Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die Errichtung einer Notarstelle in Egg
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2017, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2019 eine Notarstelle mit dem Amtssitz in Egg errichtet.
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