Kundmachung der Präsidentin des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2018/2019
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 307/2020).
Präambel/Promulgationsklausel
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
Gemäß § 11a Abs. 1 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 65/2015, wird verlautbart:
Präambel
Der Rechnungshof bekennt sich zum Grundsatz der Gleichwertigkeit und Gleichstellung der Geschlechter, zu den Anliegen der Frauenförderung und zur Schaffung von positiven und Karriere fördernden Bedingungen für Frauen und sorgt für die Chancengleichheit der Geschlechter. An der Zielerreichung der Gleichstellung der Geschlechter haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes gemeinsam mitzuwirken.
Maßnahmen zur Frauenförderung finden im Rechnungshof in der Personalplanung und in der Organisationsentwicklung ihren adäquaten Niederschlag. Der Rechnungshof strebt eine Ausgewogenheit der Geschlechterverteilung, insbesondere in den Leitungsfunktionen, an. Jeder Form von diskriminierendem Vorgehen oder Verhalten gegenüber Frauen ist entgegenzutreten. Diese Maßnahmen sind insbesondere von allen Personen in leitenden Funktionen im Rechnungshof mitzutragen.
Dem Frauenförderungsplan 2018/2019 liegt die in § 11 Abs. 2 B-GlBG geregelte Frauenquote von 50 % zugrunde.
Der Rechnungshof weist im Jahr 2017 bei 309 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insgesamt eine Frauenquote von 47,6 % auf. Im Prüfpersonal, das sich aus Personen in der Verwendungsgruppe A1 und A2 zusammensetzt, ist der %-Anteil der Frauen seit dem Frauenförderungsplan 1994/1995 auf weit mehr als das Dreifache angestiegen (von 11,5 % auf 41,7 %).
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 307/2020).
Abschnitt
Darstellung des Ist-Zustandes (Stichtag 31. Dezember 2017)
Darstellung der Bediensteten gegliedert nach Geschlecht sowie Verwendungs– und Funktionsgruppen: Gegenüberstellung der weiblichen und männlichen Beschäftigten im Rechnungshof
§ 1. Der Frauen- und Männeranteil in den Verwendungsgruppen A1 bis A7 stellt sich wie folgt dar:
| Verwendungs- gruppe | Frauen | Männer | gesamt | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl | in % | Anzahl | in % | Anzahl | |
| A1 | 96 | 41,9 | 133 | 58,1 | 229 |
| A2 | 11 | 44,0 | 14 | 56,0 | 25 |
| A3 | 35 | 83,3 | 7 | 16,7 | 42 |
| A4 | 2 | 100,0 | 0 | 0,0 | 2 |
| A5 | 1 | 33,3 | 2 | 66,7 | 3 |
| A6 | 0 | 0,0 | 1 | 100,0 | 1 |
| A7 | 2 | 28,6 | 5 | 71,4 | 7 |
| gesamt | 147 | 47,6 | 162 | 52,4 | 309 |
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 307/2020).
Darstellung der Frauenquote
§ 2. Die Frauenquote liegt zum Stichtag 31. Dezember 2017 bei 47,6 %, was gegenüber 2015 (47,0 %) eine leichte Steigerung bedeutet.
Wie aus der Gegenüberstellung in § 1 ersichtlich, liegt in der Verwendungsgruppe A1 die Frauenquote unter 50 %. Mit 41,9 % zum Stichtag 31. Dezember 2017 kann jedoch an die Steigerungen aus den Vorjahren angeschlossen werden; im Frauenförderungsplan 2016/2017 waren es noch 39,6 %. In der Verwendungsgruppe A2 sank der Anteil von 51,9 % auf 44,0 %.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 307/2020).
Verwendung im Prüfungsdienst
§ 3. Die Kernaufgaben des Rechnungshofes sind die Prüfung und darauf aufbauend die Beratung. Daher wird im Folgenden der Anteil der Frauen im Prüfungsdienst gesondert dargestellt.
Von 309 im Rechnungshof beschäftigten Bediensteten sind 252 im Prüfungsdienst tätig; 105 Prüferinnen (41,7 %) stehen 147 Prüfern (58,3 %) gegenüber (Frauenförderungsplan 2016/2017: 40,7 % bzw. 59,3 %).
Die nachstehende Übersicht zeigt die Entwicklung der Frauenquote im Prüfungsdienst, wobei insbesondere auf die stete Erhöhung des Frauenanteils und darauf hinzuweisen ist, dass sich die Frauenquote im Prüfungsdienst seit der Vorlage des Frauenförderungsplans 1996/1997 nahezu verdreifacht hat.
| Frauenförderungs-plan | Prüferinnen | Prüfer | gesamt | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl | in % | Anzahl | in % | Anzahl | |
| 1996/1997 | 35 | 14,7 | 203 | 85,3 | 238 |
| 1998/1999 | 46 | 19,0 | 196 | 81,0 | 242 |
| 2000/2001 | 53 | 21,5 | 194 | 78,5 | 247 |
| 2002/2003 | 59 | 24,0 | 187 | 76,0 | 246 |
| 2004/2005 | 62 | 26,3 | 174 | 73,7 | 236 |
| 2006/2007 | 72 | 30,0 | 168 | 70,0 | 240 |
| 2008/2009 | 73 | 31,1 | 162 | 68,9 | 235 |
| 2010/2011 | 80 | 32,9 | 163 | 67,1 | 243 |
| 2012/2013 | 86 | 34,1 | 166 | 65,9 | 252 |
| 2014/2015 | 94 | 37,9 | 154 | 62,1 | 248 |
| 2016/2017 | 101 | 40,7 | 147 | 59,3 | 248 |
| 2017/2018 | 105 | 41,7 | 147 | 58,3 | 252 |
Von den 147 im Rechnungshof beschäftigten Frauen sind 71,4 % im Prüfungsdienst tätig, von den 162 im Rechnungshof beschäftigten Männern 90,7 % (Frauenförderungsplan 2016/2017: 70,6 % bzw. 91,3 %).
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 307/2020).
Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils
§ 4. Die geschlechterspezifische Besetzung der Funktionen im Rechnungshof stellt sich wie folgt dar:
Verwendungsgruppe A1:
| – Sektionsleitung: | 1 Frau, 3 Männer; 1 unbesetzt |
|---|---|
| – Stellvertretung der Sektionsleitung: | 4 Frauen, 1 Mann; 0 unbesetzt |
| – Abteilungsleitung: | 11 Frauen, 22 Männer; 0 unbesetzt |
| – Stellvertretung der Abteilungsleitung sowie Prüfungsleitung und Fachbereichsleitung: | 19 Frauen, 38 Männer; 8 unbesetzt |
Insgesamt bestehen somit in der Verwendungsgruppe A1 99 besetzte (und 9 unbesetzte) Funktionen; von den 99 sind 35 mit Frauen besetzt, dies sind 35,4 % (Frauenförderungsplan 2016/2017: 33,3 %).
Die Zielvorgaben des Frauenförderungsplans 2016/2017 (§ 12 in BGBl. II Nr. 427/2016) konnten somit überwiegend erreicht werden:
| Funktion | Ziel laut FFP 2016/2017 | Ist zum Stichtag 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Anteil der Frauen in % | ||
| Sektionsleitung, Sektionsleitung-Stellvertretung | 50 | 55,56 |
| Abteilungsleitung | 31 | 33,33 |
| Abteilungsleitung-Stellvertretung, Prüfungs- und Fachbereichsleitung | 35 | 33,33 |
Verwendungsgruppe A3:
| – Leitung Facility Servic | 1 Mann |
|---|---|
| – Leitung der allgemeinen Kanzlei: | 1 Frau |
| – Leitung der Administrativen Unterstützungsstellen der Sektionen: | 5 Frauen |
| – Stellvertretung der Administrativen Unterstützungsstellen der Sektionen | 3 Frauen; 2 unbesetzt |
Insgesamt bestehen somit in der Verwendungsgruppe A3 10 besetzte (und 2 unbesetzte) Funktionen; hievon sind 9 mit Frauen besetzt, dies sind 90 % (Frauenförderungsplan 2016/2017: 90,00 %).
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 307/2020).
Aus- und Weiterbildung
§ 5. (1) Im Zeitraum vom 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2017 waren folgende Kursanmeldungen bzw. absolvierte Seminartage für Bedienstete im Prüfungsdienst zu verzeichnen:
| Kursart | Anmeldung von | Seminartage besucht von | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Frauen | Männern | Frauen | Männern | ||
| Grundausbildung (inkl. MBA und Universitätslehrgang) | 39 | 30 | 556,0 | 701,0 | |
| Kurse BKA | 24 | 26 | 81,5 | 161,0 | |
| externe Seminare | 29 | 30 | 61,0 | 65,5 | |
| interne Seminare | 130 | 141 | 1.456,5 | 1.698,0 | |
| Summe | 222 | 227 | 2.155,0 | 2.625,5 | |
Dies ergibt eine durchschnittliche Anzahl an Seminartagen je Teilnehmerin von 9,71 Tagen und je Teilnehmer von 11,57 Tagen (Frauenförderungsplan 2016/2017: 10,56 bzw. 10,96 Tage).
(2) Im Zeitraum 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2017 erhöhte der Rechnungshof die Angebote von Halbtagesseminaren gegenüber dem Zeitraum 1. Jänner 2014 bis 31. Dezember 2015 von 46 auf 83, um auch Teilzeitkräften den Besuch von Veranstaltungen der Aus- und Weiterbildung zu erleichtern.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 307/2020).
Bewerbungen
§ 6. Im Zeitraum vom 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2017 bewarben sich insgesamt 604 Frauen und 835 Männer, davon 489 Frauen und 662 Männer für den Prüfungsdienst, sowie 115 Frauen und 173 Männer für andere Bereiche (Unterstützungsdienst).
Aufgenommen wurden 8 Frauen und 10 Männer für den Prüfungsdienst und 3 Frauen und 5 Männer für den Unterstützungsdienst. Von den neu aufgenommenen Bediensteten waren daher 42,3 % Frauen.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 307/2020).
Arbeitszeitregelung
§ 7. (1) Die rechtliche Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitregelung inklusive Telearbeit und Teilzeit wird im Rechnungshof bereits umgesetzt und in Einzelfällen auch in Anspruch genommen. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 waren 27 Frauen und 8 Männer in Teilzeit. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.
(2) In den Jahren 2016 und 2017 nahmen 14 Mitarbeiterinnen Karenz nach dem Mutterschutzgesetz (BGBl. Nr. 221/1979) und 9 Mitarbeiter Karenz nach dem Väter-Karenzgesetz (BGBl. Nr. 651/1989) in Anspruch, 3 Mitarbeiter die Väterfrühkarenz („Papamonat“). Die Durchschnittsdauer der Mütterkarenz belief sich auf 17,5 Monate, jene der Väterkarenz auf 4,8 Monate.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 307/2020).
Unterrepräsentation
§ 8. Frauen sind zwar im Rechnungshof in den Verwendungsgruppen A1 und A2 gemäß § 11 Abs. 2 B-GlBG unterrepräsentiert. Der Erfolg der Bemühungen, Frauen für den Rechnungshof zu gewinnen, zeigt sich jedoch am steten Ansteigen der Frauenquote im Prüfungsdienst (von 14,7 % in den Jahren 1996/1997 auf 41,7 % in den Jahren 2016/2017).
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 307/2020).
Kommissionen und Arbeitsgruppen
§ 9. Bei der Zusammensetzung von Kommissionen zur Vorbereitung von Entscheidungen oder zur Entscheidung in Personalangelegenheiten hat gemäß § 10 Abs. 1 B-GlBG mindestens eines der vom Dienstgeber zu bestellenden Mitglieder weiblich und mindestens eines männlich zu sein.
Frauen und Männer sind zum Stichtag 31. Dezember 2017 in Kommissionen im Rechnungshof wie folgt vertreten:
| – Aufnahmekommission: | 6 Frauen, 5 Männer |
|---|---|
| – Disziplinarkommission beim Rechnungshof: | 4 Frauen, 8 Männer |
| – Leistungsfeststellungskommission: | 2 Frauen, 4 Männer |
| – Kommission für Innovationen: | 1 Frau, 3 Männer |
| – Ethikboard: | 0 Frauen, 4 Männer |
| – Dienstprüfungskommission: | 6 Frauen, 11 Männer |
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 307/2020).
Abschnitt
Darstellung des Soll-Zustandes (längerfristig) zur Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen
§ 10. (1) Frauenquote im Prüfungsdienst: In den Verwendungsgruppen A1 und A2 ist eine Frauenquote von 50 % anzustreben. Der Soll-Zustand wäre in der Verwendungsgruppe A1 erreicht bei einem Zuwachs von 96 auf 115 Frauen (+ 19,8 %), in der Verwendungsgruppe A2 bei einem Zuwachs von 11 auf 13 Frauen (+ 18,2 %).
Seit Erstellung des Frauenförderungsplans 1996/1997 erhöhte sich die Zahl der Prüferinnen um 70, während sich die Zahl der Prüfer um 56 verminderte.
(2) Frauenquote bei Funktionen: Eine vollständige Annäherung an die Frauenquote von 50 % im Bereich der Funktionen wird nur langfristig möglich sein. Diese wäre erreicht, wenn
| – zumindest 3 Frauen die Leitung einer Sektion, | |
|---|---|
| – 17 Frauen die Leitung einer Abteilung und | |
| – 33 Frauen die stellvertretende Leitung einer Abteilung oder die Prüfleitung | |
ausübten. Da zum Stichtag 31. Dezember 2017 4 Frauen die stellvertretende Leitung einer Sektion ausübten, wurde bei dieser Funktion die Frauenquote von 50 % erfüllt.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 307/2020).
Abschnitt
Fluktuation, Prognose bis einschließlich 2023 und verbindliche Vorgaben
Fluktuation und Prognose
§ 11. (1) Die Fluktuation wurde aufgrund der ermittelten Daten für den Zeitraum 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2017 mit der Zielvorgabe bis einschließlich des Jahres 2023 erstellt, wobei folgende Annahmen zugrunde lagen:
Vom 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2017 ausgeschiedene Bedienstete:
| Frauen | Männer | gesamt | |
|---|---|---|---|
| Übertritt und Versetzung in den Ruhestand gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) | 3 | 7 | 10 |
| Austritt gemäß § 21 BDG 1979 | 0 | 1 | 1 |
| Versetzung gemäß § 38 BDG 1979 | 1 | 0 | 1 |
| Tod gemäß § 20 Abs. 1 Z 7 BDG 1979 | 0 | 2 | 2 |
| Zeitablauf von befristeten Dienstverhältnissen, einverständliche Auflösung, Kündigung gemäß VBG 1948 | 2 | 3 | 5 |
| gesamt | 6 | 13 | 19 |
| davon Prüfungsdienst | 3 | 9 | 12 |
(2) Bis Ende des Jahres 2023 ist jedenfalls mit weiteren Abgängen von 14 Frauen (davon 9 im Prüfungsdienst) und 31 Männern (davon 27 im Prüfungsdienst), bedingt durch Erreichung des gesetzlichen Pensionsalters, zu rechnen.
(3) Der Rechnungshof ist bei der Stellenausschreibung an einer vermehrten Bewerbung von Frauen interessiert und bringt dies dadurch zum Ausdruck, dass er in seinen Ausschreibungen Frauen besonders einlädt, sich zu bewerben.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 307/2020).
Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2019 gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG
§ 12. Der Rechnungshof strebt an, die Unterrepräsentation der Frauen weiterhin zu vermindern und längerfristig die Erfüllung der Frauenquote in allen Verwendungen und Funktionen zu erreichen, und legt folgende verbindliche Vorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils fest.
Diese verbindlichen Vorgaben beziehen sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete männliche Bewerber.
(2) Frauenanteil im Prüfungsdienst:
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