Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2018 – BVergG 2018)
NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Bauarbeiten bei Bauarbeiten beziehungsweise NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Lieferungen oder Dienstleistungen bei Lieferungen und Dienstleistungen.
Bei Liefer- und Bauaufträgen:
Art und Menge der zu liefernden Waren (CPV-Codes), einschließlich der Optionen auf zusätzliche Aufträge und, sofern möglich, der veranschlagten Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls zu der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen, wenn möglich, auch Angaben zu der veranschlagten Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die benötigten Waren beziehungsweise Angaben zu Art und Umfang der Leistungen und zu den allgemeinen Merkmalen des Bauwerks (CPV-Codes). Werden das Bauvorhaben oder der Bauauftrag in mehrere Lose aufgeteilt, Angabe der Größenordnung der verschiedenen Lose und der Möglichkeit, für ein Los, für mehrere oder sämtliche Lose Angebote zu unterbreiten.
Angaben zu der Möglichkeit der Lieferanten, Angebote für Teile und/oder die Gesamtheit der gewünschten Waren abzugeben.
Angaben zum Zweck des Bauwerks oder des Bauauftrags, wenn dieser außerdem die Erstellung von Entwürfen vorsieht.
Bei Dienstleistungsaufträgen:
Art und Menge der zu liefernden Waren, einschließlich der Optionen auf zusätzliche Aufträge und, sofern möglich, der veranschlagten Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls zu der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen, wenn möglich, auch Angaben zu der veranschlagten Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die benötigten Dienstleistungen.
Angabe darüber, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist.
Hinweis auf die Rechts- oder Verwaltungsvorschriften.
Angabe darüber, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlich sein sollen.
Angabe darüber, ob Dienstleister Angebote für einen Teil der Dienstleistungen unterbreiten können.
Falls bekannt, Angabe darüber, ob die Vorlage von Alternativen zulässig ist oder nicht.
Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Auftrags und, soweit möglich, Tag des Fristbeginns.
Gegebenenfalls Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge samt der Anschrift, an die sie zu richten sind und der Sprache(n), in der(denen) sie abzufassen sind
Frist für die Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe.
Gegebenenfalls geforderte Kautionen oder Sicherheiten.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
Angaben über die besondere Lage des Unternehmers sowie wirtschaftliche oder technische Mindestanforderungen, die er erfüllen muss.
Zuschlagskriterien: Sofern nicht das erfolgreiche Angebot allein aufgrund des Preises ermittelt wird, müssen das Kostenmodell oder die Kriterien für die Bestimmung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebots sowie ihre Gewichtung oder gegebenenfalls die nach ihrer Bedeutung eingestufte Reihenfolge dieser Kriterien genannt werden, wenn sie nicht in den Spezifikationen oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe enthalten sind.
Gegebenenfalls besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.
Gegebenenfalls Zeitpunkt(e) und Hinweis(e) im Hinblick auf die Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union oder die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Wege eines Beschafferprofils, auf die sich der Auftrag bezieht.
Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Mediationsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Informationen erhältlich sind.
Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Sektorenauftraggeber.
Sonstige einschlägige Auskünfte.
C. Verhandlungsverfahren
Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Sektorenauftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.
Ausgeübte Haupttätigkeit.
Ggf. Angabe darüber, ob der Auftrag für geschützte Werkstätten reserviert oder ob seine Ausführung Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse vorbehalten ist.
Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag; gegebenenfalls ist anzugeben, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt). Beschreibung (CPV-Codes). Gegebenenfalls Angaben dazu, ob die Angebote im Hinblick auf Kauf, Leasing, Miete oder Mietkauf oder eine Kombination davon eingeholt werden.
NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Bauarbeiten bei Bauarbeiten bzw. NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Lieferungen oder Dienstleistungen bei Lieferungen und Dienstleistungen.
Bei Liefer- und Bauaufträgen:
Art und Menge der zu liefernden Waren (CPV-Codes), einschließlich der Optionen auf zusätzliche Aufträge und, sofern möglich, der veranschlagten Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls zu der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen, wenn möglich, auch Angaben zu der veranschlagten Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die benötigten Waren bzw. Angaben zu Art und Umfang der Leistungen und zu den allgemeinen Merkmalen des Bauwerks (CPV-Codes). Werden das Bauvorhaben oder der Bauauftrag in mehrere Lose aufgeteilt, Angabe der Größenordnung der verschiedenen Lose und der Möglichkeit, für ein Los, für mehrere oder sämtliche Lose Angebote zu unterbreiten.
Angaben zu der Möglichkeit der Lieferanten, Angebote für Teile und/oder die Gesamtheit der gewünschten Waren abzugeben.
Bei Bauaufträgen: Angaben zum Zweck des Bauwerks oder des Bauauftrags, wenn dieser außerdem die Erstellung von Entwürfen vorsieht.
Bei Dienstleistungsaufträgen:
Art und Menge der zu erbringenden Dienstleistungen einschließlich der Optionen auf zusätzliche Aufträge und, sofern möglich, der veranschlagten Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls zu der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen, wenn möglich, auch Angaben zu der veranschlagten Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die benötigten Dienstleistungen.
Angabe darüber, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist.
Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Angabe darüber, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlich sein sollen.
Angabe darüber, ob Dienstleister Angebote für einen Teil der Dienstleistungen unterbreiten können.
Falls bekannt, Angabe darüber, ob die Vorlage von Alternativangeboten zulässig ist oder nicht.
Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Auftrags und, soweit möglich, Tag des Fristbeginns.
Gegebenenfalls Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge samt der Anschrift, an die sie zu richten sind und der Sprache(n), in der(denen) sie abzufassen sind
Gegebenenfalls geforderte Kautionen oder Sicherheiten.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
Angaben über die besondere Lage des Unternehmers sowie wirtschaftliche oder technische Mindestanforderungen, die er erfüllen muss.
Zuschlagskriterien: Sofern nicht das erfolgreiche Angebot allein aufgrund des Preises ermittelt wird, müssen das Kostenmodell oder die Kriterien für die Bestimmung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebots sowie ihre Gewichtung oder gegebenenfalls die nach ihrer Bedeutung eingestufte Reihenfolge dieser Kriterien genannt werden, wenn sie nicht in den Spezifikationen oder in der Aufforderung zur Verhandlung enthalten sind.
Gegebenenfalls Name und Anschrift der vom Sektorenauftraggeber bereits ausgewählten Unternehmer.
Gegebenenfalls besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.
Gegebenenfalls Zeitpunkt(e) und Hinweis(e) im Hinblick auf die Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union oder die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Wege eines Beschafferprofils, auf die sich der Auftrag bezieht.
Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Mediationsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Informationen erhältlich sind.
Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Sektorenauftraggeber.
Sonstige einschlägige Auskünfte.
KAPITEL D
In der Vergabebekanntmachung aufzuführende Angaben
I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union
Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Sektorenauftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.
Ausgeübte Haupttätigkeit.
Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag; CPV-Codes; gegebenenfalls ist anzugeben, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).
Zumindest eine Zusammenfassung der Art und des Umfangs bzw. der Menge der Erzeugnisse, Bauarbeiten oder Dienstleistungen.
Art der Bekanntmachung (Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems, regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung, Aufruf zur Angebotsabgabe), Zeitpunkt(e) und Hinweis(e) im Hinblick auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union; bei ohne vorherige Bekanntmachung vergebenen Aufträgen Angabe der anzuwendenden Bestimmung gemäß § 206.
Vergabeverfahren (offenes oder nichtoffenes Verfahren oder Verhandlungsverfahren).
Anzahl der eingegangenen Angebote unter Angabe
der Anzahl der Angebote der KMU,
der Anzahl der Angebote aus dem Ausland,
der Anzahl der elektronisch übermittelten Angebote.
Bei der Vergabe mehrerer Aufträge (Lose, mehrere Rahmenvereinbarungen) sind diese Angaben für jede Zuschlagserteilung zu machen.
Datum des Abschlusses des Auftrags (der Aufträge) im Anschluss an dessen (deren) Vergabe bzw. Datum der Rahmenvereinbarung(en) im Anschluss an die Entscheidung über deren Abschluss.
Für Gelegenheitskäufe nach § 206 Abs. 1 Z 9 gezahlter Preis.
Für jede Zuschlagerteilung Name, Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internet-Adresse des/der erfolgreichen Bieter(s), darunter
Angabe, ob der erfolgreiche Bieter ein KMU ist,
Angabe, ob der Auftrag an ein Konsortium vergeben wurde.
Gegebenenfalls Angabe, ob der Auftrag als Unterauftrag vergeben wurde bzw. vergeben werden könnte.
Gezahlter Preis oder niedrigster und höchster Preis der bei der Zuschlagserteilung berücksichtigten Angebote.
Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Vermittlungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Informationen erhältlich sind.
Fakultative Angaben sind Angaben von Wert und Teil des Auftrags, der als Unterauftrag an Dritte vergeben wurde oder vergeben werden könnte und die Zuschlagskriterien.
II. Nicht zur Veröffentlichung bestimmte Angaben
Zahl der vergebenen Aufträge (wenn ein Auftrag zwischen mehreren Auftragnehmern aufgeteilt wurde).
Wert jedes vergebenen Auftrags.
Ursprungsland der Ware oder der Dienstleistung (Gemeinschaftsursprung oder Nichtgemeinschaftsursprung; im letzten Fall nach Drittländern aufgeschlüsselt).
Welche Zuschlagskriterien wurden angewandt?
Wurde der Auftrag an einen Bieter vergeben, der einen Änderungsvorschlag angeboten hat?
Wurden Angebote nicht gewählt, weil sie außergewöhnlich niedrig waren?
Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Sektorenauftraggeber.
Die Informationen der Ziffern 6, 9 und 11 werden als nicht zur Veröffentlichung gedacht eingestuft, wenn der Sektorenauftraggeber der Meinung ist, dass ihre Veröffentlichung wirtschaftliche Interessen beeinträchtigen könnte.
KAPITEL E
In Bekanntmachungen von Aufträgen über besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben
I. Auftragsbekanntmachung
Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Sektorenauftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.
Ausgeübte Haupttätigkeit.
Beschreibung der Dienstleistungen oder ihrer Kategorien und gegebenenfalls im Rahmen der Dienstleistung zu beschaffende Bauarbeiten und Lieferungen unter Angabe der betreffenden Mengen und Werte und der CPV-Codes.
NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Dienstleistungen.
Ggf. Angabe darüber, ob der Auftrag für geschützte Werkstätten reserviert oder ob seine Ausführung Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse vorbehalten ist.
Die wichtigsten, von den Unternehmern zu erfüllenden Teilnahmebedingungen oder gegebenenfalls die elektronische Anschrift, unter der genaue Informationen abgerufen werden können.
Frist(en) für die Kontaktierung des Sektorenauftraggebers im Hinblick auf die Teilnahme.
Sonstige einschlägige Auskünfte.
II. Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung
Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, E-Mail- und Internet-Adresse des Sektorenauftraggebers.
Kurzbeschreibung des betreffenden Auftrags einschließlich der CPV-Codes.
Soweit bereits bekannt:
NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Bauarbeiten bei Bauarbeiten bzw. NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Lieferungen oder Dienstleistungen bei Lieferungen und Dienstleistungen,
Zeitrahmen für die Bereitstellung der Lieferungen bzw. die Ausführung der Bauarbeiten oder Dienstleistungen und, soweit möglich, Laufzeit des Auftrags,
Teilnahmebedingungen, darunter gegebenenfalls Angabe, ob es sich um einen Auftrag handelt, der geschützten Werkstätten vorbehalten ist oder bei dem die Ausführung nur im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen darf, und gegebenenfalls der Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist,
Kurzbeschreibung der wichtigsten Merkmale des Vergabeverfahrens.
Hinweis darauf, dass interessierte Unternehmer dem Sektorenauftraggeber ihr Interesse an dem Auftrag (den Aufträgen) mitteilen müssen, sowie Angabe der Frist für den Eingang der Interessenbekundungen sowie der Anschrift, an die die Interessenbekundungen zu richten sind.
III. Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems
Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, E-Mail- und Internet-Adresse des Sektorenauftraggebers.
Kurzbeschreibung des betreffenden Auftrags einschließlich der CPV-Codes.
Soweit bereits bekannt:
NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Bauarbeiten bei Bauarbeiten bzw. NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Lieferungen oder Dienstleistungen bei Lieferungen und Dienstleistungen,
Zeitrahmen für die Bereitstellung der Lieferungen bzw. die Ausführung der Bauarbeiten oder Dienstleistungen und, soweit möglich, Laufzeit des Auftrags,
Teilnahmebedingungen, darunter gegebenenfalls Angabe, ob es sich um einen Auftrag handelt, der geschützten Werkstätten vorbehalten ist oder bei dem die Ausführung nur im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen darf, und gegebenenfalls der Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist,
Kurzbeschreibung der wichtigsten Merkmale des Vergabeverfahrens.
Hinweis darauf, dass interessierte Unternehmer dem Sektorenauftraggeber ihr Interesse an dem Auftrag (den Aufträgen) mitteilen müssen, sowie Angabe der Frist für den Eingang der Interessenbekundungen sowie der Anschrift, an die die Interessenbekundungen zu richten sind.
Dauer der Gültigkeit des Prüfsystems und Formalitäten für seine Verlängerung.
IV. Bekanntgabe
Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse dem Sektorenauftraggeber und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.
Ausgeübte Haupttätigkeit.
Zumindest eine Zusammenfassung der Art und des Umfangs der Dienstleistungen und gegebenenfalls der im Rahmen dieser Dienstleistungen anfallenden Bauarbeiten und Lieferungen.
Hinweis auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Anzahl der eingegangenen Angebote.
Name und Anschrift der/des Unternehmer(s).
Sonstige einschlägige Auskünfte.
KAPITEL F
In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben
Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Sektorenauftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.
Ausgeübte Haupttätigkeit.
Beschreibung des Projekts (CPV-Codes).
Art der Wettbewerbe: offen oder nichtoffen.
Bei offenen Wettbewerben: Schlusstermin für den Eingang der Projektvorschläge.
Bei nichtoffenen Wettbewerben:
voraussichtliche Zahl der Teilnehmer oder Marge
gegebenenfalls Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge.
Gegebenenfalls Angabe, ob die Teilnahme einem bestimmten Berufsstand vorbehalten ist.
Kriterien für die Bewertung der Projekte.
Gegebenenfalls Namen der Mitglieder des Preisgerichts.
Angabe darüber, ob die Entscheidung des Preisgerichts für die Behörde verbindlich ist.
Gegebenenfalls Anzahl und Wert der Preise.
Gegebenenfalls Angabe der Zahlungen an alle Teilnehmer.
Angabe, ob die Preisgewinner zu Folgeaufträgen zugelassen sind.
Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Vermittlungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Informationen erhältlich sind.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Sonstige einschlägige Angaben.
KAPITEL G
In Bekanntmachungen über die Ergebisse von Wettbewerben aufzuführende Angaben
Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Sektorenauftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.
Ausgeübte Haupttätigkeit.
Beschreibung des Projekts (CPV-Codes).
Gesamtzahl der Teilnehmer.
Zahl ausländischer Teilnehmer.
Gewinner des Wettbewerbs.
Gegebenenfalls Preis/e.
Sonstige Auskünfte.
Referenz der Bekanntmachung der Wettbewerbe.
Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Vermittlungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Informationen erhältlich sind.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.
KAPITEL H
In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit aufzuführende Angaben
Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Sektorenauftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.
Ausgeübte Haupttätigkeit.
CPV-Codes.
NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Bauarbeiten bei Bauaufträgen beziehungsweise NUTS-Code für den Haupterfüllungsort für Lieferungen und Leistungen bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
Beschreibung des Auftrags vor und nach der Änderung: Art und Umfang der Bauarbeiten, Art und Menge beziehungsweise Wert der Lieferungen, Art und Umfang der Dienstleistungen.
Die etwaige durch die Änderung bedingte Preiserhöhung oder Preisverminderung.
Beschreibung der Umstände, die die Änderung erforderlich gemacht haben.
Tag der Entscheidung über die Auftragsvergabe.
Gegebenenfalls Name, Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internet-Adresse des (der) neuen Unternehmer(s).
Angaben darüber, ob der Auftrag mit einem aus Mitteln der Union finanzierten Vorhaben beziehungsweise Programm im Zusammenhang steht.
Name und Anschrift der Aufsichtsstelle und der für Nachprüfungen und gegebenenfalls für Mediationsverfahren zuständigen Stelle. Genaue Angaben zu den Fristen für Nachprüfungsverfahren beziehungsweise gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.
Abkürzung
BVergG 2018
Anhang XXI
Muster für die Bekanntmachung von Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
A. Im offenen Verfahren hat die Bekanntmachung folgende Angaben zu enthalten:
Bezeichnung des Auftraggebers (Name und Anschrift);
Kategorie (Bauleistung, Lieferung, Dienstleistung) sowie Gegenstand der Leistung mit möglichst genauer Angabe von Art und Umfang der Leistung sowie Erfüllungsort und Leistungsfrist; Umstände, die eine besondere Eignung erfordern.
Hinweis auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß § 21 Abs. 1 bzw. § 194 Abs. 1.
Angabe, wo die Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden bzw. wie diese bereitgestellt oder übermittelt werden;
Schlusstermin für den Eingang der Angebote;
Angaben zur elektronischen Kommunikation.
B. Im nicht offenen, im Verhandlungsverfahren und bei der Innovationspartnerschaft hat die Bekanntmachung folgende Angaben zu enthalten:
Bezeichnung des Auftraggebers (Name und Anschrift);
Kategorie (Bauleistung, Lieferung, Dienstleistung) sowie Gegenstand der Leistung mit möglichst genauer Angabe von Art und Umfang der Leistung sowie Erfüllungsort und Leistungsfrist; Umstände, die eine besondere Eignung erfordern.
Hinweis auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß § 21 Abs. 1 bzw. § 194 Abs. 1.
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge;
Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizuschließen sind (insbesondere Eignungsnachweise);
Angabe, wo die Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden bzw. wie diese bereitgestellt oder übermittelt werden;
Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Bewerber;
Angaben zur elektronischen Kommunikation.
C. Bei der vorherigen Bekanntmachung von Wettbewerben hat die Bekanntmachung folgende Angaben zu enthalten:
Bezeichnung des Auftraggebers (Name und Anschrift);
Art des Wettbewerbes (Ideen- oder Realisierungswettbewerb);
Beschreibung der Leistung mit möglichst genauer Angabe von Art und Umfang der Leistung sowie gegebenenfalls Erfüllungsort und Leistungsfrist; Umstände, die eine besondere Eignung erfordern.
Hinweis auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß § 21 Abs. 1 bzw. § 194 Abs. 1.
Bei offenen Wettbewerben: Schlusstermin für den Eingang der Wettbewerbsarbeiten;
Bei nicht offenen Wettbewerben (Wettbewerben mit beschränkter Teilnehmerzahl): Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Teilnehmer;
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge;
Teilnahmeberechtigung;
Angabe, wo die Wettbewerbsunterlagen zur Verfügung gestellt werden bzw. wie diese bereitgestellt oder übermittelt werden;
Angabe, ob die Teilnehmer Anspruch auf Kostenerstattung haben;
Angaben zur elektronischen Kommunikation.
D. Beim wettbewerblichen Dialog hat die Bekanntmachung folgende Angaben zu enthalten:
Bezeichnung des Auftraggebers (Name und Anschrift);
Erläuterung der Bedürfnisse und Anforderungen des Auftraggebers.
Hinweis auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß § 21 Abs. 1 bzw. § 194 Abs. 1.
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge;
Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizuschließen sind (insbesondere Eignungsnachweise);
Angabe, wo die Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden bzw. wie diese bereitgestellt oder übermittelt werden;
Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer am Dialog;
Angaben zur elektronischen Kommunikation.
E. Bei Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung hat die freiwillige Bekanntmachung folgende Angaben zu enthalten:
Bezeichnung des Auftraggebers (Name und Anschrift);
Kategorie (Bauleistung, Lieferung, Dienstleistung) sowie Gegenstand der Leistung mit möglichst genauer Angabe von Art und Umfang der Leistung sowie Erfüllungsort und Leistungsfrist;
Bezeichnung des Bieters, welchem der Zuschlag erteilt werden soll (Name und Anschrift);
Angabe der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung.
F. Bei Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Vergabe von besonderen Dienstleistungsaufträgen mit vorheriger Bekanntmachung:
Bezeichnung des Auftraggebers (Name und Anschrift);
Gegenstand der Dienstleistung mit möglichst genauer Angabe von Art und Umfang der Leistung sowie Erfüllungsort und Leistungsfrist;
Hinweis auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß § 21 Abs. 1 bzw. § 194 Abs. 1;
Angabe, wo die Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden bzw. wie diese bereitgestellt oder übermittelt werden;
Angabe zum Verfahren;
Angabe, ob die Teilnahme am Verfahren partizipatorischen Organisationen vorbehalten ist;
Angaben zur elektronischen Kommunikation.
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