Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 22. Mai 1964, betreffend Auflassung einer Notarstelle in Wien
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Ablauf des 31. Juli 1964 die Notarstelle in Wien-Innere Stadt XXIII (letzter Amtsinhaber Dr. Erwin Rasch) aufgelassen.
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