Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über den Betrieb der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit (KVGV)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2017-11-03
Status Aufgehoben · 2023-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Abkürzung

KVGV

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 33 Abs. 2 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes – LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 51/2017, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Abkürzung

KVGV

§ 1. (1) Für die Zwecke des Informationsaustausches zwischen der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, dem Landeshauptmann gemäß § 24 LMSVG, der Agentur gemäß § 65 LMSVG, den Untersuchungsanstalten der Länder gemäß § 72 LMSVG und der Verbindungsstelle gemäß § 33 Abs. 1 LMSVG wird zur Unterstützung einer einheitlichen Vorgangsweise bei der amtlichen Kontrolle von dem LMSVG unterliegenden Waren eine Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit (KVG) errichtet.

(2) Die gemäß Abs. 1 errichtete KVG kann auch zur Vereinfachung der Kommunikationswege zwischen den in Abs. 1 angeführten zuständigen Behörden und den Lebensmittelunternehmen gemäß § 3 Z 10 LMSVG verwendet werden.

Abkürzung

KVGV

§ 2. (1) Die gemäß § 1 Abs. 1 errichte KVG wird von der Bundesrechenzentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung betrieben.

(2) Der Betreiber der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit (KVG) ist hinsichtlich dieser Internetseite und der für die Authentifizierung und Identifikation der Benutzerinnen/Benutzer von in der KVG eingebundenen Anwendungen gesetzlicher Dienstleister im Sinne des § 4 Z 5 und des § 10 Abs. 2 des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999 in der Fassung BGBl. I Nr. 132/2015.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.