Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 22. Mai 1964, betreffend Auflassung einer Notarstelle in Wien

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1964-06-24
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Ablauf des 31. Juli 1964 die Notarstelle in Wien-Innere Stadt XXIII (letzter Amtsinhaber Dr. Erwin Rasch) aufgelassen.

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