Kundmachung des Bundeskanzlers über das Ergebnis der Wahl des Bundespräsidenten
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein fiktives Außerkrafttretensdatum gesetzt.
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Art. 60 Abs. 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Verbindung mit § 22 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, BGBl. Nr. 57, wird kundgemacht:
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein fiktives Außerkrafttretensdatum gesetzt.
Das Bundesvolk hat in dem am 4. Dezember 2016 stattgefundenen Wahlgang Dr. Alexander Van der Bellen zum Bundespräsidenten der Republik Österreich gewählt.
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