Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 5. Februar 1951 über die Errichtung je einer weiteren Notarstelle in Linz und Vöcklabruck
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird je eine weitere Notarstelle im Sprengel des Landesgerichtes Linz mit dem Amtssitz in der Stadt Linz und im Sprengel des Kreisgerichtes Wels mit dem Amtssitz in Vöcklabruck errichtet.
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