Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen *1) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Sonstige Textteile
Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 der Akte zum Beitrittsvertrag 2011 (BGBl. III Nr. 171/2013) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:
*1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 112/2006.
Ratifikationstext
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 7 mit 1. August 2018 in Kraft getreten.
Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 144 vom 01.06.2016 S. 3, veröffentlicht.
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzblattgesetzes – BGBlG, BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, werden die authentischen Sprachfassungen des Protokolls durch Auflage im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres kundgemacht.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.