Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2018 – BVergG 2018)
Abkürzung
BVergG 2018
Der Eintrag im Inhaltsverzeichnis zu § 368 tritt für die in Anhang III genannten Auftraggeber mit 18. April 2019, für alle übrigen Auftraggeber mit 18. April 2020 in Kraft (vgl. § 376 Abs. 3).
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
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