Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 29. Jänner 1962, betreffend Errichtung einer vierten Notarstelle in Klagenfurt und Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
§ 1. Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1962 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Klagenfurt errichtet.
§ 2. Im Sprengel des Kreisgerichtes Korneuburg wird der Amtssitz der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf verlegt.
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