Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Seekirchen am Wallersee
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2017, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2019 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Seekirchen am Wallersee errichtet.
Moser
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.