Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 28. September 1959, betreffend Errichtung einer Notarstelle in Köflach
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird mit Wirksamkeit vom 1. April 1960 eine weitere Notarstelle im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtsachen Graz mit dem Amtssitz in Köflach errichtet.
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