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Abkommen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt

1 Version · 2016-09-01
2016-08-31
Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale
Originalfassung Text zu diesem Datum