Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 8. März 1947 über die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Bregenz
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung (Gesetz vom 25. Juli 1871, R. G. Bl. Nr. 75) wird im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch eine zweite Notarstelle in Bregenz errichtet.
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