Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 25. November 1963, betreffend Errichtung einer 6. Notarstelle in Innsbruck und einer 2. Notarstelle in Feldkirch

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1964-07-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:

§ 1.

Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Innsbruck errichtet.

§ 2.

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Feldkirch errichtet.

§ 3.

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1964 in Kraft.

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