Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 11. Feber 1963, betreffend Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Aflenz nach Kapfenberg
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Kreisgerichtes Leoben wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1963 der Amtssitz der Notarstelle Aflenz nach Kapfenberg verlegt.
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