Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Ausnahme von der Verpflichtung zur Aufzeichnung einer Risikoanalyse und der Anwendbarkeit vereinfachter Sorgfaltspflichten im Bereich des Betrieblichen Vorsorgekassengeschäfts (BVK-Risikoanalyse- und Sorgfaltspflichtenverordnung – BVK-RiSoV)
Geltender Text a fecha 2017-01-02
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