Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 5. Februar 1951 über die Errichtung je einer weiteren Notarstelle in Linz und Vöcklabruck

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1951-03-11
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird je eine weitere Notarstelle im Sprengel des Landesgerichtes Linz mit dem Amtssitz in der Stadt Linz und im Sprengel des Kreisgerichtes Wels mit dem Amtssitz in Vöcklabruck errichtet.

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