Bundesgesetz, mit dem die XXV. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2017-07-14
Status Aufgehoben · 2019-07-02
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I

Der Nationalrat wird gemäß Art. 29 Abs. 2 B-VG vor Ablauf der XXV. Gesetzgebungsperiode aufgelöst.

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

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