Kundmachung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 43 der Satzung 2011 der Tiroler Gebietskrankenkasse, kundgemacht am 19. August 2011 im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes zu avsv Nr. 178/2011 (Stammfassung), als gesetzwidrig aufgehoben wird

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2017-08-04
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 27. Juni 2017, V 27/2016-17, ausgesprochen, dass § 43 der Satzung 2011 der Tiroler Gebietskrankenkasse, kundgemacht am 19. August 2011 im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes zu avsv Nr. 178/2011 (Stammfassung), als gesetzwidrig aufgehoben wird.

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