Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung betreffend den Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an der Oberstufe der Allgemein bildenden höheren Schulen
Klassenweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. § 1)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht:
Klassenweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. § 1)
§ 1. Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an der Oberstufe der Allgemein bildenden höheren Schulen wurde vom Evangelischen Oberkirchenrat A. und H.B. erlassen und wird gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten hinsichtlich der 5. Klassen mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 192/2005 und der Anlage zu dieser Bekanntmachung.
Klassenweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. § 1)
§ 2. In Anlage A (Lehrplan der allgemein bildenden höheren Schule) zur Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen, BGBl. Nr. 88/1985, zuletzt geändert durch die Verordnung und Bekanntmachung BGBl. II Nr. 219/2016, lautet im fünften Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums) lit. b (Evangelischer Religionsunterricht) sublit. aa (Pflichtgegenstand Evangelischer Religionsunterricht) der die Oberstufe betreffende Teil:
„Oberstufe
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 279/2016.“
klassenweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. § 1)
klassenweise aufsteigendes Außerkrafttreten (vgl. § 2 Z 3, BGBl. II Nr. 395/2019)
Anlage
LEHRPLAN FÜR DEN EVANGELISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DER OBERSTUFE DER ALLGEMEIN BILDENDEN HÖHEREN SCHULEN
Bildungs- und Lehraufgaben (für alle Klassen):
Der evangelische Religionsunterricht an der Schule ist doppelt begründet: Einerseits im Verkündigungs- und Bildungsauftrag der Kirche, andererseits im Erziehungs- und Bildungsauftrag der öffentlichen Schule. Der Pflichtgegenstand Evangelische Religion versteht sich als Angebot für Schülerinnen und Schüler. Durch die offene Auseinandersetzung mit religiösen und ethischen Themen lernen sie Möglichkeiten der persönlichen Orientierung und Sinnfindung, erproben ihre Fähigkeit zu Verständigung und Toleranz und üben sich in Solidarität. Der evangelische Religionsunterricht ist eine Chance für die Schule, denn er nimmt als eigenes Fach die religiöse und ethische Dimension des umfassenden Bildungsauftrages der Schule wahr. Der evangelische Religionsunterricht übernimmt die Aufgabe, eine Begegnung mit der biblischen Verkündigung, wie sie in der Heiligen Schrift und in den Bekenntnissen bezeugt wird, und eine Begegnung mit dem Bildungsauftrag der Gesellschaft in einem gegenseitigen Dialog herbeizuführen.
Für den evangelischen Religionsunterricht in der Sekundarstufe II ergeben sich daraus, anknüpfend an die Sekundarstufe I, als Ziele, dass die Schülerinnen und Schüler
a. sich selbst mit Stärken und Schwächen als wertvoll annehmen können und mit dem Anderen und am Anderen reifen;
b. ihre Lebenswelten entdecken, erschließen und zu einem mündigen Selbst- und Weltverständnis finden;
c. in der Auseinandersetzung mit Erfahrungen, Lebensgestaltung und Lebensentwürfen Anderer zu Dialogfähigkeit und interreligiösem Handeln bereit werden;
d. sich existenziellen Fragen stellen, sich mit Antworten aus der religiösen und philosophischen Tradition auseinandersetzen und zu begründeten Stellungnahmen finden;
e. sich der Herausforderungen und Anforderungen unserer Welt in Vergangenheit und Gegenwart bewusst werden, sie auf ihre Auswirkungen hin befragen und Orientierung finden;
f. erkennen, wo und wie, besonders in der Bibel, von Gott gesprochen wird und warum und mit welchen Konsequenzen Gottes Existenz bezweifelt wurde und wird;
g. religiöse Ausdrucksformen entdecken, sie in ihren historischen, soziologischen, psychologischen und religiösen Wurzeln verstehen und authentische Gestaltungsformen finden;
h. die Bedeutung der Kirchen und ihre Aufgaben in der Welt erkennen, ihre historischen Bedingungen verstehen und eigene Standpunkte dazu finden.
Beiträge zu den Bildungsbereichen (für alle Klassen):
Der evangelische Religionsunterricht leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn unterstützt. Neben der Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz, emotionaler und methodischer Kompetenz, sowie dem Erwerb von Kenntnissen, kann der Religionsunterricht insbesondere Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen im privaten und schulischen Leben anbieten.
Sprache und Kommunikation:
- Die heilende und schädliche Wirkung von Sprache wahrnehmen und reflektieren;
- Schöpferische Möglichkeiten und Ausdrucksformen von Sprache erproben;
- Eigene Standpunkte und deren Begründung entwickeln;
- In der Beschäftigung mit religiösen Kommunikationsformen dialogfähig werden;
- Eigene religiöse Sprachfähigkeit weiterentwickeln und anwenden;
- Literarische Texte aus der Bibel und aus Zeugnissen anderer Religionen erschließen und interpretieren;
- Literarische Texte in ihrer religiösen Dimension erschließen;
- Die ethischen Implikationen moderner Medien beleuchten.
Mensch und Gesellschaft:
- Gesellschaftliche Gestaltungskraft christlicher Traditionen erschließen und die Beiträge anderer Religionen bedenken;
- Mitverantwortung zum Gelingen zwischenmenschlicher Beziehungen übernehmen;
- Sich mit Wertesystemen, Weltanschauungen und Ideologien auseinandersetzen;
- Im Umgang mit verschiedenen Wahrheiten zur Toleranz fähig werden;
- Konfliktfähigkeit einüben, Modelle der Versöhnung vermitteln und Mediation an der Schule mittragen;
- Sich mit Frieden und Gerechtigkeit als christlichem Auftrag auseinandersetzen und Möglichkeiten der Umsetzung finden;
- Wirtschaft und Arbeitswelt unter sozialethischem Gesichtspunkt betrachten;
- Werte von Minderheiten und aus der Gesellschaft Ausgestoßenen kennen und schätzen lernen.
Natur und Technik:
- Modelle des Verhältnisses von Glauben und Vernunft auf ihre Auswirkungen auf die Gestaltung von Natur und Technik beziehen;
- Wissenschaftliche Erkenntnisse mit Argumenten christlicher Ethik in Beziehung setzen;
- Technologien und Ressourcen verantwortungsvoll nutzen;
- Eigene Möglichkeiten finden, die Schöpfung als Gabe und Aufgabe zu sehen.
Gesundheit und Bewegung:
- Zu einer positiven Grundeinstellung zum eigenen Körper und dessen Gesunderhaltung finden;
- Den eigenen Beitrag zum Umgang mit Krankheit und Leid in unserer Gesellschaft erkennen;
- Die Dominanz des Schönen, Jugendlichen und der körperlichen Leistungsfähigkeit hinterfragen;
- Sport auf seine ethische Dimension hin befragen;
- Sucht und Sehnsucht in ihrer Spannung verstehen.
Kreativität und Gestaltung:
- Freude an den eigenen kreativen und musischen Fähigkeiten erleben;
- Feste und Feiern gestalten;
- Ausdrucksformen persönlicher und gemeinschaftlicher Religiosität weiterentwickeln;
- Bildende Kunst, Architektur und Populärkultur (Musik, Film, Mode usw.) in ihrer religiösen Dimension erschließen.
Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):
Für den Lernort “Evangelischer Religionsunterricht” in der Sekundarstufe II werden die didaktischen Grundsätze des Lehrplans für die Sekundarstufe I aufgegriffen und im Folgenden weiterentwickelt:
Die Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler und der Lehrerinnen und Lehrer stehen mit ihrer Weite, Vielfalt und Differenziertheit im Mittelpunkt. In ihnen kommt es zu einer Begegnung mit den Grundfragen des Menschseins, mit Themen der Gegenwart und Zukunft und mit Angeboten von Lebens- und Weltdeutungen.
Der Religionsunterricht ermöglicht allen am Lernprozess Beteiligten Rückblicke auf Erfahrungen in ihrem Leben und weckt ihre Neugier auf die Zukunft. Ausgangspunkt ist das Erste und Zweite Testament (AT und NT) in Auseinandersetzung mit anderen Religionen und Weltanschauungen, philosophischen Entwürfen und neueren religiösen Strömungen.
Der Religionsunterricht führt die Schülerinnen und Schüler zur Begegnung und Auseinandersetzung mit Ideologien, Weltanschauungen und Wertesystemen und verhilft ihnen dazu, mündige und dialogfähige Menschen zu werden.
Methodische Anmerkung: Im Hinblick auf die Reifeprüfung leistet der Religionsunterricht einen Beitrag zu Grundfragen des Verstehens, zu wissenschaftspropädeutischen methodischen Fragen und zur Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler, Inhalte zu präsentieren.
Fachspezifische Besonderheiten (für alle Klassen):
Der vorliegende Lehrplan berücksichtigt die fachspezifischen Besonderheiten (Groß-/Kleingruppen, Anzahl der Wochenstunden, oftmals jahrgangs- und schulübergreifend, Stadt/Land, Diasporasituation, regionale Besonderheiten), indem er sowohl einen Vorschlag bietet, wie der Lehrstoff auf die Jahrgänge verteilt werden kann, als auch die eigenverantwortliche Aufteilung durch die Unterrichtenden ermöglicht.
Weiters sind zu berücksichtigen:
- Altersspezifische Veränderungen in den moralischen und religiösen kognitiven Strukturen;
- Verbindung von Wissen, Bedeutungslernen, identifikatorischem Lernen;
- Fragen von Dominanz-, Minderheiten- und Randgruppenkultur;
- Interreligiöse und ökumenische Begegnung;
- Vielfalt der Methoden und Lernformen (z. B. narrative Kultur, Gespräch, Stille, offene Lernphasen, Projekte, Lehrausgänge, Feste).
- Bei der Umsetzung des Lehrplans ist in pädagogischer Eigenverantwortung zu berücksichtigen, ob der evangelische Religionsunterricht mit einer oder zwei Wochenstunden eingerichtet ist.
Kompetenzmodell (für alle Klassen):
Der evangelische Religionsunterricht führt zum Erwerb von Kompetenzen in folgenden Kompetenzbereichen:
- Wahrnehmen und beschreiben (Perzeption)
- Verstehen und deuten (Kognition)
- Gestalten und handeln (Performanz)
- Kommunizieren und (be)urteilen (Interaktion)
- Teilhaben und entscheiden (Partizipation)
Dabei greift der evangelische Religionsunterricht auf folgende Kompetenzdimensionen von Religion zurück:
- Menschen und ihre Lebensorientierung
- Gelehrte und gelebte Bezugsreligion
- Religion in Gesellschaft und Kultur
- Religiöse und weltanschauliche Vielfalt
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Klasse:
und 2. Semester
(1) Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, sich selbst, ihr Lebensumfeld und die Welt mit ihren Chancen, Problemen, Grenzen und Entwicklungsmöglichkeiten offen und differenziert wahrzunehmen und diese Wahrnehmung zum Ausdruck zu bringen.
(2) Die Schülerinnen und Schüler können religiös bedeutsame Phänomene wahrnehmen. Sie (er)kennen und verstehen Sprach-, Kommunikations- und Gestaltungsformen, die für das religiöse Selbst- und Weltverständnis charakteristisch sind.
(3) Sie erkennen die vielfältigen Dimensionen religiösen Denkens und Handelns und reflektieren die unterschiedlichen Zugänge zur Religion sowie verschiedene Ausdrucksformen von Spiritualität.
(4) Die Schülerinnen und Schüler können die zentrale Botschaft, die Grundbegriffe, die Aussagen der wichtigsten Texte und Lehren, sowie entscheidende Phasen und geschichtliche Schlüsselereignisse ihrer Religion/Konfession wiedergeben und deuten. Sie können in der Fülle des Einzelnen religionsspezifische und theologische Leitmotive entdecken.
Diese Kompetenzen werden durch folgende Lehrplaninhalte erworben (Lehrstoff):
5.a: Die Schülerinnen und Schüler erleben die Suche nach Orientierung in ihren eigenen Identitäten: Sie setzen sich mit den Veränderungen ihres eigenes Körpers auseinander und finden sich in ihrem unterschiedlichen So-Sein als von Gott geschaffen.
5.b: Die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler wird durch eine Vielzahl an Einflüssen bestimmt und komplex gemacht: Sie setzen sich mit diesen Einflüssen auseinander und nehmen deren unterschiedliche Bedeutung für ihr eigenes Leben wahr.
5.c: Die Schülerinnen und Schüler erleben eine zunehmend multikulturelle und religiös-plurale Gesellschaft: Sie erkennen in den Lebensentwürfen der Religionsstifter und in den Lehren der Weltreligionen deren Leitbilder und religiöse Motivation und bejahen Toleranz als Voraussetzung für gesellschaftliches Zusammenleben.
5.d: Den Schülerinnen und Schülern begegnet in Werken der Jugendkultur und in der Berührung mit religiösen Sondergemeinschaften und destruktiven Kulten das Thema Weltuntergang und Endzeiterwartung: Sie verstehen die dargestellten Motive auf dem Hintergrund der biblischen Tradition und lernen, apokalyptische Hoffnungsaussagen von Angst machenden Bildern zu unterscheiden.
5.e: Die Schülerinnen und Schüler erfahren das Fehlen von Gerechtigkeit im persönlichen wie im sozialen und globalen Zusammenhang: Sie lernen Initiativen kennen, die zum Ziel haben, Ungerechtigkeit zu überwinden, setzen sich mit deren Motivation auseinander und entwickeln eigene Visionen eines gerechten Zusammenlebens.
5.f: Die Schülerinnen und Schüler treffen in ihren Lebenswelten auf verschiedene Idealbilder, nach denen sich Menschen ausrichten – Idole, technischer Fortschritt, Konsum ua.: Sie erkennen auf dem Hintergrund des 1. Gebots Versuchung und Gefahr solcher Idealbilder und lernen einen reifen Umgang jenseits.
5.g: Die Schülerinnen und Schüler erleben eine Feierkultur, die sich weder am Kirchenjahr noch an den Jahreszeiten orientiert: Sie verstehen das Feiern als Ausdruck der Freude über das Geschenk des Lebens (z. B. Geburtstag), der Freiheit (z. B. Schulschluss), werden in ihrer Fähigkeit zu feiern bestärkt und bekommen so einen neuen Zugang zu religiösen Festen.
5.h: Die Schülerinnen und Schüler haben unterschiedlich intensive Erfahrungen mit Angehörigen anderer christlicher Konfessionen; sie erleben einerseits gelungene ökumenische Schulveranstaltungen, andererseits fehlt ihnen weithin das Verständnis für konfessionelle Unterschiede: Auf dem Hintergrund möglicher konfessionsübergreifender Begegnungen können sie Gemeinsames und Besonderheiten der christlichen Konfessionen benennen und entwickeln ein wachsendes Verständnis für das ökumenische Ziel einer versöhnten Verschiedenheit.
Klasse:
Semester – Kompetenzmodul 3
(5) Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, zwischen verschiedenen kulturellen Ausprägungen ihrer Religion zu differenzieren, deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu erkennen und sensibel darzustellen.
(6) Die Schülerinnen und Schüler können Grundformen religiöser Praxis (z. B. Rituale, religiöse Riten und Feiern) in ihrer allgemeinen und persönlichen Bedeutung beschreiben und reflektieren.
Wiederholung von 1-2 Kompetenzen aus der 5. Klasse
Lehrstoff: siehe unter Modul 4
Klasse:
Semester – Kompetenzmodul 4
(7) Die Schülerinnen und Schüler können eigene religiöse Vorstellungen auf Grund der zentralen Deutungsmuster ihrer Religion reflektieren. Sie können wichtige Grundlagen anderer Religionen/Konfessionen/Weltanschauungen darlegen.
(8) Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, die zentralen Deutungsmuster ihrer Religion mit den Deutungsmustern anderer religiöser Traditionen/Weltanschauungen/Weltbilder in Beziehung zu setzen.
Wiederholung von 1-2 Kompetenzen aus der 5. Klasse
Die Kompetenzen von Kompetenzmodul 3 und Kompetenzmodul 4 werden durch folgende Lehrplaninhalte erworben (Lehrstoff):
6.a: Die Schülerinnen und Schüler erfahren Bestärkung und Verunsicherung im Umgang mit Anderen: Sie begreifen die grundlegende Bedeutung von Kommunikation für die eigene Identitätsentwicklung und üben Kommunikationsprozesse ein.
6.b: Die Schülerinnen und Schüler finden sich selbst als fragende Menschen wieder: Sie stellen sich den Grundfragen des Lebens und beziehen mögliche Antworten auf ihr eigenes Leben.
6.c: Die Schülerinnen und Schüler nehmen Angst vor dem Fremden wahr (fremde Menschen, fremde Situationen ua.): Sie begreifen an Beispielen aus der Bibel die theologische und anthropologische Herausforderung, die in der Begegnung mit dem Fremden liegt, und sind in der Lage, sich auf das Fremde einzulassen.
6.d: Die Schülerinnen und Schüler erleben in ihrer näheren Umgebung die Konfrontation mit dem Tod: Sie entwickeln eigene Vorstellungen von einem Leben nach dem Tod, setzen diese in Beziehung zur christlichen Botschaft von der Auferstehung und verstehen den Sinn von Begräbnisritualen für die Bewältigung der Absolutheit des Todes.
6.e: Die Schülerinnen und Schüler sind Teil einer Gesellschaft, die ihre nationalsozialistische Vergangenheit aufzuarbeiten begonnen hat: Sie setzen sich mit den christlichen Wurzeln des Antijudaismus, sowie den Auswirkungen von alten und neuen Sündenbockmechanismen und Rassismus auseinander und können begründen, warum die Kirche sich heute als Anwältin von Demokratie und Menschenrechten versteht.
6.f: Die Schülerinnen und Schüler sind durch ihre Persönlichkeitsentwicklung betroffen von der Entmythologisierung ihres Kinderglaubens: Sie erkennen durch die Beschäftigung mit den Überlieferungsschichten der Bibel, dass Entwicklung ein Grundmotiv im Verhältnis Gott Mensch darstellt, und lassen sich ein auf die Vielfalt der Zugänge zu religiösen Erfahrungen.
6.g: Die Schülerinnen und Schüler bilden eine Patch-Work-Identity aus, in der häufig funktionalisierte Formen der Religiosität eine Rolle spielen (die eigenen Wünsche von Gott verwirklichen lassen wollen, Amulette und Glücksbringer, Kreuze als Modeschmuck ua.): Modelle der christlichen Dogmatik können in diesem konstruktiven Prozess eine neue Bedeutung erfahren und die Schülerinnen und Schüler werden sich der Relevanz einer persönlichen religiösen Biografie bewusst.
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