Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 10. März 1948 über die Errichtung einer 5. Notarstelle in der Stadt Salzburg
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, R. G. Bl. Nr. 75, wird im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg eine 5. Notarstelle mit dem Amtssitz in der Stadt Salzburg errichtet.
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