche Zusammenleben der Völker und Menschen in Europa.
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE UND FACHDIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE (FÜR ALLE KLASSEN):
Für den Religionsunterricht als Schulfach gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze der jeweiligen Schularten und Schultypen. Da die Lebenswelt der Schüler und Schülerinnen im Mittelpunkt des Unterrichtsgeschehens stehen muss, ergeben sich einige allgemeine didaktische Grundsätze wie zum Beispiel:
– Anknüpfen an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Schüler und Schülerinnen;
– Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt und gegebenenfalls zur Berufswelt;
– Förderung durch Differenzierung und Beachtung der Fragen und Anliegen der Schüler und Schülerinnen;
– Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung;
– Darlegung der geschichtlichen Dimension der Themen;
– Erziehung zu geschlechtergerechtem Denken und Handeln;
– Prinzip der sozialen Integration;
– Sicherung des Unterrichtsertrages (Leistungsbeurteilung).
Dabei soll der orthodoxe Religionsunterricht wesentlich von den theologischen Grundeinstellungen Gott, der Welt und dem Menschen gegenüber geprägt sein. Es ist dies jene grundlegende Sichtweise der Wirklichkeit, die das gesamte Leben der orthodoxen Gläubigen durchdringt und jedem konkreten Handeln Richtung und Ziel gibt. Diese Grundsätze sollen auch den Bereich der orthodoxen Bildung und Erziehung prägen und in den fachdidaktischen Zugängen und Methoden ihre Anwendung finden. Hier sind jene theologischen Prinzipien zu beachten, die bereits im Lehrplan für den orthodoxen Religionsunterricht an Volksschulen grundsätzlich dargelegt wurden:
– Das Prinzip des Bildes Gottes;
– Das Prinzip der Erfüllung in Christus;
– Das Prinzip des Leben schaffenden Wirkens des Heiligen Geistes;
– Das Prinzip der Gemeinschaft (Koinonia) und Konziliarität;
– Das Prinzip des Aufstiegs (Anabasis) und der Vergöttlichung (Theosis);
– Das Prinzip des Sehens.
Diese Prinzipien liegen sowohl der orthodoxen Theologie als auch der orthodoxen Religionsdidaktik und somit auch der Fachdidaktik des orthodoxen Religionsunterrichts zugrunde. Entsprechend dem Prinzip des Sehens erfolgt Glaubenlernen in orthodoxer Tradition vom Sichtbaren ausgehend hin zum Unsichtbaren, vom Bild zum Urbild, von der Praxis zur Theoria, vom konkreten Leben zum letzten Geheimnis unserer Existenz.
Die allgemeinen didaktischen sowie die fachdidaktischen Grundsätze erfordern eine Differenzierung und Gewichtung je nach den einzelnen Schularten, Schultypen und Schulstufen der Oberstufe.
STRUKTUR DES INHALTLICHEN BEREICHES:
Entsprechend den fachdidaktischen Prinzipien geht der Religionsunterricht in der Oberstufe von konkreter Lebenserfahrung aus und eröffnet darin den Weg zur Betrachtung des Heilswirkens Gottes in der Geschichte und in der Gegenwart. Zitate aus der Heiligen Schrift, dem Dokument des Heilswirkens Gottes, fungieren als Leitmotive für die einzelnen Schulstufen. Damit baut der Religionsunterricht in der Oberstufe organisch auf der biblischen Grundlage auf und hat einen starken ekklesiologischen Bezug: Setzt doch die Kirche das Heilswirken Gottes fort, vor allem in ihrem Zeugnis, in der Feier der Liturgie und Sakramente und in ihrem Dienst für die Menschen.
Dem Lehrstoff jeder Schulstufe sind Ziele und Kompetenzen vorangestellt, die im Unterrichtsgeschehen eine organische Einheit bilden sollen. Sie sind eher weit und allgemein formuliert und müssen daher für einen kompetenzorientierten Unterricht noch differenziert und konkretisiert werden.
Die Unterrichtsinhalte sind in jeder Schulstufe in jeweils drei Themenbereiche eingeteilt. Der erste Themenbereich „Orthodoxie als Lebensweise“ hat die Aufgabe, den Schülern und Schülerinnen das Verständnis dafür zu vermitteln, dass sich orthodoxes Christsein im Leben vollzieht und in der Praxis verankert ist, und zwar im Gotteshaus und in der Gemeinde („Leben in der Kirche“) und in der gesamten Lebensgestaltung („Leben im Alltag“). Der zweite Themenbereich „Orthodoxer Glaube“ hat in den fünf Schulstufen der Oberstufe das Heilswerk Gottes, die „Heilsökonomie Gottes“, zum Inhalt: in der 9. Schulstufe das Heilswirken Gottes im Alten Bund, in der 10. Schulstufe das Heilswirken Gottes im Neuen Bund, in der 11. Schulstufe das Heilwirken Gottes in der Kirche und durch die Kirche und in der 12. und 13. Schulstufe das Heilswirken Gottes in der Kirchengeschichte des 1. und 2. Jahrtausends. Der dritte Themenbereich „Orthodoxe Christen und Christinnen vor den Herausforderungen unserer Zeit“ soll schließlich die Kompetenzen der Schüler und Schülerinnen angesichts der heutigen Probleme der Gesellschaft sowie der Menschheit überhaupt fördern und gewährleistet die Lebensnähe und Aktualität des orthodoxen Religionsunterrichts in der Oberstufe.
Der vorliegende Lehrplan versteht sich als Rahmenlehrplan und gibt daher den Lehrkräften je nach den Erfordernissen in den einzelnen Klassen die Möglichkeit zu weiterer Gestaltung und Ergänzung. Da die Lebenswelt der Schüler und Schülerinnen mit all ihren Problemen und Fragen, mit Freude und Leid in ihrer Entwicklung ein wesentlicher Bestandteil des orthodoxen Religionsunterrichts ist, soll diesem Bereich ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Auswahl, Reihung und Gewichtung der diesbezüglichen Themen sind an den Erfordernissen der jeweiligen Klasse zu orientieren.
In seiner gesamten Konzeption versteht sich der orthodoxe Religionsunterricht auch als Dienst an der Gesellschaft, an der Schule und vor allem an den Schülern und Schülerinnen. Er verkündet allen das den Menschen in Christus geschenkte Heil und die Gnadengaben des Heiligen Geistes.
Der Religionsunterricht in der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schule erfolgt in der 5. bis 8. Klasse bzw. in der 5. bis 9. Klasse in den entsprechenden Sonderformen der allgemein bildenden höheren Schule (Werkschulheim, Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik und Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik). Dabei ist in der Unterrichtsgestaltung auch den spezifischen Besonderheiten der jeweiligen Sonderform Rechnung zu tragen.
In den vierklassigen Oberstufenformen der allgemein bildenden höheren Schule ist in der 8. Klasse der Lehrstoff der 8. und 9. Klasse des Lehrplans in geeigneter und pädagogisch und religionsdidaktisch vertretbarer Weise zusammenzufassen bzw. gegebenenfalls auch zu kürzen. Die jeweils letzte Klasse bildet ein Kompetenzmodul.
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE, LEHRSTOFF:
KOMPETENZLISTE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND ORTHODOXER RELIGIONSUNTERRICHT IN DER OBERSTUFE
Vorbemerkungen:
1. Die Kompetenzen sind in zwei Bereiche eingeteilt: A. Reproduktions- und Transferleistung: Wahrnehmungs-, Sach- und Darstellungskompetenzen; B. Reflexion und Problemlösung: Deutungs- und Urteilskompetenzen, Dialogkompetenz und lebensweltliche Anwendungskompetenzen; jeder Kompetenzbereich umfasst drei Unterbereiche, auf die sich die Kompetenzen beziehen: Eigene Konfession; Andere Religionen/Konfessionen/Weltanschauungen; Herausforderungen der heutigen Gesellschaft und Welt.
2. Jeder Kompetenzbereich beinhaltet mehrere – numerisch aufgezählte – (Einzel-)Kompetenzen (K 1 bis K 16).
3. Neben diesen Kompetenzen gibt es auch Teilkompetenzen (TK). Diese ergeben sich aus den konkreten Inhalten und Themen der jeweiligen Klasse und sind dort unter der Überschrift „Ziele und Kompetenzen“ angeführt.
4. Bei der Semestrierung der Lehrpläne der entsprechenden Klassen werden die jeweiligen Kompetenzen (K 1 bis K 16) sowie die möglichen Teilkompetenzen (TK) den Themen und Inhalten der einzelnen Jahres- bzw. Semestermodule zugeordnet. Die Jahres- und Semestermodule werden damit als kompetenzorientierte Module ausgewiesen.
A. Wahrnehmungs-, Sach- und Darstellungskompetenzen
Eigene Konfession bzw. Bezugskonfession des Religionsunterrichts
K 1: Die zentrale Botschaft, die Grundbegriffe, wichtige Aussagen der Heiligen Schrift und der Überlieferung, entscheidende Phasen und geschichtliche Schlüsselereignisse sowie die Lebens- und Glaubenspraxis der Orthodoxen Kirche wiedergeben und darstellen können.
K 2: Befähigt sein, zwischen verschiedenen kulturellen Ausprägungen der Orthodoxie zu differenzieren, deren Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede zu erkennen und sensibel darzustellen.
Andere Konfessionen/Religionen/Weltanschauungen
K 3: Wichtige Grundlagen anderer Religionen/Konfessionen/Weltanschauungen darlegen können.
K 4: Die vielfältigen Dimensionen religiösen Denkens und Handelns erkennen und beschreiben können.
Herausforderungen der heutigen Gesellschaft und Welt
K 5: Befähigt sein, sich selbst, das Lebensumfeld und die Welt mit ihren Chancen, Problemen, Grenzen und Entwicklungsmöglichkeiten offen und differenziert wahrzunehmen und zum Ausdruck zu bringen.
K 6: Religiös bedeutsame Phänomene in der Gesellschaft wahrnehmen können; Sprach-, Kommunikations- und Gestaltungsformen, die für das religiöse Weltverständnis charakteristisch sind, erkennen.
K 7: Verschiedene Modelle ethischen Handelns beschreiben können.
B. Deutungs- und Urteilskompetenzen, Dialogkompetenz und lebensweltliche Anwendungskompetenzen
Eigene Konfession bzw. Bezugskonfession des Religionsunterrichts
K 8: Die eigenen religiösen Erfahrungen und Vorstellungen mit der Lehre und Praxis der Orthodoxen Kirche in Verbindung setzen und reflektieren können; in der Fülle des Einzelnen den inneren Konnex und theologische Leitmotive entdecken können.
K 9: Fähig sein, die zentrale Botschaft, die Deutungsmuster sowie die Glaubens- und Lebenspraxis der Orthodoxen Kirche als relevant für das Leben des/der Einzelnen und das Leben in der Gemeinschaft aufzuzeigen und zu würdigen.
Andere Konfessionen/Religionen/Weltanschauungen
K 10: Unterschiedliche Zugänge zur Religion und verschiedene Ausdrucksweisen von Spiritualität. reflektieren können.
K 11: Unterschiedliche Formen religiöser Praxis (Rituale, religiöse Feiern und andere religiöse Ausdrucksformen) reflektieren und beurteilen können.
K 12: Befähigt sein, die zentrale Botschaft, die Deutungsmuster sowie die Glaubens- und Lebenspraxis der Orthodoxen Kirche mit den Deutungsmustern anderer religiöser Traditionen/Weltanschauungen/Weltbilder in Beziehung zu setzen.
K 13: Auf Basis des Wissens und der erworbenen dialogischen Grundhaltung in der Lage sein, in der (religions)pluralen Gesellschaft mit Angehörigen anderer Kulturen, Konfessionen und Religionen respektvoll zu kommunizieren.
Herausforderungen der heutigen Gesellschaft und Welt
K 14: Imstande sein, auf der Basis religiöser Grundwerte zu ethischen Konflikten sowie den damit verbundenen gesellschaftlichen Diskursen Stellung zu nehmen.
K 15: Befähigt sein, in (inter)kulturellen und ethischen Herausforderungen unserer Welt Handlungsoptionen zu entwickeln und zu begründen, sowie Möglichkeiten von eigenem, verantwortlichem Handeln zu beschreiben.
K 16: Einen verantwortlichen Umgang mit Mensch und Natur darlegen können.
KLASSE
LEITMOTIV: Wie groß sind Deine Werke, Herr, in Weisheit hast Du alles gemacht.
ZIELE und KOMPETENZEN (= TEILKOMPETENZEN):
TK 1: Die alttestamentliche Heilsgeschichte auch in ihrer Bedeutung für den orthodoxen Gottesdienst und für das eigene Leben kennen und sich in der Heiligen Schrift des Alten Testaments orientieren können;
TK 2: Sich mit der Gottesfrage und mit nichtreligiösen Konzeptionen auseinandersetzen können;
TK 3: Eine Stärkung der christlichen Identität auf Grundlage des orthodoxen Menschenbildes erfahren und Impulse zu einem von Verantwortung und Toleranz geprägten Zusammenleben in der Gesellschaft aufzeigen können;
TK 4: Die bleibende Aktualität der Weisungen des Dekalogs darlegen können;
TK 5: Die heilende Wirkung von Buße und Umkehr im menschlichen Leben aufzeigen und einen christlich motivierten Einsatz für Schöpfung und Welt begründen können.
und 2. Semster
THEMENBEREICH 1: ORTHODOXIE ALS LEBENSWEISE
LEBEN IN DER KIRCHE
1.1. Das Gedächtnis der alttestamentlichen Heilsgeschichte im Gottesdienst der Kirche (K 1 – TK 1)
1.2. Bußgottesdienste und Bußgebete in der Großen Fastenzeit (K 1 – TK 5)
1.3. Das Sakrament der Buße als Heilung (K 1 – TK 5)
LEBEN IM ALLTAG
1.4. Die Weisungen des Dekalogs als Lebensregel heute (K 8,9 – TK 4)
1.5. Psalmen im Gebetsleben der Christen (K 1,9 – TK 1)
1.6. Das Leben des Menschen im Geist der Buße (K 9 – TK 5)
1.7. Achtung vor Gottes Schöpfung: Welt, Mensch und Leben (K 5,14,16 – TK 5)
THEMENBEREICH 2: ORTHODOXER GLAUBE
GOTTES HEILSÖKONOMIE: DER ALTE BUND (AT)
2.1. Gott schafft die Welt und den Menschen (K 1 – TK 1)
2.2. Der Sündenfall des Menschen (K 1 – TK 1)
2.3. Gottes Bund mit dem auserwählten Volk (K 1 – TK 1)
2.4. Der Dekalog als Bundesgesetz (K 1,13 – TK 1,4)
2.5. Die Propheten und ihre Aufgabe (K 1 – TK 1)
2.6. Die Psalmen als Rufen zu Gott (K 1,5 – TK 1)
2.7. Die Messiaserwartung im Alten Bund – Messianische Prophezeiungen (K 1 – TK 1)
2.8. Das orthodoxe Verständnis der Erlösung des Menschen (K 1,9 – TK 2,3)
2.9. Einführung in die Heilige Schrift des Alten Testaments (K 1 – TK 1)
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