Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der der Lehrplan der zweijährigen Forstfachschule erlassen wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2017-09-01
Letzte Aktualisierung 2019-12-11
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

– die Störungsbiologie von Wildtieren darstellen und Maßnahmen für die jagdbetriebliche Praxis ableiten;

– den Faktor Mensch mit seinen Störeinflüssen erkennen und Lösungen entwickeln;

– Grundlagen des Wildtiermanagements wiedergeben;

– Wildtiere beobachten, analysieren, bewerten und überwachen;

– Lebensräume von unterschiedlicher Größe gestalten sowie biotopverbessernde Maßnahmen planen und umsetzen;

– Konfliktlösungsmechanismen bei behördlichen oder gerichtlichen Streitfällen einsetzen;

– Konflikten durch gezieltes Konfliktmanagement entgegenwirken.

Lehrstoff:

Jagdleitung, Jagdbetriebsmanagement, Sicherheit im Jagdbetrieb, Organisation von Gesellschaftsjagden, Rechtskenntnisse eines/einer Jagdleiters/Jagdleiterin, Wildbergung im Steilgelände.

Wildbehandlung und -vermarktung – Fleischbeschau, Verkauf aus Zucht und Abschüssen, Trophäenbehandlung, Wildbretverarbeitung, Veredelung, Wildapotheke.

Planung von Reviereinrichtungen wie Standort und Anlage.

Organisation und Eingliederung von jagdausübenden Personen in den Jagdbetrieb, Führungsstile, Aufnahmeverfahren.

Monitoring, Bestandesentwicklung, Populationsdynamik, Modellberechnungen.

Störungsbiologie – Reaktionen, Anpassungen, Gewöhnung, Ausweichverhalten, wesentliche Beeinträchtigungen, Erhaltungszustand.

Störeinflüsse menschlicher Aktionen auf Wildtiere – Tourismus, Jagd, Lebensraum, Erschließung, Bauten.

Grundlagen des Wildtiermanagements, Prädatorenmanagement.

Monitoring von Wildtieren wie Synchronzählen, einfache HSI-Aufnahmen und Evaluierung.

Wildökologische Raumplanung – Konzepterstellung, revierbezogene Planungen, Lebensraumgestaltung, spezielle Wildlebensräume (Exkursionen in Schwerpunktbiotope).

Recht und Praxis – Konfliktlösungsmechanismen, Besucherlenkungsprojekte, Tourismusmanagement.

People Management – Konfliktvermeidung, Konfliktmanagement, Rhetorik.

FORSTLICHE DIENSTLEISTUNGEN

2.

Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– das vielfältige Spektrum der forstlichen Dienstleistungen in Österreich kennen und wiedergeben;

– eine regionale Marktanalyse nach forstunternehmerischen Gesichtspunkten durchführen;

– spezifische forstliche Dienstleistungen anbieten und fachgerecht durchführen;

– ein individuelles Dienstleistungskonzept erarbeiten und darauf aufbauend einen Businessplan erstellen;

– wirtschaftliche und steuerliche Besonderheiten eines land- und forstwirtschaftlichen Unternehmens darlegen sowie Fördersysteme zielgerichtet nutzen bzw. integrieren;

– ein Unternehmen mit geeigneten Methoden und Maßnahmen regional positionieren (Marketing);

– Baumpflegearbeiten selbstständig durchführen;

– Baumsteigetechniken mit verschiedenen Hilfsmitteln durchführen und Bergetechniken in der Praxis anwenden;

– lernzielorientierte Unterweisungen unter didaktischen, methodischen, rhetorischen sowie sicherheitstechnischen Gesichtspunkten vorbereiten und durchführen;

– als Wildbachaufsichtsorgan für Gemeinden die Aufgaben in der Wildbachaufsicht und der laufenden Überwachung von Schutzbauwerken erfüllen.

Lehrstoff:

Übersicht forstlicher Dienstleistungen im In- und Ausland, Marktanalyse, wirtschaftliche und steuerliche Vertiefung.

Innovation – Nischenprodukte, Marketing, Fördersysteme, Kundenbetreuung, Baumsteigen.

ÖWAV-Wildbachaufseher/in für Gemeinden, Forstliche/r Praxistrainer/in.

Forstwegesanierung einschließlich ingenieurbiologischer Maßnahmen, Anlage von Wildäckern und Wildäsungsflächen.

WALDAUFSEHER/IN – BEHÖRDLICHE FORSTAUFSICHT

2.

Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Spezifische Grundlagen

– lokale Waldverhältnisse, Waldtypisierungen und gängige Waldbaupraktiken für die Bundesländer Tirol und Vorarlberg vergleichend darstellen;

– die Verjüngungsdynamik selbstständig in der Praxis aufnehmen und interpretieren;

– Zuständigkeiten und Aufgaben verschiedener Erholungseinrichtungen darstellen und Kontrollen durchführen;

– die relevanten Rechtsgebiete des/der Waldaufsehers/-aufseherin benennen und umsetzen;

– die Tiroler Waldordnung umfassend darstellen, erklären und im Rahmen der behördlichen Forstaufsicht ausführen;

– die Schnittstellen der jeweiligen Landesjagdgesetze mit dem Forstgesetz 1975 identifizieren und berücksichtigen;

– Grundzüge der forstlichen Förderung, deren Überwachung und Dokumentation erklären;

– elektronische Daten im Rahmen forstlicher Anwendungen verarbeiten.

Bereich Katastrophen, Prävention und Management

– trotz alpiner Naturgefahren eine nachhaltige und ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung sicherstellen;

– als Wildbachaufsichtsorgan für Gemeinden die Aufgaben im Bereich der Wildbachaufsicht und laufenden Überwachung von Schutzbauwerken erfüllen;

– Konzepte für die Katastrophenprävention erarbeiten und Maßnahmen regionalspezifisch umsetzen.

Bereich Kommunikation

– Präsentationstechniken anwenden;

– Grundlagen der forstlichen Beratung darlegen und selbstständig Beratungen durchführen;

– Konflikte rechtzeitig erkennen und geeignete Lösungsansätze finden;

– durch gezielte Gesprächsführung Konflikten entgegenwirken und diese steuern;

– Konfliktlösungsstrategien als Begleitung bei behördlichen oder gerichtlichen Streitfällen einsetzen;

– Grundlagen erfolgreicher Öffentlichkeits- und Medienarbeit ableiten und einfache Texte mit einer zentralen Botschaft für Medien verfassen.

Lehrstoff:

Spezifische Grundlagen:

Waldökologie, Waldbaupraxis, lokale Waldverhältnisse, Waldtypisierung, Verjüngungsdynamik, Zuständigkeiten, Aufgaben und Kontrolle von Erholungseinrichtungen.

Rechtliche Grundlagen, Tiroler Waldordnung, Tiroler und Vorarlberger Jagdgesetze, Naturschutzgesetze, Flurverfassungslandesgesetze, forstliche Förderung, Walddatenbank, Maßnahmenverortung, tiris-Anwendungen (Tiroler Rauminformationssystem).

Katastrophen, Prävention und Management:

Alpine Naturgefahren, Bergwald- und Schutzwaldbewirtschaftung, ÖWAV-Wildbachaufseher/in, Katastrophenprävention und Management, Katastrophenplan Wald.

Kommunikation:

Präsentationstechniken, Leitung von Gruppen.

Grundlagen der Beratung, Beratungssituationen.

Arten von Konflikten, Lösungsmodelle, Gesprächsführung und Konfliktmanagement.

Öffentlichkeits- und Medienarbeit.

C. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die im Unterricht der fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenstände erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf die Berufspraxis anwenden und vertiefen;

– einen Einblick in die Organisation von Betrieben und Bereichen der Forstwirtschaft gewinnen;

– Pflichten und Rechte der Arbeitnehmer/innen umreißen und diese auf die unmittelbare berufliche Situation hin reflektieren;

– sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiter/innen gegenüber korrekt und selbstsicher verhalten;

– durch die Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Berufs- und Arbeitsleben erwerben.

Organisationsform:

Das Pflichtpraktikum ist im Ausmaß von 1 Monat zwischen der 1. und 2. Klasse durchzuführen. Zur Anrechenbarkeit ist das Pflichtpraktikum in einem der Zielsetzung entsprechenden Betrieb abzuleisten und es ist eine facheinschlägige Tätigkeit nachzuweisen. Die Schule leistet Hilfestellung beim Auffinden geeigneter Praktikumsstellen.

Der Kontakt mit dem Berufsleben bedarf einer sorgfältigen Vor- und Nachbereitung. Daher haben die Schüler/innen nach jedem Praktikumsabschnitt einen selbst verfassten Praktikumsbericht über die ausgeübten Tätigkeiten und die erlebten Erfahrungen den betreuenden Lehrkräften vorzulegen, der in Form einer Nachbereitung entsprechend auszuwerten ist.

D. Freigegenstände

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

JAGDLICHES SCHIESSPRAKTIKUM

1.

und 2. Klasse(Klassenübergreifend):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– mit ausgewählten Waffen (Jagd- und Faustfeuerwaffen) sicher hantieren;

– praktische Übungen zur sicheren Handhabung durchführen und kommentieren;

– beim Schießen mit der Büchse die genormte Ringanzahl und bei Schießen mit der Flinte die genormte Trefferanzahl erreichen.

Lehrstoff:

Sicheres Hantieren mit ausgewählten Jagd- und Faustfeuerwaffen, Schießübungen mit Büchse und Flinte auf Schießstätten.

BERUFSBEZOGENE KOMMUNIKATION

1.

Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– über ein breites Spektrum von alltäglich relevanten, allgemeinen, kulturellen und beruflichen Themen kommunizieren;

– fachbezogene Texte unter Zuhilfenahme von geeigneten Nachschlagwerken lesen, verstehen und verfassen.

Lehrstoff:

Wie in den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Englisch.

2.

Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– über ein breites Spektrum von alltäglich relevanten, allgemeinen, kulturellen und beruflichen Themen kommunizieren;

– fachbezogene Texte unter Zuhilfenahme von geeigneten Nachschlagwerken lesen, verstehen und verfassen.

Lehrstoff:

Wie in den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Englisch.

QUALITÄTSMANAGEMENT

1.

Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Gründe für die Einführung eines Qualitätsmanagements auflisten;

– Regelwerke benennen und Methoden anwenden;

– Prozesse identifizieren und veranschaulichen;

– praktische Beispiele aus der aktuellen Norm ableiten.

Lehrstoff:

Grundlagen, Qualitätsmanagementsysteme, Normen, Prozessmanagement, Dokumentation im Qualitätsmanagement.

2.

Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– Prozesse identifizieren und veranschaulichen;

– die für einen konkreten Betrieb erforderlichen Dokumente erstellen;

– die Bedeutung von Qualitätszertifizierungen anhand von Beispielen erläutern.

Lehrstoff:

Zertifizierungsmöglichkeiten, Prozessmanagement, Dokumentation im Qualitätswesen.

MULTIFUNKTIONALE WALDBEWIRTSCHAFTUNG

2.

Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Funktionen des Waldes erkennen und analysieren;

– spezielle Waldbaukonzepte situationsadäquat entwickeln und Bewirtschaftungsmaßnahmen ableiten;

– Prozesse identifizieren und veranschaulichen.

Lehrstoff:

Begriffe, spezielle Waldbaukonzepte, Prozessanalyse, Waldzustand, Waldentwicklungsplan, Gefahrenzonenplan, Waldfachplan.

E. Unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

JAGDPRAKTIKUM

1.

und 2. Klasse (klassenübergreifend):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die jagdtheoretischen Grundlagen im Rahmen der Jagdausübung anwenden.

Lehrstoff:

Vertiefend zum Lehrstoff der Unterrichtsgegenstände Jagd und Fischerei, Jagdliches Schießpraktikum sowie Forstliches Praktikum.

FISCHEREIPRAKTIKUM

2.

Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die fischereitheoretische Grundlagen im Rahmen der Fischerei anwenden.

Lehrstoff:

Ergänzend zum Lehrstoff des Unterrichtsgegenstandes Jagd und Fischerei.

WALD- UND JAGDPÄDAGOGIK

1.

und 2. Klasse (klassenübergreifend):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Bedeutung der forstlichen Öffentlichkeitsarbeit einschätzen;

– die Grundlagen der Wald-, Natur- und Erlebnispädagogik beschreiben und in der Praxis anwenden;

– die Lernziele der Ausbildung zum/zur zertifizierten Waldpädagogen/-pädagogin und zertifizierten Jagdpädagogen/-pädagogin erreichen 8 .

Lehrstoff:

Motive für die Waldpädagogik, Stand der Waldpädagogik, pädagogische und didaktische Grundlagen, Lern- und Aktionsforen der Waldpädagogik, Planung und Organisation von Waldführungen, Marketing.

Sicherheit und Umsetzungsmöglichkeiten der Waldpädagogik, Durchführung von Führungen mit Schulklassen der 2. – 6. Schulstufe, Reflexionen zu den Führungen und zur Arbeit des/der Waldpädagogen/-pädagogin.

Analyse der geleiteten Führungen unter Verwendung der Dokumentation, Aufbereitung pädagogischer und methodischer Problempunkte, Gruppendynamik.

Erlebnispädagogik – Ausbau der didaktischen Arbeitsmethoden, rechtlich wichtige Aspekte für Waldführungen (Jagd-, Natur- und Forstrecht), Herausarbeitung wichtiger forstlicher Inhalte zur Harmonisierung wichtiger Waldnutzer/innen, forstliche Persönlichkeitsbildung.

Ausbau von Themenschwerpunkten wie beispielsweise Jagd, Kräuter, Forstarbeit, Pilze, Wasser.

Neue Zielgruppen wie Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Jugendliche, Erwachsene.

Planung und Organisation einer besonders anspruchsvollen Waldaktion mit neuen Themen oder einer neuen Zielgruppe, Durchführung besonders anspruchsvoller Führungen, Analyse der Führung, Evaluation und Zusammenfassung.

Jagdpädagogische Aktionsformen – Wildökologie und Verhalten des Wildes, unterschiedliche Interessen von Jäger/innen, Waldbewirtschafter/innen und Freizeitnutzer/innen, Erkennen von Spuren im Wald, Generationswissen über Wald und Jagd als eine Naturschutzkompetenz, Verhaltensbeeinflussung von Revierbesucher/innen, Vermittlung von Verständnis für die Jagd.


8 oder inhaltlich gleichwertige Ausbildungen.

JAGDHORNBLASEN

1.

und 2. Klasse (klassenübergreifend):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die gebräuchlichen Signale auf dem Jagdhorn blasen.

Lehrstoff:

Aufbau des Jagdhorns, Geschichte und Verwendung, Pflege.

Naturtöne, Atemtechnik, Intonation, Rhythmus, Jagdsignale in einstimmigen und mehrstimmigen Sätzen, Spiel nach Noten einzeln und in der Gruppe.

F. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können durch gezielte Förderung jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Übung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung und/oder Ergänzung des Unterrichtes in den betreffenden Pflichtgegenständen verwendet werden..

Artikel 4

Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht:

§ 1. Die in der Anlage in Abschnitt IV enthaltenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, bekannt gemacht.

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