Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 9. Mai 1962, betreffend Auflassung der Notarstelle Althofen
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Ablauf des 31. Mai 1962 die Notarstelle Althofen aufgelassen.
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